Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)
Nr. 31 Eberbach, Klosterkirche 1321
Neuer Standort: Die Grabplatte befindet sich aktuell im Boden der mittleren südlichen Ostkapelle.
Beschreibung
Fragment der Grabplatte des Grafen Berthold III. von Katzenelnbogen, der in der ersten südlichen Chorkapelle vor dem Altar St. Peter und Paul bestattet wurde. Die nach Winkelmann „zur Erde“1) liegende Steinplatte wurde nach 1803 beschädigt, Archivar Habel fand das Fragmentstück um 1820 in einem Schweinestall achtlos hingeworfen. Seit 1936 ist es in den Boden der äußeren Ostkapelle des südlichen Querhauses eingelassen (Plan K Nr. 31). Buntsandsteinplatte mit leicht eingetieftem Bildfeld und der flachreliefierten Ganzfigur des gerüsteten Grafen mit nach außen gerolltem Haar, in langem, bis zu den Füßen reichendem Waffenrock. In der linken Hand hält er den vor den Unterkörper gestellten Wappenschild, in der rechten Hand die Sturmlanze. Der Turnierhelm hängt über der rechten Schulter. Die Figur umgibt ein dreiteiliger Kielbogen, dem flankierend ursprünglich zwei krabbengeschmückte kleinere Wimperge beigestellt waren. Auf dem Rand umlaufende Inschrift zwischen Linien mit Beginn in der Mitte der oberen Leiste. Verlust der linken und der unteren Plattenleisten, Relief stark abgetreten. Im Sommer 1987 wurden zwei Fragmentstücke mit Buchstabenresten in einem unbeachteten Steinhaufen in der ehem. Sakristei gefunden; sie dürften zum Familiennamen gehören und stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit von der abgeschlagenen linken Plattenseite.
Erg. nach Helwich.
Maße: H. 243,5, B. 112-113,5, Bu. 8-9 cm.
Schriftart(en): Gotische Majuskel.
+a) ANNO · D(OMI)NI · / M · CCC · XXI · VIIIb) · KALENDAS · JANV[ARII OBII]Tc) · / [NOBILIS VIR COMES BER]T[HO]LDV[Sd) DE CATZENELEN]BOG[ENe) REQVIESCA]Tf) · IN · C(HRISTO)g)
Übersetzung:
Im Jahre des Herrn 1321, am 8. Tag vor den Kalenden des Januar (richtig Februar: 25. Januar) starb der edle Mann, Graf Berthold von Katzenelnbogen. Er ruhe in Christo.
Katzenelnbogen. |
Textkritischer Apparat
- Textbeginn in der Mitte.
- Helwich XVIII; Anonymus, Lucae, Bär richtig octavo.
- Ein Fragment mit T und Worttrenner am Zeilenende.
- Als Fragment erhalten: LDV, vom V nur linke Schräghaste vorhanden.
- Als Fragment erhalten: BOG. Bei der Restaurierung fügte man willkürlich C(VIVS) A(NIMA) ein, obwohl dieser Teil in allen Überlieferungen fehlt.
- Kleiner Rest des rechten Teiles des A-Balkens erkennbar.
- Am Stein nur X für griechisches nomen sacrum; so auch überliefert bei allen Gewährsmännern.
Anmerkungen
- Winkelmann. Dem Eberbacher Anonymus zufolge befand sich Bertholds Grabstätte um 1707 im „Grafenchor“ zwischen den Stufen zum Presbyterium und dem im Südquerhaus stehenden Barbara-Altar.
- Wenck 272 Nr. VII; möglich wäre auch die Verwendung der Vorlage der nach 1803 angefertigten, fehlerhaften Inschriftensammlung Katzenelnbogener Denkmäler in Aufhebungsprotokoll 19 Nr. VI.
- Reg. Katz. I Nr. 624, Zollbefreiung für Eberbach zu St. Goar und Boppard.
- Reg. Katz. I Nr. 620 Anm. 1.
- Vgl. Reg. Katz. I 39.
- Reg. Katz. I Nr. 451: Beurkundung des Papstes Benedikt XI., daß „Graf Berthold, einst als Kleriker mit niederen Weihen, die Einkünfte einiger Pfarrkirchen ohne päpstlichen Dispens empfangen und die Priesterweihe nicht innerhalb eines Jahres erworben hat.“ Möller, Stammtafeln NF II Taf. XLIV nennt ihn fälschlicherweise Berthold IV. mit dem irrigen Todesdatum 25.12.1319 nach Wenck I 377 Anm. y.
