Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)
Nr. 204 Hattenheim, Kath. Pfarrkirche St. Vincenz M.15.Jh.?
Kommentar: Das Epitaph stimmt hinsichtlich der zeilenweisen Anbringung der Inschrift nicht genau mit dem Typ des Epitaphs des Nikolaus Berstadt (Nr. 214) von 1458 überein, das eher den zahlreichen Exemplaren in Oppenheim gleicht.
Beschreibung
Epitaph des Pfarrers Konrad Hoffheim, wahrscheinlich noch am ursprünglichen Standort, an der Nordwand in der Sakristei. Querrechteckige, heute mit Wandfarbe übermalte Sandsteinplatte mit dreizeiliger Inschrift, auf der linken Seite flankiert von einer Segenshand über einem Kelch.
Maße: H. ca. 36, B. 49, Bu. 5,6 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
co(n)radvs / hoffhema) / o(bii)tb) · mo · cccco 〈... / ...〉
Textkritischer Apparat
- Würdtwein Hoctnem.
- Kleines t hochgestellt über durchgestrichenem o.
Anmerkungen
- Vgl. Einleitung Kap. 4.1.2.
- Vgl. Zaun, Landkapitel 162: Aus dem Legat von 18 Schillingen waren ein tägliches Salve im Advent und in der Fastenzeit, vier Quartalämter und Anniversarien für den Verstorbenen, seine Eltern, alle Toten und seine Magd Grede zu leisten; vgl. Roth, Geschichtsquellen I 305f. Nr. 30. Eine zweite angebliche Erwähnung Hoffheims zu 1476, vgl. Zaun, Landkapitel 145, konnte nicht verifiziert werden.
Nachweise
- Würdtwein, Epitaphienbuch 376.
- Zaun, Landkapitel 161.
- Lotz (1880) 215.
Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 204 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0020405.
Kommentar
Die Buchstaben sind nicht zeilentreu und weichen von der Senkrechten ab. Der relativ breite Duktus, die geringe Ausbildung von Oberlängen sowie die Zierhäkchen beim Bogen-s und am oberen Bogenabschnitt des a legen eine Datierung vor der Mitte des 15. Jahrhunderts nahe. Das o von obiit ist mit einem Schräglinksstrich versehen, unüblich ist die Hochstellung des kleinen Schluß-t. Als Worttrenner wurden kleine Quadrangel verwendet. Die Datumszeile ist recht weit nach links gerückt, so daß die dadurch geschaffenen Platzverhältnisse für ein später hinzuzufügendes Datum konzipiert erscheinen. Möglicherweise gab Hoffheim die Tafel1) noch zu Lebzeiten in Auftrag; der Nachtrag des tatsächlichen Sterbejahres unterblieb dann. Für die Herstellung der Inschrift ergibt sich aufgrund einer mangelhaften urkundlichen Belegsituation eine gewisse Unsicherheit, da ein nicht zu bestimmender Zeitabstand zwischen ihrer Anfertigung und dem Vermerk einer Gerichtsurkunde vom 21. Dezember 1465 angenommen werden muß. In jener Urkunde, die in das älteste Hattenheimer Seelbuch eingetragen ist, werden die Verpflichtungen der Ortsgeistlichen aus einem Legat des „seligen Pfarrers Conrad von Hofheim“ fixiert.2)