Die Inschriften der Stadt Lüneburg

6. Die Sprache der Inschriften

Von den 1012 Inschriften dieses Bandes sind 532 in lateinischer Sprache abgefasst, 273 in deutscher Sprache, 67 Inschriften bestehen aus Texten in beiden Sprachen. Kurze aus Namen und/oder Jahreszahlen bestehende Inschriften bleiben hierbei unberücksichtigt ebenso wie die Formel Anno Domini in einem deutschen Kontext. Der älteste Inschriftenträger des Bestands (Nr. 1) trägt griechische Tituli, kurze griechische Inschriften finden sich neben lateinischen auf einem Gemälde (Nr. 744) und vier Grabdenkmälern (Nr. 405, 438, 773, 854). Hebräische Inschriften kommen abgesehen von dem Tetragramm (Nr. 496, 578, 863) zur Bezeichnung Gottes nicht vor. Das deutliche Überwiegen lateinischer Inschriften erklärt sich durch den repräsentativen Charakter dieser Sprache, mit deren Verwendung – ganz besonders auf den Grabdenkmälern – der Lüneburger Patrizier seine Bildung dokumentierte.

Inschriften in deutscher Sprache sind für Lüneburg – zunächst nur sehr vereinzelt – seit dem 14. Jahrhundert überliefert, was für die norddeutschen Inschriftenbestände durchaus typisch ist. Bei der ältesten niederdeutschen Inschrift Lüneburgs handelt es sich um eine nur kopial überlieferte Bauinschrift am Altenbrückertor aus dem Jahr 1414, die zugleich auch in einer in Verse gefassten lateinischen Version angebracht war (Nr. 39). Zu den ältesten Inschriftenträgern mit niederdeutschen Inschriften gehören zwei Glocken des Gießers Gert Klinge (Nr. 73, 89), deren Inschriften in Reimversen abgefasst sind. Die ältesten überlieferten Grabschriften in niederdeutscher Sprache für ein 1439 bzw. 1446 verstorbenes Ehepaar standen auf einer Grabplatte in St. Johannis (Nr. 90, vgl. a. Kap. 5.1.). Das Verhältnis von 74 lateinischen Sterbevermerken aus dem 15. Jahrhundert zu nur sechs Sterbevermerken in deutscher Sprache verdeutlicht aber das Überwiegen des Lateins in den Grabinschriften dieser Zeit, an dem sich auch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts nichts ändert. Erst seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts steigt die Zahl der Grabschriften in deutscher Sprache an. Dies liegt vor allem daran, dass durch die kopiale Überlieferung nun auch die Grabplatten derjenigen Bürger in den Blick rücken, die nicht dem Patriziat angehörten. Ebenfalls auf die kopiale Überlieferung zurückzuführen ist der Umstand, dass die sicherlich häufiger auf den Grabdenkmälern angebrachten deutschen Bibelzitate nicht mitüberliefert wurden und daher hier verhältnismäßig selten sind. Für die Grabinschriften in gebundener Sprache wird bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums fast ausschließlich die lateinische Sprache gewählt: 71 lateinische Versinschriften stehen lediglich zehn Inschriften in deutschem Reimvers gegenüber.

