Die Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau

4. DIE INSCHRIFTENTRÄGER

4.1. Grabdenkmal, Grabinschrift und Formular

Die Zeugnisse des Totengedenkens bilden im Katalog mit 154 Nummern die größte Gruppe der Inschriftenträger. Da aber aus dem 14. Jahrhundert lediglich acht und aus dem 15. Jahrhundert 41 Grabdenkmäler überliefert sind, wird deutlich, wie groß die Lücken in der Überlieferung sind. Die Untersuchung der Gestaltung der Denkmäler sowie der Form und des Inhalts ihrer Inschriften kann deshalb keine detaillierte Entwicklung sichtbar machen, sondern nur bestimmte Phänomene in einem größeren Rahmen aufzeigen.

Die Aufforderung zum Totengedenken blieb bis zum Beginn der Reformation sicherlich die wichtigste Aufgabe der Grabdenkmäler, wenn sie auch gleichzeitig Monumente für Rechte und Privilegien, Mahnung an schuldige geistliche Pflichten und Mittel zur Selbstdarstellung sein konnten. Vermittler dieser verschiedenen Funktionen waren vor allem die Grabinschriften, aber auch die Wappen und die figürlichen Darstellungen, bei denen natürlich der Aspekt der Selbstdarstellung besonderes Gewicht besaß.119)

Bei den ältesten Grabdenkmälern des Bearbeitungsgebiets handelt es sich stets um Grabplatten, mit denen die Gräber im Kirchenboden abgedeckt wurden.120) Ihre Inschriften sind bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts stets umlaufend auf dem Rand der Platte angebracht. Eine Fortsetzung der Umschrift im Plattenfeld läßt sich zum erstenmal auf der Grabplatte für Margareta von Cleen und ihren Mann Philipp Groschlag von Dieburg (Nr. 63) beobachten, die von vornherein für zwei Grabinschriften konzipiert war. Als Philipp 1493 fast 19 Jahre nach seiner Frau starb, wurde seine Inschrift nachgetragen, doch reichte der Platz auf den Leisten der Platte nicht aus, so daß der Text im Feld fortgesetzt werden mußte. Die erste für das Plattenfeld konzipierte Inschrift befindet auf der Grabplatte der 1506 verstorbenen Margareta von Babenhausen (Nr. 118). Offenbar hielt man es bei ihrem [Druckseite XXVI] Tode oder kurze Zeit später für nötig, die Memoria des bereits 1246 verschiedenen Friedrich von Babenhausen durch eine Inschrift zu sichern, und ließ diese im Feld der Platte Margaretas anbringen. Die erste Grabinschrift im Feld einer Platte, bei der keine Doppelverwendung vorliegt, ist für 1507 gesichert (Nr. 120). Von nun an läßt sich diese Anbringungsart regelmäßig neben der umlaufenden Anbringung feststellen.121) Bei letzterer werden die Inschriften jetzt auch häufiger im Feld fortgesetzt, da der Umfang der Texte sowohl durch die zunehmende Verwendung von Epitheta als auch durch die Verwendung ausführlicherer Fürbitten und längerer Titel wuchs.122) Das bisher der Anbringung von Wappen und Figuren vorbehaltene Feld erhielt damit eine weitere Funktion als Inschriftenträger, die sich besonders ab dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts bemerkbar macht. Neben der auf dem Rand umlaufenden Grabinschrift werden jetzt im Feld weitere Texte wie Bibelzitate, Devisen, Grabgedichte und Spruchinschriften angebracht.123) Gleichzeitig ist der fast vollständige Verzicht auf figürliche Darstellungen zu konstatieren.124) Dies ist auch dadurch bedingt, daß der Personenkreis, der bisher figürliche Grabplatten hatte anfertigen lassen, nun Epitaphien bevorzugte.

Bevor das Plattenfeld fast ausschließlich als Inschriftenträger Verwendung fand, wurde es je nach sozialem Rang des Verstorbenen unterschiedlich gestaltet. Die Grabplatten für Adelige sind entweder mit figürlichen Darstellungen und Wappen oder nur mit Wappen versehen. Auf den Platten der Geistlichen fehlen die Wappen dagegen zunächst. Sie sind entweder mit einer Figur, oder mit einem Kelch geschmückt, über dem eine segnende Hand oder eine Hostie dargestellt ist.125) Erst die Platte des 1561 verstorbenen Johanniters Johannes Hertel weist ein Wappen auf. Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts sind die Platten protestantischer Pfarrer dann oft mit einem oder zwei Wappen versehen.126) Auch auf den Grabplatten Bürgerlicher fehlen Wappen bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts.127)

Auf den nur mit Wappen geschmückten Grabplatten für Adelige sind bis in die 40er Jahre des 16. Jahrhunderts in der Regel ein oder zwei Wappen oder Vollwappen angebracht. Eine Ausnahme bildet die ehemals in der Dieburger Pfarrkirche vorhandene, nicht erhaltene Grabplatte des 1395 verstorbenen Rupertus Ulner von Dieburg (Nr. 14), die eine Ahnenprobe mit vier Wappen aufwies. Die nächste Ausnahme stammt von demselben Standort und gehört in dieselbe Familie. Die Grabplatte des 1442 verstorbenen Hartmann III. Ulner von Dieburg (Nr. 34) besitzt in der Mitte des eingetieften Feldes ein quadriertes Vollwappen mit der Ahnenprobe Hartmanns, während in den vier Ecken des Feldes die Wappen mit der Ahnenprobe seiner Frau angebracht sind. Zwei Metallgrabplatten im Chor der Babenhausener Kirche für Sibylla von Baden († 1518, Nr. 142) und ihren Mann Philipp III. von Hanau-Lichtenberg († 1538, Nr. 168) weisen fünf Wappen auf, doch werden etwa ab der Mitte des 16. Jahrhunderts vier bis sechs Wappen die Regel. Bei den Platten mit sechs Wappen bilden mit einer Ausnahme die vier Wappen in den Ecken des Feldes die Ahnenprobe, während im Feld die Ehewappen angebracht sind.128) Die Grabplatten für Pfarrer und Nichtadelige weisen nie mehr als zwei Wappen auf.

Aufgrund der im Bearbeitungsgebiet erst spät einsetzenden Überlieferung lassen sich von Anfang an neben den Grabplatten mit Inschrift und Wappen auch Grabplatten mit Inschrift, Wappen und figürlicher Darstellung für die Bestattung Adeliger feststellen. Bereits die älteste Platte des Bearbeitungsgebiets, die in der Evangelischen Kirche von Wolfskehlen aufgestellte Grabplatte der 1330 verstorbenen Elisabeth von Wolfskehlen (Nr. 6), zeigt im Feld die eingeritzte Darstellung der Verstorbenen, die unter einem Spitzbogen steht und in beiden Händen je einen Wappenschild hält. Die erste erhaltene reliefierte figürliche Grabplatte ist jene des 1401 verstorbenen Johann von Frankenstein in der Evangelischen Dreifaltigkeitskirche in Darmstadt-Eberstadt (Nr. 20). Im eingetieften Feld steht unter einem krabbenbesetzten Kielbogen die Figur des Ritters in Rüstung ohne Helm auf einem Hund. Die übrigen vier reliefierten figürlichen Adelsgrabplatten des 15. Jahrhunderts im [Druckseite XXVII] Bearbeitungsgebiet129) weisen keine rahmende Architektur auf, sondern die Figur steht einfach im eingetieften Feld. Gemeinsam ist diesen Platten auch die Verwendung von einem oder zwei reliefierten Wappen oder Vollwappen. Die um 1450 entstandene Grabplatte des Ritters Philipp II. von Frankenstein in der Evangelischen Kirche zu Nieder-Beerbach (Nr. 39) zeigt allerdings drei Wappen und ist auch in der gesamten, altertümlich wirkenden Darstellungsweise ungewöhnlich. Der vollgerüstete Ritter steht in Halbrelief im Feld und hält mit beiden Händen einen Schild mit dem Wappen vor seinen Beinen. Neben ihm ist rechts in Ritzzeichnung ein Schwert dargestellt und links in einer Eintiefung eine reliefierte Lanze. Im 16. Jahrhundert lassen sich nur noch drei figürliche Grabplatten für Adelige nachweisen, die aus den Jahren 1517, 1518 und 1527 stammen.130) Sie zeigen jeweils vier Wappen und nehmen somit die später bei den Wappengrabplatten und Epitaphien zu beobachtende Entwicklung vorweg. Bei den beiden Grabplatten von 1518 und 1527 aus der Evangelischen Kirche zu Ernsthofen ist auch in der Darstellung eine deutliche Nähe zu den Epitaphien zu erkennen. In beiden Fällen befinden sich die Figuren, deren Oberkörper sehr plastisch gearbeitet sind, auf dem ebenen Feld, und ihre Füße ruhen auf einem reliefierten Boden.

