Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 38† Eberbach, Klosterkirche 1328

Beschreibung

Grabinschrift, wahrscheinlich für Graf Eberhard III. von Katzenelnbogen, der vor dem Stephansaltar im „Grafenchor“ bestattet lag. Winkelmann beschreibt den Inschriftenträger als Bildnisgrabstein, welcher „auf der Erden“ lag; wohl ein Wappen.1)

Nach Helwich.

  1. Anno domini m ccc xxviii idus decembris obiit nobilisa) vir comesb) Eberhardus de Katzenelenbogen requiescatc) in Christod).

Datum: 13. Dezember 1328.

Wappen:
Katzenelnbogen.1)

Kommentar

Die Totengedächtnisinschrift ist nicht mit Wenck dem Grafen Eberhard II. zuzuordnen, sondern mit Demandt eher auf Eberhard III., Sohn Graf Bertholds III. von Katzenelnbogen und der Gräfin Adelheid von Sayn, zu beziehen.2) Er verheiratete sich vor dem 14. Januar 1327 mit Agnes von Bickenbach. Dieser Verbindung entstammten der Sohn Eberhard IV. (†1354) und die Tochter Elisabeth (†nach 3.4.1385), die beide nicht in Eberbach bestattet wurden.

Über die Grableite des Grafen und die Bestattungskosten, die von den Eberbacher Mönchen bezahlt wurden, sind wir aus der Urkunde vom 23. April 13313) informiert. Aus ihr geht hervor, daß Ulrich von Bickenbach, Vormund des noch unmündigen Sohnes des Verstorbenen, Eberhard IV., dessen Anteil am Zehnten zu Arheiligen den Eberbacher Mönchen für die von diesen angemahnten Bestattungskosten in Höhe von 170 Gulden verpfändete. In diesem hohen Betrag waren wohl nicht nur die Kosten für den Arzt und die Bestattung, sondern auch für die Herstellung des „Bildnisgrabsteins“ enthalten. Mit dem jüngsten Fund der Grabplattenfragmente des Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (Nr. 21) stellt sich die Frage nach der Identität des Verstorbenen erneut, für den jener qualitätvolle, inschriftlose Tumbendeckel, der an der Westwand des Nordquerhauses aufgestellt ist, angefertigt wurde. Er wird seit den Veröffentlichungen Rossels 1860 zwar mit dem Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen in Verbindung gebracht, doch Fischel zweifelte 1926 diese Zuschreibung an, da sie mit Recht darauf verwies, daß das unbeschriftete Grabdenkmal sich sehr gut auch einem anderen Katzenelnbogener Grafen zuordnen ließe.4) Suckale wiederum wies jüngst die Zuschreibung an Graf Eberhard III. zurück. Er sah die Anfertigung des Tumbendeckels eher im Zusammenhang mit Graf Eberhard I. von Katzenelnbogen im Sinne einer aufwendigen Tumbenanlage.5)

Textkritischer Apparat

  1. Fehlt bei Lucae.
  2. Bär überliefert d(omi)n(u)s.
  3. Winkelmann ergänzt hiervor cuius anima.
  4. Nach Bär stand am Stein gekürzt xpo.

Anmerkungen

  1. Vgl. Einleitung Kap. 3.
  2. Reg. Katz. I 41; ebd. Nr. 710.
  3. Ebd. Nr. 760.
  4. Fischel 66-68; vgl. auch Kessel, Heiligenverehrung, 212f. Sie vermutete neben Eberhard III. den 1331 verstorbenen Wilhelm I., der jedoch ausscheidet. Ein Fragmentstück seines ebenfalls sehr aufwendigen Grabdenkmals hat sich in Eberbach erhalten (Nr. 42).
  5. Suckale 225f. Nr. 22.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 154.
  2. Winkelmann, Hess. Chronic I 115 Nr. II.
  3. Lucae I 186.
  4. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 78.
  5. Bär, Epitaphiensmlg. fol. 1.
  6. Würdtwein, Epitaphienbuch 233.
  7. Wenck, Hess. Landesgesch. I UB, Grabschriften 273 Nr. VIII.
  8. Aufhebungsprotokoll 19 Nr. V.
  9. Roth, Geschichtsquellen III 255.
  10. Beitr. Gesch. Erzstift 25.
  11. Reg. Katz. I Nr. 710.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 38† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0003806.