Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 4 Eltville, Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul 975-1011?

Beschreibung

Urkunden- und Stifterinschrift des Reginbraht und seiner Frau Irmingart auf Inschriftstein. Ursprünglicher Standort des sog. „Willigis-Steines“ unbekannt, mehrfach im Kircheninneren versetzt,1) bis 1933 in die damals abgerissene Südostwand des Hauptschiffes eingelassen, danach an der heutigen Stelle in die Südwand der Marienkapelle eingemauert. Querrechteckige Platte aus weißgrauem, rot gestrichenem2) Sandstein mit profiliertem Rahmen und achtzeiliger Inschrift. Auf der oberen Randleiste nicht zum Text gehörende spätgotische Zahl (B) in arabischen Ziffern. Rand und Oberfläche bestoßen, Buchstaben schwarz ausgemalt.

Maße: H. 77, B. 219, Bu. 3,5-4,5,2) Z. ca. 4 cm.

Schriftart(en): Kapitalis (A); arabische Ziffern (B).

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Foto: TGTempel [1/4]

  1. A

    HIC CVNCTIS LEGENTIB(VS) PATEAT · QVALITER REGINBRAHTa) ETb) IRMINGART / EIV(S) CONIVGATAc) AD HANC EC(C)L(ESI)AMd) · VNA(M) VINEA(M) ETb) AGRV(M) EA RATIONE TRADIDERANT · / CV(M) VNO SALTV ETb) DVOB(VS) PRATIS · VT NVLLI DOMINO SVBIACEANT · SED SOLV(M)/MODO ALTARIS MINISTRO ALIM(EN)TA P(ER)PENDANTe) · AC P(RAE)SERTI(M)f) IPSE MINISTER COTI/DIANA(M) MISSA(M) IN VTRORV(M)Q(VE) AC ALIORV(M) CRISTIANORV(M) SALVTE(M) DECANTET · / ET IN OM(N)IV(M) S(AN)C(T)ORV(M)g) DIE FESTIVO · C · ETb) XX · ELIMOSINAS PAVPERIB(VS) DE P(RAE)DICTOh) / P(RAE)DIO EXPENDAT · AC · LX · CEREOS AD HANC AEC(C)L(ESI)AMd) AFFERAT · / HOC SAXV(M) LITERISi) I(N)SCRIPTV(M)k) HVC E(ST) POSITV(M) GR(ATI)A ETb) LICENTIAl) WILLIGISIm) ARCHIEP(ISCOP)I ·n)

  2. B

    · 1095o) ·

Übersetzung:

Allen, die hier lesen, sei eröffnet, wie Reginbraht und Irmingart, seine Ehefrau, dieser Kirche einen Weinberg, einen Acker mit einem Wald und zwei Wiesen mit der Bestimmung übergeben hatten, daß diese keinem Herrn unterstehen, sondern allein dem Altardiener als Unterhalt zukommen sollen, und vor allem solle jener Gottesdiener eine tägliche Messe zum Seelenheil der beiden und anderer Christen lesen und am Festtag Allerheiligen von dem bezeichneten Besitz 120 Spenden an die Armen geben und 60 Kerzen an diese Kirche abliefern. Dieser mit Buchstaben beschriebene Stein ist mit Gunst und Erlaubnis des Erzbischofs Willigis hierher gesetzt worden.

Kommentar

Die Datierung des „Willigis-Steines“ wurde in der Literatur kontrovers diskutiert, wenn auch eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Schriftzeugnis bislang fehlt. Entweder wurde die Steinurkunde als originales Zeugnis der Willigis-Zeit (975-1011) aufgefaßt, wobei auf die unstreitig erst später hinzugefügte Jahreszahl auf der oberen Querleiste3) hingewiesen wurde, oder sie wurde überhaupt für eine Anfertigung der Renaissancezeit gehalten. Ob der Jahreszahl eine konkrete Information zugrunde lag, ist allerdings nicht zu entscheiden.

1894 hatte Kraus die Eltviller Inschrift aus nicht näher präzisierten paläographischen Erwägungen heraus als der „Epoche der Renaissance“ angehörig bezeichnet. Wolfgang Müller4) bestritt 1975, wenngleich vorsichtig, die Herstellung der Inschrift am Anfang des 11. Jahrhunderts aus verschiedenen Gründen: So zweifelte er an der Existenz einer Pfarrkirche in Eltville um 1000 und verwunderte sich über den relativ guten Erhaltungszustand des Steines angesichts zweier Kirchenneubauten im 12. und 14./15. Jahrhundert. Auch sei die Inschrift erstmals 1614 bei Helwich und damit extrem spät belegt worden. Außerdem liege eine Urkundeninschrift zur Zeit des Willigis außerhalb der von ihm ermittelten zeitlichen Bandbreite dieses Texttyps. Während ihm der Rahmen nur verdächtig erschien, leitete Müller aus dem Vorhandensein der überhöhten Buchstaben und des nach unten verlängerten P die Herstellung der Inschrift im 16. Jahrhundert ab.