Die erste figürliche Grabplatte für einen Priester läßt sich 1456 nachweisen. Die Platte des Pfarrers Eckhard Spar in Bischofsheim (Nr. 42a) zeigt in Ritzzeichnung den Priester in liturgischem Gewand, der den Kelch mit der Linken vor der Brust hält und die Rechte im Segensgestus erhoben hat. Außer dieser Platte haben sich nur noch drei weitere figürliche Platten für Geistliche erhalten, von denen eine aus dem Jahr 1480 (Nr. 73) ebenfalls in Ritzzeichnung ausgeführt ist, während bei den beiden anderen Platten aus dem Jahr 1491 die Figuren in flachem Relief im eingetieften Feld stehen.131)

Für Bürgerliche sind nur zwei figürliche Grabplatten aus dem Bearbeitungsgebiet überliefert. Die Platte für die 1480 verstorbene Elisabeth von Oberkeim aus dem Kloster auf dem Heiligenberg bei Jugenheim (Nr. 74) zeigt im Feld die Figur der Verstorbenen in Ritzzeichnung. Bei der zweiten Platte handelt es sich um die einzige Kindergrabplatte im Bearbeitungsgebiet, die das Grab des zwischen 1628 und 1635 verstorbenen Philipp Daniel Mylius deckte. Im Feld steht in einer Rundbogennische die reliefierte Figur des Kindes in der zeitüblichen Tracht eines Erwachsenen.132)

Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts läßt sich im Bearbeitungsgebiet die Verwendung von Epitaphien feststellen. Wie die Grabplatte dient diese Denkmalform der Erinnerung an den Verstorbenen, doch ist sie nicht zwingend an den Begräbnisplatz gebunden.133) Deshalb kann sie auch in den unterschiedlichsten Formen und Materialien ausgeführt sein. Bis 1547 sind allerdings nur figürliche Epitaphien erhalten, bei denen trotz der insgesamt geringen Zahl ab 1533 eine deutliche Zunahme festzustellen ist, während sich gleichzeitig keine figürlichen Grabplatten mehr nachweisen lassen. Einige dieser Epitaphien wurden als hochrechteckige Steindenkmäler mit reliefierter Figur im Feld und auf den Leisten angebrachter Inschrift ausgeführt und sind damit kaum von den figürlichen Grabplatten zu unterscheiden.134) Trotzdem ergeben sich Unterscheidungsprobleme zwischen Grabplatte und Epitaph, wie sie in anderen Beständen zu beobachten sind,135) hier nur selten. Dies hat seine Gründe sowohl in der oft eindeutigen Form der Denkmäler als auch in der teilweise recht guten Information über die ursprüngliche Anbringung der Denkmäler. So liegen etwa in der an Inschriftenträgern reichen Kirche von Babenhausen die Grabplatten noch im Boden der Kirche, in Groß-Umstadt kam ein Teil der Grabplatten 1883 und ein weiterer Teil erst zwischen 1967 und 1969 zutage,136) und in Goddelau sind alle heute im Innern der Kirche stehenden Grabplatten erst bei der Kirchenrenovierung 1978/79 im Boden der Kirche gefunden worden. Auch bei den ältesten erhaltenen Epitaphien des Bearbeitungsgebietes, die in Form von Grabplatten mit umlaufender Inschrift gestaltet sind, ergibt sich kein Unterscheidungsproblem, da sich die Denkmäler noch in situ befinden und zudem die Grabplatten der verewigten Personen ebenfalls vorhanden sind. Es handelt sich bei diesen Epitaphien um vier „Ewige Anbetungen”, die Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg 1475 in der Babenhausener Stadtkirche aufstellen ließ (Nrr. 6467). Die in plastischem Relief gearbeiteten [Druckseite XXVIII] Figuren knien jeweils im leicht eingetieften Feld, in dessen Ecken oben der Wappenschild sowie der Helm mit seiner Zier angebracht sind. Eine Besonderheit bei dem Bildprogramm137) ist, daß Philipp alle Figuren ohne die üblichen Attribute ihres Standes darstellen ließ und sich damit eindeutig über die Schranken der damaligen Konventionen hinwegsetzte. Den Gepflogenheiten des 15. Jahrhunderts hätte eine Darstellung mit Rüstung und Waffen bei den Männern und kostbaren Kleidern bei den Frauen entsprochen.138) Stattdessen ist die gräfliche Familie in unauffälligen Kleidern dargestellt, was mit Sicherheit auf eine entsprechende Anweisung Philipps zurückgeht, der inschriftlich (Nr. 64) als Auftraggeber genannt ist.

Einen anderen Typus der „Ewigen Anbetung” vertritt das heute in der Kapelle der Burg Frankenstein aufgestellte Epitaph für Irmel von Cleen und ihren Mann Hans IV. von Frankenstein (Nr. 166), das nach dem Tode Irmels 1533 für die Kirche in Darmstadt-Eberstadt geschaffen wurde. Die beiden Verstorbenen knien vom Betrachter aus gesehen nach rechts gewendet in zwei Muschelnischen und sind in zeittypischer Weise gekleidet. Die beiden Figuren waren in ihrer ursprünglichen Aufstellung vermutlich auf den Hauptaltar oder auf das Sakramentshaus ausgerichtet. Daraus erklärt sich auch die ungewöhnliche Anordnung, bei der sich die Frau auf der vom Betrachter aus gesehen linken Seite des Denkmals befindet, die üblicherweise dem Mann vorbehalten ist. In diesem Fall hatte die Anordnung ihren Grund darin, daß der Mann näher zum Altar und zum Sakramentshaus hin plaziert werden sollte. Die jetzt über den Figuren angebrachten Inschriftentafeln befanden sich ursprünglich in der Sockelzone des Denkmals.