- Reg. Katz. I Nr. 450 zu 1303 November 16.
- Stammtafel in Reg. Katz. I 54.
Nachweise
- Helwich, Syntagma 153.
- Winkelmann, Hess. Chronic I 115 Nr. III.
- Lucae I 187.
- Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 78.
- Bär, Epitaphiensmlg. fol. 1.
- Würdtwein, Epitaphienbuch 233.
- Wenck, Hess. Landesgesch. I UB, Grabschriften 272 Nr. VII.
- Aufhebungsprotokoll 19 Nr. VI.
- HHStAW 22/553, 124.
- Habel, Notizbuch fol. 1.
- Roth, Geschichtsquellen III 255.
- Beitr. Gesch. Erzstift 25.
- Reg. Katz. I Nr. 620.
- Foto LfD N 10767.
Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 31 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0003100.
Kommentar
N kommt einmal kapital, sonst rund mit fein ausgezogenem Bogen vor. Das A zeigt einen langen, beidseitig überstehenden Deckbalken, die I des Datums tragen Nodi in der Buchstabenmitte. Als Worttrenner dienen halbkugelig vertiefte Punkte.
Die Grabplatte wurde wahrscheinlich schon im 19. Jahrhundert überarbeitet, das Foto des LfD zeigt den Zustand der letzten Restaurierung um 1936. Nicht nur die Figur des Verstorbenen, auch die Füße und der Wappenschild waren mit Gips und Mörtel ausgebessert worden. Man hatte durch die Ergänzung der fehlenden Plattenteile auf der rechten und unteren Randleiste die Grabinschrift neu ausgeführt, wobei die willkürliche, durch keine kopiale Überlieferung gesicherte, möglicherweise auf der Verlesung von Wenck2) beruhende Ergänzung C(VIVS) A(NIMA) beim C falsch durch einen Querstrich statt durch die übliche VS-Kürzung abgekürzt wurde.
Das auf der Platte erhaltene Todesdatum beruht auf einem Übertragungsfehler. Helwich gab die 18. Kalenden des Januar, also den 15. Dezember des Jahres 1321 als Todesdatum wieder. Demandt wies aufgrund der Urkundenlage darauf hin, daß der Graf im Dezember 1321 nicht mehr gelebt haben kann, urkundete doch seine Ehefrau Adelheid bereits am 17. März 1321 als Witwe.3) Pater Bär dagegen hatte zwar nach der Lesung am Stein richtig die achten Kalenden notiert, konnte aber aufgrund der Monatsverwechslung nur JANUARII wiedergeben. Im Eberbacher Seelbuch steht der Sterbetag des Grafen unter dem Monat Januar („8. Kalendas Februarii“) verzeichnet. Der Übertragungsfehler wird offenkundig: Man verwechselte die Monatsbezeichnungen Januar und Februar, d.h. man man übernahm wie im Nekrolog das Datum der 8. Kalenden, fuhr aber fälschlicherweise mit dem aktuellen Monat Januar, nicht mit Februar fort, für den die Kalendenangabe gilt. Der Graf starb tatsächlich am 25. Januar 1321.4) Monatsverwechslungen dieser Art weist Demandt gleichfalls für die Denkmäler der Grafen Philipp d.J. (Nr. 210) und Philipp d.Ä. (Nr. 256) nach.
Berthold III., der sog. Jüngeren Linie des Hauses Katzenelnbogen zugehörig, entstammte der Ehe Graf Eberhards I. mit Elisabeth von Eppstein.5) Vor dem 16. November 1303 verheiratete sich der zunächst dem geistlichen Stand6) angehörende Berthold mit Gräfin Adelheid von Sayn, mit der er im vierten Grade blutsverwandt war. Aus diesem Grunde bat König Albrecht Papst Benedikt XI., ihnen den zur Eheschließung erforderlichen Dispens zu erteilen. Dieser beauftragte 1303 den Mainzer Erzbischof Gerhard von Nassau, den Grafen und seine Frau zu dispensieren, damit sie in ihrer Ehe bleiben konnten und ihre Kinder legitim seien.7) Ihrer Verbindung entstammten die beiden Söhne Eberhard III. (Nr. 38) und Johann III.8)