Die von Müller angeführten Indizien für eine mögliche Fälschung können weitgehend widerlegt werden, wie das Wolf-Heino Struck bereits in seiner Rezension des Müllerschen Werkes getan hat.5) Seit Alois Gerlich die Schenkung einer Eltviller Pfarrkirche an das Mainzer Petersstift durch Erzbischof Friedrich (937-54) als sicher angesehen hat,6) sind ergrabene Baureste auf eine vorromanische Kirche zu beziehen.7) Solange sich die harte Sandsteinplatte im Kircheninneren befand, braucht auch der Erhaltungszustand angesichts ihrer ziemlichen Stärke nicht zu verwundern, und den Spätbeleg teilt sie mit den meisten Inschriften überhaupt. Müllers Argument, daß erst seit dem beginnenden 12. Jahrhundert solche Urkundeninschriften in Deutschland erhalten sind, dürfte mit der Zufälligkeit der Erhaltungssituation dieser Stücke zu erklären sein. Die Besonderheit der Willigis-Inschrift besteht vielmehr darin, daß sie – wie es scheint, als einzige – den die Erhaltung von Inschriftenträgern immer bedrohenden Kirchenneubau überstanden hat; vorromanische Kirchen haben den Baueifer der Romanik und späterer Zeiten im Reichsgebiet jedoch in so verschwindend geringer Zahl überlebt, daß ihre Inschriftenüberlieferung nicht als statistisches Argument herangezogen werden kann. In vergleichbarer Weise spricht auch das Fehlen einer urkundlichen Parallelüberlieferung nicht gegen eine Entstehung zur Willigis-Zeit angesichts der geringen Dichte von Privaturkunden und Müllers eigenen Zusammenstellungen sowie der Beobachtung, daß Pergamentoriginale zwar meist vorhanden gewesen seien, er aber nur relativ wenige Belege dazu ermitteln konnte.8) Wenngleich die Eltviller Stifter Reginbracht und Irmgart in Mainzer Urkunden der Willigis-Zeit nicht belegt sind, so gilt das wenigstens nicht für die Namensformen, zumal mit REGINBRAHT gegenüber REGINBRACHT eine altertümliche Form benutzt wurde. Sie sind im Mainzer Gebiet und Umkreis mehrfach nachzuweisen, etwa ein Reginbraht mit seiner Gattin Irmingard in Gemünden bereits in der Fuldaer Überlieferung des 8./9. Jahrhunderts9) oder ein Reginbracht in einer Urkunde um 1056.10) Der schlichte Rahmen der Eltviller Inschrift findet nicht nur eine etwas weiter ausgearbeitete Parallele in den Mainzer Domtüren der Willigis-Zeit, die Renaissance hätte wohl auch eine andere Lösung mit Beschlag- oder Rollwerk gesucht.11)

Die Untersuchung des epigraphischen Befundes liefert die wichtigsten Hinweise zur Klärung der chronologischen Einordnung des Willigis-Steines. Das Gesamtbild der Inschrift zeigt die auf acht Zeilen ohne Vorlinierung verteilte, in jüngerer Zeit täuschend ausgemalte Inschrift, wobei der linke Rand stets eingehalten, der rechte aber nicht zeilenfüllend genutzt wurde. Vielmehr sind die 1., 4. und 6. Zeile länger als die Zeilen 2, 3, 5, 7 und 8. Die Zeilen sind keinesfalls parallel, sondern weisen Abstandsschwankungen zueinander auf, vor allem zur Steinmitte hin. Die ersten vier Zeilen zeigen in ihren Größenverhältnissen relativ kleine, ab Zeile 5/6 zunehmend größere Buchstaben mit weiteren Buchstaben- und Zeilenabständen. Dabei ist der Abstand in 5 und 7 größer, die Buchstaben sind in Zeile 6 und 7 am größten. Eine durchgehend verwendete Interpunktion zur Worttrennung fehlt bis auf die rund eingetieften Punkte, die das offensichtliche Ende von Sinnabschnitten kennzeichnen; übereinstimmend wurde dieses Verfahren übrigens auf dem Petrus-Stab aus dem Trierer Domschatz von um 980 angewandt.12) Ligaturen und Kontraktionskürzungen sind vorhanden. So tritt vor allem die ET-Ligatur in Form des an die Haste des T rechts herangesetzten E mit gemeinsamem oberem Balken auf. Hinzu kommen die NE-Ligatur und das in den Diagonalschaft des N eingestellte I der 1. Zeile. Schäfte einzelner Buchstaben weisen gelegentlich Abweichungen zur Senkrechten auf; der Neigungswinkel der Hasten des A variiert.

