Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)
Nr. 507 Eltville, Schmidtburgkapelle 1590
Beschreibung
Epitaph für den Eltviller Schöffen Hans Landvogt und seinen Sohn Kaspar. Ursprünglicher Standort unbekannt, heute an der Nordwand der Kapelle aufgehängt. Querrechteckige Tafel aus rotem Sandstein mit Beschlagwerkrahmen. Im leicht eingetieften Feld achtzeilige Inschrift, oben links und rechts je ein Wappen, das rechte abgearbeitet.
Maße: H. 70, B. 89, Bu. 2,7 cm.
Schriftart(en): Kapitalis.
A(NN)Oa). 1590. DEN. 13. / AVG(VSTI). IST IN GOT SE/LICH VERSCHIDEN / DER ERNHAFT HANS / LANDTVOGT SCHOFFEN VNDT / DES RAHDTS ALHIER DESSEN / VND SEINES SOHNS CASPARS SEH/LEN GOT GENEDIG SEY AMEN
Landvogt (Sporn mit Riemen begleitet von 2:1 gestellten, sechsstrahligen Sternen); ? (abgearbeitet). |
Textkritischer Apparat
- O klein hochgestellt.
Anmerkungen
- Kratz, Eltville II 79f., 84; vgl. auch Becker, Verfassung 33f.
- Im erzbischöflichen Erlaß von 1407, der Eltville eine neue Stadtordnung gab, war die Bildung dieses aus 12 Geschworenen bestehenden Rates vorgesehen, vgl. Kratz, Eltville II 84.
- Zaun, Landkapitel 130; Staab, Pfarrer 129 Nr. 17 mit Anm. 19.
Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 507 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0050707.
Kommentar
Als ordentliches, für Zivilsachen zuständiges Gericht erster Instanz umfaßte das Eltviller Schöffengericht unter dem Vorsitz des Schultheißen1) im 15. Jahrhundert 14 auf Lebenszeit eingesetzte Schöffen. Neben diesem Kollegium bestand der gleichfalls unter der Leitung des Schultheißen stehende Rat.2)
Möglicherweise war der 1563-74 tätige Kiedricher Pfarrer Friedrich Landvogt3) mit dem biografisch nicht näher zu bestimmenden Eltviller Schöffen verwandt. Die Grabinschrift gibt keinen Hinweis auf das Schicksal des Sohnes, der vielleicht schon einige Zeit vor seinem Vater verstorben war.