Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 50 Eberbach, Klosterkirche 1337

Beschreibung

Grabplatte der Begine Metza von Boppard, ursprünglich vor dem Altar der Dreifaltigkeitskapelle im Süden der Kirche neben Libmudis von Brie (Nr. 98) gelegen; nach mehreren Versetzungen im 19. Jahrhundert heute an der Nordwand der äußeren Ostkapelle des südlichen Querhauses befestigt (Plan K Nr. 30). Rotsandsteinplatte mit spitzbogig eingetieftem Bildfeld, in den oberen Zwickeln Maßwerkelemente. Flachreliefierte Figur der Verstorbenen, dargestellt in langem Kleid mit eng anliegenden, geknöpften Ärmeln, bis auf die Füße herabfallendem Mantel, Schleier und Kinnbinde. Auf der Randleiste der nur leicht beschädigten Platte umlaufende Inschrift zwischen Linien.

Maße: H. 208, B. 115, Bu. 7,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Bender_Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [1/1]

  1. + ANNO · D(OMI)NI · Mo · / CCCo · XXXo · VIIo · ANDREEa) · O(BIIT) · METZAb) · DE · / BOPARDIA · MATER / FIDELISc) · MONACHORVM · EBIRBACEN(SIVM)d)

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1337, an Andreae (30. November) starb Metza von Boppard, treue Mutter der Mönche Eberbachs.

Kommentar

Die Majuskel zeigt stark eingetiefte Bogenschwellungen. Worttrenner sind halbkugelig eingetiefte Punkte.

Die Herstellung der Grabinschrift und der Grabplatte seitens der Eberbacher Mönche für ihre Gönnerin gehörte zu den Obliegenheiten, die das Kloster durch die zahlreichen Stiftungen Metzas von Boppard eingegangen war. Damit steht auch die wohl von den Mönchen für die wohlhabende Begine gewählte Bezeichnung MATER FIDELIS MONACHORUM in Zusammenhang. Bereits 1315 taucht Menthe (Mechthild) von Osterspai auf, die Eberbach mehrere Waldgüter zu Waldhilbersheim vermachte.1) Drei Jahre später begünstigte dieselbe Eberbach in ihrem Testament. In der entsprechenden Urkunde vom 8. Juni 1318, worin sie dem Kloster ihren gesamten Besitz übereignete, wird sie als „Mechthild von Speye, Begine zu Boppard“ bezeichnet.2) 1319 nahm Eberbach eine Altarstiftung der Mechthild für die Kapelle in Boppard, die sie für ihr Seelenheil machte, entgegen,3) und im folgenden Jahr knüpfte Abt Wilhelm von Eberbach an die Schenkungen der „honesta puella“4) Mechthild die Bedingung, daß die Ausführung ihrer Bestimmungen vom Kloster Bleidenstadt beaufsichtigt werden sollte.5) 1325 beurkundete die Begine, daß sie neben ihrem Vermächtnis an Eberbach auch andere geistliche Institute wie die Kartäuserklause bei Eltville bedacht hatte.6) Aus der 1327 dokumentierten Verpflichtung Eberbachs zur Zahlung einer lebenslangen Kornrente an die Jungfrau Metza von Boppard ist zu erfahren, daß diese als „familiaris nostrae“ dem Kloster eng verbunden war.7) Vom 1. Mai 1333 datiert schließlich ein weiteres Testament der Mechthild „dicta de Speye begina“ mit Legaten an verschiedene Klöster.8)

Textkritischer Apparat

  1. Heiligenname ohne Anbindung.
  2. Z retrograd.
  3. Kdm. liest FIDELIO.
  4. Kdm. liest EBIRBACENS.

Anmerkungen

  1. Roth, Geschichtsquellen I Nr. 839.
  2. UB Eberbach II 2 Nr. 745; Abt und Konvent rekognoszieren den Vorgang, vgl. UB Eberbach II 2 Nr. 746 (Abt); ebd. Nr. 747 (Konvent).
  3. Ebd. Nr. 750.
  4. Eine Formulierung, die auf der Grabplatte der Clara von Bechtolsheim (Nr. 77) wiederkehrt.
  5. UB Eberbach II 2 Nr. 757.
  6. Ebd. Nr. 786.
  7. Ebd. Nr. 839.
  8. NUB I 3 Nr. 2004, HHStAW 22/U 698.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 165.
  2. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 83.
  3. Roth, Geschichtsquellen III 263.
  4. Kdm. 82 Nr. 15.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 50 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0005006.