Auffällig sind in erster Linie die überhöhten Buchstaben. In ihnen glaubte Müller den Beweis für die Entstehung im 16. Jahrhundert gefunden zu haben. Das überhöhte H kommt in Eltville am Textanfang bei HIC in der ersten und bei HOC in der letzten Zeile vor, das überhöhte L sechsmal (ECCLESIAM, AECCLESIAM, LITERIS, LICENTIA, WILLIGISI, Zahlangabe LX), R einmal bei REGINBRAHT, W beim Namen des Erzbischofs. Bei dem über die Zeile hinausreichenden L im Wort AECCLESIA wie auch bei dem unter die Grundlinie reichenden P in PERPENDANT sind jeweils Kürzungsstriche waagrecht durch die Hasten geführt. Als erhöhtes Anfangs-V fällt das aus zwei verschränkten V gebildete W beim Namen des Erzbischofs auf, das in dieser Grundform wohl erstmals am Mittelrhein in der Willigis-Zeit begegnet.13) Solche Buchstabenerhöhungen stellen aber keineswegs erst eine Entwicklung der Renaissancezeit dar. Dabei ist dieses Phänomen allerdings von solchen Buchstaben zu trennen, die nachträglich in Texte eingefügt und aus Platzgründen über die obere gedachte Linie des Schriftbandes hinausgeführt wurden wie oben im Wort CONIVGATA. Abgesehen von Auszeichnungsschriften, in denen überhöhte Buchstaben verbreitet sind,14) bleiben die Beispiele im monumentalen Bereich aufgrund der Erhaltungssituation auf nur wenige Exemplare beschränkt. Findet sich bei dem von Karl d. Gr. in Auftrag gegebenen Epitaphium Hadriani15) mehrfach das aus Platzgründen überhöhte T, das hier nicht zum Vergleich herangezogen werden kann, so zeigt sich das Anfangs-H des Wormser Bilidruda-Steines16) erhöht; ein ebensolches und mit Kürzungsstrich versehenes L läßt sich etwa bei der Datumsangabe K(A)L(ENDAS) in einem Fragmentstück im Musée lapidaire in Avignon aus dem 11. Jahrhundert17) nachweisen. Das Phänomen überhöhter Buchstaben im und am Anfang eines Inschriftentextes läßt sich anhand weniger Fälle seit der frühchristlich-merowingischen Zeit beobachten, und zwar immer dann, wenn der Hersteller dem starren Zwei-Linien-Schema von Kapitalis-Schriften eine geringere Bedeutung zumaß oder genügend Freiraum vorhanden war, so ist etwa bei dem Ludubertus-Grabstein aus dem südlichen Gräberfeld bei St. Matthias in Trier ein Kürzungsstrich durch das überhöhte L wiederum von K(A)L(ENDAS) gelegt.18) Aus den wenigen Belegen überhöhter Buchstaben ragt sinnigerweise das L mehrmals hervor, so im Wort REDOLFO auf dem Aemilianusschrein (um 1073) aus San Millan de la Cogolla19) und in dem gekürzten(!) Wort ECCL(ESI)A in der Bauinschrift von 1142 in Steinfeld.20) In Eltville war die Möglichkeit zur Überhöhung der Buchstaben durch das Fehlen einer Zeilenlineatur und den weiten Abstand der einzelnen Zeilen zueinander problemlos möglich. Die zeitnahen Willigis-Türen am Mainzer Dom zeigen dagegen ebensowenig überhöhte Buchstaben wie die um 1048 entstandene Grabinschrift des Wignandus in St. Stephan zu Mainz.21) Dort sind die Kürzungsstriche beim L quer durch die normal große Haste gehauen. Diesen beiden Inschriften war in ihrem Platzverhältnis durch die Beschränkung auf ein recht schmales Band bzw. durch das Vorhandensein einer Lineatur keine Möglichkeit zur Ausbildung solcher Buchstabenformen wie in Eltville gegeben.

Der Eltviller Stein zeigt nur kapitale Buchstabenformen unterschiedlicher Einschlagtiefe. An Einzelbefunden der weitgehend von Fehlstellen und Steinlöchern unbeeinträchtigten Buchstaben findet sich folgendes: Beim M wird der spitze Mittelteil nicht mehr ganz bis zur Grundlinie, aber doch weit über die Zeilenmitte herabgezogen, die Hasten stehen parallel, was karolingischen Vorbildern22) nachstrebt; zeitüblich ist das E mit drei gleichlangen Balken bei nur leichter Sporenbildung und mitunter feinstrichig nach links geführter oberer Spore am Ansatz von Haste und Balken, wobei hier der Befund durch die Ausmalung der Buchstaben beeinträchtigt wird. Das D erscheint kapital aus dem Kreisbogen heraus konstruiert, ebenso wie O und Q, dessen Cauda am unteren Kreisbogen ansetzend in eine strichförmige Spitze ausläuft, durchweg als Kreise konzipiert sind, obwohl das nur in Ausnahmen perfekt gelang. Dabei sind Ansätze zu leichten Bogenverstärkungen bei C, D, G, O und Q feststellbar. Das A ist trapezoid gebildet eben durch die nicht spitzwinklig aufeinanderstoßenden, sondern oben mit einem kurzen Balken verbundenen Hasten, der einige Male nach links feinstrichig verlängert ist. Das Phänomen dieses stumpfen A ist neu in der Epigraphik seit dem Ende des 10. Jahrhunderts.23) Der Bogen des R ist fast durchweg geschlossen, die Cauda setzt außen am Bogen an, reicht meist bis zur Grundlinie und weist mehrfach die alte stachelartige Form auf, gelegentlich schon mit leichter Schwellung versehen; dagegen ist es einmal in QVALITER offen. Das G ist mit einer kurzen, geraden Cauda versehen, die eine untere Spitze besitzt.24) Eine Linksschrägenverstärkung ist auf dem Willigis-Stein – leider durch die moderne Fassung beeinträchtigt – bei A, M und V zu erkennen. Die Buchstabensporen sind nur selten und wenig ausgeprägt, wobei im Detailbefund an Einzelfällen – etwa beim A in AC, beim M in OMNIVM – kaum sichtbare, extrem kurze und feine Striche zu erkennen sind.

Es gibt Ähnlichkeiten zu den erwähnten Mainzer Willigis-Türen25), deren Ausführung in Metall allerdings eine materialbedingt andere Schriftausformung als in Eltville ermöglichte und deren ligaturenreiche Ausprägung als Beispiel für die Schriftentwicklung zu Anfang des 11. Jahrhunderts galt,26) während die Eltviller Inschrift einen konservativeren Charakter aufweist. Ähnlichkeiten zu den Willigis-Türen lassen sich vor allem bei E, M, N und kreisrundem O feststellen. Demgegenüber ist das G in Mainz rund gebildet und die Cauda des offenen R geschwungen, H und Q sind unzial. Bei der ebenfalls eher konservativen27) Mainzer Wignandus-Inschrift mit ihren Enklaven und Ligaturen dagegen erscheinen das C eckig, die Cauda des Q eingestellt, das G eingerollt.

