Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 256 Eberbach, Klosterkirche 1479

Beschreibung

Epitaph des Grafen Philipp d.Ä. von Katzenelnbogen, der vor dem Johannesaltar im sog. „Grafenchor“ bestattet wurde. Die Lage des von Helwich „epitaphium“ genannten Inschriftenträgers wurde von Winkelmann am Ende des 17. Jahrhunderts mit „in der Mauer aufgerichtet“ bezeichnet und von dem Eberbacher Anonymus 1704/1707 mit „ad pilam“ beschrieben. 1806 wurde das Grabdenkmal zur Biebricher Mosburg1) verbracht, dort im Freien an der Außentreppe neben dem Burgeingang aufgestellt,2) 1936 zurückgeführt und am heutigen Standort an der Westwand des Nordquerhauses (Plan K Nr. 9) befestigt. Platte aus gelbem Sandstein mit lebensgroßem Dreiviertelrelief des gerüsteten Grafen, den Helm auf dem Kopf, die linke Hand in die Hüfte gestützt, in der Rechten die Sturmlanze. Ein dreiseitig vorspringender, stark abgewitterter Maßwerkbaldachin umschließt den Kopf der Figur, zu Füßen zwei kauernde Löwen. Auf dem nach außen abgeschrägten Rand umlaufende, auf dem linken oberen Baldachinende beginnende Grabinschrift, durch stärkste Verwitterung nur bruchstückhaft erhalten. Eine Vorlinierung der Inschrift ist noch auf der linken Seite zu erkennen. Weitgehende Oberflächenbeschädigung im Figuren-, Sockel- und Architekturbereich, Abspitzung der Helmzier rechts.

Erg. nach Helwich.

Maße: H. 290, B. 105, Bu. 8 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Bender_Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [1/8]

  1. [anno domini m cccc lxxixa) v kalendas mensis iuliib) obiit nobilis domicellus dominus Philippus] comesc) / [de] Ca[tzen]elnboge[n et Dietz strenuus miles] / c(uius) a(n)i(m)a requiescat in [sanctad) pace amen]

Datum: 27. Juni 1479.

Wappen:
Katzenelnbogen, Diez.

Kommentar

Wie auch bei einzelnen anderen Katzenelnbogener Grabinschriften feststellbar,3) zeigt sich im vorliegenden Fall ein Fehler in der Angabe des Sterbemonats. In einem Katzenelnbogischen Kopiar zu Marburg wird der Todeszeitpunkt des Grafen mit „feria quarta post Jacobi apostoli infra nonas et decimas horas“ angegeben.4) Demzufolge starb Philipp am 28. Juli 1479 und in der Grabinschrift müßte es statt kalendas iulii richtig kalendas augusti heißen. Helwich überlieferte das Denkmal zweifach: als „epitaphium“ beim Barbara-Altar sowie als „tumulus“ unter den vor dem Johannesaltar befindlichen Grabmälern. Bei der späteren Textüberarbeitung hob er die erste Lagebezeichnung auf.5)

In Philipp d.Ä. kulminierte die Geschichte des Grafenhauses im ausgehenden 15. Jahrhundert ein letztes Mal, war er doch das reichste Familienmitglied mit weitverzweigten politischen Verbindungen.6) Er wurde als Sohn des Grafen Johann IV. (Nr. 197) und Annas von Katzenelnbogen (Nr. 192) 1402 geboren. Zwanzig Jahre später verheiratete er sich in erster, wenngleich glückloser7) Ehe mit Anna von Württemberg (†1471). Ihre gemeinsamen Kinder waren die Söhne Philipp d.J., der bereits 1453 verstarb (Nr. 210), der Kölner Domherr Eberhard, der seinen Bruder nur drei Jahre überlebte, und die einzige Tochter Anna. Nach der 1456 durch Papst Calixt III. gestatteten Scheidung von Anna von Württemberg ging der Graf erst 1474 trotz seines hohen Alters eine zweite Ehe mit Anna von Nassau-Dillenburg ein. Bedingt durch die Kinderlosigkeit dieser Verbindung setzte der Altgraf seine Tochter schließlich zur Alleinerbin8) ein. Nach Philipps Tod auf Schloß Rheinfels9) gerieten durch ihre Heirat mit Landgraf Heinrich III. von Hessen das reiche katzenelnbogische Erbe der Ober- und Niedergrafschaft mit Zubehör und allen Aktiv- und Passivkapitalien sowie der Geldreichtum des Hauses an die Landgrafschaft Hessen.10)

Das Denkmal zeigt eine interessante Phase in der Entwicklung von der mit einer Liegefigur versehenen Grabplatte hin zum aufgerichteten Epitaph.11) Die von innen zu lesende Umschrift und die im Fußbereich noch als liegend konzipierte Figur lassen sich nur schwer mit der sonst durchgehend als Standfigur gearbeiteten Plastik in Einklang bringen.