Die genannten Zahlen und das deutliche Übergewicht an Grabinschriften in diesem Bestand erklären zugleich, warum die lateinische Sprache in den Lüneburger Inschriften auch im 16. und 17. Jahrhundert noch derartig dominiert, zumal die eher in deutscher Sprache abgefassten Hausinschriften hier eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielen (vgl. Kap. 5.2.). In der Frage nach der Verteilung von Latein und Deutsch auf bestimmte Texttypen geben die Inschriften des Lüneburger Rathauses interessante Aufschlüsse (vgl. Kap. 3.3.7.). Während man für die an den Fassaden wie im Inneren des Rathauses angebrachten Sentenzen seit dem 15. Jahrhundert die lateinische Sprache wählte, wurden die großen Gemälde der Ratsstube aus den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts ausführlich durch deutsche Bibelzitate kommentiert. Auch die zur selben Zeit erneuerten Inschriften unter den dargestellten Herrscherpaaren des Herzogtums im Fürstensaal sind – vermutlich in Anlehnung an die hier ursprünglich stehenden Inschriften unter der entsprechenden spätmittelalterlichen Ausmalung – in deutscher Sprache formuliert, während die auf die Darstellung der west- und oströmischen sowie deutschen Kaiser bezogenen Inschriften der Balkendecke aus einem sich ständig wiederholenden lateinischen Standardtext bestehen, in dem nur die Zahlenangaben wechseln. Die auch andernorts zu beobachtende Bindung der Frakturschrift an die deutschen Texte und der Kapitalis an die lateinischen Texte findet hier erneut ihre Bestätigung (vgl. Kap. 7). Das Zusammenspiel von repräsentativer Kapitalis und dem einen hohen Bildungsstandard demonstrierenden Latein dürfte für die Außenwirkung der Rathausfassaden eine deutlich höhere Rolle gespielt haben, als es dem Gebäudekomplex heute noch anzusehen ist.

Etwas problematisch ist in Lüneburg die Beantwortung der in den Inschriftenbeständen Norddeutschlands immer besonders interessanten Frage nach der Ablösung des Niederdeutschen durch hochdeutsche Sprachformen. Der hohe Anteil an kopialer Überlieferung bringt einen Unsicherheitsfaktor in die Bewertung der Texte hinein, was ganz besonders für die kaum mehr im Original [Druckseite 67] erhaltenen deutschen Grabinschriften gilt. Grundsätzlich kann man aber auch in den Lüneburger Inschriften in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts das langsame Vordringen des Hochdeutschen beobachten. Das inschriftlich auf das Jahr 1552 datierte, aufwendige Epitaph des Hartwig Stöterogge in St. Johannis (Nr. 377) trägt neben lateinischen Inschriften zwei niederdeutsche Bibelzitate und einen niederdeutschen Sterbevermerk für die Ehefrau starff ... sin husfrowe. Die Hausinschrift am Hofflügel der Großen Bäckerstr. 15 von 1558 (Nr. 389) besteht aus einer lateinischen Bauinschrift in Kapitalis sowie einem niederdeutschen Bibelzitat und einem niederdeutschen Spruch in Fraktur. Auch die Inschriften auf der Abtstafel von St. Michaelis (Nr. 408, 1562 o. früher) zeigen noch durchgehend niederdeutsche Formen. Die erste durchgehend hochdeutsche Inschrift dieses Bestands – wenn Rikemann die Sprachform originalgetreu überliefert – waren die deutschen Reimverse auf dem Epitaph des Levin von Meding in St. Michaelis (Nr. 470, 1573). Da der Verfasser bekannt ist und es sich dabei um den aus der Niederlausitz stammenden Lehrer und Pastor an St. Michaelis Thomas Mawer handelte, ist die Verwendung des Hochdeutschen für das Grabgedicht des jung verstorbenen Adligen sehr plausibel. Möglicherweise verfasste Mawer auch das aus dem selben Jahr stammende Grabgedicht in hochdeutschen Reimversen für den ebenfalls in St. Michaelis begrabenen Anton von Holle (Nr. 472). Die Inschriften der beiden Epitaphien markieren zusammen mit den hochdeutschen Bibelzitaten auf den seit 1573 ausgeführten Gemälden der Großen Ratsstube (Nr. 473) den Übergang vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen, der sich hier nicht durch die langsame Übernahme einzelner Formen sondern durch sprachlich einheitlich formulierte Texte ausdrückt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sich nun in den Lüneburger Inschriften insgesamt eine abrupte Wende vollzog. Die Kupfertafel aus dem Turm von St. Lamberti aus dem Jahr 1574 trägt einen niederdeutschen Text (Nr. 485), das Epitaph des Fabian Ludich in St. Johannis (Nr. 489) ein niederdeutsches Bibelzitat. Schwierig ist die Beurteilung der von Rikemann überlieferten deutschen Sterbevermerke, beispielsweise auf der Grabplatte des Habbo Braemsche von 1575 (Nr. 490), auf der das hochdeutsche starb neben dem niederdeutschen sines olders steht. Fälle dieser Art, von denen es mehrere gibt, könnten auch auf die Normalisierung des Texts bei der Aufzeichnung zurückzuführen sein. Dasselbe könnte auch für die Grabplatte Nr. 499 gelten, die laut Rikemann in dem Sterbevermerk der 1559 gestorbenen Ehefrau die niederdeutsche Form entschlapen enthielt, während Rikemann für den Sterbevermerk des 1576 gestorbenen Ehemanns die hochdeutsche Entsprechung entschlaffen überliefert. Wenn dies tatsächlich so auf der Grabplatte stand, demonstriert das Beispiel im Kleinen anschaulich den Sprachwandel.