Stellt sich der epigraphische Befund als unverdächtig heraus und wurde der Inhalt des Eltviller Steines auch von Müller als unauffällig akzeptiert, so zeigen sich doch einige Merkwürdigkeiten, deren Untersuchung jedoch unter der für die Rheingauer Verhältnisse um 1000 festzustellenden Quellenarmut leiden muß. Die bekannten, von Müller ermittelten Urkundeninschriften beziehen sich ausnahmslos auf solche Rechtsinhalte, die dauerhaft festgehalten werden sollten, etwa die Stiftung von Ländereien zu einem bestimmten Zweck, von Meßfeiern und Anniversarien oder die Befreiung von Steuern und Zöllen u.a.m. In der monumentalen Fassung wird die Absicht zur Perpetuierung des Urkundeninhalts und seiner Publikation in besonderer Weise augenfällig; so kann man feststellen, daß die überwiegende Mehrzahl von Urkundeninschriften hinsichtlich des Umfangs der Stiftung oder der Bedeutung der Privilegierung aus der Masse der Zeugnisse heraustritt.28)

Als Adressaten nennt die Eltviller Publicatio alle Lesekundigen, während man aus urkundlichen Quellen eher eine Formulierung wie „notum sit omnibus sancte ecclesie fidelibus“ o.ä. erwarten könnte, wie sie beispielsweise in der auf 1006 datierten Aufzeichnung über die Stiftung, Weihe und den Sprengel der Pfarrkirche zu Mörschbach durch Erzbischof Willigis29) oder in späterer Form mit „notum sit omnibus Christi fidelibus“ bei der nach 1129 datierten Weiheinschrift von Hochelten, Kreis Rees, vorhanden ist.30) Grundsätzlich ist die Schenkung von Grundbesitz nicht verdächtig; sie paßt in die bis über das 12. Jahrhundert hinaus auftretenden frommen Schenkungen an Kirchen in Form von Häusern oder Grundstücken und nicht in Form von Einkünften,31) wobei die Schenkung eines Weinberges angesichts der im Rheingau aus römischer Zeit herrührenden und mit Zeugnissen seit dem 8. bis zum 11. Jahrhundert mehrfach frühbelegten Weinbautradition ebenfalls nichts Auffälliges enthält.32) Die Ländereien werden hier AD HANC ECCLESIAM geschenkt; es fehlt die übliche Nennung des Kirchenpatrons bzw. des Heiligen als Beschenktem. Eine Formulierung wie diese setzt eine gefestigte Pfarrorganisation voraus, wobei um 1000 im Rheingau bereits der Landesausbau wie auch die kirchliche Organisation mit Eltville als hervortretendem Ort vorangeschritten waren. Für die geschenkten Güter fehlt jede Lagebezeichnung und Größenangabe. Nun sind Belege für Flurnamen in dieser frühen Zeit rar und inschriftliche Ausführungen nicht bekannt, so daß sich auch hier der Belegmangel bemerkbar macht, doch zeigt der Blick auf die vorhandenen urkundlichen Zeugnisse zumindest dort meist eine räumlich konkrete Fixierung.33) Eine Form wie „unam vineam ... in loco qui dicitur“ oder „in ... nominata“ o.ä. wäre zwar zu erwarten, wie dies beispielsweise in der Stiftungsinschrift (um 1200) des Laien Albero an der ehem. Katholischen Pfarrkirche St. Walburgis zu Düsseldorf-Kaiserswerth der Fall ist, in der es hieß: VINEAM QUAE DICITUR...; jedoch erwiesen sich Schenkungsinschriften als nicht in gleichem Maße stringent formuliert.34)

Der im Eltviller Formular auftretende Konstruktionsfehler könnte ein Indiz für die frühe Entstehung des Textes sein, worauf Struck hingewiesen hatte: Nach der erstgenannten Übertragung des Weinbergs folgen nach TRADIDERANT noch zwei weitere Schenkungsobjekte, die man eigentlich vor dem Prädikat erwarten würde. Unterstellt man nun eine verschollene Urkunde als Vorlage, so könnte man den Konstruktionsfehler mit einer Korrektur des Steinmetzen bzw. seines Auftraggebers im Prozeß der Inschriftherstellung erklären; wahrscheinlich wurden dann auch Teile der mutmaßlichen Pergamenturkunde weggelassen.

Verknüpft mit der Schenkung war die ausdrückliche Exemtion von jedwedem Herrn; sicherlich wäre einem Fälscher des 16. Jahrhunderts die Bestimmung NVLLI DOMINO SVBIACEANT kaum so wichtig gewesen wie einem Stifter des 11. oder 12. Jahrhunderts.35) Die hier geäußerte Bestimmung wäre das früheste Beispiel dieser Art für die Rechts- und Exemtionsentwicklung im Rheingau.36) Erst die seit dem 11. Jahrhundert weiterentwickelte Vorstellung der „libertas Moguntina“ enthielt dann die Vorstellung direkter Unterstellung kirchlicher und monastischer Institutionen unter den Erzbischof unter gleichzeitigem Ausschluß anderer Ansprüche als Grundlage einer dezidierten Mainzer Entvogtungspolitik.37)

