Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 65† Eberbach, Kreuzgang 1346

Beschreibung

Grabinschrift für den Abt Wilhelm, der im Kreuzgang beigesetzt wurde; kopial überliefert, Gestaltung unbekannt.

Nach Helwich.

  1. + Anno domini mo ccco xlvio iiio nonas iunii obiit venerabilis pater dominus Wilhelmus quondam abbas monasterii Eberbacensis cuius anima requiescat in pace amen.

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1346, am 3. Tag vor den Nonen des Juni (3. Juni) starb der ehrwürdige Vater Herr Wilhelm, einst Abt des Klosters Eberbach. Seine Seele ruhe in Frieden. Amen.

Kommentar

Wilhelms Grabinschrift ist nach derjenigen für die ersten drei Äbte (Nr. 8) die zweite, die uns für diesen Personenkreis überliefert wird. Die Formulierung quondam abbas wurde als Hinweis auf den Rücktritt vom Abbatiat verstanden, der freilich nach Bär infolge fortgeschrittenen Alters und der politischen Wirren um Erzbischof Heinrich nur wenige Monate vor seinem Tod stattgefunden haben kann.1) Auf eine Resignation deutet auch hin, daß das Grab im Kreuzgang und nicht wie üblich im Kapitelsaal lag.2) Wilhelms Grabinschrift war in ihrem zeittypischen Formular richtungsweisend für seine Nachfolger, die sich in der Mehrzahl der nachgewiesenen Fälle dieses Textes mit nur geringen Varianten bedienten. Der Verstorbene gehörte zu den bedeutenden Eberbacher Äbten. Nach dem Abtskatalog wie auch nach dem jüngeren Seelbuch stand Abt Wilhelm an 11. Stelle in der Reihe der Eberbacher Klostervorsteher,3) während ihn das ältere Seelbuch als 16. Abt führt.4) Innerhalb seiner Amtszeit von 1310 bis 1346 wählten die Katzenelnbogener Grafen das Kloster zur Begräbnisstätte. Ihnen taten es zahlreiche Adlige nach. Altar- und Kapellenstiftungen veränderten das Gesicht der Klosterkirche, reiche Zuwendungen ließen die Abtei aufblühen. Persönliche Freundschaft verband Abt Wilhelm mit Erzbischof Heinrich III. von Mainz. Nach Bär war dieser Abt der erste, dem man einen eigenen Grabstein setzte, wohl als Hinweis auf seine herausragende Persönlichkeit.5)

Anmerkungen

  1. Bär/Stoff, Eberbach III 61-63, hier 61 mit der Angabe von „höchstens nur 6 Monate vor seinem Tode“.
  2. Vgl. Einleitung Kap. 4.1.1.
  3. Roth, Geschichtsquellen III 105; 35.
  4. Ebd. 9. Zu den Ungereimtheiten in der Zählung der Eberbacher Äbte vgl. Meyer zu Ermgassen, Untersuchungen.
  5. Vgl. Bär, Eberbach I 130; Bär/Stoff, Eberbach III 61.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 182.
  2. Catalogus fol. 17v; ed. Roth, Geschichtsquellen III 105f.
  3. Series abbatum fol. 87v.
  4. Bär/Stoff, Eberbach III 61 mit Anm. 82.
  5. Roth, Geschichtsquellen III 271; IV 109.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 65† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0006503.