Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 221 Eberbach, Klosterkirche nach 1460

Neuer Standort: Das Fragment befindet sich aktuell im Schnittpunkt von Süd- und Westflügel des Kreuzgangs.

Beschreibung

Grabplattenfragment für ein bürgerliches Ehepaar aus Frankfurt. Heute befindet sich die graue Sandsteinplatte im Boden der mittleren nördlichen Querhauskapelle (Plan K Nr. 16). Erhalten sind die flachreliefierten Oberkörper des Ehepaares unter je einem Maßwerkkielbogen, im Mittelzwickel der oberen Zone bürgerliches Wappen, auf dem Rand der stark abgetretenen Platte Grabinschrift ohne Linien. Mittel- und Unterteil der Platte fehlen, Oberfläche abgetreten mit Beeinträchtigung der Inschrift.

Nach Foto LfD.

Maße: H. Frgm. 54-145, B. 112,5, Bu. 6-7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Foto: TGTempel [1/1]

  1. + Anno · d(omi)ni · m · cccc · lx 〈...〉 / obiit · ioh(ann)es · hevnlin · de · kolscher · civis · franckforde(n)s(is) · a(m)icu[s ... / ... / ...]na)

Wappen:
Heunlein von Kolscher? (Balken, darunter Vogel).

Kommentar

Der Schrifttypus zeigt eine auffallend eng gestellte Minuskel mit einer Majuskelversalie am Textbeginn. Als Worttrenner wurden kleine Quadrangel verwendet.

Wer die Bestatteten waren, läßt sich aus den spärlich vorhandenen Anhaltspunkten nicht definitiv klären. Sicher ist die Herkunft des Ehepaares aus Frankfurt1) und die Tatsache, daß es wohlhabend genug war, sich in die Eberbacher Pfründnergemeinschaft einzukaufen. Die Verwendung des Wortes amicus – zu ergänzen wäre hier sinngemäß huius monasterii – spricht für ein engeres Verhältnis zu Eberbach, das üblicherweise in Seelgerätstiftungen und frommen Zuwendungen bestand. Die Überlieferung einer verstümmelten Grabinschrift Ioannes civis Franckfurtensis [...] mit dem Bestattungsort „extra altare S. Laurentii in ambitu“ durch den Eberbacher Anonymus2) könnte auf das vorliegende Fragment bezogen werden. Bei verkürzten Inschriftenzitaten des Anonymus3) oder Zusammenfassungen von Informationen ist davon auszugehen, daß er den Text nicht mehr lesen oder vollständig verstehen konnte. Angesichts des nicht ausgeführten Datums und der eng gestellten Minuskel dürfte das bei dieser Platte der Fall gewesen sein. Der dem Text des Anonymus beigefügte Zusatz cum uxore sua leitete sich anscheinend aus der Darstellung des Ehepaares ab.

Textkritischer Apparat

  1. Die beiden Hasten sind eindeutig erkennbar, davor vermutlich ein e, sichtbar sind auf dem Foto nur zwei Hastenreste; wahrscheinlich zu amen zu ergänzen.

Anmerkungen

  1. Die Durchsicht der Bürgerbücher der Reichsstadt Frankfurt erbrachte kein Ergebnis.
  2. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 85.
  3. Vgl. Einleitung Kap. 6.

Nachweise

  1. Foto LfD N 10512.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 221 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0022105.