Die Inschriften der Stadt Lüneburg

1. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfasst die Inschriften der Stadt Lüneburg bis zum Jahr 1650. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berücksichtigt, die sich im Bearbeitungszeitraum in der Stadt Lüneburg befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, ist aber im Fall der Stadt Lüneburg mit Sicherheit nicht zu erreichen, da sich bis zur Drucklegung gezeigt hat, dass sowohl original als auch kopial überlieferte, bis dahin unbekannte Inschriften durch Baumaßnahmen, in Magazinen oder in Archivalien hinzukamen.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften.1) Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die auf dauerhaftem Material ausgeführt und nicht mit Feder auf Papier oder Pergament geschrieben, in Serienproduktion erstellt oder Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind. Als Serienprodukte sind in Lüneburg beispielhaft die Papiermaché-Reliefs des Albert von Soest oder die Kacheln aus den Lüneburger Töpferwerkstätten zu nennen, die unberücksichtigt blieben. Einen Grenzfall bilden die zwar individuell für den jeweiligen Zweck, aber doch mit Stempeln hergestellten Inschriften der Ledereinbände zahlreicher Handschriften in der Lüneburger Ratsbücherei und im Stadtarchiv. Sie sind hier auch deshalb nicht berücksichtigt, weil eine vollständige Erfassung dieses umfangreichen Bestands den Rahmen dieses Projekts gesprengt hätte.2) Stellvertretend für alle diese Inschriften steht eine Lade (Nr. 417) mit einer entsprechend gestempelten Inschrift, die als ein individueller gestaltetes Stück aus Lüneburger Privatbesitz als einzige Eingang in den Inschriftenkatalog gefunden hat.

Kurzinschriften wie Jahreszahlen und Kreuzestituli, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind im Anhang 1 chronologisch aufgeführt. Der Anhang 2 enthält ein tabellarisches Verzeichnis lateinischer Versgrabschriften, für deren inschriftliche Ausführung keine Indizien vorliegen und die folglich mit großer Wahrscheinlichkeit als rein literarisch einzustufen sind. Im Anhang 3 finden sich die im Zusammenhang der Lüneburger Inschriften vorkommenden Hausmarken und Meisterzeichen. Die Goldschmiedemarken sind hier nicht berücksichtigt, da sie bereits bei Rosenberg und Scheffler katalogisiert und abgebildet sind.3)

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Grabdenkmäler, die verschieden datierte Sterbevermerke tragen und deren Erstehungsjahr nicht eindeutig nachweisbar ist, sind unter dem jüngeren Sterbedatum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind nach alphabetischer Abfolge der Standorte wiedergegeben. Zur Datierung von Grabdenkmälern vgl. a. Kap. 3.3.5.

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Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standorts und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
†? Ungeklärter Verbleib des Inschriftenträgers.
(†) Von mehreren Inschriften auf einem Inschriftenträger ist noch ein Teil im Original erhalten, ein wesentlicher Teil jedoch nur kopial überliefert.
17. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Für die bereits in dem Band DI 24 (Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne) edierten Inschriften des Klosters St. Michaelis bis zum Jahr 1550 sind hier Kopfzeilen mit Standort und Datierung eingefügt, denen ein Verweis auf den jeweiligen Inschriftenträger und die Katalognummer im Band DI 24 folgt. Da diese Edition nicht vollständig ist, sind hier die in DI 24 fehlenden Inschriften von St. Michaelis in den Inschriftenkatalog aufgenommen worden.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C ... bezeichnet.

Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften nur kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

Befinden sich mehrere mit A, B, C ... bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[…] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen lässt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben. Nach kopialer Überlieferung ergänzter Text und nur noch schemenhaft erkennbare Buchstaben stehen ebenfalls in eckigen Klammern.
[ – – – ] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen lässt.
( ) Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst.
<...> In spitzen Klammern stehen spätere Nachträge in Inschriften oder für Nachträge freigelassene Stellen. Später auf dem Inschriftenträger hinzugefügte Inschriften sind mit einem zusätzlichen Datum in der Kopfzeile verzeichnet.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE Die Unterstreichung zweier oder mehrerer Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Wappenbeischriften werden im Zusammenhang der übrigen Inschriften wiedergegeben. Bei Ahnenproben wird dabei soweit möglich die Anordnung der Wappen beibehalten.

Einer lateinischen oder niederdeutschen Inschrift schließt sich die Übersetzung an.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes und der Reimform.

Auf dem Inschriftenträger befindliche Wappen sind mit Ausnahme der Wappen der Stadt und des Fürstentums Lüneburg,4) auf die nur in der Beschreibung verwiesen wird, in der Wappenzeile genannt. Soweit sich auf dem Inschriftenträger Wappen einer Ahnenprobe befinden, werden die Namen in einer der Anordnung auf dem Inschriftenträger soweit wie möglich entsprechenden Form wiedergegeben. Die zugehörigen Blasonierungen und Wappennachweise finden sich im Anmerkungsapparat. Wappen, die in der kopialen Überlieferung nur namentlich bezeichnet sind, werden auch dann nicht blasoniert, wenn der Wappeninhalt bekannt ist.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Die Vornamen der im Zusammenhang der Inschriften vorkommenden Personen sind bewusst nicht vereinheitlicht, weil dies in vielen Fällen die Identifizierung der Genannten erschweren würde. Sie werden daher so wiedergegeben, wie sie in der Inschrift oder in maßgeblicher Literatur vorkommen (z. B. Gese/Gesche/Geseke für die hochdeutsche Version Gertrud oder Ilsabe für Elisabeth).

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung.
Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin.
Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.
Der am Schluss des Artikels folgende Absatz bezieht sich – so vorhanden – auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und gibt Abbildungsnachweise. Vollständigkeit ist bei den Quellennachweisen nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle diejenige Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

Zitationshinweis:

DI 100, Lüneburg (Stadt), Einleitung, 1. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di100g019e009.

  1. Publiziert in DIO (http://www.inschriften.net/projekt/richtlinien/edition.html). »
  2. Eines von vielen Beispielen für die so beschrifteten Ledereinbände stellt die Inschrift auf dem Deckel der Handschrift AB 19 im Stadtarchiv Lüneburg dar: REGISTRVM · QVINTVM / ANNO · DOMINI · 1601. »
  3. Rosenberg, Merkzeichen, Bd. 2; Scheffler, Goldschmiede, Bd. 2. »
  4. Das Wappen der Stadt Lüneburg (dreitürmiges Stadttor, im Tor ein Schild, darin steigender Löwe vor mit Herzen besätem Grund); Wappen des Herzogtums Lüneburg (steigender Löwe vor mit Herzen besätem Grund, vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, Teil 1, S. 28). »