Während das Denkmal für Irmel von Cleen und ihren Mann eindeutig als Epitaph zu erkennen ist, fällt die Entscheidung in bezug auf das Epitaph für den 1509 verstorbenen Neunkirchener Pfarrer Johannes Ruder (Nr. 125) schwerer, zumal es im 17. Jahrhundert als Grabplatte Verwendung fand. Die hochrechteckige Platte zeigt im eingetieften Feld unter einem runden Astwerkbogen das reliefierte Brustbild eines Priesters, unter dem eine Spruchinschrift steht. Die Anbringung der Inschrift im Feld ist zu dieser Zeit auch bei einer Grabplatte denkbar, doch ist es auffällig, daß der Text zwar den Namen, aber nicht die auf Grabplatten üblichen und wichtigen Angaben des Todesjahrs und des Todestages enthält.139) Allerdings könnten sich diese Angaben auf einer früher möglicherweise vorhandenen Metalltafel befunden haben, denn in der Mitte der Platte sind zwei Dübellöcher vorhanden. Gegen eine ursprüngliche Verwendung als Grabplatte sprechen jedoch die relativ geringen Abmessungen und das Fehlen von Abtretungsspuren. Bis 1547 weisen noch zwei figürliche Epitaphien (Nrr. 162, 180) Inschriften auf, die wie bei einer Grabplatte auf den Leisten angebracht sind. Da in beiden Fällen die untere Leiste jedoch frei blieb, kann man davon ausgehen, daß beide als Standdenkmäler konzipiert waren. Bei den übrigen figürlichen Epitaphien des Adels ist ab 1533 die Inschrift in der Regel im Aufsatz oder im Sockel des Denkmals zeilenweise in einem gesonderten Schriftfeld ausgeführt, wodurch eine bessere Lesbarkeit gewährleistet wurde. Die Figur befindet sich entweder im Feld oder in der Nische des Denkmals, wenn es in Form einer Ädikula gestaltet ist.140) Dies gilt auch für das doppelfigurige Epitaph des 1606 verstorbenen Ludwig von Frankenstein und seiner Frau Katharina von Rodenstein (Nr. 310), deren vollplastische Figuren einander zugewandt vor einer Rechtecknische im Hauptgeschoß der zweigeschossigen Ädikula knien. Der Gegenstand ihrer Verehrung ist heute nicht mehr vorhanden, doch handelte es sich vermutlich um ein Kreuz. Die Inschriftentafeln befinden sich im Sockel.

Während bei den meisten Epitaphien die Figur schon aufgrund ihrer Anbringung in der Mittelachse des Denkmals gegenüber den Inschriften in den Vordergrund tritt, weisen drei Epitaphien der Landgrafen von Hessen in der Stadtkirche von Darmstadt ein anderes Verhältnis von Figur und Text auf. Beim Epitaph für Philipp Wilhelm, den 1576 verstorbenen ersten Sohn Magdalenas und Georgs von Hessen, steht die reliefierte Figur des Kindes zwar auch in der Mittelachse (Nr. 228), aber der Gesamteindruck wird stark von den großen Inschriftentafeln geprägt. Sie sind nicht mehr auf den Aufsatz oder den Sockel beschränkt, sondern umrahmen die Figur von allen Seiten. Bei dem 1589 entstandenen, in der Art eines monumentalen Altarretabels aufgebauten Epitaph der Gräfin Magdalena zur Lippe und ihres Mannes Landgraf Georgs I. von Hessen (Nr. 263) nehmen die Figuren der [Druckseite XXIX] Verstorbenen nicht mehr den Mittelpunkt des Denkmals ein. Sie stehen nach dem Vorbild des Epitaphs Philipps des Großmütigen in der Martinskirche zu Kassel in den zurückgesetzten Nischen des fünfachsigen Hauptgeschosses. Dominiert wird der Eindruck des Epitaphs von den beiden figürlichen Reliefs in der Mitte des Denkmals sowie von den zahlreichen Inschriftentafeln. Eine eindeutig dominante Rolle besitzen die Inschriften auch bei dem 1615 für Landgraf Ludwig V. und seine Familie in der Fürstengruft der Darmstädter Stadtkirche (Nr. 334) errichteten Epitaph. In der Mitte der Ädikula steht ein Kreuz, dessen Stamm in den Sockel hinabreicht. Die rechteckigen Seitenfelder werden von großen Schrifttafeln aus Kupfer gefüllt. Die figürlichen Darstellungen sind auf kleinere, bemalte Kupfertafeln im Sockel des Denkmals beschränkt.

Eine Besonderheit im Bearbeitungsgebiet stellt der Epitaphaltar für die Familien von Philipp und Hartmann Ulner dar (Nr. 304), der 1604 in der Dieburger Pfarrkirche errichtet wurde und heute in der Wallfahrtskirche St. Maria steht. Der Schrein des ädikulaförmig aufgebauten Altars zeigt in einem rechteckigen Relief die Anbetung der Hirten. Die kleinen vollplastischen Figuren der beiden Familien knien vor den Seitenteilen, die auch die Wappen tragen. Die Inschriftenkartuschen befinden sich im Sockel. Die Ausnahmestellung dieses Denkmals im Bearbeitungsgebiet erklärt sich daraus, daß hier nur wenige adelige Familien am katholischen Glauben festhielten und die Aufstellung eines solchen Denkmals nur dort möglich war, wo wie in Dieburg der Landesherr und dadurch auch die Kirchen katholisch geblieben waren.

Ab 1547 sind aus dem Bearbeitungsgebiet zahlreiche Epitaphien ohne figürliche Darstellung überliefert, die in unterschiedlichster Weise z. B. als hochrechteckige Platte oder in Form einer Ädikula gestaltet sind. Das Epitaph des 1547 verstorbenen Philipp von Wallbrunn (Nr. 182) ist wie eine Grabplatte mit umlaufender Inschrift ausgeführt, doch ist das Feld wesentlich aufwendiger gearbeitet als bei der ebenfalls vorhandenen Grabplatte Philipps (Nr. 181). Auch beim Epitaph für den 1550 verstorbenen Groß-Umstädter Keller Philipp Breunle ist die Abgrenzung zu einer Grabplatte schwierig, da das Denkmal aus einer hochrechteckigen Platte besteht, die im Feld die zeilenweise angebrachte Inschrift und ein reliefiertes Vollwappen trägt. Gegen eine Verwendung als Grabplatte spricht jedoch das völlige Fehlen von Abtretungsspuren. Bei diesem Denkmal handelt es sich um das erste Epitaph für einen Nichtadeligen. Es läßt sich feststellen, daß ab 1550 die große Masse der Epitaphien für bürgerliche Amtsträger und ihre Angehörigen oder für Pfarrer und ihre Angehörigen geschaffen wurde. Bei diesen Denkmälern steht der Text klar im Mittelpunkt, während die Bedeutung der Wappen oft zurücktritt.

Bei der Überlieferung der Epitaphien zeigen sich auffällige Unterschiede innerhalb des Bearbeitungsgebiets. So blieben in Babenhausen zwar zahlreiche Grabplatten erhalten, aber außer den vier „Ewigen Anbetungen” der Grafen von Hanau-Lichtenberg sind nur drei weitere Epitaphien vorhanden.141) In Groß-Umstadt läßt sich dagegen die Reihe der Epitaphien von 1550 bis ins 18. Jahrhundert verfolgen.142) Die sekundäre Überlieferung durch Steiner und Wickenburg verändert den Befund kaum. Ein Grund für die unterschiedliche Überlieferungssituation könnte darin liegen, daß in Groß-Umstadt im Gegensatz zu Babenhausen ein Teil des alten Kirchhofs erhalten blieb. Auf ihm befinden sich heute noch mehrere Epitaphien, die unmittelbar an den Außenwänden der Kirche stehen und in der Mehrzahl vermutlich von Anfang an dort aufgestellt waren. Bei einigen von ihnen könnte es sich auch um Grabsteine handeln, die den Grabplatz auf dem Kirchhof markierten. Eine endgültige Entscheidung ist hier aber kaum möglich, da Grabsteine im 16. und 17. Jahrhundert eine den Epitaphien vergleichbare Form haben können.143) An anderen Standorten wurden entsprechende Denkmäler bei der Beseitigung der Kirchhöfe abgebrochen. Angesichts dieses Befundes stellt sich auch die Frage, wieweit man bei nicht aus Stein gefertigten Epitaphien mit Verlusten zu rechnen hat. Im gesamten Bearbeitungsgebiet haben sich nur zwei bemalte Holzepitaphien erhalten (Nrr. 191, 200), so daß man hier ebenfalls von einem erheblichen Verlust ausgehen muß.144)