Textkritischer Apparat

  1. Winkelmann M CCCC LXXXIX.
  2. Nach Reg. Katz. müßte es heißen augusti.
  3. Unterer Bogen von c, o und Hastenenden der Folgebuchstaben erhalten, s eindeutig.
  4. Noch vorhanden bei Helwich mit der Nennung der Lage des Denkmals vor dem Barbara-Altar; sancta fehlt aber in der zweiten Version; fehlt auch bei Wenck, Lucae.

Anmerkungen

  1. Vgl. Einleitung Kap. 2.3.
  2. Frdl. Hinweis von Restaurator Rainer Drewello, Fulda; vgl. hierzu auch Drewello/Schamberger, Dokumentation 16.
  3. Vgl. Einleitung Kap. 4.1.4.
  4. „Am Mittwoch nach dem Fest des Apostels Jakobus“ (25. Juli), also am 28. Juli, zit. nach Reg. Katz. II Nr. 6034, 1.
  5. Er strich den Zusatz „de eo supra ante altare S. Barbara dictum“, mit dem er zunächst den zweiten Inschrifteneintrag zum Johannesaltar versehen hatte, und fügte an die Stelle der Erstnennung beim Barbara-Altar hinzu: „sepultus ibidem ante altare S. Jo(hann)is Evangelistae eadem tumuli inscriptione“, allerdings ohne die Zweitnennung zu löschen. Die Existenz einer zusätzlichen Grabplatte wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  6. Zur Rolle des Grafen in der Mainzer Stiftsfehde, in der er auf der Seite des Dieter von Isenburg stand, vgl. Andreas Bingener, Graf Philipp der Ältere von Katzenelnbogen und die Mainzer Stiftsfehde von 1461-1463. In: Nass. Ann. 100 (1989) 83-95.
  7. Demandt, Grafen 95f. über die leidvolle Ehe und schließliche Entfremdung des Ehepaares. Zu Annas Grabplatte in der Ev. Pfarrkirche zu Waiblingen vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis) Nr. 45.
  8. Vgl. zum Erbrecht des Hauses Katzenelnbogen Spieß, Familie 240ff.; zum weiblichen Erbrecht ebd. 327ff.
  9. Vgl. Reg. Katz. II Nr. 6034, 1 „obiit [...] pie memorie in castro Rinfels“. Die Leiche wurde wohl recht bald darauf nach Eberbach gebracht; allerdings schweigen die Quellen zum Bestattungszeitpunkt und zu der Frage, ob das Grab zunächst mit einer schlichten Umschriftplatte verschlossen wurde. Die Fertigstellung des aufwendigeren figürlichen Epitaphs dürfte immerhin einige Zeit in Anspruch genommen haben. Bekannt ist, daß Philipps Schwiegersohn erst nachdem er die Grafschaft eingenommen hatte, am 11./12. Oktober 1479 an der Eberbacher Grabstätte ein feierlich-prunkvolles Totenbegängnis vollzog, so Demandt, Grafen 128 und Reg. Katz. II Nr. 6045.
  10. Vgl. ausführlich Demandt, Grafen 122-130.
  11. Vgl. Einleitung Kap. 4.1.2.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 156, 158.
  2. Winkelmann, Hess. Chronic I 116 Nr. XVII.
  3. Lucae II 196.
  4. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 79.
  5. Bär, Epitaphiensmlg. fol. 1v.
  6. Würdtwein, Epitaphienbuch 235.
  7. Wenck, Hess. Landesgesch. I UB, Grabschriften 278 Nr. XXIX.
  8. Roth, Geschichtsquellen III 256f.
  9. Beitr. Gesch. Erzstift 27.
  10. Heubach, Plastik 50 mit Abb. S. 49.
  11. Reg. Katz. II Nr. 6034, 4.
  12. Kdm. 81 Nr. 8.
  13. Schaum-Benedum 158.
  14. LfD Fotos N 1854, B 17490 und 17491.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 256 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0025606.