Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 316† St. Marien 1536

Beschreibung

Grabplatte des Johannes Koller. Nach Gebhardi befand sich die hochrechteckige, teilweise beschädigte Grabplatte in der Wand bey der kleinen Thür, der untere Teil der Platte, den er nicht in Zeichnung wiedergibt, war von Kirchengestühl verdeckt. Sie zeigte im Flachrelief den Verstorbenen mit Kelch in einer Rundbogennische. Links zu seinen Füßen ein von einem Löwen gehaltener Wappenschild. Die Inschrift A verlief um den Stein, unterbrochen von vier Medaillons mit Evangelistensymbolen in den Ecken, die durch die Inschriften B auf Schriftbändern bezeichnet waren. Gebhardis Zeichnung zeigt nur die beiden oberen, zu seiner Zeit offenbar schon beeinträchtigten Medaillons. Die Inschrift C befand sich in einem Feld unterhalb der Bogennische, in der Zeichnung von Gebhardi nur noch angedeutet. Rikemann überliefert die Inschriften A und C vollständig.

Inschriften nach der Zeichnung bei Gebhardi und nach Rikemann.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien (A), Kapitalis (B, C).

  1. A

    an(n)o · d(omi)ni · m · vc : xxx / vi°a) · feria · sexta · p(ost) · Letare1) · u(enera)bilis : d(omi)n(u)s · et ·b) Magister Iohannes Koeler Ecclesiae S(ancti) Iohannis praepositus obdormivit in d(omi)noc)

  2. B

    S(ANCTVS) IOHANES2) // [EGO] SVM3)

  3. C

    IOANNES · COLLER · ARTIUM · MAGISTER · HUIUS · CIUITATIS PROTONOTARIUS AC PREPOSITUS POST MULTOSd) Reipublicae labores domi peregreq(ue) fideliter gestos Utramq(ue) fortunam expertus est et cum charus omnibus iniurius nemini vixisset Penso vitae feliciter absoluto acerbo piorum luctu septuagenarius migravit ad Dominum

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1536 am Freitag nach Laetare ist der ehrwürdige Herr und Magister Johannes Koller, Propst der Kirche St. Johannis, im Herrn entschlafen. (A)

Ich bin (der Weg, die Wahrheit und das Leben). (B)

Johannes Koller, Magister Artium, Protonotar dieser Stadt und Propst, hat, nachdem er viele Aufgaben für die Stadt zu Hause und auswärts getreu verrichtet hat, Glück und Unglück erlebt, und weil er in seinem Leben allen lieb war und niemandem Unrecht tat, ist er, nachdem er das Pensum des Lebens glücklich erfüllt hatte, unter der bitteren Trauer der Frommen im Alter von 70 Jahren zu Gott gegangen. (C)

Wappen:
Koller4)

Kommentar

Johannes Koller, der seiner Grabschrift zufolge um 1460 geboren wurde, stammte aus Stadthagen und war der Sohn des dortigen Bürgermeisters Hans Koller. Er selbst bezeichnete sich als aus der Grafschaft Schaumburg stammend.5) Bei seiner Immatrikulation an der Universität Rostock am 19. Oktober 1490 gab er Stadthagen als seinen Herkunftsort an. In Rostock erwarb er 1492 zunächst den Titel eines Baccalaureus und 1494 den Magistertitel.6) Seit 1503 ist er als Ratssekretär der Stadt Lüneburg nachzuweisen, seit 1512 als Protonotar der Stadt.7) Bei seiner Wahl zum Propst von St. Johannis am 14. Februar 1519 ist er sowohl als bisheriger Protonotar als auch als Kanoniker an St. Martini in Minden bezeichnet,8) wo er demzufolge eine Pfründe besaß. Auch nach seiner Wahl zum Propst wurde Koller 1520 noch als Protonotar der Stadt mit 100 Mark besoldet, im Jahr 1521 noch einmal bis Michaelis mit 75 Mark.9) Damit endete seine Beschäftigung als Protonotar der Stadt. Dass Koller zum Zeitpunkt seines Todes ein sehr vermögender Mann war, belegt nicht nur der von ihm für das Ratssilber gestiftete sogenannte Münzpokal (Nr. 313), sondern auch die Verfügung über sein Vermögen10) und das nach seinem Tod angelegte Inventarverzeichnis seines Hauses.11) Das erst nach seinem Tod angefertigte Gemälde Nr. 319 stellt den Propst im Hermelinumhang mit Büchern und dem Münzpokal als äußerst selbstbewussten kirchlichen Würdenträger dar. Die resignative Haltung des Propstes, der am Ende seines Lebens der Durchführung der Reformation in der Stadt Lüneburg und an seiner Kirche zusehen musste, ohne dauerhaft etwas dagegen tun zu können, wird in verschiedenen Schriftstücken deutlich. Seine Hilflosigkeit drückt sich besonders in einem an Urbanus Rhegius gerichteten Brief aus dem Mai 1531 aus, in dem Koller sich den theologischen Auseinandersetzungen nicht mehr gewachsen erklärte und praktisch seinen Rückzug ins Privatleben verkündete.12) Allerdings enthob ihn die Einsetzung eines evangelischen Superintendenten nicht aller seiner Amtspflichten, denn das Amt des Propstes blieb weiterhin – wenn auch mit beschränkten Befugnissen – bestehen. Die Jurisdiktion und Investitur in Benefizialangelegenheiten war weiterhin Aufgabe des Propstes, was zahlreiche durch Koller vorgenommene Besetzungen von Vikarien seit 1533 bis zu seinem Tod belegen.13) Die von Koller weitergeführten Amtsgeschäfte demonstrieren anschaulich, wie behutsam man mit der Auflösung der Vikarien verfuhr, deren Vermögen nur sehr allmählich in den Kirchen- und Armenkasten bzw. in Stipendien floss. Matthaei weisst nach, dass sich dieser Vorgang über ein halbes Jahrhundert hinzog und erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts als abgeschlossen betrachtet werden konnte.14) Es hat den Anschein, als ob auch die evangelischen Kräfte in der Stadt den altgläubigen Propst in seinen letzten Lebensjahren wegen seiner zwar resignativen, aber doch aufrechten und pflichtbewussten Haltung noch sehr schätzten. Dies belegt sowohl Inschrift C als auch die von Lucas Lossius, der als Sekretär von Urbanus Rhegius nach Lüneburg kam, gedichtete Versgrabschrift Nr. 318.