Nach diesem Blick auf die Entwicklung der Grabdenkmäler sollen die Formular- und Textgewohnheiten betrachtet werden. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts sind die Grabinschriften im Bearbeitungsgebiet vorwiegend in Latein abgefaßt. Der früheste Beleg für eine deutschsprachige [Druckseite XXX] Inschrift stammt von 1401 (Nr. 20). Während sich die lateinischen und deutschen Inschriften in den ersten 20 Jahren des 16. Jahrhunderts noch etwa die Waage halten, dominieren danach die deutschen Inschriften, die nicht nur vom Adel, sondern auch von katholischen und evangelischen Geistlichen verwendet werden. Ausnahmen bilden hier das Grabgedicht auf dem Epitaph des 1566 verstorbenen Johannes Fleischbein (Nr. 213) sowie die Grabinschriften für den 1569 verstorbenen Franziskanerguardian Wendelin Roth (Nr. 214) und für Graf Philipp VI. von Waldeck, der sowohl auf seiner Grabplatte (Nr. 241) als auch auf seinem Epitaph (Nr. 247) eine lateinische Inschrift erhielt. Eine weitere Ausnahme bilden die Tafeln auf den Särgen der Landgrafen von Hessen in der Fürstengruft der Darmstädter Stadtkirche. Sie tragen sowohl deutsche als auch lateinische Texte, obwohl die Landgrafen bis 1616 auf ihren Epitaphien nur deutsche Texte verwendeten. Mit der Grabplatte der 1599 verstorbenen Maria Vietor beginnt wieder eine Reihe lateinischer Grabinschriften, die sich vorwiegend auf den Grabdenkmälern von Pfarrern und ihren Angehörigen,145) aber auch auf den Grabdenkmälern von Adeligen und Amtmännern nachweisen lassen.146) Zu diesen Grabinschriften treten verschiedentlich noch Grabgedichte, Bibelzitate oder Mahninschriften hinzu. Die Kombination einer lateinischen Grabinschrift mit deutschen Inschriften läßt sich jedoch außer bei den schon erwähnten Särgen der Landgrafen von Hessen nur in zwei Fällen belegen (Nrr. 303, 391), während die Verbindung deutscher Grabinschriften mit lateinischen Texten in sechs Fällen nachweisbar ist.147)

Die Inschriften der Grabplatten werden häufig von den Worten Anno domini eingeleitet, weshalb das Formular im Folgenden als Anno domini-Formular bezeichnet wird. Dieses Formular, das sich seit dem 13. Jahrhundert in allen Regionen Deutschlands nachweisen läßt, umfaßt stets dieselben Grundinformationen, nämlich Sterbejahr und -tag sowie Namen und Stand des Verstorbenen. Abgesehen vom Anfang kann die Reihung der einzelnen Bestandteile unterschiedlich sein, wenn sie sich auch meist an das eben genannte Schema hält. Sinn dieses Formulars war es, den exakten liturgischen Vollzug der Memoria zu sichern.148) Es enthielt alle wichtigen Daten, um das Grab einer bestimmten Person schnell auffinden zu können. In Kirchen, die oft zahlreiche Grabplatten enthielten, mußten die Gräber exakt identifiziert werden können. Dies war deshalb wichtig, weil der Besuch des Grabes im Anschluß an die Totengedenkmesse und an bestimmte Gebete offenbar zum festen Bestandteil der Liturgie wurde. Das in übersichtlicher Form angebrachte Formular mit Todesjahr und Todestag sowie dem Namen und dem Titel erleichterte die Auffindung des richtigen Grabes, an dem wichtige weitere Handlungen der Totenmemoria vollzogen wurden wie z. B. die Bedeckung des Grabes mit einem Grab- oder Anniversartuch oder das Anzünden von Anniversarkerzen.149) Unterblieben diese Handlungen oder führte man sie am falschen Grab aus, befürchtete man negative Auswirkungen für das Seelenheil des Verstorbenen. Seine Seele mußte nun möglicherweise länger im Fegefeuer verweilen, da ihr die erlösende Wirkung des Gebets der Lebenden nicht zuteil wurde.150)

Das Anno domini-Formular beeinflußte die Gestaltung von Grabinschriften über Jahrhunderte, da es nicht auf Grabplatten beschränkt blieb, sondern auch auf Epitaphien verwendet wurde. Zudem wurde es für deutschsprachige Inschriften übernommen. Allerdings sind die frühesten deutschen Grabinschriften des Bearbeitungsgebiets zwar inhaltlich nach dem Anno domini-Formular aufgebaut, doch stehen statt Anno domini andere Wendungen wie in dem iare als man zalt nach crist geburt (Nr. 20), In dem Iar nach der gepvrt cristi vnser hern da man zalt (Nrr. 64, 65) oder nur Anno (Nr. 39). Im 15. Jahrhundert bietet diese Inschrift den einzigen Beleg für die Auslassung von domini, die sich jedoch ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts häufiger beobachten läßt und im 17. Jahrhundert noch zunimmt.151) Ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts läßt sich in deutschen Inschriften auch die Wendung im iar feststellen, die vor oder nach der Tagesangabe stehen kann.152) Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wird dann die Wendung Anno domini verschiedentlich durch Anno Christi ersetzt.153) Die Erweiterung der vorhandenen sowie die Aufnahme neuer Elemente in die Grabinschriften führten ab der zweiten [Druckseite XXXI] Hälfte des 16. Jahrhunderts dazu, daß sich zunächst die Texte auf den Epitaphien von der Vorgabe des Anno domini-Formulars zu lösen begannen. Ab dem 17. Jahrhundert läßt sich dies auch bei den Grabplatten beobachten. Da diese in den protestantischen Gebieten keine Funktion innerhalb der Liturgie mehr hatten, war auch das Festhalten an einem übersichtlichen Formular nicht mehr notwendig. Die Jahresangabe steht jetzt oft in der Mitte oder am Ende der Inschrift.

Am Anfang des 16. Jahrhunderts kommt die Verwendung von Multiplikatoren auf, die sich zuerst auf der Grabplatte der 1500 verstorbenen Lucia von Merlau (Nr. 100) und zuletzt 1533 auf der Grabplatte des Heilmann von Bommersheim-Praunheim (Nr. 165) nachweisen läßt. Die Reduzierung der Jahreszahl auf Zehner- und Einerstellen (Minderzahl) läßt sich nur in einem Fall bei einem nachgetragenen Todesdatum beobachten (Nr. 166).