Es gibt aber auch weiterhin durchgehend niederdeutsche Grabinschriften aus dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts wie auf der Grabplatte des Albert Seulinckhusen von 1580 (Nr. 533), die auch die niederdeutsche Fürbitte der here vorlene em ein frolike uperstandinge trug. Inwieweit das von Rikemann hier aufgezeichnete ein im Original ene lautete, ist ungewiss. Die Inschrift der 1587 gegossenen Glocke für St. Nicolai (Nr. 582) ist niederdeutsch, ebenso die im Original erhaltenen längeren Hausinschriften Große Bäckerstr. 24 von 1591 (Nr. 606) und Schröderstr. 4 von 1593 (Nr. 623). Dagegen ist der auf dem 1585 von Hinrich Kroger für das Ratssilber gestifteten Doppelpokal (Nr. 558) zweimal eingravierte Spruch DER SEGEN DES HERN MACHET REICH OHNE ALLE MVHE durchgehend hochdeutsch.

Insgesamt scheinen sich in Lüneburg – soweit die kopiale Überlieferung eine sichere Beurteilung zulässt – in den eher ‚privaten‘ Grabinschriften und Hausinschriften über das 16. Jahrhundert hinaus niederdeutsche Formen länger bewahrt zu haben, während die eher ‚offiziellen‘ Inschriften aus den öffentlichen Gebäuden seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts einen hochdeutschen Sprachstand aufweisen. Dies entspricht zwar allgemein den Beobachtungen, die bereits an anderen norddeutschen Inschriftenbeständen gemacht wurden, die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert kann jedoch nicht wie in Hannover (DI 36, S. XXVII) oder Braunschweig (DI 56, S. XXXVI) als endgültiger Übergang zum Hochdeutschen in den Lüneburger Inschriften betrachtet werden. Auch der ansonsten beobachtete deutliche Unterschied zwischen Grabinschriften und Hausinschriften, was den Übergang zum Hochdeutschen betrifft, lässt sich in Lüneburg so nicht nachvollziehen. Vielmehr zeigen die noch von Rikemann überlieferten Grabschriften aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts die Übergangsform entschlapen (Nr.764, 805, 831), einmal in Kombination mit der Variante entslapen (Nr. 814), und auch die niederdeutsche husfruwe kommt noch in zwei Grabschriften von [Druckseite 68] 1610 vor (Nr. 814, 816). Unter den sonst weitgehend hochdeutschen Hausinschriften aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts fallen die inschriftlich auf 1615 datierten Sprüche des Hauses Am Berge 13 (Nr. 848) und das auf 1622 datierte Psalmzitat am Haus Grapengießerstr. 5 (Nr. 865) durch die niederdeutsche Sprachform auf. Der Kirchgeschworene Peter Kohlbrandt bezeichnet sich noch auf einer 1633 ausgeführten Glasmalerei als DER OLDE KERKSWARE (Nr. 903). Im zweiten Viertel des 17. Jahrhundert ist der Übergang zum Hochdeutschen – von dieser einen Ausnahme abgesehen – jedoch abgeschlossen.

Zitationshinweis:

DI 100, Lüneburg (Stadt), Einleitung, 6. Die Sprache der Inschriften (Sabine Wehking), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di100g019e009.