Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 155a† Eberbach, Klosterkirche E.14./A.15.Jh.?

Beschreibung

Name als Grabinschrift oder Rest einer verstümmelten Grabinschrift eines Otto von Offenbach. Das Grab lag auf der Evangelienseite des Kreuzaltars in der Nähe zum Grab des Heinrich Carmser (Nr. 312).

Nach Anonymus.

  1. Otto de Offenbach civis [...]sisa) [. . .]b)

Kommentar

In der von Pater Wendelin Erbach 1631 zusammengestellten Liste der „Benefactores Monasterii Ebirbach“ sind „Otto de Oenbach de Franckofordia et Lucardis vxor eius“ ohne Jahresangabe eingetragen.1) Sie stifteten 40 Gulden ewigen Zinses für den Michaelsaltar, ferner einen Kelch und andere Gerätschaften sowie sechs weitere Gulden für die Pitanz. Der Randnotiz ist zu entnehmen, daß das Ehepaar diese Stiftung für sein Anniversarium vornahm. Das Seelbuch verzeichnet Otto von Offenbach als Frankfurter Bürger mit seiner namentlich nicht bezeichneten Ehefrau zum 9. Mai, allerdings wird das Sterbejahr nicht genannt.2) Einen Anhaltspunkt gewinnt man allein durch die ungedruckte Urkunde des Klosters Engelthal vom Jahre 1395, in der der dortige Konvent die Seelgerätstiftung des Otto von Offenbach und seiner Frau Lukard in Höhe von 100 Gulden bestätigte, die im Unterlassungsfalle an das Kloster Eberbach fallen sollte.3) Zwar bleibt die zeitliche Einordnung des Eberbacher Sterbevermerks trotzdem unsicher, zumal die Stiftung in unmittelbarer Todesnähe ebenso möglich wäre wie zu einem deutlich früheren Zeitpunkt, doch weisen Stiftungsverhalten und Grabwahl eines Auswärtigen in Eberbach deutlich in das 15. Jahrhundert. Der Zusatz cum coniuge sua dürfte nicht zur Grabinschrift gehört haben. Eher handelt es sich um einen Zusatz seitens des Gewährsmannes, der damit Textreste zusammenfaßte oder diese Information aus einer figürlichen Darstellung des Ehepaares bezog.4)

Textkritischer Apparat

  1. Textverlust durch Punkte angedeutet.
  2. Nach Anonymus folgt der wohl nicht inschriftlich ausgeführte Zusatz „cum coniuge sua“.

Anmerkungen

  1. HHStAW 1098 II 7, fol. 97.
  2. Eberbacher Seelbuch ed. Roth, Geschichtsquellen III 31.
  3. HHStAW 22/1273 zu 1395 September 13.
  4. Vgl. Einleitung Kap.6.

Nachweise

  1. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 85.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 155a† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k00155a6.