Der Todestag wird im 14. und 15. Jahrhundert in der Regel nach dem christlichen Fest- und Heiligenkalender angegeben. Die Verwendung der römischen Tagesdatierung läßt sich nur bei zwei Inschriften aus dem 14. Jahrhundert (Nrr. 6, 9), einer Inschrift von 1521 (Nr. 148)154) und einer Inschrift von 1582 (Nr. 247) belegen. Die Angabe des fortlaufend gezählten Monatstages läßt sich zum erstenmal 1456 (Nr. 42a) nachweisen.155) Sie kommt ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig neben der Festdatierung vor, und in zwei Fällen gibt es auf Grabplatten sogar Doppeldatierungen nach beiden Bräuchen (Nrr. 142, 150). Erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts verdrängt die Angabe des Monatstages die Festdatierung fast völlig, die sich nur noch in drei Inschriften belegen läßt.156)

Eine Erweiterung des Namens durch die Hinzufügung einer Standesbezeichnung wie armiger, comes, miles, Graf bei Adeligen oder canonicus, pastor, plebanus, primissarius bei Klerikern läßt sich ab 1376 regelmäßig feststellen. Allerdings wird der Stand lediglich bei den Geistlichen und beim Hochadel immer angegeben. Beim Niederadel dagegen fehlen ab 1480 die Standesbezeichnungen verschiedentlich wieder und werden ab 1517 immer seltener.157) Bei Amtleuten wird nun häufiger das ausgeübte Amt wie Keller oder Amtmann genannt.158) Grabinschriften für Bürger sind nur in geringer Anzahl überliefert, doch wird in den drei Belegen aus dem 16. und 17. Jahrhundert der Stand stets genannt.159)

Eine weitere wichtige Veränderung des Formulars betrifft die standesspezifischen Epitheta. Abgesehen von der frühen und ungewöhnlichen Verwendung von nobilis auf der Grabplatte des Conrad von Weinsberg (Nr. 10), kommen Epitheta bis 1482 nur in Grabinschriften für Geistliche und für Hochadelige vor. Dies ist sicher auch dem Zufall der Inschriftenüberlieferung anzulasten, da für das ganze 15. Jahrhundert nur wenige Grabplatten des Niederadels im Bearbeitungsgebiet überliefert sind. Bei den katholischen Geistlichen wird stets das Epitheton honorabilis verwendet,160) das bei den evangelischen Pfarrern durch die Epitheta reverendus beziehungsweise ehrwürdig abgelöst wird, die noch mit weiteren Epitheta wie egregius oder wohlgeboren verbunden sein können.161) Die Grafen von Hanau-Lichtenberg werden zwischen 1473 und 1538 als nobilis, generosus, edel, wohlgeboren und hochgeboren bezeichnet.162) Während der 1579 verstorbene Graf Philipp VI. von Waldeck in seinen Grabinschriften (Nrr. 241, 247) das Epitheton generosus erhält, werden die Landgrafen von Hessen durch die den Fürstengeschlechtern vorbehaltenen Epitheta illustrissima, illustrissimus und deren deutsche Entsprechung durchleuchtig sowie die Verbindungen durchleuchtig hochgeboren und illustrissimus ac celsissimus gekennzeichnet.163) Ab 1482 läßt sich auch beim Niederadel allgemein der Gebrauch von Epitheta nachweisen. Die Männer werden als fest, ehrenfest, streng und fest und edel und ehrenfest,164) die Frauen als honesta [Druckseite XXXII], ehrentugendhaftig und edel und tugendhaft oder edel und ehrbar bezeichnet.165) Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts sind eine Reihe von Grabinschriften für Amtsträger bürglicher Herkunft vorhanden, in denen die Epitheta ehrenhaft (Nrr. 207, 251) ehrenhaft und vornehm (Nrr. 185, 301), ehrenhaft und vorachtbar (Nr. 230) oder ehrenhaft und fürgeacht (Nr. 308) vorkommen, zu denen dann noch die Bezeichnungen wohlachtbar (Nr. 211) und vir spectatissimus (Nr. 321) treten. Die Übernahme des vom Niederadel verwendeten ehrenfest läßt sich nur in einem Fall nachweisen (Nr. 253). Bei den Bürgern findet man die Epitheta ehrbar (Nr. 203), ehrbar und achtbar und vornehm (Nr. 261) sowie ehrenhaft und achtbar (Nr. 354).

Die Verbindung lateinischer Grabinschriften mit der Fürbitte cuius anima requiescat in pace läßt sich bereits im 14. Jahrhundert nachweisen (Nrr. 9, 11, 15). Sie kommt im 15. Jahrhundert und noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig vor, doch verschwindet sie in den 1520er Jahren zusammen mit den lateinischen Grabinschriften. Die Formel wird jedoch später beim Wiederaufleben lateinischer Grabinschriften in der verkürzten Form requiescat in pace weiterverwendet.166) Die Beifügung einer deutschen Fürbitte läßt sich zuerst 1473 mit den Worten Gott gnade belegen und bleibt dann in der Form der/dem Gott gnade stets in Gebrauch. Fast gleichzeitig läßt sich ein erweitertes deutsches Fürbittformular feststellen, das Formeln wie der Seele Gott gnädig und barmherzig sein wolle, Amen (Nr. 61), dessen Seele der allmächtige Gott barmherzig sei (Nr. 72), dessen Seele der Allmächtige Gnade und Barmherzigkeit erzeigen wolle (Nr. 114) umfaßt. Ohne Parallele im Bearbeitungsgebiet sind die Formulierungen Gott mein Schöfer bist gnädig mir (Nrr. 64 f.) und Gott bist mir gnädig (Nr. 66) auf drei 1475 in Babenhausen durch Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg errichteten „Ewigen Anbetungen”. Die Auferstehungshoffnung wird in den Fürbitten zum erstenmal 1570 (Nr. 216) faßbar und schlägt sich in den verschiedensten Wendungen wie etwa Gott wolle ihm und uns allen eine fröhliche Auferstehung verleihen (Nr. 256) nieder.

Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts werden die Grabinschriften um verschiedene Angaben erweitert. Die Angabe der Todeszeit läßt sich zum erstenmal 1547 (Nr. 183) belegen, die erste Altersangabe enthält ein Epitaph von 1560 (Nr. 203). Ein Epitaph von 1564 nennt erstmals die Ehedauer, und die Angabe der Kinderzahl ist zum erstenmal für 1576 (Nr. 230) gesichert. Die Angabe der Amtszeit läßt sich ab 1585 (Nrr. 251, 253) regelmäßig nachweisen. Der Geburtstag ist zum erstenmal 1576 auf dem Epitaph Philipp Wilhelms von Hessen in der Darmstädter Stadtkirche (Nr. 228) verzeichnet. Auch in der folgenden Zeit bleibt die Nennung des Geburtstages mit drei Ausnahmen (Nrr. 336, 348, 386) auf die Grabmäler der Landgrafen beschränkt, während auf anderen Grabdenkmälern in der Regel nur das Geburtsjahr angegeben wird. Ausführlichere biographische Angaben werden meist als Grabgedichte gestaltet und lassen sich in Prosa nur in drei Grabinschriften des 17. Jahrhunderts belegen.167) Auch das Totenlob bleibt mit einer Ausnahme (Nr. 368) den Grabgedichten vorbehalten. Der erste Beleg für ein entsprechendes Gedicht stammt aus der Zeit um 1566 (Nr. 213).

4.2. Glocken

Im Bearbeitungsgebiet sind 38 Glocken aus der Zeit bis 1650 überliefert, von denen 27 erhalten sind. Die Funktion der Glocken ging im Mittelalter weit über das Läuten zum Gottesdienst und die Angabe der Tages- und bestimmter Gebetszeiten hinaus. Der Kanonist und Liturgiker Guillelmus Duranti, Bischof von Mende, widmete in seinem vor 1291 verfaßten, weit verbreiteten „Rationale divinorum officiorum” den Glocken ein eigenes Kapitel. Darin schreibt er, die Weihe und das Läuten der Glocken dienten dazu, bei den Gläubigen durch den Glockenklang die Frömmigkeit des Glaubens wachsen zu lassen und die Früchte sowie den Geist und den Körper der Gläubigen zu bewahren. Das Glockenläuten vertreibe aber auch feindliche Heere, mäßige das Krachen des Hagels, das Toben der Stürme, die Gewalt der Unwetter und Blitze, hemme die bedrohlichen Donner und das Verderben der Stürme und werfe die Geister der Winde und die Mächte der Lüfte nieder.168) „Und auch dies ist ein Grund,” so Duranti, „weshalb die Kirche die Glocken läutet, wenn sie sieht, daß ein Unwetter entsteht, damit nämlich die Dämonen, die die Posaunen des ewigen Königs, also die Glocken, hören, erschrocken fliehen und von der Entfachung des Unwetters ablassen und damit [Druckseite XXXIII] die Gläubigen beim Schlagen der Glocke ermahnt und ermuntert werden, bei der gegenwärtigen Gefahr im Gebet zu verharren”.169)

