Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 347 Idstein, Unionskirche 1509

Hinweis: Die vorliegende Online-Katalognummer ist im Vergleich zum gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. Sie finden diese am Ende des Artikels. [Dorthin springen]

Beschreibung

Name als Stifterinschrift auf dem Schlußstein im Gewölbe der Sakristei. Auf dem nach außen abgeschrägten Rand läuft die Inschrift um. In der neuen Farbfassung sind die Buchstaben rot ausgemalt, das in der Mitte des Schlußsteines angebrachte Wappen ist tingiert.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

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  1. philips co(mes) · de nass(aw) d(ominus) i(n) Itsstei(n) O(biit)a) a(nn)ob) 1 · 5 · 09

Wappen:
Nassau-Wiesbaden-Idstein.

Kommentar

Die Inschrift bezeichnet die Fertigstellung des von dem am 9. Juni desselben Jahres verstorbenen Grafen Philipp (vorherige Nr.) in Auftrag gegebenen, netzartigen Kreuzrippengewölbes in der ehemaligen Sebastianskapelle, die den Chor in Verlängerung des südlichen Seitenschiffes flankiert. Zugleich mit dem neuen Gewölbe wurde der Fußboden erhöht und die darunterliegende Gruft eingerichtet.1) Die im Testament des Grafen festgelegte Stiftung von 200 Gulden zum Kirchenbau ist wohl auf diese Baumaßnahme zu beziehen.2)

Textkritischer Apparat

  1. Majuskelversalie mit Bogenverdopplung.
  2. o klein und hochgestellt.

Anmerkungen

  1. Der Zugang zu dieser Gruftkapelle vom Chor her erfolgte erst im 17. Jh., vgl. Einsingbach, Idstein 18.
  2. So Struck, Quellen Klöster II S. LXXII.

Nachweise

  1. Struck, Stifte 413.
Addenda & Corrigenda (Stand: 06. Oktober 2021):

Hinweis: Das Gewölbe entstand nicht 1509, sondern gemeinsam mit dem südlichen Seitenschiff und dem zugehörigen Nebenchor erst 1511/12; dies belegen dendrochronologische Untersuchungen von Rüsthölzern und des Dachwerks über dem Nebenchor. Die Inschrift „verweist folglich nur auf den Tod des Grafen Philipp im Jahr 1509“, und es muss offenbleiben, ob der Graf „mit seinem Vermächtnis tatsächlich gezielt den Bau des Seitenschiffs bezweckte“. (Freundliche Mitteilung von Dr. Hans-Hermann Reck, Büro für bauhistorische Gutachten Wiesbaden, 02. August 2019.)

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 347 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0034703.