Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 389 Große Bäckerstr. 15 1558

Beschreibung

Schwellbalken am Hofflügel. Fachwerk auf massivem Erdgeschoss. Die Ständer und Ständerstützen mit Bogenornament verziert, darin Quadrate mit Blattornament und jeweils darunter auf der Schwelle des Obergeschosses quadratische Felder mit Köpfen darin, die die Inschrift unterbrechen. Die erhaben in vertiefter Zeile ausgeführte Inschrift ist in der Mitte nach dem Namen unterbrochen; da die Inschrift vollständig zu sein scheint, befand sich hier vielleicht nur Ornament. An dieser Stelle brachte der Besitzer im Jahr 1927 eine Renovierungsinschrift an, am Ende des Balkens eine weitere Inschrift aus jüngerer Zeit.1)

Maße: Bu.: 15–17 cm.

Schriftart(en): Fraktur und Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Sabine Wehking) [1/3]

  1. Des Her(n) Segen maket Rick ane moihe2) · An(n)o : 1558 Lucas Damingk // FIERI MEa) FECIT Wat mi got Dorch Christum bescheret my gedyeth

Übersetzung:

Der Segen des Herrn macht reich ohne Mühe. Im Jahr 1558 hat Lucas Daming mich errichten lassen. Was mir Gott durch Christus beschert, gedeiht.

Kommentar

Der letzte Teil der Inschrift findet sich in leicht abgewandelter Form auch an dem 1543 von Lucas Daming d. Ä. errichteten Hofflügel Bäckerstr. 18 (vgl. Nr. 349). Die Buchstaben der Inschriften beider Gebäude unterscheiden sich allerdings gravierend voneinander: während die Inschrift von 1543 in einer vergleichsweise schlichten Kapitalis ausgeführt ist, zeigt die Inschrift von 1558 eine Fraktur mit besonders anspruchsvoll gestalteteten Frakturversalien, die in zahlreiche Schleifen und Schnörkel aufgelöst sind bzw. von diesen begleitet werden und so einem Musterbuch entnommen sein könnten. Im Kontrast zu der deutschen Frakturinschrift, die auch noch den Namen des Bauherrn umfasst, stehen die drei lateinischen Worte charakteristischerweise in Kapitalis.

Lucas Damings zweite Ehefrau Margaretha erhielt nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1588 (vgl. Nr. 587) das Nutzungsrecht des Hauses in einem Vertrag mit ihrem Stiefsohn Lucas zugesichert (vgl. Nr. 349).3)

Textkritischer Apparat

  1. Fehlt bei Mithoff.

Anmerkungen

  1. 1927 Alfred Bellman(n): sowie GOTT GIB GNAD VOR STEUER UND RAT.
  2. Spr. 10,22.
  3. StA Lüneburg, AB 96, fol 408v.

Nachweise

  1. Mithoff, Kunstdenkmale Fürstentum Lüneburg, S. 202.
  2. Schecke, Lüneburg, [p. 8].
  3. Krüger/Reinecke, Kunstdenkmale, S. 382, Abb. S. 381.
  4. Vollborn, Fachwerk, S. 82 u. 146.

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 389 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0038901.