Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 91 Eberbach, Klosterkirche 1360

Neuer Standort: Die Grabplatte befindet sich aktuell im Westflügel des Kreuzgangs. Sie ist aufgestellt im fünften Joch von Süden als rechter Stein von zweien.

Beschreibung

Grabplatte des Kuno von Geroldstein (Gerhartstein), der vor dem Altar in der Matthias- und Gregorkapelle bestattet worden war.1) Seit 1936 liegt die Rotsandsteinplatte im Boden der mittleren südlichen Querhauskapelle (Plan K Nr. 28). Im Feld flachreliefiertes, nach links gekipptes Vollwappen des Verstorbenen, auf dem Rand umlaufende Inschrift zwischen Linien. In der Randzone Beschädigungen, beide obere Ecken und die rechte untere Ecke sind verloren. Dem Foto des LfD zufolge waren diese Fehlstellen bei der Restaurierung in den dreißiger Jahren aufgeputzt und die Inschrift nachträglich ergänzt worden.

Erg. nach Helwich und Foto LfD.

Maße: H. 247, B. 122, Bu. 5-6 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, Foto: TGTempel [1/1]

  1. [ann]oa) · domini · millesi[m/o t]rece(n)tesimob) · lx · vi · idus · februarii · o(biit) · kono · armiger · / filius · d(omi)ni · philippi · mili[tisc) / de Ger]hartsternd) · cui(us) · a(n)i(m)a · req(ui)escat · in · pace · ameme)

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1360, am 6. Tag vor den Iden des Februar (8. Februar) starb der Edelknecht Kuno, Sohn des Herrn Philipp, Ritter von Gerhartstein, dessen Seele in Frieden ruhe. Amen.

Wappen:
Geroldstein.

Kommentar

Das zweistöckige a ist im heutigen Befund eigenwillig gebildet. Das nach links gebrochene obere Ende der rechten Haste ist nicht in einen Bogen weitergeführt; stattdessen wurde an die linke Haste oben ein beide Hasten verbindender Balken eingesetzt. Höchstwahrscheinlich ist diese besondere Ausprägung das Resultat von Überformungen. Nur im Wort februarii ist noch ein a zu erkennen, dessen Bogen vom gebrochenen rechten Hastenende an dieselbe Haste zurückgeführt ist. Als Worttrenner dienen kleine Quadrangel.

Auf dem aus den 1930er Jahren stammenden Foto des LfD sind die Restaurierungen der abgebrochenen Ecken deutlich zu erkennen, wobei die Grabinschrift unter Nachahmung der vorhandenen Buchstabenformen frei ergänzt wurde. Überarbeitungsspuren finden sich deutlich bei dem Geschlechternamen, da das erhaltene Wortfragment eingehauene Linien aufweist, die den Altbestand der Buchstaben veränderten.

Der jung verstorbene Edelknecht Kuno war der Sohn des 1356 als Ritter genannten und erst 1375 gestorbenen Philipp von Geroldstein und somit der Enkel des Eberbacher Wohltäters Hanzelin (Nr. 46).2)

Textkritischer Apparat

  1. Nach Foto LfD war hier falsch ein doppeltes a ergänzt.
  2. Vom zweiten m in millesimo ist nur der untere Rest der ersten Haste erhalten; in den 30er Jahren wurde hiertreceretesimo [sic!] frei ergänzt, obwohl der ältere Wortbefund eindeutig ist.
  3. Fehlt bei Helwich. Er stellte das Wort nach den Geschlechternamen, obwohl der Textbefund keinen Zweifel läßt; dagegen Bär mit der richtigen Wortfolge. Die Rekonstruktion der 30er Jahre ergänzte die damals fehlenden, auf der Ecke stehenden Buchstaben tis.
  4. Steinmetzfehler: r statt i bzw. y.
  5. Steinmetzfehler: m statt n verschlagen.

Anmerkungen

  1. In Helwichs Manuskript 159 mit der vorstehenden Grabinschrift heißt der Altar „SS. Matthiae et Georgii“, vgl. aber bei Nr. 46.
  2. Gensicke, Geroldstein 223 Nr. 26. Damit scheidet offenbar der 1321 erwähnte Kuno von Geroldstein aus, der als Sohn eines „Heinrich Paulini“ anläßlich der Öffnung der Burg Geroldstein für den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen nachgewiesen ist.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 159.
  2. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 81.
  3. Bär, Epitaphiensmlg. fol. 2.
  4. Würdtwein, Epitaphienbuch 237.
  5. Bodmann 1, 313 Anm. c.
  6. Bär/Stoff, Eberbach III 105 Anm. 4.
  7. Roth, Geschichtsquellen III 258.
  8. Beitr. Gesch. Erzstift 28.
  9. Foto LfD N 10499.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 91 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0009101.