Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 29 Eberbach, Klosterkirche 1320?

Neuer Standort: Die Grabplatte befindet sich seit 2008 im Westflügel des Kreuzganges und nicht mehr in der nördlichen Chorkapelle. Sie ist aufgestellt im zweiten Joch von Süden als rechter von zwei Steinen.

Beschreibung

Grabplatte der Geza Stahl von Biegen, die vor dem Elisabethaltar im Nordseitenschiff beigesetzt wurde. Die Platte liegt heute im Boden der inneren nördlichen Chorkapelle (Plan K Nr. 18). Rotsandsteinplatte mit den eingeritzten Umrissen einer betenden Frau mit Schleier und Kleid unter einem einfachen Wimperg. Ehemals auf dem Rand zwischen Linien umlaufende Inschrift, heute nur noch links erhalten, Verlust der oberen Schmal- und der rechten Längsseite. Der Eberbacher Anonymus konnte bereits die Datumszeile und Teile der Inschrift nicht mehr lesen; Helwich überlieferte ein Wappen. Stein insgesamt stark abgetreten, im unteren Drittel gebrochen und am rechten Rand mit nicht zugehörigen Steinen geflickt.

Erg. nach Helwich; Foto LfD.

Maße: H. ca. 221, B. ca. 100, Bu. ca. 5,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Foto-Repro - LandesDenkmalAmt Hessen [1/3]

  1. [+ ANNO DOMINI M · CCC · XX · VI · IDUS ...a) OBIIT GEZA CONTHORALIS STRE]NNUI · UIRIb) / · D(OMI)NI · FR[I]D[E]RICIc) MILITISd) · DIC[TI]e) STA[IL]f)

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1320, an dem 6. Tag vor den Iden (...) starb Geza, Ehefrau des tüchtigen Mannes, des Herrn Ritter Friedrich genannt Stahl.

Wappen:
Stahl von Biegen? (zwei gesenkte Flügel).

Kommentar

Die wenigen lesbaren Buchstaben zeigen eine ehemals in den Bogenschwellungen tief eingehauene Majuskel. T ist kapital und unzial. Das heute kaum noch lesbare A in STAIL besitzt eine gebogene linke Haste und einen beidseitig überstehenden Deckbalken. Worttrenner sind eingetiefte Punkte.

Biographische Daten zu der neben ihrem 1312 verstorbenen Ehemann (Nr. 22) Begrabenen, die Bodmann als zu den Jud von Stein gehörig bezeichnete,1) liegen nicht vor. Somit ist auch nicht zu entscheiden, ob der Todestag als 1320, 6. Iden des Monats ... oder 1326, Iden des Monats ... gelesen werden soll; die Beugung der Begriffe aus dem römischen Kalender wurde in Eberbacher Inschriften nicht konsequent gehandhabt.2)

Textkritischer Apparat

  1. Monatsname fehlte schon bei Helwich.
  2. Nur unterer Hastenrest des Schluß-I vorhanden, Ecke weggebrochen.
  3. Nur Ansätze von Hasten und Bögen erkennbar; von dem zweiten R sind heute nur ein kleines Stückchen des Bogens und die linke untere Spore auszumachen, während der Buchstabe auf dem Foto des LfD noch klar umrissen ist.
  4. Auf dem Foto des LfD von 1937 noch deutlich als ganzes Wort zu lesen, heute im Bestand erheblich beschädigt: Vom M sind nur noch die Bögen, vom L der Sporn des Balkens und vom T die untere Spore vorhanden.
  5. Die eindeutige Lesung nach Foto LfD; heute vom D nur linke Haste und Mittelteil des Bogens, vom C ein kleiner Rest des Bogens vorhanden.
  6. Lesung nach Foto LfD; am Stein die oberen Hastenenden von S, T, A erhalten, Rest zerstört.

Anmerkungen

  1. Bodmann 1, 302.
  2. Vgl. Einleitung Kap. 4.1.4.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 172.
  2. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 85.
  3. Roth, Geschichtsquellen III 265.
  4. Foto LfD N 10507.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 29 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0002909.