Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 228 Eberbach, Klosterkirche kurz nach 1466/3.D.15.Jh.?

Hinweis: Die vorliegende Online-Katalognummer ist im Vergleich zum gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. Sie finden diese am Ende des Artikels. [Dorthin springen]

Beschreibung

Grabplatte für das Ehepaar Nikolaus und Margareta Bruting, dessen ursprünglicher Bestattungsort in der Dreikönigskapelle1) lag; heute aufrecht an der Nordwand der mittleren Kapelle des Südquerhauses angebracht (Plan K Nr. 26). Rotsandsteinplatte mit der Umrißzeichnung des nebeneinander stehenden Ehepaares in zeitgenössischer Tracht. Beide Figuren halten Rosenkränze in den zum Gebet aneinandergelegten Händen. Auf dem Rand läuft die Grabinschrift zwischen kräftigen Linien um.

Maße: H. 197, B. 104, Bu. 6-7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Foto: TGTempel [1/1]

  1. Hic su(n)t sepulti nicolaus / bruting cum vxore sua margaretaa) confratres · / hui(us) monast(e)rii quorum · / a(n)i(m)e requiescant in sancta pace amen ·

Kommentar

Die Minuskel ist sorgfältig gehauen und nützt den zur Verfügung stehenden Platz aus. Auffällig ist das Fehlen der Todesdaten und die Textunterbrechung nach dem Vornamen der Ehefrau. Im vorliegenden Formular ist die Lücke kein Indiz für einen beabsichtigten Datumsnachtrag. Kleine Quadrangel werden nur an den beiden unteren Ecken und am Textende verwendet, die Worttrennung erfolgt sonst ohne besondere Kennzeichnung.

Die früheste urkundliche Erwähnung des aus Eltville stammenden Ehepaares liegt aus dem Jahre 1432 vor. Gegen die Zahlung von 400 Gulden und die Überschreibung ihres Hauses zu Eltville an Eberbach wurden Nikolaus und Margareta Bruting in die Laienbrüderschaft des Klosters aufgenommen2) und im Bruderschaftsbuch an siebter Stelle der Aufnahmen eingetragen.3) Die Abtei übernahm zugleich die Verpflichtung zur lebenslangen Versorgung des Ehepaares. Vom 4. März 1462 datiert die Urkunde zum Kaufgeschäft eines Hofes in Obersaulheim;4) im Jahr darauf verkaufte Erzbischof Adolf von Nassau dem Eberbacher Laienbruder Land im Eltviller Gerichtsbezirk.5) Mit seiner Verfügung für den Todesfall vom 15. März 1466 vermachte Bruting der Abtei sein gesamtes Hab und Gut in seinem Heimatort.6) Der Zeitpunkt seines Todes dürfte weitestgehend zwischen dem Testament und dem Jahrhundertende einzuordnen sein, jedoch wohl nicht allzu lange nach 1466. Die Minuskelschrift erlaubt eine Einschränkung nur insoweit, als sie nicht aus der ersten Jahrhunderthälfte stammt und auch nicht die spätgotischen Zierformen des Jahrhundertendes aufweist. Zum Tode der Ehefrau liegt kein Anhaltspunkt vor. Daß Bruting 1518 längst tot war, geht aus einem Vertrag zwischen Eberbach und einem Erben Brutings hervor.7)

Textkritischer Apparat

  1. Danach unbehauene Stelle von ca. 20 cm Länge.

Anmerkungen

  1. Anonymus „in sacello trium regum“.
  2. HHStAW 22/1448 zu 1432 Februar 7.
  3. Bruderschaftsbriefe fol. 1.
  4. Von diesem hatte er auf Lebenszeit einen Zins von 40 Malter Korn, Geldzinsen, Hühner- und Gültabgaben zu erwarten, wofür ihm Eberbach verschiedene Liegenschaften als Unterpfand gab, vgl. Gesamttext in HHStAW 22/1606, Regest in Roth, Geschichtsquellen I 175 Nr. 1299.
  5. HHStAW 22/1608; Roth, Geschichtsquellen II Nr. 209 mit der Größenangabe von sechs Morgen.
  6. HHStAW 22/1625.
  7. HHStAW 22/1894 zu 1518 Mai 4, Eberbach zahlte ihm 45 Gulden für den Verzicht auf sein Erbteil.

Nachweise

  1. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 82.
  2. Monsees, Totengedächtnis- und Bauinschriften Abb. 5.
Addenda & Corrigenda (Stand: 04. Oktober 2021):

Neuer Standort: Die Grabplatte befindet sich aktuell in der mittleren Ostkapelle des Südquerhauses. Dort ist sie aufgestellt an der Ostwand als rechter von zwei Steinen.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 228 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0022801.