Im Jahr 1532 fühlte sich Koller bereits so schwach und hinfällig, dass er verschiedene Vorkehrungen zur Regelung seiner Angelegenheiten traf. Im Oktober 1532 verfasste er ein Testament, in dem er in sehr bescheidenem und und für ein Testament auffallend höflichem Tonfall darum bat, dass man ihn nach dem alten Ritus in der Franziskanerkirche St. Marien beisetzen sollte, wofür er Mittel aus seinem Vermögen vorsah.15) Als Haupterbe setzte Koller seinen Bruder Heinrich, einen Lübecker Ratsherrn, und dessen Kinder ein, bedachte daneben aber auch zahlreiche andere Personen und Institutionen. Zuvor hatte der äußerst vermögende Propst bereits in zwei Stiftungen seine Heimatstadt Stadthagen und seine dortige Verwandtschaft bedacht: im April hinterlegte er beim Rat in Hannover ein Stiftungsvermögen von 1000 Lübischen Mark, aus dem jährlich 40 Mark für jeweils zwei bedürftige weibliche Familienangehörige in Stadthagen gezahlt werden sollten; im Oktober kaufte er für 50 Rheinische Gulden bei der Stadt Stadthagen Renteneinkünfte in Höhe von 11 Mark, die für ein dort am Martinikirchhof gelegenes Witwenhaus verwendet werden sollten.16) Zu dem in lateinischer Sprache abgefassten Kollerschen Testament von 1532 gab es in den folgenden Jahren noch mehrere Ergänzungen sowie eine undatierte, 60 Seiten lange Erläuterung in deutscher Sprache, die explizit falschen Auslegungen seines letzten Willens vorbeugen sollte und detaillierte Bestimmungen für die umfangreiche Hinterlassenschaft enthielt.17) Für einzelne Kopfbedeckungen, Löffel oder Messingkannen sind hier ebenso die potentiellen Adressaten genannt wie für einzelne Bücher aus dem Besitz Kollers, darunter das Neue Testament in deutscher Sprache des Hieronymus Emser, die katholische Antwort auf Luthers Bibelübersetzung, die Euphrosyna Glöde (vgl. Nr. 750) erben sollte. Einige Vorkehrungen Kollers enthielten zwei Möglichkeiten, je nach dem, wie es mit den kirchlichen Verhältnissen in Lüneburg und Stadthagen, wo die Reformation offiziell erst 1559 durchgeführt wurde, weitergehen sollte. Das betraf vor allem die Vererbung von Kirchengerät aus seinem privaten Besitz, das nicht in evangelische Hände kommen, sondern weiterhin für Gottesdienste nach dem alten Ritus verwendet werden sollte. Offenbar hatte Koller also die Hoffnung auf eine Wiederherstellung der alten Verhältnisse doch noch nicht ganz aufgegeben, denn für Lüneburg räumte er testamentarisch eine Zeit von zwei Jahren ein, nach der die Testamentsvollstrecker je nach konfessioneller Lage aktiv werden sollten. Von dem Begräbnis ist in diesen Nachträgen nicht mehr die Rede. Darüber, wie und mit welchem geistlichen Personal die Beisetzung Kollers Anfang April 1536 in St. Marien tatsächlich ablief, lässt sich in den Archivalien nichts ermitteln. Die meisten Franziskaner hatten Lüneburg bereits im August 1530 verlassen. Zurück blieben nur die Alten und Kranken sowie die gebürtigen Lüneburger.18)

