Santa Maria dell’Anima: Antikensammlung*

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 03 Anhang 1: Santa Maria dell’Anima, Rom (2012)

A1, Nr. 7 Santa Maria dell’Anima, Innenhof (aus der Villa Mellina/Monte Mario) um 200

Beschreibung

Grabaltar aus Marmor für den Quaestor urbanus und Aedilis cerealis designatus Antonius Fronto Salvianus. Ursprünglich von Umpfenbach und Bormann in der Villa Mellinia auf dem Monte Mario in Augenschein genommen, gelangte es aus bisher ungeklärten Motiven und ohne genauere Kenntnis des Zeitpunktes in den Innenhof der Anima1). Der ursprüngliche Standort ist unbekannt. Im Archiv des CIL befindet sich ein Abklatsch der Inschrift2). Dem Grabaltar, der insgesamt 99 cm hoch und 58,5 cm breit ist, fehlt die obere rechte Ecke, die in späterer Zeit mit Mörtel wiederhergestellt und in ihrem Relief dem Original angepasst wurde. Indes ist bei der Inschrift nur die zweite Haste des mittleren N in Fronto vom Bruch betroffen, der sich bis auf das für den Text vorgesehene Feld erstreckt. Die Bruchkante beginnt 24 cm von der linken oberen Ecke aus gesehen, verläuft schräg nach unten rechts und endet in 51 cm Höhe am rechten Rand. Im linken unteren Inschriftenfeld befindet sich eine tiefe 14 cm lange und 1,1-1,5 cm breite Furche, die sich parallel zur Bruchkante in der rechten oberen Ecke bis zum Ende der Schreibfläche erstreckt. Dadurch ist das L von Filius nicht mehr zu erkennen. Eine weitere Bruchstelle ist an der unteren linken Ecke zu sehen, die in 32,5 cm Höhe am Rand des Inschriftenfeldes beginnt und dann senkrecht nach unten bis zum Boden verläuft. Die Inschrift selbst besteht aus sieben Zeilen. Die Buchstabengröße nimmt von Zeile zu Zeile ab. Beginnend bei 3,8 cm in Zeile eins endet sie bei einem cm in der letzten Zeile. In Zeile fünf steht das designato linksbündig alleine und füllt nur die Hälfte der Zeile aus. Die andere Hälfte bleibt leer. Die Zeilen stehen weit auseinander und die Zeilenführung ist ungenau.

Maße: H. 51, B. 42, Bu. 3,8-1 cm.

Schriftart(en): Scriptura actuaria.

Dr. Eberhard J. Nikitsch [1/2]

  1. ANTONIO FRON/TONI SALVIANO / C(LARISSIMAE) M(EMORIAE) V(IRO) QVAESTORI VR/BANO AEDILI CEREALI / DESIGNATO / ANTONIVS FELIX MAGNVS C(LARISSIMVS) P(VER) / FILIVS PARENTIBVS

Übersetzung:

Für Antonius Fronto Salvianus, einem Mann erlauchten Angedenkens, Quaestor urbanus und designierten Aedilis Cerealis. Der Sohn Antonius Felix Magnus, erlauchter Knabe, den Eltern3).

Kommentar

Die Möglichkeit der Datierung dieser Inschrift bietet sich hier auf dem Weg über die Existenz des Sohnes Antonius Felix Magnus4). Nach einer anderen stadtrömischen Inschrift5) ist ein gewisser M. Antonius Fe[---]6) bezeugt, der im Priesterkollegium der sodales Augustales im Jahr 225 zu finden ist. Wenn man davon ausgeht, dass es sich hierbei um dieselbe Person handelt, muss der Grabaltar für Antonius Fronto Salvianus7) zu Beginn des dritten nachchristlichen Jahrhunderts entstanden sein8). Dieser Befund deckt sich mit den paläographischen Beobachtungen Hübners9). Der verstorbene Senator Antonius Fronto Salvianus führte zu Lebzeiten den Rangtitel eines clarissimus vir10). Dieser zeigt die Standeszugehörigkeit zum ordo senatorius an und überträgt sich auf die Nachkommen, namentlich hier auf seinen Sohn Antonius Felix Magnus, der hinter seinem Namen den Rangtitel clarissimus puer führt11). Ist der Senator verstorben, wie im vorliegenden Fall, lautet die Bezeichnung clarissimae memoriae vir12). Anders als zur Zeit der Republik, als mit der Magistratur die Zulassung zu Senat und senatorischem Rang einher ging, musste die betreffende Person in der Kaiserzeit bereits dem senatorischen Stand angehören, um die senatorische Laufbahn einzuschlagen13). Erst mit der Quaestur erhielt man Aufnahme in die Reihen des Senats. Antonius Fronto Salvianus hat dieses Amt als Quaestor Urbanus ausgeführt und verstarb als designierter Aedilis Cerealis, also am Beginn seiner Karriere in offenbar noch jungen Jahren (Mindestalter als für die Bekleidung der Quästur waren 25 Jahre) gestorben. Der noch nicht erwachsene Sohn (daher: clarissimus puer, nicht clarissimus vir) hat das Grabmal seinen Eltern (parentibus) setzen lassen; dediziert worden ist es wohl aber dann nur dem Vater14).

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu die Einleitung.
  2. Inventar-Nr. EC0004844, Signatur: F 4.
  3. Siehe dazu den Kommentar.
  4. Zu Antonius Felix Magnus siehe GROAG, Edmund [u a. ], PIR² A 829 und BARBIERI, albo Nr. 943.
  5. CIL VI 1984 Z. 39.
  6. Zu Marcus Antonius FE[---] siehe GROAG, Edmund [u a. ], PIR² A 827 und BARBIERI, albo Nr. 942.
  7. Zu Antonius Fronto Salvianus siehe GROAG, Edmund [u a. ], PIR² A 832 und BARBIERI, albo Nr. 18.
  8. Vgl. dazu die Ausführungen von Alföldy in: CIL VI p.4684 1345.
  9. HÜBNER, Emil, Exempla Nr. 509: „scriptura est saeculi tertii“.
  10. Zu clarissimus vir siehe BANG, vir clarissimus.
  11. Ausführungen zu allen Rangtiteln im kaiserzeitlichen Rom bei HIRSCHFELD, Rangtitel.
  12. Erst in den letzten Jahrzehnten des 2. Jh. gebräuchlich. Siehe ECK, Grabmal und RUGGIERO, Diz. Epigr II, S. 270.
  13. Vgl. O'BRIEN-MOORE, Senatus, Sp. 761 .
  14. Dazu Alföldy CIL VI p.4684. 1345.

Nachweise

  1. CIL VI 1345 (nach Abschrift von Umpfenbach und Bormann)
  2. CIL VI p.4684 1345
  3. Hübner, Exempla, Nr. 509

Zitierhinweis:
DIO 03 Anhang 1, Santa Maria dell’Anima, Rom, A1, Nr. 7 (Sebastian Moos), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-dio003r001a1000708.

* gesammelt und bearbeitet von Paul Sebastian Moos