Die Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises

Hinweis: Das vorliegende Kapitel ist im Vergleich zu dem im gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. [Dorthin springen]

4. Inschriftenträger und Inschriftenarten

Die im weitgefächerten Bereich der Totenmemoria298) angesiedelten inschriftlichen Quellen stellen im Bearbeitungsgebiet den umfangreichsten Teil dar. Ein Grund für dieses Überwiegen gegenüber anderen Inschriften liegt sicherlich in der Dauerhaftigkeit des verwendeten Materials gegenüber rascher vergänglichen Zeugnissen wie etwa Wandmalereien, die, vielfach durch Umgestaltungen der Kircheninnenräume verändert, wenn nicht zerstört, so doch zumindest durch Übermalungen einem Zugang entzogen wurden. Dies gilt ebenso für Glasfenster, die vorwiegend dem veränderten Geschmack des 19. Jahrhunderts und oft auch finanzieller Not der Pfarrgemeinden zum Opfer fielen. Metallkunstwerke ebenso wie Kleindenkmäler (Grenz- und Gemarkungssteine) und Holzplastiken sind gleichfalls in erhöhtem Maße zerstört worden. Immerhin führte das gesteigerte Interesse am Quellenwert sepulkraler Zeugnisse - wie etwa im Falle der bereits erwähnten Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit der Grafen von Nassau im 16. Jahrhundert durch Genealogen und Archivare - zur Sammlung von Inschriftentexten, anhand derer die eingetretenen Verluste in etwa bestimmt werden können. Freilich kann eine Abschätzung der Größenordnung des ehemals vorhandenen inschriftlichen Bestandes und die Höhe der Verluste stets nur unter großem Vorbehalt vorgenommen [Druckseite XLI] werden.299) In Auftrag gegebene oder von Kopisten selbst verantwortete Abschriften waren stets von der Interessenlage der Initiatoren oder Abschreiber abhängig und bilden daher keine wirklich zuverlässige Materialbasis. Zeitbedingte Verluste durch Kriegsereignisse sind im Bearbeitungsgebiet mehrfach sicher nachzuweisen, doch läßt sich auch hier kein verläßliches Bild über das wirkliche Ausmaß der Zerstörung gewinnen.

4.1. Denkmäler des Totengedächtnisses

Da sich bislang in der Forschung erst allmählich eine einheitliche Terminologie für die vielschichtigen Aspekte des Totengedächtnisses und seiner konkreten Erscheinungsformen hinsichtlich des Grabplatzes und seiner Gestaltung herausbildet, seien an dieser Stelle einige Bemerkungen zu den verwendeten Termini300) vorangestellt.

Totenmal, Totengedächtnismal werden ebenso wie Grabmal, Grabdenkmal und Grabmonument als gleichbedeutende, übergeordnete Begriffe verwendet, wobei sie jedoch keine Aussagen über die jeweilige, spezifische Erscheinungsform oder die Funktion beinhalten. Sie wurden zur Kennzeichnung verlorener, nicht (mehr) eindeutig bestimmbarer Inschriftenträger herangezogen; die darauf angebrachten Inschriften wurden grundsätzlich als Grab- bzw. Memorialinschriften bezeichnet.

Bei den Trägern lassen sich folgende Unterschiede terminologisch deutlicher bestimmen:

Grabplatte bezeichnet grundsätzlich eine hochrechteckige Platte zur oberirdischen Abdeckung des in den Kirchenboden eingetieften Grabraumes. Die vielfach körper- oder überlebensgroße, zumeist mit einer auf dem Rand im Uhrzeigersinn umlaufenden Inschrift gekennzeichnete Grabplatte kann in Einzelfällen auch als besonders gestaltete Deckplatte eines Hochgrabes301) oder eines Sarkophages ausgebildet sein.

Epitaph302) bezeichnet das nicht notwendig mit dem eigentlichen Bestattungsort in Verbindung stehende, vielfach an der Wand senkrecht befestigte oder hängende, mitunter variantenreich gestaltete Denkmal.303) Die Sonderform des Kenotaphs erinnert hingegen an den an einem anderen Ort bestatteten Verstorbenen.

Grabstein bezeichnet ausschließlich das auf einem Friedhof an dem Bestattungsort senkrecht aufgestellte (Klein-)Denkmal, das durch seine unterschiedliche Ausführung bei nicht mehr bekanntem Aufstellungsort mitunter nur schwer von einem Epitaph unterschieden werden kann.304)

Totenschild305) bezeichnet den meist runden, in der Regel aus Holz gefertigten Schild des Verstorbenen, der mit dessen Wappen und einer Umschrift versehen ist und normalerweise vom eigentlichen Begräbnisplatz entfernt an einer Wand im Kircheninnenraum befestigt ist. Im Katalog wurde bei Indizien, die auf einen Totenschild als Inschriftenträger hinweisen, zugleich das Wappen des Verstorbenen angefügt, auch wenn die Gewährsleute dies nicht ausdrücklich überlieferten.

Die Inschriftenarten werden nach ihrem Inhalt, nicht nach ihren Trägern benannt. So finden sich etwa bei den aus dem Totengedächtniswesen stammenden Trägern Grab- und Memorialinschriften, Gedichte, Fürbitten, Bibelsprüche oder Spruchinschriften; insbesondere bei Glocken wird nicht mehr der Begriff Glockeninschrift verwendet sondern vielmehr in Meister- oder Herstellungs- sowie Spruchinschriften, Bibelsprüche etc. unterschieden.