Mit der Landschenkung verbunden war auch die Pflicht des Altardieners – d.h. des gültig ordinierten Priesters – zur täglichen Meßlesung. In der Mainzer Synode von 95038), die sich mit der Amts- und Lebensführung des Klerus befaßte, sind die Meßanliegen und Gebetsvorschriften formuliert. Demzufolge durften wenigstens in der Zeit der Quadragesima am Tag bis zu drei verschiedene Messen gelesen werden, davon eine „pro salute vivorum“ und eine zweite „pro fidelibus defunctis“,39) doch bestand grundsätzlich keine kirchenrechtliche Verpflichtung für den einfachen Priester zur täglichen Meßfeier; vielmehr sollte seit dem 11. Jahrhundert nicht mehr als eine Messe täglich gelesen werden.40) Die vom Stifterpaar gewählte Form des Gebetsgedenkens bestimmt die Meßlesung für sich und für alle übrigen Christen, während – was naheliegen würde – die Eltern oder nahen Verwandten nicht mit eingeschlossen wurden. Mit der Landschenkung in unbekanntem Größenumfang waren dezidierte Auflagen verbunden: Die Aufforderung an den Altardiener zur Kerzenabgabe und Armenspende zu dem seit dem Ende des 9. Jahrhunderts allgemein verbreiteten und eben im Kalender des Mainzer St. Albansklosters von um 1000 enthaltenen41) Allerheiligenfest erscheint angesichts der hohen Anzahl von abzuliefernden Spenden an die Armen zumindest auffällig. Es muß sich um Grundbesitz erheblichen Umfanges gehandelt haben, dessen Wert und Erträge ausreichten, um die mit der Schenkung verknüpften Kosten für den Unterhalt des die Amtspflichten ausübenden Priesters und die Festtagsverpflichtungen aufbringen zu können. Den Schluß des Eltviller Textes bildet die von Erzbischof Willigis erteilte Erlaubnis zur Steinsetzung, doch bleibt der Grund zu dieser Zustimmung unklar. Sie überrascht vor dem Hintergrund der eigentlich an dieser Stelle eher zu erwartenden Zustimmung zu der Landschenkung und den damit verbundenen Auflagen; zudem macht sie nur Sinn bei einer erzbischöflichen Eigenkirche.42) Die geistlichen Rechte im mutterkirchlichen Bereich Eltvilles waren bereits vor der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts in Mainzer Hand; zudem gehörten die Patronats- und Zehntrechte an der Eltviller Pfarrkirche ebenfalls seit dem Pontifikat Erzbischof Friedrichs dem Mainzer Petersstift.43) Mit der Auflage der Stifter, daß das Gut frei von jedem fremden Anspruch sein solle, wurde es, so könnte man annehmen, aus den zehnt- und abgaberechtlichen Verbindungen zu Mainz herausgenommen; vielleicht sollte mit der Erlaubnis zur Steinsetzung eben die erzbischöfliche Zustimmung zu dem gesamten Vorgang ausgedrückt werden.

Die Herstellung des Steines als Kopie einer älteren Fassung wurde in Zweifel gezogen, bei Müller freilich aus dem Blickwinkel der zeitlichen Streuung von Urkundeninschriften. Festzuhalten bleibt, daß ein potentieller Fälscher des 16. Jahrhunderts oder auch ein Kopist, der nur bei weitgehender Zerstörung des Steines tätig geworden wäre, über eine sonst nie beobachtete Fähigkeit verfügt haben müßte, die Merkmale der Schrift des 10./11. Jahrhunderts zu analysieren und formgerecht zu reproduzieren. Bei der Hypothese einer Anfertigung der Steininschrift im 16. Jahrhundert muß man sich darüber im klaren sein, daß man damit dem Steinmetzen eine solche Fähigkeit oder die Existenz einer bis ins Detail hinein präzisen Vorlage unterstellt. Es sind aber Imitations- bzw. Übertragungsfehler auch im Vorgang einer Kopie nicht auszuschließen, sondern eher sogar zu erwarten.44) Aus dieser Beobachtung und aus der Schriftanalyse ergibt sich zusammenfassend eine paläographisch unverdächtige Ausformung des Willigis-Steines. Gewisse Ungereimtheiten in der Textfassung sind angesichts der Spärlichkeit zeitgenössischer Vergleichsbeispiele nicht auszuräumen gewesen; es erhärtete sich aber der Verdacht, daß sie weitgehend auf die bei Rechtsinschriften regelmäßig zu beobachtende Tendenz der Raffung des Textes und seine Reduktion auf die wesentlichen Aussagen zurückzuführen sind.

Eine Entstehung der Inschrift im 16. Jahrhundert läßt sich aus den geschilderten Merkmalen nicht begründen. Die Vertreter einer Fälschungshypothese haben im übrigen kein Motiv für eine Fälschung oder auch nur für eine Kopie nennen können. Für eine Feindatierung genügen die paläographischen Merkmale nicht, freilich neigt man eher der zweiten Hälfte der Regierungszeit zu, weil am engeren Mittelrhein Inschriftenproduktion im letzten Viertel des 10. Jahrhunderts sonst kaum faßbar geworden ist. Im übrigen dürfte der Willigis-Stein unter der Voraussetzung seiner Echtheit neben seiner epigraphischen Bedeutung mit Alois Gerlich als „Indiz für die erste Differenzierung des Kirchenwesens“45) im mainzischen Rheingau zu werten sein.