Textkritischer Apparat

  1. 1533 Rikemann.
  2. Hier endet die Überlieferung Gebhardis, das Folgende nach Rikemann.
  3. Das Ende der Inschrift ab praepositus fragmentarisch in der Zeichnung Gebhardis.
  4. Hier endet die Überlieferung Gebhardis, das Folgende nach Rikemann.

Anmerkungen

  1. 31. März.
  2. Das Medaillon zeigt in der Zeichnung Gebhardis den Engel des Matthäus, die beschädigte Inschrift möglicherweise falsch wiedergegeben.
  3. Io. 14,6: Ego sum via veritas et vita.
  4. Wappen Koller (aus Ast nach oben hervorwachsender Zweig mit drei Eicheln und zwei Blättern). Vgl. das Wappen auf dem Pokal Nr. 313.
  5. StA Lüneburg, AB 1024b, 1530 September 20. Später bezeichnete er sich als in Grevenalffeshagen (alte Bezeichnung Stadthagens) geboren: UA a: 1530 September 20. Der Urkunde zufolge stiftete Koller 60 Rheinische Gulden für die Schule seiner Vaterstadt und betonte die Bedeutung eines guten Unterrichts. Dort setzte man Koller in der Stadtkirche St. Martini ein Epitaph zur Erinnerung. (Für den Hinweis danke ich Dr. Katharina Kagerer, Göttingen. Vgl. DI 104.) Zu Koller und seiner Beziehung zu Stadthagen vgl. ebd. Dem Prosatext des Epitaphs in Stadthagen liegen die Inschriften der Lüneburger Grabplatte zugrunde, allerdings wird in der Inschrift des Epitaphs in St. Martini fälschlicherweise behauptet, Koller sei in St. Johannis begraben worden.
  6. Matrikel Rostock, Bd. 1, S. 255, 260 u. 271.
  7. StA Lüneburg, AB 56/2, p. 519 (Kämmereiregister 1503). UA b: 1512 Dezember 17.
  8. StA Lüneburg, UA a: 1519 Februar 14.
  9. StA Lüneburg, AB 56/3, p. 303 u. 335. Beide Ämter wurden nach der Durchführung der Reformation und der damit verbundene Umstrukturierung der Aufgaben des Propstes in Personalunion vom jeweiligen Protonotar oder Syndikus der Stadt geführt.
  10. StA Lüneburg AB 1024b.
  11. Th. Meyer, Inventar des Nachlasses des weiland Propstes zu St. Johann in Lüneburg M. Joh. Koller 1536. In: Lüneburger Blätter 1882–1890, S. 73–86.
  12. Zit. ebd., S. 76 u. bei Fabricius, Kontroversen, S. 116.
  13. U. a. StA Lüneburg, UA b: 1533 Oktober 6, UA b: 1534 August 11 II, UA b: 1534 September 30 I, UA b: 1535 Mai 22, UA b: 1535 Mai 22, UA b: 1536 April 1 (Präsentation eines Klerikers zur Neubesetzung einer Vikarie einen Tag nach Kollers Tod).
  14. Matthaei, Vikariestiftungen, S. 84–91.
  15. StA Lüneburg, UA a1: 1532 Oktober 10 u. Oktober 22 mit Nachträgen auf der Rückseite.
  16. StA Lüneburg, UA a: 1532 April 16 u. Oktober 3.
  17. StA Lüneburg, UA a: 1536 Januar 5, UA b: [nach 1535 März 28]; in der Signatur falsch datiert, da der Text das Datum Pantaleonis, also den 28. Juli 1535 enthält.
  18. Reinecke, Geschichte, Bd. 2, S. 165. Zum Verbleib der Fanziskaner in Lüneburg vgl. a. Einleitung, Kap. 3.3.6., Anm. 39.

Nachweise

  1. Rikemann, Libellus, fol. 50r (A, C).
  2. Gebhardi, Collectanea, Bd. 3, p. 280 (C), Blatt zu p. 280 (Zeichnung).
  3. StA Lüneburg, AA P3Cc Nr. 1a (A, C).

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 316† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0031606.