Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 496 Rathaus 1575

Beschreibung

Gemälde, die Rechtsprechung Salomos und Daniels darstellend. Öl auf Leinwand. Das querrechteckige Gemälde hängt links an der Westwand der Großen Ratsstube. In der Mitte des Gemäldes die weibliche Gestalt der Sapientia, die vor sich die an sie angelehnte Frauenfigur der Pax mit weit ausgebreiteten Armen hält. Über ihnen der Heilige Geist in Gestalt der Taube vor einem Tuch, das von Putten gehalten wird. Die Putten sind wie die beiden Frauenfiguren durch die Tituli A als Verkörperungen der Tugenden bezeichnet, der Titulus der Pax steht auf ihrem Gürtel. Pax hält in den erhobenen Händen Lorbeerkränze über die thronenden Herrscher links und rechts, die Kränze sind mit den Tituli B bezeichnet. Oberhalb des Tuches in der Bildmitte in den Wolken das Tetragramm C. Unten in der Bildmitte eine nackte auf einer Kugel sitzende Gestalt auf einem Sockel, die mit der Inschrift D bezeichnet und damit als Terminus, der römische Gott der Grenzsteine, ausgewiesen ist. In der linken Bildhälfte das Salomonische Urteil, oben am Thron Salomos der Titulus E. In der rechten Bildhälfte eine Darstellung Daniels als Richter der des Ehebruchs bezichtigten Susanna, beide durch die Tituli F bezeichnet. Die Tugenden Pax und Sapientia, die in den Bildmittelpunkt gesetzt sind, stellen zwischen beiden Richtern ein Bindeglied her. Unten links neben dem Thron des Daniel die Inschrift G, unten links unter der Gestalt der Pax in der Bildmitte die Inschrift H. Unterhalb der Darstellung verläuft über die ganze Breite des Gemäldes die Inschrift I in Gold auf schwarzem Grund.

Maße: H.: 165 cm; B.: 232 cm; Bu.: 1,5–3 cm (A–H), 3 cm (I).

Schriftart(en): Kapitalis (A, B, D–H), Hebräisch (C), Fraktur (I).

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Sabine Wehking) [1/5]

  1. A

    SAPIENTI/Aa) // PAX // VERITAS // FORTITVDO // PIETAS // HONESTAS // CONTINENTIA. // CONSTANTIA

  2. B

    HONOR // GLORIA

  3. C

    יהוה

  4. D

    NEMINI / CEDO1)

  5. E

    SALOMON

  6. F

    DANIEL // SVSAN/NA

  7. G

    DANIEL FRESE / INVENTOR / 1575

  8. H

    ERb) PINXIT

  9. I

    So Vormane ich nu, Das man fur allen dingen zu erst thue, Bitte, gebet, furbit vnd Dancksagung, fur alle Menschen, fur die / Konige vnd fur alle Oberkeit, Auff das wir ein geruglich vnd stilles Leben furen mugen, in aller Gottseligkeit vnd Erbarkeit . 1. timo.c)2) / Haltet Recht vnd Gerechtigkeit vnd Errettet den beraubeten von des freuelers hant. Jeremie. 22:3) · 1575 · ther 2c) · d)

Übersetzung:

Weisheit. Frieden. Wahrheit. Tapferkeit. Frömmigkeit. Ehrbarkeit. Enthaltsamkeit. Beständigkeit. (A)

Ehre. Ruhm. (B)

Ich weiche niemandem. (D)

Daniel Frese, der Urheber. (G)

E. R. hat (dies) gemalt. (H)

Kommentar

Zu dem Maler Daniel Frese vgl. Nr. 436 u. 466, allgemein zu den Gemälden in der Großen Ratsstube sowie zu ihren Schriftformen vgl. Nr. 494. Die Versalien in der Bildunterschrift I sind hier schlichter gestaltet als in den Gemälden Nr. 495 und Nr. 496, die Minuskeln sind weniger schlank und unregelmäßiger ausgeführt.

In diesem Fall geben die Inschriften G und H Auskunft darüber, dass Daniel Frese nur für die Bildkomposition zuständig war, die Ausführung überließ er seinem Gesellen E. R. Dessen kompletter Name ist nicht überliefert, da Frese Pauschalzahlungen auch für die von ihm beschäftigten Gesellen erhielt.

Zu der bedeutenden Rolle der Pax in der Lüneburger Ikonographie vgl. Einleitung, Kap. 3.3.7.1. u. Nr. 775. Hier wird sie – anders als in den Darstellungen Nr. 518, 575, 577, 633, 854 – angelehnt an die Tugend Sapientia dargestellt, nicht wie sonst an Res publica. Der den hellen Bildmittelpunkt bildende Frieden wird hier durch die Weisheit der weltlichen Richter – verkörpert in Salomo und David – garantiert, die das in Inschrift I erwähnte friedvolle Leben der Bürger gewährleisten. Die richterliche Unabhängigkeit und Unbeugsamkeit wird durch die dem römischen Gott Terminus zugeordnete Devise D betont.4)

Textkritischer Apparat

  1. Das letzte A aus Platzgründen in der Zeile darüber.
  2. R in E eingestellt.
  3. Die Angabe der Bibelstelle vermutlich in zwei Zeilen am rechten Bildrand bei der Restaurierung entstellt, ursprünglich wohl 1. tim. / Cap. 2.
  4. Die Virgeln hier als Kommata wiedergegeben.

Anmerkungen

  1. Sonst lautet die Devise des Terminus leicht abweichend Nulli cedo. U. a. Andreas Alciatus, Emblemata. Frankfurt 1583, S. 197 (VD 16, A 1645). Vgl. a. Henkel/Schöne, Emblemata, Sp. 1778.
  2. 1. Ti. 2,1f.
  3. Jer. 22,3.
  4. Zu den druckgraphischen Vorlagen der Darstellung des Terminus wie zu den Vorlagen der hier verwendeten Bildmotive insgesamt Haupt, Ratsstube, S. 152f., sowie Uppenkamp, Ikonographie, S. 318.

Nachweise

  1. Albers, Rathaus, S. 37.
  2. Tipton, Res publica, S. 355.
  3. Haupt, Ratsstube, S. 150–152 mit Abb.
  4. Kat. Stadt im Wandel, Bd. 4, Abb. S. 165.
  5. Uppenkamp, Ikonographie, S. 317–319 (A, B, D, G, H) mit Abb. 74.

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 496 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0049602.