Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 264† St. Johannis 1525

Beschreibung

Grabdenkmal, wohl Grabplatte, des Jakob Schomaker.

Inschrift nach Büttner.

  1. Anno D(omi)ni . M.VC.XXV . feria . qvinta Penthecostes1) . obiit . D(omi)n(u)s Jacobus Schomaker . Prothoconsul2) . cujus . anima . in . pace . reqviescat .

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1525 am Donnerstag nach Pfingsten starb Herr Jakob Schomaker, Bürgermeister. Seine Seele ruhe in Frieden.

Kommentar

Jakob III. Schomaker war der Sohn des Lüneburger Bürgermeisters Hartwig Schomaker und der Catharina Papen (vgl. Nr. 221). Nach Büttner wurde er im Jahr 1435 geboren und starb somit im hohen Alter von etwa 90 Jahren. Seit 1456 ist er als Sülfmeister und seit 1471 als Barmeister nachweisbar,3) fungierte seit 1479 als Ratsmitglied und wurde im Jahr 1491 zum Bürgermeister gewählt, als regierender Bürgermeister amtierte er letztmalig im Jahr 1523.4) Jakob Schomaker ist einer der vier im Fenster der Bürgermeisterkörkammer dargestellten Bürgermeister (vgl. Nr. 166). Verheiratet war er mit Gesche Springintgut, einer Tochter des 1455 verstorbenen Bürgermeisters Johann Springintgut (vgl. Nr. 120).

Anmerkungen

  1. 8. Juni.
  2. Zur in Lüneburg gebräuchlichen Ämterbezeichnung, nach der der ‚worthaltende‘ (= regierende) Bürgermeister protoconsul genannt wurde, vgl. Alpers, Garlopenhäuser, S. 50, Anm. 9. Da jeweils zwei der insgesamt vier dem Rat angehörenden Bürgermeister die Regierung der Stadt führten, die sich mit ihren Amtskollegen abwechselten, fungierte jeder von ihnen zeitweise auch als regierender Bürgermeister. Die Verwendung des Titels protoconsul in den Inschriften ist eher selten (vgl. Reg. 4), hier dient in der Regel die Bezeichnung als proconsul zur Unterscheidung des Bürgermeisters vom Ratsherrn (consul, seltener auch senator), sofern diese überhaupt getroffen wird. Denn in vielen Fällen wird das Epitheton consul auch zur Bezeichnung eines Bürgermeister gewählt. Dies gilt sowohl für die Inschriften als auch für die archivalischen Quellen der Stadt. Ohne Kenntnis der Biographie lässt sich daher nicht entscheiden, ob consul als ‚Ratsherr‘ oder ‚Bürgermeister‘ zu übersetzen ist. Vgl. Nr. 75, Anm. 1. Die Feststellung von Alpers (Garlopenhäuser, S. 50, Anm. 9), im 16. Jahrhundert sei der Begriff consul für die Ratsherren in Anlehnung an das klassische Vorbild durch senator abgelöst worden, lässt sich in der Konsequenz weder an den Inschriften noch an den Quellen des Stadtarchivs nachvollziehen, auch wenn die Bezeichnung als senator in den Inschriften nun häufiger gebraucht wird (vgl. Reg 4.).
  3. Büttner, Genealogiae, Stammtafel Schumacher I.
  4. Stahl, Ratslinie, Nr. 224, S. 172.

Nachweise

  1. Büttner, Genealogiae, Stammtafel Schumacher I.

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 264† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0026409.