Textkritischer Apparat

  1. I in den Schrägbalken des N senkrecht eingestellt.
  2. E rechts unter T gestellt, als Ligatur TE gebildet.
  3. TA nachträglich eingefügt und klein hochgestellt.
  4. Kürzungsstrich durch die verlängerte Haste des L gelegt.
  5. Könnte auch heißen ALIM(EN)T(VM) APPENDANT, das sinngemäß an dieser Stelle paßt, so auch in der Übersetzung.
  6. I verhauen zu L.
  7. Unterer Bogen des S in Beschädigung mit Steinverlust nachträglich eingehauen.
  8. O etwas kleiner unter das T gesetzt.
  9. Erstes I über den Balken des L gestellt.
  10. V kleiner unter den Balken des T gestellt.
  11. I der letzten Silbe unter dem Balken des T; Helwich diligentia.
  12. I in der ersten Silbe klein unter W, in der zweiten Silbe über dem Balken des L.
  13. Kleine, dreiecksförmige Schmuckform am Ende.
  14. R. Fuchs las 1005 und hielt den unteren Bogenteil an der angeblichen 9 für eine Beschädigung oder Nacharbeitung.
  15. Rahmens mit dem Hinweis auf frühere, römisch-merowingische wie auch zeitnahe Beispiele, wie etwa das Mainzer Hatto-Fenster.

