Inschriftenkatalog: Stadt Darmstadt und Landkreise Darmstadt-Dieburg sowie Groß-Gerau
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 49: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau (1999)
Nr. 138 Burg Frankenstein, Kapelle 1517
Beschreibung
Bauinschrift und Heiligenanrufung auf einer Inschriftentafel. Die rechteckige Tafel aus rotem Sandstein befand sich ursprünglich an der durch Philipp IV. von Frankenstein errichteten Wohnanlage („Philippsbau“) in der Burg. Sie wurde 1908 in die Kapelle verbracht und dort in der Südwand eingemauert.1) Die Mitte der Platte nimmt ein Eheallianzwappen unter einer gemeinsamen Helmzier ein. Die ersten drei Zeilen der Inschrift zeigen erhebliche Abwitterungsspuren. Als Worttrenner dienen Quadrangeln.
Maße: H. 56, B. 93, Bu. 5,5 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.
A(nno) · D(omini) · 1 · 5 · [17]a) · vf · mitwoch · / nach · s(ant) io(hann)esb) dag · ist · / deser · [q]vaderc) · sth/eyn · vol · angefa(ngen)d) / Caspere) melcher / balteser.
Datum: 1. Juli 1517.
Frankenstein; Böcklin vom Eutingertal. |
Textkritischer Apparat
- Ergänzt nach Möller/Krauß und Bronner. Die gotische 7 ist noch bruchstückhaft zu erkennen.
- Duhis Möller/Krauß; Bronner.
- Die ersten beiden Buchstaben des Wortes stehen links, die drei letzten Buchstaben rechts von der Helmzier.
- bau angefa(ngen) Möller/Krauß, in deren Umzeichnung das angefangen in der falschen Zeile steht und die folgende Zeile nur mit angedeuteten Hasten gefüllt ist; baw angefangen worden Bronner.
- Das p ist spiegelverkehrt.
Anmerkungen
- Jahresbericht der Denkmalpflege II 86; Esselborn, Der Frankenstein 363.
- Zu ihnen vgl. Nr. 119.
Nachweise
- Möller/Krauß, Der Frankenstein 23 (Umzeichnung).
- Bronner, Odenwaldburgen II 43.
Zitierhinweis:
DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 138 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06k0013801.
Kommentar
Das Formular der Inschrift ist ungewöhnlich. Der quader steyn bezeichnet nicht nur die Inschriftentafel, sondern steht für den ganzen Bau. Die Inschrift bezieht sich auf den neuen Wohnkomplex, mit dessen Bau Philipp IV. und seine Frau Margarethe Böcklin vom Eutingertal, auf die sich das Ehewappen bezieht, im Jahr 1517 begannen.2)