Inschriftenkatalog: Stadt Darmstadt und Landkreise Darmstadt-Dieburg sowie Groß-Gerau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 49: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau (1999)

Nr. 117 Darmstadt, Hess. Landesmuseum, aus Wolfskehlen, Ev. Kirche 4. V. 15. Jh. – 1504

Beschreibung

Namensinschrift und Spruchinschrift an einem Altarretabel, das aus der ehemaligen Pfarrkirche St. Thekla und St. Peter in Wolfskehlen stammt, sich bis 1786 im sogenannten Gemmingschen Zentbau in Wolfskehlen befand und 1821 durch das Landesmuseum erworben wurde (Inventar-Nr. GK 11). Das zweiflügelige Retabel mit Predella weist im Schrein drei holzgeschnitzte und gefaßte Figuren auf: Maria mit dem Kind, rechts davon die heilige Thekla und links den Apostel Petrus.1) Geöffnet zeigt der linke Flügel die Anbetung des Christuskindes durch Maria und Joseph. Im Nimbus Mariens ist die Namensinschrift (A) aufgemalt. Auf dem rechten Flügel ist die Krönung Mariens dargestellt. Zu ihren Füßen ist unten rechts ein Wappen abgebildet. Geschlossen zeigt der linke Flügel den Engel der Verkündigung. Zu seinen Füßen kniet ein Stifter in Ritterrüstung, neben dem sein Vollwappen zu sehen ist. Auf dem rechten Flügel ist Maria dargestellt, in deren Nimbus sich die Namensinschrift (B) befindet. Zu ihren Füßen kniet die Stifterin mit ihrem Vollwappen. Die Predella ist mit den Brustbildern Christi und der 12 Apostel geschmückt. Auf der Rückseite des Schreins befindet sich ein Schmerzensmann mit flatterndem Lendentuch, der von einem weißen Spruchband umrahmt wird, auf das mit schwarzen Buchstaben die Spruchinschrift (C) gemalt ist. Als Worttrenner dienen Quadrangeln mit paragraphzeichenförmig ausgezogenen Zierstrichen. Sowohl die Darstellung als auch die Inschrift sind stark verblaßt.2)

Maße: H. 244, B. 85 (Flügel), 170 (Schrein), Bu. 4 (C) cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/5]

  1. A

    S(ancta) · Maria · in · violataa)

  2. B

    S(ancta) · Maria · in · violataa)

  3. C

    · O · me[nc]hsb) [gedenck] an michc)· was · ich · gelitten · hab · vm · dich ·3)

Versmaß: Deutsche Reimverse.

Wappen:
Flersheim;4) Wolfskehlen; Marschall von Waldeck zu Iben.5)

Kommentar

Das Stifterpaar ist durch die Wappenkombination eindeutig zu identifizieren. Es muß sich um Philipp von Wolfskehlen und seine Frau Barbara Marschall von Waldeck zu Iben handeln, da ein weiteres Konnubium zwischen den beiden Familien nicht nachweisbar ist. Philipp war ein Sohn des Hans von Wolfskehlen und der Anna von Frankenstein.6) Barbara entstammte der Verbindung des Conrad Marschall von Waldeck zu Iben mit Irmel Wilch von Alzey.7) Das Wappen Flersheim gehört Ruprecht (Robert) von Flersheim, der Domkanoniker in Trier und Pfarrer in Wolfskehlen war.8)