Anmerkungen

  1. Kremer, Annenaltar 81 Anm. 21 zufolge ist eine Versetzung des ehemals nahe des Katharinenaltars befindlichen und daher mit diesem in Verbindung gebrachten Steines nach 1879 zwar aus den Akten nicht ersichtlich, jedoch durchaus möglich, da 1890 im Seitenschiff als altem Standort ein Herz-Jesu-Altar errichtet wurde.
  2. Zur Untersuchung des 1932 ausgebauten Steines vgl. (o.V.) Münz, Das älteste Denkmal in Eltville. In: Die Heimat. Mittelrhein u. Hessenland 8 (1932) Nr. 6, 142; er gibt die Tiefe des Steines mit 20 cm und das daraus errechnete Gewicht mit 16 Zentner 32 Pfund an.
  3. So Zaun, Landkapitel 43; Lotz (1880) 497f.; Böhmer/Will I Nr. 165; Luthmer (1907) 60 mit Hinweis auf Lotz.
  4. Wolfgang Müller, Urkundeninschriften des deutschen Mittelalters. Kallmünz/Opf. 1975 (Münchener Hist. Stud., Abt. Gesch. Hilfswiss. 13.) 121f. Nr 77.
  5. Wolf-Heino Struck, Rezension zu Müller. In: Nass. Ann. 88 (1977) 241-243, auch zum Folgenden.
  6. Vgl. Gerlich, St. Peter 57-64; die Untersuchungen Büttners lassen ebenfalls den Schluß zu, daß im 10./11. Jh. eine Pfarrei Eltville existierte: s. Büttner, Geschichte und ders., Christentum passim.
  7. Vgl. Kdm. 132.
  8. Müller, Urkundeninschriften 21f.
  9. Erwähnt von Struck, Rezension 243 nach Edmund E. Stengel, Urkundenbuch des Klosters Fulda. Marburg 1958 (Veröff. Hist. Komm. f. Hessen u. Waldeck. 10.) I Nr. 289.
  10. Kremer, Bausteine 29 mit Anm. 13. Als sepulkrales, wenngleich außerhalb des Mainzer Raumes stehendes Beispiel sei der in der Südwand des Chores der Pfarrkirche St. Maria in Goch-Hülm verbaute Grabstein einer Irmingart mit vierzeiliger Inschrift genannt, der in das späte 11. Jh. datiert wird, vgl. hierzu Nisters-Weisbecker 285 Nr. 102 mit Abb. 37, 39.
  11. Vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 5. Struck (wie Anm. 5) entkräftete Müllers Argument des angeblich verdächtigen Rahmens mit dem Hinweis auf frühere, römisch-merowingische wie auch zeitnahe Beispiele, wie etwas das Mainzer Hatto-Fenster.
  12. Hinweis Dr. Rüdiger Fuchs, Mainz, künftig in DI Trier; die Edition bei Kraus, Christl. Inschriften II Nr. 457.
  13. Vgl. zu den Mainzer Domtüren DI 2 (Mainz) Nr. 5.
  14. Hierbei ist die Initialornamentik auszunehmen. Beispiele überhöhter Buchstaben bei Eva Kessler, Die Auszeichnungsschriften in den Freisinger Codices von den Anfängen bis zur karolingischen Erneuerung. Wien 1986 (Österr. Akad. d. Wiss., Phil.-Hist. Kl., Denkschriften 188; Veröff. d. Komm. f. Schrift- und Buchwesen d. Mittelalters. R. IV, Bd. 1.) passim; Degering 57ff.; zur Buchmalerei vgl. Pächt 71 Taf. 93: Evangeliar von Saint-Martin-des-Champs aus der Hofschule Karls d.Gr. von E. 8. Jh.; 76 Taf. 100: Vespasian-Psalter (um 735); 82 Taf. 113: Psalter in Saint-Germain-des-Prés von M. 11. Jh.
  15. Erw. bei Luitpold Wallach, Alkuin and Charlemagne. Studies in Carolingian history and literature. Ithaca, New York 1959, hier 178-197; Abb. in: J. Beckwith, Byzantine Influence on Art at the Court of Charlemagne. In: Karl der Große. Bd. III, Düsseldorf 1965, 288-300, hier Abb. 11. Der Würzburger Megingoz-Sarkophag läßt sich hier nur bedingt heranziehen, da die fragliche Stelle CARPIT OVANS mit überhöhtem T wohl erst im 14. Jh. nachgehauen wurde, vgl. DI 27 (Würzburg) Nr. 1; das T mag trotzdem schon ursprünglich erhöht gewesen sein. Überhöhter Anfangsbuchstabe beim Epitaph des Gisoenus (†875), vgl. CIMAH II Taf. 23, Abb. 63.
  16. DI 29 (Worms) Nr. 12.
  17. CIFM 13 (Vaucluse), 127 Nr. 18 mit pl. XLI fig. 84. Ein späteres Beispiel ist das Epitaph von 1114 in St. Victor zu Marseille mit einem regelmäßigen Schriftbild, wobei die Mehrzahl der vorhandenen L und T mit einer langen, über die Zeile reichenden Haste versehen sind, vgl. CIFM 14 (Bouches-du-Rhône), 103-105 Nr. 57 mit pl. XXXII, fig. 65.
  18. Vgl. Nancy Gauthier, Première Belgique. Paris 1975 (Recueil des inscriptions chrétiennes de la Gaule antérieures à la Renaissance carolingienne. 1.) Nr. 29 A.
  19. Ornamenta eccl. I 251 B**.
  20. Zu Steinfeld, Lkr. Schleiden, vgl. Funken, Bauinschriften 116 Nr. 17.
  21. DI 2 (Mainz) Nr. 5 (Domtüren), Nr. 655 (Wignandus).
  22. Mit den Formen karolingischer Kapitalis befaßt sich Scholz, Karolingische Buchstaben passim; vgl. auch DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXXIX-XLI.
  23. Ein ähnliches A zeigen neben den Mainzer Willigis-Türen etwa schon der erwähnte Petrus-Stab aus Trier (wie Anm. 12) und Inschriften der Bernward-Zeit in Hildesheim, vgl. Wilhelm Berges, Die älteren Hildesheimer Inschriften bis zum Tode Bischof Hezilos († 1079). Aus d. Nachlaß hrsg. u. mit Nachträgen versehen v. Hans Jürgen Rieckenberg. Göttingen 1983 (Abh. d. Akad. d. Wiss. i. Göttingen, Phil.-Hist. Kl. 3. F. Nr. 131.), Taf. 4.
  24. Das seit römischer Zeit bekannte G mit gerader Cauda findet sich im 8./9. Jh. an herausragender Stelle im Rückgriff auf antike Vorbilder etwa im Epitaphium Hadriani, im Bertcaudus-Alphabet und in der Corveyer Westwerktafel, vgl. Renate Neumüllers-Klauser, Die Westwerktafel der Kirche in Corvey. Ein Beitrag zur karolingischen Epigraphik. In: Westfalen 67 (1989) 127-138 und Scholz (wie Anm. 22).
  25. Darauf wies schon Kremer, Bausteine 28 hin.
