Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 339† St. Johannis 1540

Beschreibung

Epitaph des Christoph Hegendorp. Die Tatsache, dass Reinbeck und Bertram in der Wiedergabe der Grabschrift eine Lücke verzeichnen, deutet darauf hin, dass die Verse auf einem Inschriftenträger ausgeführt waren und die Inschrift an einer Stelle durch Beschädigung beeinträchtigt war.

Inschrift nach Bertram.1)

  1. Cognitus [ – – – ] toti Hegendorpius orbiSyndicus hic nostra fuerat qvoque clarus in urbeEripiunt vero nobis hunc fata malignaVix ubi sex fuerat menses hoc functus honoreNostra viri hoc fecit breve carmen Musa sepulchroa)

Übersetzung:

Der in der ganzen Welt ... bekannte Hegendorp war auch hier in der Stadt ein berühmter Syndikus. Aber böse Mächte haben ihn uns entrissen, kaum dass er sechs Monate im Amt war. Unsere Muse machte für das Grab des Mannes dieses kurze Gedicht.

Versmaß: Hexameter.

Kommentar

Bertram beklagt, dass über den aus Leipzig stammenden Christoph Hegendorp kaum etwas bekannt sei.2) Tatsächlich ist zunächst keine Immatrikulation an den einschlägigen Universitäten nachweisbar. Den auch in der Inschrift erwähnten Doktortitel erwarb Hegendorp 1536 an der Universität Frankfurt/Oder.3) 1539 ging er vorübergehend an die Universität Rostock, wo er als Dozent lehrte, sich habilitierte und als Professor des Römischen Rechts verzeichnet war.4) Die Tätigkeit Hegendorps in Lüneburg ist anhand von Quellen schwer zu bestimmen. Bertram vermutet, Hegendorp sei bereits im Jahr 1537 von der Stadt Lüneburg als Syndikus angestellt worden.5) In der Kämmereirechnung von 1538 sind unter der Rubrik Hegendorffers huß Bauarbeiten verzeichnet, allerdings ohne dass die Funktion des Hausbewohners genannt ist.6) Direkt darauf folgt die Rubrik Sindici huß, was sich auf das Haus des – im Gegensatz zu Hegendorp – auch sonst als Syndikus in der Kämmereirechnung dieser Jahre genannten Stephan Gerke (vgl. Nr. 404) beziehen dürfte.7) Nach dem Weggang des Superintendenten Paul Rhode soll Hegendorp für ein halbes Jahr das Amt des Superintendenten ausgeübt haben, was auch die Inschrift A seiner erst lange nach seinem Tod gesetzten Grabplatte Nr. 390 belegt. Allerdings war er dem Text seines Epitaphs zufolge nur sechs Monate als Syndikus im Amt, bevor er starb. Es mutet auch etwas eigenartig an, dass ein Jurist den Posten des Superintendenten bekleidet haben soll. Nach Bertram starb er am 5. August 1540 an der damals grassierenden Pest. Der Kirchenkastenschreiber an St. Johannis, der die Ausgaben für das Begräbnis Hegendorps mitten im Chor notierte, bezeichnet ihn lediglich als Doctor, nicht als Superintendenten.8)

Textkritischer Apparat

  1. sepulchre Reinbeck.

Anmerkungen

  1. Für Christoph Hegendorp ist auch eine von Lucas Lossius verfasste literarische Versgrabschrift überliefert, vgl. Anhang 2. Lossius, Epitaphia, [p. 3–5], auch bei Rikemann, Epitaphiorium Tomus III, p. 310. Dort ist er zugleich als Syndikus und Superintendent bezeichnet, vgl. Kommentar.
  2. Bertram, Evangelisches Lüneburg, S. 157.
  3. Vgl. die Biographie Hegendorps ADB, Bd. 11, S. 274.
  4. Letzteres nur laut ADB, Bd. 11, S. 274. Die Matrikel der Universität Rostock enthält unter dem Jahr 1539 den Eintrag: Doctor Christoferus Hegendorphinus fuit honoratus 21. Octobris. Matrikel Rostock, Bd. 1, S. 100.
  5. Bertram, Evangelisches Lüneburg, S. 160. So auch ADB, Bd. 11, S. 274.
  6. StA Lüneburg, AB 56/4, p. 153.
  7. StA Lüneburg, AB 56/4, p. 85–169 (1537/38).
  8. StA Lüneburg, AA P3a2, Nr. 4.

Nachweise

  1. Bertram, Evangelisches Lüneburg, S. 163.
  2. Reinbeck, Chronik, p. 635.

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 339† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0033906.