Nach Ulrike Frommberger-Weber wurde der Meister des Wolfskehlen-Altars unmittelbar von dem Niederländer Dierik Bouts beeinflußt. Daneben zeigt sein Werk kompositorische und motivische Übereinstimmungen mit Martin Schongauer. Die Einordnung des Altars in die Zeit um 1490 durch Frommberger-Weber9) beruht aber vor allem auf dem Todesdatum der Barbara Marschall von Waldeck zu Iben, die in der Katharinenkirche zu Oppenheim bestattet wurde, deren Grabplatte jedoch verloren ist. Die älteste Überlieferung ihrer Grabinschrift stammt von Georg Helwich, der als Todesdatum den 16. April 1494 angibt. Auf dieses Datum stützt sich Frommberger-Weber, doch las Riehel im Jahr 1681 die Jahreszahl 1483. Scriba gibt in seiner Bearbeitung der Aufzeichnungen Helwichs das Todesjahr 1499 an,10) und Möller nennt in seinen Stammtafeln einmal 149911) und einmal 149712) als Todesjahr. Wenn der Altar von dem Ehepaar gemeinsam gestiftet wurde und Barbara wirklich 1494 starb, muß die Zeit bis zum Tode Philipps im Jahr 1504 trotzdem für die Entstehung des Altars mit in Betracht gezogen werden, denn falls die Stiftung erst kurz vor Barbaras Tod erfolgte, konnte Philipp auch nach ihrem Tode für die Errichtung des Altars sorgen. Sollte allerdings das von Riehel überlieferte Todesdatum 1483 stimmen, könnte der Altar auch deutlich früher entstanden sein. Fraglich bleibt zudem, welche Bedeutung dem Wappen Ruprechts von Flersheim an dem Altar zukommt. Ruprecht hatte die Wolfskehlener Pfarrei noch 1506 als Pfründe inne.13) Im Gegensatz zu Barbara und Philipp ist er nicht als Stifter dargestellt und erhielt nur einen Wappenschild und kein Vollwappen, so daß sein Anteil an dem Stiftungsvorgang unklar ist. Insgesamt bleiben die Anhaltspunkte für eine Datierung zu vage, um über eine allgemeine Einordnung in das letzte Viertel des 15. Jahrhunderts als Entstehungszeit für das Retabel hinauszukommen.

Textkritischer Apparat

  1. So für inviolata.
  2. Sic!
  3. Dieser erste Teil der Inschrift fehlt bei Stange, Kritisches Verzeichnis II und Frommberger-Weber.

Anmerkungen

  1. Früher stand Thekla links und Petrus rechts. Diese Aufstellung entsprach aber nicht der ursprünglichen Anordnung, die jetzt wiederhergestellt wurde, vgl. künftig Die Bildwerke vom Frühmittelalter bis um 1530 aus Stein, Holz und Ton im Hessischen Landesmuseum Darmstadt, bearb. von M. Woelk, 1999 [im Druck].
  2. Vgl. die Beschreibungen bei Stange, Deutsche Malerei VII 96 mit Abb. 210 – 214; Frommberger-Weber 69 – 71 mit Abb. 21 f. und Beeh, Malerei 56 – 61 mit Abb.
  3. Ein ähnlicher Spruch befindet sich in der Verbindung mit einem Schmerzensmann auf der Rückseite eines aus Worms oder Landau stammenden Altars, der sich heute im Historischen Museum der Pfalz in Speyer befindet. Er entstand vermutlich im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts, vgl. DI 29 (Worms) Nr. 347.
  4. Zweimal geteilt von Blau, Weiß und Rot.
  5. Ein goldener Flügel in Schwarz; Helmzier: zwei Federstöße.
  6. Möller, Stammtafeln AF I, Taf. XXXXII.
  7. Möller, Stammtafeln AF I, Taf. XXXXI.
  8. Waltz, Flersheimer Chronik 32; Möller, Stammtafeln NF I, Taf. XVII; Kisky, Domkapitel 176 Nr. 117; Holbach, Stiftsgeistlichkeit II 481.
  9. Frommberger-Weber 71; vgl. auch Stange, Deutsche Malerei VII 96.
  10. Vgl. zu der Grabinschrift DI 23 (Oppenheim) Nr. 112 mit allen Belegen.
  11. Möller, Stammtafeln AF I, Taf. XXXXI.
  12. Möller, Stammtafeln AF I, Taf. XXXXII.
  13. Müller, Ortsnamenbuch 762; die von Holbach, Stiftsgeistlichkeit II 481 f. mitgeteilte Resignation bezieht sich offenbar nur auf die Trierer Pfründe.

Nachweise

  1. Stange, Kritisches Verzeichnis II 104 Nr. 466 (C).
  2. Frommberger-Weber, Tafelmalerei 71 (C).

Zitierhinweis:
DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 117 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06k0011706.