Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 405† Geisenheim, Kath. Pfarrkirche Zur Kreuzauffindung 1531

Beschreibung

Grabplatte des Johann von Stockheim. Der Verstorbene war im Chor der Kirche auf der rechten Seite des Hochaltars bestattet.1) Einer im Vorfeld der Würdtweinschen Sammlung nach 1765 entstandenen Umzeichnung eines anonymen Gewährsmannes zufolge handelte es sich um eine mit der Figur des gerüsteten Verstorbenen2) versehene Steinplatte mit je einem Wappen in den vier Ecken und auf dem Rand zwischen Linien umlaufender Grabinschrift in Kapitalis.

Nach Würdtweinsche Epitaphiensmlg.

  1. IM IAR M D / XXXI DEN VI TAG DECE(M)BERIa) STARB / DER ERNVEST / IOHA(N) VON STOCKHEIM DE(M) GOT GENAD.

Wappen:
Stockheim, Bellersheim; Schütz von Holzhausen, Hohenstein.

Kommentar

Die Abschrift Helwichs und die auf der Umzeichnung eingetragene Grabinschrift weichen in der Angabe des Sterbemonats voneinander ab. Der Text, wohl auf einem Totenschild (folgende Nr.), wurde von Helwich zusammen mit der Ahnenprobe des Verstorbenen notiert. Da Helwichs Abschrift in beiden Fällen identisch den September hat und die zweite Inschrift zudem den Heiligentag St. Aegidius (1. September) mitteilt, korrigierte Helwich offenbar stillschweigend, während die Angabe des Würdtweinschen Gewährsmanns (6. Dezember) möglicherweise auf einem Fehler am Stein beruhte. Vielleicht war die Grabplatte im 18. Jahrhundert in der Datumszeile aber auch weitgehend unleserlich, was zu der abweichenden Lesung geführt haben dürfte.

Der ledig verstorbene Johann von Stockheim war der Sohn Philipps d.J. aus der Usinger Linie derer von Stockheim und der Elisabeth Schütz von Holzhausen (Nr. 399).3) Diese hatte nach dem Tod ihres Gatten ihren neuen Wohnsitz in Geisenheim genommen, wo auch ihr Schwager, der Rheingauer Viztum Friedrich (Nr. 410), lebte. Johanns Erbteil am alten Stammsitz der Familie in Idstein ging an den Sohn dieses Friedrich, den Usinger Amtmann Karl von Stockheim.4)

Textkritischer Apparat

  1. R aus N korrigiert; Helwich Septembris.

Anmerkungen

  1. Helwich: „a dextris juxta aram maiorem“.
  2. Würdtwein, Epitaphienbuch, handschriftlicher Zusatz: „exhibet hoc in spatio intermedio effigiem domini nobilis de Stockheim in habitu antiquo equestri“.
  3. Möller, Stammtafeln AF II 197 und Taf. LXXXI.
  4. Dazu Ziemer, Stockheim 5.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 281.
  2. Würdtweinsche Epitaphiensmlg. H. 4 Nr. 9.
  3. Würdtwein, Epitaphienbuch 373.
  4. Roth, Geschichtsquellen III 290.
  5. Roth, Geisenheim 170.
  6. Zaun, Landkapitel 246.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 405† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0040505.