Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 578 Lorch, Kath. Pfarrkirche St. Martin (1606)/(1616)/kurz vor 1618?

Beschreibung

Epitaph der Ratsmitglieder Balthasar (Balthes) Huter, Anthes Schlosser und ihrer beider Ehefrau Katharina Lumbinder,1) heute an der Innenwand neben dem Südportal. Hervorragend erhaltene Rechtecktafel aus rotem Sandstein mit Beschlagwerkrahmung und Engelsköpfen. Unten Totenschädel und Stundenglas über querrechteckiger Schrifttafel mit achtzeiliger Grabinschrift (A). Im oberen Teil des Feldes die mit Initialen bezeichneten Hausmarken der drei Verstorbenen (in der Mitte Hausmarke der Ehefrau, oben links und rechts diejenigen der Ehemänner), herzförmig angeordnet durch geflügelten Engelskopf, Beschlagwerkrahmen und Fackeln, darunter Buchstabenfolge (B).

Maße: H. 155, B. 105, Tafel H. 34, B. 70, Bu. 2,7-3,2 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Bender_Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [1/1]

  1. A

    A(NN)Oa) 1606 DE(N) 10 FEBRVARŸ IST IN GOTT ENTSCHLAFFE(N) / DER EHR(N) ACHTBAR HERR BALTES HVTER DES GERICHTb) / V(N)D RATHS ALHIE · A(NN)Oa) 1616 DE(N) [..]c) FEBRVARŸ IST IN GOTT ENT=/ SCHLAFFE(N) DER ACHTBAR HERR ANTES SCHLOSSER DES / RATHS ALHIE A(NN)Oa) 16〈18〉 DE(N) 〈6 APPRIL〉d) IST IN GOTT ENT=/ SCHLAFFE(N) DIE TVGENTSAME FRAV CATHARINA LVMBI(N)DER / BEIDE(N) OBGEMELTE(N) HERR(N) EHELICHE HAVSFRAV DERE(N) / SELE(N) GOTT DER ALLMECHTIG GNEDIG SEŸ AMEN

  2. B

    PD / AED

Wappen:
Wappen und Hausmarken:
Katharina Lumbinder (Sturzsparrenfußschaft mit Monogramm aus P und S, begleitet von Initialen C L); Balthasar Huter (ein runder Hut, dabei Initialen B H); Anthes Schlosser (dreifacher Sturzsparrenkopfschaft mit Sparrenfußschaft, begleitet von Initialen A S).

Kommentar

Die Inschrift mit erkennbarer Zeilenlinierung zeichnet sich durch Versalien, enggedrängte Buchstaben, zahlreiche Ligaturen und litterae contiguae aus. Die Herstellung dieses eigenwillig gestalteten Epitaphs dürfte noch zu Lebzeiten der Ehefrau erfolgt sein, weil die Einerzahl ihres Todesjahres kleiner eingefügt und nach der Tagesangabe kein Spatium vorhanden ist.

Der im Laufe des 14. Jahrhunderts entwickelte, von der Gemeinde gewählte siebenköpfige Lorcher Rat war ebenso wie das Amt des Unterschultheißen mit Bürgern besetzt.2) Aus dem Kreis der sieben Ratsherren wurde später der bereits 1381 urkundlich erwähnte Bürgermeister gewählt; seit 1319 sind insgesamt 14 Schöffen als Assistenten des Schultheißen belegt.

Textkritischer Apparat

  1. O klein auf die Grundlinie gesetzt mit Kürzungsstrich.
  2. Verkürzte linke Haste und Mittelbalken des H in den C-Bogen eingestellt, rechte Haste bildet gleichzeitig den Schaft des T.
  3. Überarbeitet, möglicherweise 25 gelöscht.
  4. Sic!

Anmerkungen

  1. Im Kdm. 257 Nr. 8 falsch als „Gerichtsherren mit ihren Frauen“ bezeichnet.
  2. Hingegen wurde das Schultheißenamt bis 1516 von Adligen versehen, vgl. Struppmann, Chronik Lorch 25-30.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 578 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0057804.