  26. Kloos 123f.; Bauer, Mainzer Epigraphik 28 zum ligaturenreichen Stil der Zeit um/nach der Jahrtausendwende; zu divergierenden Stilen vgl. DI 29 (Worms) LIX. Als weitere Beispiele für Inschriften des 11. Jh. vgl. etwa den Hazecha-Stein in DI 12 (Heidelberg) Nr. 1a (möglicherweise doch erst 12. Jh.), das Fragment eines Inschriftsteines im Bensheimer Museum, s. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 7; die Weiheinschrift der Kath. Pfarrkirche zu Niederschlettenbach, Lkr. Pirmasens, vgl. Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Pirmasens. Bearb. v. Anton Eckardt u. Hans Erich Kubach. Unveränd. Nachdr. d. Ausg. München 1957, München 1974 (Die Kunstdenkmäler von Rheinland-Pfalz.) 425 mit Abb. 397, 398. Zur Paläographie der sehr uneinheitlichen Inschriften des 11. Jh. sind entscheidende Ergebnisse in den künftigen Inschriftenbänden Hildesheim und Trier zu erwarten.
  27. DI 2 (Mainz Nr. 655), als konservativ bezeichnet von Bauer, Mainzer Epigraphik 28.
  28. Vgl. Müller, Urkundeninschriften 11f. zu Rechtsinhalten, 26ff. zu Beweiskraft, Sicherung, Publikation u.a.m. Den auf Perpetuierung ihrer Inhalte angelegten Monumentalausfertigungen war zugleich Rechtskraft immanent, vgl. Kloos 52; zur notwendigen Dauerhaftigkeit der Anbringung s. Frölich, Mittelalterliche Rechtsinschriften 25. Für die fruchtbare Diskussion inhaltlicher Fragen danke ich Herrn Dr. Ernst-Dieter Hehl, Mainz, an dieser Stelle herzlich.
  29. Vgl. MUB I Nr. 242.
  30. Funken, Bauinschriften 109 Nr. 15.
  31. Müller, Urkundeninschriften 16.
  32. Renate Neumüllers-Klauser, Zur Problematik epigraphischer Fälschungen. In: Ex ipsis rerum documentis. Beiträge z. Mediävistik. Fschr. f. Harald Zimmermann zum 65. Geburtstag. Hrsg. v. Klaus Herbers (u.a.). Sigmaringen 1991, 173-184, hier 177 stützte ihre im wesentlichen Müller folgende Fälschungshypothese mit dem fehlenden Rheingauer Weinbau in der Zeit um 1000, vgl. dagegen die Frühbelege bei Josef Staab, Frühgeschichte des Weinbaus im Rheingau. In: Nass. Ann. 101 (1990) 31-39; ders., Beiträge zur Geschichte des Rheingauer Weinbaus. Wiesbaden 1970 (Schriften z. Weingesch. 22.); Wolf-Heino Struck, 1000 Jahre Weinbau in Wiesbaden-Schierstein. Wiesbaden 1973 (Schriften z. Weingesch. 32.).
  33. Frdl. Hinweis Dr. Wolf-Dietrich Zernecke, Mainz; vgl. zum Alter von Flurnamen Stefan Sonderegger, Das Alter der Flurnamen und die germanische Überlieferung. In: Jb. f. fränk. Landesforschg. 20 (Fschr. f. Ernst Schwarz) (1960) 181-201.
  34. Vgl. zu Kaiserswerth Funken, Bauinschriften 145 Nr. 27 u. weiter zu ähnlichen Lokalisierungen DI 2 (Mainz) Nr. 17, 666; Gegenbeispiele Funken 112 Nr. 16 (Stommeln um 1141), unpublizierte Inschrift von E. 12. Jh. in Heßloch (Lkr. Alzey-Worms), Autopsie Dr. Rüdiger Fuchs, Mainz, erscheint in MzZschr. für 1994.
  35. Struck, Rezension 243.
  36. Vgl. Gerlich, Aufbau 25.
  37. Ebd. 19.
  38. Vgl. MGH Concilia VI 1, 173-177 Nr. 16.
  39. Ebd.; zu mehrfachem Messelesen an einem Tag vgl. Hinschius, Kirchenrecht IV 182, 184ff.; Andreas Amiet, Die liturgische Gesetzgebung der deutschen Reichskirche in der Zeit der sächsischen Kaiser. In: Zschr. f. Schweiz. Kirchengesch. 70 (1976) 1-106, 209-307, hier vor allem 80, 263ff.
  40. Zu dem seit dem 11. Jh. zunehmend ausgesprochenen Verbot der „iteratio“ oder „bineratio missarum“ vgl. Hinschius, Kirchenrecht IV 184 mit Anm. 6. Dabei ist zu bedenken, daß die „iteratio“ an hohen Festtagen vom 5.-10. Jh. verbreitet war.
  41. LThK (1993) I Sp. 405f. zum Allerheiligenfest; zu den Kalendarien vgl. ausführlich Franz Falk, Die Calendarien des Mainzer Erzstifts. In: Geschbll. mittelrh. Btmer. 2 (1885) Sp. 207-214.
  42. Vgl. zum Eigenkirchenwesen immer noch Ulrich Stutz, Geschichte des kirchlichen Benefizialwesens von seinen Anfängen bis auf die Zeit Alexanders III. 3. Aufl., erg. v. Hans Erich Feine. Aalen 1972, hier bsd. 371-400.
  43. Gerlich, St. Peter 63. Zu der dominierenden Stellung der Eltviller Mutterkirche im 10. Jh. vgl. MUB I Nr. 324, auch die Bemerkungen Klötzers, Übergang 34.
  44. Vgl. beispielsweise die hervorragende Kopie eines römischen Weihesteins aus der 2. H. des 16. Jh., die sich trotz aller Bemühung um Nachahmung des originalen Schriftbefundes in einzelnen Details verrät, s. DI 20 (Großkr. Karlsruhe) Nr. 207; vgl. auch grundsätzlich zur Frage von Fälschungen bzw. „Verunechtungen“ Neumüllers-Klauser, Problematik (wie Anm. 32).
  45. Gerlich, Aufbau 25; vgl. auch Klötzer, Übergang, 33-37; grundsätzlich zu Erzbischof Willigis und seiner Territorialpolitik Alois Gerlich, Willigis und seine Zeit. Der Staatsmann, der Erzbischof und der Stadtherr. In: 1000 Jahre Mainzer Dom 23-43; zur Organisation des Erzbistums unter Willigis s. übersichtsartig Jürgensmeier 52-60 und Karl Reischmann, Die kirchliche Organisation des Rheingaus unter Erzbischof Willigis und seinen Vorgängern. In: 1000 Jahre Binger Land zum 14. Juni 983. Bingen 1983, 38-43; der verfassungsgeschichtliche Aspekt bei Georg May, Die Organisation der Erzdiözese Mainz unter Erzbischof Willigis. In: Willigis und sein Dom 31-92; zur Klosterpolitik des Willigis vgl. Kassius Hallinger, Willigis und die Klöster. In: Willigis und sein Dom 93-134; zu den Grundlagen der Kirchenorganisation s. auch Kleinfeldt-Weirich 3-14.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 248f.
  2. Christoph Brouwer/Jakob Masen, Antiquitatum et annalium Trevirensium libri xxv duobis tomi comprehensi. Lüttich 1670, II 205f.
  3. Joannis, Rer. Mog. I 455.
  4. Würdtwein, Dioec. Mog. II. 339f.
  5. Zaun, Landkapitel 42.
  6. Roth, Geschichtsquellen III 242.
  7. Kraus, Christl. Inschriften II Nr. 272.
  8. Münz (1932) 142.
  9. Kremer, Bausteine 27f. (übersetzt).
  10. Kdm. 137 mit Abb. 451.
  11. Kratz, Eltville I 19f. (übersetzt).
  12. Müller, Urkundeninschriften 121f. Nr. 77.
  13. Kremer, Pfarrei 54f.
  14. Seufert, Ländlein 35f. mit Abb.
  15. Staab, Frühgeschichte 33 Abb. 1.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 4 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0000403.