Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 201† Rode, ehem. Kirche der Chorherren vom hl. Grab 1441? oder 1449

Beschreibung

Grabplatte des Stiftsherrn Gottfried Meyer und einer Frau, wohl einer (nahen) Verwandten. Die Grabplatte aus Sandstein lag unter der Kanzel, wurde später von der Kanzeltreppe teilweise verdeckt. Links war die Standfigur des mit Birett und langem Mantel bekleideten Stiftsritters abgebildet, rechts die Figur der Frau in langem Kleid und Schleier, in den Händen einen Rosenkranz; zusätzlich jeweils ein Wappen.1) Wohl 1803 zerstört. Helwich gab nur die Grabinschrift des Stiftsherrn ohne Anzeichen einer zweiten Inschrift oder irgendwelcher Textunregelmäßigkeiten wieder. Die Abzeichnung in der Würdtweinschen Epitaphiensammlung plaziert seine Grabinschrift neben dem Bild der Frau. Der Textbeginn dürfte in der Mitte der unteren Leiste anzusetzen sein.

Aussehen und Kürzungen nach Würdtweinsche Epitaphiensmlg., Text erg. nach Helwich.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

  1. + Anno · [domini m cccc]a) xlix · ii[ib) die mensis augusti ...] im iar an(n)o e.ac) · ob(iit) · d(omi)n(u)s · gotfrid(us) · me[y]erd) · ord(in)is / d(o)m(ini)ci · sepulchrie)

Wappen:
Gottfried Meyer (zwei gekreuzte Hämmer oder Hörner1)); ? (ein Fisch, ein Schlüssel).

Kommentar

Aus der Überlieferung ergibt sich folgende Hypothese für das Aussehen der Grabplatte: Die unten in der Mitte der Leiste beginnende Inschrift nennt entgegen der Aufzeichnung Helwichs den 13. August 1441 oder den 3. August 1449 als Todestag der Frau. Der Todestag des Stiftsherrn wurde zu dieser Angabe in Beziehung gesetzt.2) Eine ähnlich aussehende Doppelgrabplatte, die nicht für ein Ehepaar bestimmt war und deren eine Umschrift unten in der Mitte beginnt, findet sich auch 1464/65 in Kiedrich (Nr. 226); dort wurde ebenfalls die Grabinschrift des Mannes auf der Seite der Frau angebracht.3)

Über die Person des Stiftsherrn liegen keine Informationen vor, doch unterstreicht Helwichs erklärender Zusatz fuit sacerdos seinen geistlichen Stand.4) Bei der unbekannten Frau dürfte es sich um die Mutter oder Schwester gehandelt haben.

Textkritischer Apparat

  1. Nach Anno in Würdtweinsche Epitaphiensmlg. eine ungewisse Zeichenfolge, als wären m und c zusammengeschoben.
  2. Todesdatum nach Helwich; in Würdtweinsche Epitaphiensmlg. xli · xii, Heubach LIX.
  3. e.a steht in Würdtweinsche Epitaphiensmlg. rechts oben neben der Frauenfigur, vielleicht aufzulösen zu eadem. Helwich unterschlug diesen Textteil und fuhr mit obiit dominus fort.
  4. Helwich Meyer, Würdtweinsche Epitaphiensmlg. merer.
  5. Helwich fügte erklärend fuit sacerdos hinzu, was jedoch offenbar kein Bestandteil der Grabinschrift war und daher auch auf der Abzeichnung fehlt.

Anmerkungen

  1. Heubach, Beiträge 53 zu Konrad Meyer: „ein (...) Geistlicher, auf dessen linker Brust ein spanisches Kreuz“. Eine kurze Beschreibung der Grabplatte findet sich nach einem Manuskript Schunks abgedruckt bei Roth, Geschichtsquellen IV 160: „2 Figuren (...) in langer Kleidung, rechts ein Mann mit gekräuseltem Haar, einen Kelch in der Hand, auf der linken Brust ein Doppelkreuz, zu Füßen einen Schild (...), die Frau nebenan hatte einen (...) Rosenkranz in der Hand, zu Füßen einen Schild (...)“. Roth nannte als Wappenbild zwei gekreuzte Hörner.
  2. Ein ähnliches Verfahren findet sich zu 1437/1444 in Oppenheim, vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 73.
  3. Die verwechselte Zuordnung von Inschriften zu Figuren auch bei einem Rüdesheimer Grabmal in Gabsheim (Lkr. Alzey-Worms), vgl. Fuchs, Helwich 94 u. Abb. 13.
  4. Zur Geschichte der Niederlassung der Stiftsritter vom hl. Grab in Rode vgl. Einleitung Kap. 2.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 326.
  2. Würdtweinsche Epitaphiensmlg. H. 20, Bl. 7.
  3. Roth, Geschichtsquellen III 237.
  4. Heubach, Beiträge 53.
  5. Meuer, Rode 3f.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 201† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0020101.