Inschriftenkatalog: Landkreis Schaumburg
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 104: Landkreis Schaumburg (2018)
Nr. 444 Lauenau, Gut Schwedesdorf um 1607
Beschreibung
Kamin. Stein, teilweise farbig gefasst. Der Kamin im mittleren Raum des Obergeschosses des Gutshauses gleicht in seiner Gestaltung fast völlig dem Kamin Nr. 443. Der Kaminsturz, der von schlichten geschwungenen Konsolen getragen wird, wird oben von einem Gesims, unten von einer Zahnschnittleiste begrenzt. Er zeigt nebeneinander drei Vollwappen im Relief, dazwischen Beschlagwerkornament. Jedes Wappen wird zu beiden Seiten von einer halbrunden Schriftzeile gerahmt, in der die jeweiligen Beischriften A–C erhaben in vertiefter Zeile ausgehauen sind. Der Kamin ist steinfarben gestrichen, die Wappen sind farbig, die Inschriften golden gefasst.
Maße: H.: 55 cm (Sturz); B.: 208 cm; Bu.: 4,5–5 cm.
Schriftart(en): Kapitalis mit Versalien.
- A
ADELHEIDT // VON SALDER
- B
OTTO · VON // MVNNICHAVSNa)
- C
ANNA · VON // FRONHORST
Saldern,1) Münchhausen,2) Fronhorst3) |
Textkritischer Apparat
- MVNNICHAVSN] N am Ende kleiner.
Anmerkungen
- Wappen Saldern (Rose); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 6, Abt. 11, S. 50 u. Tafel 29.
- Wappen Münchhausen (Mönch); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 3, Abt. 2,1, S. 274 u. Tafel 325.
- Wappen Fronhorst (geteilt: 1. wachsender Bär, 2. zwei Balken); vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 6, Abt. 6, S. 46f. u. Tafel 29 sowie Abt. 12, S. 97 u. Tafel 76.
Zitierhinweis:
DI 104, Landkreis Schaumburg, Nr. 444 (Katharina Kagerer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020k0044401.
Kommentar
Kapitalis mit breiter Strichstärke und ausgeprägten Sporen. Der Kamin stammt vom selben Steinmetzen wie die Steine Nr. 443 u. 445. Charakteristisch ist der Versal A in ANNA, dessen Mittelbalken nach links über den Schrägschaft hinausragt und nach unten umgebogen ist. Die zeitliche Einordnung der Inschrift orientiert sich an dem datierten Parallelstück aus dem Jahr 1607 (Nr. 443).
Zu Otto von Münchhausen s. Nr. 379, zu Adelheid von Saldern s. Nr. 331 und zu Anna von Fronhorst s. Nr. 443.