Diese Vorstellungen haben sich auch in den Friedensbitten, der Anrufung von Heiligen oder Evangelisten gegen Unwetter oder in den Wettersprüchen der Glockeninschriften niedergeschlagen. So trägt die älteste Glocke des Bearbeitungsgebietes aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts (Nr. 2) den verbreiteten Glockenspruch O rex glorie veni cum pace, der hier mit dem Zusatz Deus homo factus est versehen ist. Ohne diesen Zusatz ist der Spruch auch auf einer Pfungstädter Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 16) und einer Babenhausener Glocke von 1437 (Nr. 31) vorhanden. Der ebenfalls für Glockeninschriften häufig verwendete Beginn des Ave Maria läßt sich zuerst auf der Reinheimer Glocke aus dem letzten Drittel des 13. Jahrhunderts (Nr. 3) und dann auf drei Glocken des 15. Jahrhunderts nachweisen.170) Eine Babenhausener Glocke aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 8) trägt die in dieser Zeit beliebte hexametrische Marienanrufung Me resonante pia populi memor esto Maria. Die sonst häufig auf Glocken anzutreffenden Namen der vier Evangelisten lassen sich im Bearbeitungsgebiet nur auf einer Dieburger Glocke aus dem 14. Jahrhundert (Nr. 18) sowie auf einer Glocke von 1435 aus Darmstadt-Bessungen (Nr. 30) nachweisen. Während in Dieburg jedem Namen ein S(ANCTVS) beigefügt ist, steht in Darmstadt-Bessungen s(anctvs) nur vor dem ersten Namen, und die Inschrift ist um die Fürbitte sankt Iohan bitten fir vns erweitert.

Ungewöhnlich ist die Inschrift einer Treburer Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 17), die keine der in dieser Zeit üblichen Inschriften, sondern nur den Namen des Gießers und den Herstellungsvermerk trägt. Dabei handelt es sich um die erste Nennung eines Gießers im Bearbeitungsgebiet. Die erste datierte Glocke, auf der auch zum erstenmal der Glockenname (Namensansage) genannt ist, wurde 1402 für Nieder-Beerbach gegossen (Nr. 21). Danach sind mit einer Ausnahme (Nr. 107) alle Glocken datiert. Gegossen wurde die Nieder-Beerbacher Glocke von Gerlach von Frankfurt, der sich auf zwei weiteren, im Wortlaut einander ähnlichen Glocken auch als Gießer nennt (Nrr. 22, 25). Danach findet sich bis 1483 eine Gießernennung nur noch auf der 1448 von Tilman von Hachenburg für Büttelborn gegossenen Glocke (Nr. 38). Sie weist zudem den auf Tilmans Glocken häufigen Wetterbann alle bisen widder vor driben ich auf, der sich sonst nicht im Bearbeitungsgebiet belegen läßt.

Erst die Glocken, die Jörg zu Speyer 1483 für Jugenheim und Seeheim (Nrr. 81 f.) sowie 1488 für Eschollbrücken goß (Nr. 90), tragen wieder den Gießernamen, der von da an bis zum 17. Jahrhundert regelmäßig Bestandteil der Glockeninschriften ist. Auf den Glocken Jörgs läßt sich auch zum erstenmal ein stereotypes Formular nachweisen, das nach dem folgenden Schema gestaltet ist: osanna heis ich meister yorg zv spier gos mich anno domini m cccc lxxxviii iar (vgl. Nr. 90). Dieses aus der Namensansage sowie der Meister- und Herstellungsinschrift mit dem Gußjahr bestehende Formular kommt auch auf zwei Glocken des Speyerer Gießers Peter zur Glocken von 1489 (Nr. 91) und 1517 (Nr. 123), auf einer Glocke des Gießers Hans von Frankfurt von 1512 (Nr. 129) und auf drei Glocken des Gießers Steffan von Frankfurt aus den Jahren 1513 (Nr. 130), 1519 (Nr. 144) und 1520 (Nr. 145) vor. Die 1500 von Conrad von Westerburg für Klein-Bieberau gegossene Glocke (Nr. 101) trägt noch eine zusätzliche Spruchinschrift. Die 1516 von Steffan von Frankfurt für Gernsheim gegossene Glocke (Nr. 135) weicht dagegen völlig von dem genannten Schema ab. Steffan übernahm hier den Glockenspruch laudo deum verum sathanam fugo convoco clerum, der sich in fast identischer Form zwischen 1410 und 1460 in der Umgebung von Trier auf mehr als zwanzig Glocken nachweisen läßt171) und in mehreren Varianten weite Verbreitung fand.

Die Anrufung Marias oder anderer Heiliger läßt sich im 16. Jahrhundert nicht mehr belegen. Ab 1541 tragen die Glocken auch keine Namensansagen mehr. Die Glocken der Frankfurter Gießer Conrad Göbel (1541, Nr. 173) und Nikolaus Göbel (1570, Nr. 218) sowie die 1590 gegossene Glocke des Mainzer Gießers Christian Klapperbach (Nr. 264) weisen nur noch eine Meister- und Herstellungsinschrift mit dem Gußjahr auf. Bei einer weiteren Glocke Christian Klapperbachs von 1594 (Nr. 275) und einer Glocke des Frankfurter Gießers Hans Kerle aus dem Jahr 1599 (Nr. 292) ist das [Druckseite XXXIV] Formular um den Zusatz Aus dem Feuer floß ich erweitert. Für eine ebenfalls 1599 von dem Mainzer Gießer Johann Klapperbach für Rüsselsheim gegossene Glocke ist der zusätzliche Spruch Im Namen Jesu floß ich (Nr. 292) überliefert.

Auf der 1572 von Gregor von Trier für Nieder-Ramstadt gegossenen Glocke läßt sich zum erstenmal neben der Meister- und Herstellungsinschrift die Nennung der Auftraggeber nachweisen. Auch auf einer heute verlorenen Darmstädter Glocke, die Hieronymus Hack 1586 für die Stadtkirche goß (Nr. 257), wurden die Auftraggeber genannt. Auf zwei Bickenbacher Glocken von 1628 (Nr. 365) und 1631 (Nr. 372) sind die Texte als Stifterinschriften formuliert. Die Glocke von 1628 nennt den Landgrafen Georg II. als Stifter und daneben noch den Pfarrer und den Schultheißen als Vertreter der Gemeinde, während auf der nicht mehr erhaltenen Glocke von 1631 nur der Schultheiß und seine Frau als Stifter genannt wurden. Bei beiden Glocken fehlen die sonst üblichen Meister- und Herstellungsinschriften.

Geht man von den 25 Glocken aus, deren Gießer sich identifizieren lassen,172) so zeigt sich, daß die meisten Glocken in den nahe am Bearbeitungsgebiet gelegenen Zentren Frankfurt, Mainz und Speyer gegossen wurden. Nur drei Glocken stammen von Gießern aus weiter entfernten Regionen, nämlich von Tilman von Hachenburg aus Montabaur (Nr. 38), von Gregor von Trier aus Lüttich (Nr. 224) sowie von dem lothringischen Gießer Thomas Simon (Nr. 365). Die 12 nachweislich in Frankfurt für das Bearbeitungsgebiet gegossenen Glocken unterstreichen einmal mehr die Bedeutung Frankfurts als Glockengießerstadt.173) Die Konzentration der fünf in Speyer gegossenen Glocken auf die Zeit von 1483 bis 1507 deckt sich mit dem Ergebnis von Hans Fritzen, der ebenfalls für diese Zeit eine erhöhte Tätigkeit der Speyerer Glockengießer ermittelte.174) Überraschen mag die geringe Zahl von nur vier in Mainz gegossenen Glocken, doch läßt sich anhand der noch erhaltenen und sicher den Mainzer Gießern zuweisbaren Glocken des 14. bis 16. Jahrhunderts erkennen, daß der Odenwald und die Bergstraße in dieser Zeit nicht zu den üblichen Tätigkeitsgebieten der Mainzer Glockengießer gehörten.175)

4.3. Sonstige Inschriftenarten und Inschriftenträger

Neben den Inschriften auf Grabdenkmälern und Glocken bilden die Bauinschriften die größte Inschriftengattung im Bearbeitungsgebiet. Sie sind vor allem an Kirchen, Burgen und Schlössern, Stadtmauern sowie Wohnhäusern angebracht. Die älteste Bauinschrift stammt von 1383 und befindet sich im Chor der Babenhausener Kirche (Nr. 12). Ihr Formular anno m ccc lxxxiii in vigilia annunciacionis marie inceptus est chorus ist typisch für die Bauinschriften des 14. und 15. Jahrhunderts und läßt sich im Bearbeitungsgebiet bis 1517 nachweisen.176) Statt eines auf den konkreten Bauteil bezogenen Ausdrucks wie chorus steht allerdings häufig die allgemeine Bezeichnung opus.177) Zudem wird bei zwei Inschriften von 1507 (Nr. 121) und 1517 (Nr. 138) das Formular im Gegensatz zu den früheren Inschriften in deutscher Sprache verwendet.

Die Bauinschriften enthalten häufig auch die Namen der Auftraggeber oder der mit der Bauaufsicht beauftragten Personen, die meist am Anfang oder am Ende des Formulars stehen.178) Ein um die Namen der Heiligen, zu deren Ehren der Bau errichtet wird, erweitertes Formular ist zum Jahr 1483 für die Kirche von Neunkirchen (Nr. 83) überliefert. Für diese Kirche ist auch die einzige Inschrift bezeugt, die den Geldwert von Wein und Getreide im Baujahr nennt (Nr. 89). Zudem befindet sich am Turm der Neunkirchener Kirche die einzige in Hexametern verfaßte Bauinschrift des Bearbeitungsgebiets (1487, Nr. 87). Zwischen 1517 und 1570 läßt sich nur eine Bauinschrift aus dem Jahr 1541 (Nr. 172) nachweisen. In ihr wird zum erstenmal der Handwerker genannt, der den Bau ausführte. Weitere Erwähnungen der ausführenden Handwerker bleiben in der folgenden Zeit auf wenige Belege beschränkt.179) Ab 1570 ist wieder eine größere Zahl von Bauinschriften vorhanden, [Druckseite XXXV] die ein ähnliches Formular aufweisen.180) Im Gegensatz zu den älteren Bauinschriften, die meist den Baubeginn (inceptum est) zu einem bestimmten Tag im Jahr verzeichnen, wird nun nur noch das Baujahr genannt.181) Das Bauobjekt (Kirche, Schule, Mauer) ist jetzt im Gegensatz zu früher meist konkret bezeichnet. Daneben werden in der Regel die Namen der Auftraggeber und der für die Baufinanzierung und -überwachung zuständigen Personen mitgeteilt. Fast alle dieser Inschriften sind in Deutsch abgefaßt.182)

In Versform verfaßte Bauinschriften lassen sich im 16. und 17. Jahrhundert nur in Darmstadt am Marktbrunnen (Nr. 242) sowie am Hospital (Nr. 322) nachweisen.183) Dazu kommen noch zwei an Häusern angebrachte versifizierte Bauinschriften, die mit Spruchinschriften zum Thema „Haus” verbunden sind.184) Die übrigen Haussprüche nehmen auf den Bauvorgang keinen Bezug, doch sind sie in der Regel mit Jahreszahlen verbunden, die das Erbauungsjahr dokumentieren.185)

Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte sind im Bearbeitungsgebiet nur in relativ geringer Zahl überliefert, da sie durch den Bildersturm der Reformation, die Plünderungen des Dreißigjährigen Krieges und die zahlreichen Kirchenneubauten des 18. Jahrhunderts dezimiert wurden. So haben sich lediglich vier mit Inschriften versehene Altarretabel aus dem Bearbeitungszeitraum erhalten. Bei den drei aus vorreformatorischer Zeit stammenden Altären aus Leeheim (Nr. 111), Wolfskehlen (Nr. 117) und Babenhausen (Nr. 154) sind die Bibelzitate, Namens- und Spruchinschriften in typischer Weise in den Nimben oder auf Spruchbändern angebracht. Die auf dem Babenhausener Altar auf den Außenseiten der Flügel zeilenweise aufgemalten Bibelzitate stammen erst aus nachreformatorischer Zeit. Ein anderes Bild zeigt das Retabel des Dieburger Epitaphaltars von 1604 (Nr. 304). In der Mitte seines Sockels ist eine Herstellungsinschrift angebracht, neben der sich links und rechts auf Kartuschen die Grabinschriften befinden. Die Seitenteile des Schreins tragen zudem Medaillons mit Vollwappen und Beischriften.

In Groß-Umstadt hat sich ein Teil des spätgotischen Chorgestühls erhalten, das eine Mahninschrift an die Priester trägt (Nr. 110). Vermutlich gab es in den Kirchen auf unterschiedlichen Trägern erheblich mehr solcher Mahnungen und andere Inschriften religiösen Inhalts,186) die aber verloren gegangen sind. Lediglich für Leeheim ist ein wohl ebenfalls aus der Zeit um 1500 stammendes Lehrgedicht überliefert, das verschiedene Inhalte der Meßfeier erläutert (Nr. 112).

Von den aus dem Bearbeitungszeitraum erhaltenen Taufsteinen sind vier inschriftlich bezeichnet. Während der Taufstein in Babenhausen aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 106) nur eine nicht deutbare Buchstabenfolge trägt und der Seeheimer Taufstein von 1580 (Nr. 245) nur eine Jahreszahl aufweist, sind die Taufsteine aus Radheim (1580, Nr. 244) und aus Alsbach (1614, Nr. 327) mit ausführlichen Stifterinschriften versehen.

In Klein-Umstadt, Babenhausen und Groß-Umstadt haben sich Kanzeln erhalten, die mit Inschriften versehenen sind. Während die älteste, noch aus vorreformatorischer Zeit stammende Kanzel in Klein-Umstadt nur eine Jahreszahl trägt (Nr. 133), weisen die Kanzeln in Babenhausen (Nr. 276) und Groß-Umstadt (Nr. 393) Bibelzitate auf, die auf die Funktion der Kanzel als Ort der Predigt Bezug nehmen.

Von den Inschriften auf Glasscheiben ist nur eine Stifterinschrift von 1497 erhalten geblieben (Nr. 98), während bei einer zweiten noch erhaltenen Scheibe die ursprünglich darunter angebrachte Namensinschrift im Zweiten Weltkrieg verlorenging (Nr. 167).

An inschriftlich bezeichneten liturgischen Geräten sind aus dem Bearbeitungszeitraum lediglich noch vier Kelche, eine Hostiendose sowie eine Abendmahlskanne vorhanden. Für eine weitere verlorene Hostiendose ist die Inschrift überliefert. Zwei der Kelche tragen Marienanrufungen (Nrr. 108, 155), und auf den beiden anderen Kelchen werden die Stifter genannt (Nrr. 119, 385). Auch die beiden Hostiendosen aus dem 17. Jahrhundert weisen Stifterinschriften auf (Nrr. 333, 383).

Zitationshinweis:

DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Einleitung, 4. Die Inschriftenträger (Sebastian Scholz), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06e001.

  1. Valentinitsch, Aussage 283. »
  2. Zur Terminologie vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 285; die Grabplatten sind heute häufig aus den Kirchenböden herausgenommen und an den Wänden aufgestellt worden. »
  3. Nrr. 132, 184, 211, 222, 278, 279, 284, 348, 389, 391»
  4. Nrr. 114, 124, 159, 193, 194, 351, 355; zu den Epitheta vgl. unten nach Anm. 159. »
  5. Nrr. 241, 271, 339, 344, 351, 355, 364, 366, 380, 388; die Anbringung einer Spruchinschrift auf dem Rand, während sich die Grabinschrift im Feld befindet, läßt sich nur in einem Fall nachweisen, vgl. Nr. 348»
  6. Vgl. dazu unten nach Anm. 132. »
  7. Nrr. 13, 73, 93, 94, 125, 131, 132»
  8. Nrr. 271, 339, 351, 366, 380»
  9. Die Grabplatten Nrr. 74, 76, 77, 109 weisen keine Wappen auf; sie lassen sich zuerst auf den Platten Nr. 211 und Nr. 252 feststellen. »
  10. Vgl. etwa Nrr. 174, 184, 193, 197; eine Ahnenprobe mit sechs Wappen zeigt nur Nr. 241»
  11. Nrr. 32, 33, 39, 100»
  12. Nrr. 139, 141, 157»
  13. Nrr. 73, 93, 94»
  14. Vgl. zu diesem Phänomen Seeliger-Zeiss, Grabmal 264 f. und 268 f. »
  15. Zum Epitaph vgl. P. Schoenen, Epitaph, in: RDK V (1967) 872–921 und dazu Fuchs in DI 29 (Worms). »
  16. Vgl. Nrr. 64, 65, 66, 67, 162, 180»
  17. Vgl. etwa DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXXIII; DI 41 (Lkr. Göppingen) XXXI»
  18. Keller, Gross-Umstadt 86; Brenner, Grabplatten 42. »
  19. Zur Funktion der Denkmalgruppe vgl. Nr. 64»
  20. Valentinitsch, Aussage 281–283. »
  21. Vgl. dazu unten bei Anm. 148. »
  22. Nrr. 166, 179, 183, 198, 212, 216, 247, 255, 299»
  23. Nrr. 191, 213, 216»
  24. Vgl. dazu Scholz, Inschriften passim. »
  25. Vgl. Fuchs in DI 29 (Worms) XXXVII f. »
  26. In anderen Gebieten ist die Überlieferungssituation für Holzepitaphien erheblich besser, vgl. DI 41 (Lkr. Göppingen) XXXII»
  27. Nrr. 290, 303, 307, 320, 348, 351, 370, 378, 380»
  28. Nrr. 321, 326, 334, 336, 368, 382»
  29. Nrr. 271, 299, 339, 344, 362, 384»
  30. Vgl. hierzu und zum folgenden Scholz, Totengedenken bei Anm. 75 ff. »
  31. Kroos, Grabbräuche 310–328. »
  32. Zum theologischen Hintergrund vgl. Scholz, Grab passim und Scholz, Totengedenken bei Anm. 60 ff. »
  33. Vgl. als Erstbelege Nrr. 131, 148, 157, 166, 188»
  34. Nrr. 139, 183, 204, 208, 223»
  35. Nrr. 198, 241, 300, 321, 348, 355»
  36. Bei dieser neuangefertigten Grabplatte für den 1399 verstorbenen Johanniterkomtur Helfrich von Rüdigheim könnte die Datierung nach römischem Kalender von der Inschrift der Vorgängerplatte übernommen worden sein. Gegen eine wortgetreue Übernahme des gesamten älteren Textes auf die neue Platte spricht allerdings das Fehlen von domini nach Anno»
  37. Die nächsten Belege sind Nr. 63 (1474), Nr. 84 (1485), Nr. 85 (1486) und Nr. 93 (1491). »
  38. Nrr. 285, 348, 362; in Nr. 348 ist der Geburtstag nach Festdatierung, der Todestag jedoch nach Monatstagen angegeben. »
  39. Nrr. 79, 140, 159, 160, 162, 165 f., 180183»
  40. Nrr. 84, 156, 184, 185, 198, 207»
  41. Nrr. 203, 261, 354»
  42. Nrr. 42a, 132; die Belege können hier und im Folgenden nicht immer vollständig aufgezählt werden, vgl. dazu Register 4. »
  43. Nrr. 351, 370 und 362, 375»
  44. Vgl. etwa Nrr. 59, 67, 72, 142, 168»
  45. Nrr. 258, 263, 335, 359»
  46. Nrr. 79, 63 (Inschrift von 1493), 99, 152, 159 ff. »
  47. Nrr. 118, 124, 139, 157; auffälligerweise wird Lucia von Merlau (Nr. 100) ebenfalls als fest bezeichnet. »
  48. Nrr. 310, 354»
  49. Nrr. 307, 321, 348»
  50. Guillelmi Duranti rationale divinorum officiorum I, IV,2 (Dauril/Thibodeau 52). »
  51. Guillelmi Duranti rationale divinorum officiorum I, IV,15 (Dauril/Thibodeau 57): Et hec etiam est causa quare ecclesia videns concitari tempestatem campanas pulsat, ut scilicet demones, tubas eterni regis id est campanas, audientes, territi fugiant et a tempestatis concitatione quiescant, et ut ad campane pulsationem fideles admoneantur et provocentur pro instanti periculo orationi insistere. »
  52. Nrr. 46, 60, 107»
  53. Poettgen, Trierer Glockengießer 80. »
  54. Nur der Gießer Enselin Erenberg der Treburer Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jh. (Nr. 17) ließ sich nicht identifizieren. »
  55. Vgl. auch Fritzen, Glockengießer 82; Bund, Glockengießer 154. »
  56. Fritzen, Glockengießer 82. »
  57. Vgl. den Überblick bei Fritzen, Glockengießer 83 ff.; auch im heutigen Landkreis Bergstraße lassen sich keine Glocken Mainzer Gießer nachweisen, vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Register 8., Glocke. »
  58. Davon zu unterscheiden sind die reinen Baudaten, die nur Jahr und Tag angeben, vgl. etwa Nrr. 45, 49, 70»
  59. Nrr. 29, 36, 43, 47, 78, 83, 87, 121; ungewöhnlich ist die Formulierung ist deser qvader stheyn vol angefangen in Nr. 138»
  60. Nrr. 29, 36, 37, 43, 83»
  61. Nrr. 238, 246, 311, 315, 325»
  62. Nrr. 219, 220, 234, 238, 262, 289, 305, 311, 312, 315, 331, 338, 356, 369, 390»
  63. Ein Verb, das den Bauvorgang bezeichnet, fehlt nur selten, vgl. Nrr. 227, 337»
  64. Ausnahmen sind Nr. 262, bei der die Titel der Personen in Latein angegeben werden, sowie Nr. 312 und Nr. 390. Eine weitere lateinische Bauinschrift von 1605 aus Schneppenhausen (Nr. 309) ist nicht nach dem genannten Schema gestaltet. »
  65. Ungewöhnlich ist die Verbindung einer Bauinschrift mit einem Fürstenlob im Epitaph Ludwigs V. (Nr. 334), das die Ausschmückung der Fürstengruft in der Stadtkirche dokumentiert. »
  66. Nrr. 325, 342»
  67. Nrr. 232, 280, 316, 317, 371, 373»
  68. Vgl. dazu auch DI 41 (Lkr. Göppingen) XLI; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXI. »