4.1.1. Standort, Begräbnis und Stiftung

Die meisten mittelalterlichen Inschriften entstammen den Klöstern des Bearbeitungsgebietes, vorrangig Eberbach, dem in der Sicht der Zeitgenossen während des 14. bis zum 15. Jahrhunderts offenbar besondere Bedeutung als begehrte Begräbnisstätte zukam.

Die mit Augustinus zunehmend erkannte Bedeutung des Gebets für die Verstorbenen durch die Lebenden hatte sich als höchst einflußreich für Zeugnisse des Totengedenkens erwiesen.306) Seit Gregor dem Großen waren Messe und Gebet zu entscheidenden Sühnemitteln für die Sünden geworden, da mit ihnen eine Läuterung der Seelen und die Abkürzung ihrer Leiden im Fegefeuer verbunden war. Von entscheidender Bedeutung für die Bestattung innerhalb einer Kirche hatte sich gleichermaßen Gregors Auffassung erwiesen, daß diese Form der Beisetzung den Seelen der Verstorbenen nütze.307) In der Folgezeit wurde der Grabplatz in der Kirche zunehmend begehrter. Das Gebet der Hinterbliebenen oder der Mönche für die Verstorbenen und die Feier des Meßopfers am Altar waren entscheidende Faktoren für das Streben nach einem Grabplatz innerhalb einer Kirche, wohl auch vor dem Hintergrund der volkstümlichen Hoffnung, bei der Parusie erscheine Christus zuerst in den Kirchen.308) Gerade Klöster waren durch die Verpflichtung der Konventsgemeinschaft zu täglichem Gebet und zur liturgischen, fürbittenden memoria mortuorum prädestiniert, um als Grablegen wohlhabender sozialer Schichten zu dienen.309) Die Fülle von Quellenbelegen über materielle Zuweisungen, letztwillige Verfügungen und Schenkungen „pro remedio animae” spricht eine eigene Sprache.310) Vor allem in der Stiftung von Ausstattungsgut mittelalterlicher Kirchenräume, wie Altäre, Fresken, Glasfenster oder auch in Grabmälern und Wappen (Totenschilde), manifestiert sich das Bedürfnis des Stifters, die Erinnerung an ihn wachzuhalten.311)

Seit dem 13. Jahrhundert läßt sich für Eberbach als Ort mit der dichtesten Überlieferung ein Strom solcher frommen Stiftungen, mitunter in Verbindung mit einem Bestattungswunsch feststellen. Bei Seelgerätstiftungen ohne direkte Zweckbindung im Hinblick auf eine Sepultur stammt auffälligerweise eine große Anzahl der seit 1254 urkundlich belegten Stiftungen von Frauen, meist Beginen und Witwen, seltener von Ehefrauen allein.312)

Bei Eberbach und seinen Filiationen erwiesen sich die strengen Bestattungsvorschriften des Generalkapitels der Zisterzienser313) zunächst als einschränkend. Frühe Sepulturen Ordensfremder in Eberbach fehlen demgemäß, da die Bestattung auf Ordensangehörige beschränkt blieb: Aus der Frühzeit ist allein die mehrzeilige, leoninisch gereimte Memorialinschrift für die ersten drei Eberbacher Äbte (Nr. 8) überliefert, die, an bevorzugter Stelle nahe zum kreuzgangseitigen Kirchenzugang in einem Sammelgrab beigesetzt, durch das metrische Totenlob hervorgehoben wurden.314) Von entscheidender Bedeutung für die Annahme ordensfremder Personen zum Begräbnis innerhalb des Klosters erwiesen sich die Lockerungen der Bestattungsvorschriften seitens des Ordens und die Verfügungen Papst Alexanders IV. vom 11. Januar 1256, worin der Abtei Eberbach ausdrücklich die Annahme fremder Leichen zum Begräbnis gestattet wurde,315) sowie vom 27. Juni 1260 mit der Erlaubnis zur [Druckseite XLIII] Annahme der Erbschaften seiner Konventualen.316) Die bisher geltende Beschränkung auf einen engen, meist dem (Hoch-)Adel oder dem hohen und höheren Klerus entstammenden Personenkreis, der andernorts in Zisterzienserkirchen bereits zur Bestattung akzeptiert wurde, erfuhr damit eine entscheidende Erweiterung, die rechtliche Basis für zukünftige Sepulturen war geschaffen. Memoria und Jahrgedächtnis wurden vertraglich abgesichert gegen die zweckbestimmten Stiftungen und Zuweisungen von Seelgeräten, Liegenschaften, Zinsen, Pitanzen, liturgischem Gerät, Kleidung u.a. Eines der ältesten urkundlichen Zeugnisse dieser Art datiert vom 4. August 1269.317) In dieser Urkunde stiftete der Hofmeister und Konverse Werner Sackmann (Nr. 13) offenbar nicht lange vor seinem Tode dem Kloster einen Weinberg zu seinem Seelgerät. Allerdings ist hier der in ähnlichen Fällen belegte318) Bestattungswunsch nicht testamentarisch aufgenommen worden, da er nur dann Bestandteil des Testamentes werden durfte, wenn der Begräbnisplatz innerhalb des jeweiligen Kirchengebäudes liegen sollte.319) Angesichts der engen Verbindung des Testierenden zur Abtei320) stand die Bestattung im Kloster auch ohne dezidierte Bestimmung außer Frage; allein der für einen Konversen unübliche Begräbnisort im Kreuzgang als Teil der Mönchsklausur statt auf dem Klosterfriedhof mag an dieser Stelle verwundern.

Urkunden, aus denen der Personenkreis hervorgeht, der einen Bestattungswunsch in Eberbach schriftlich formulierte, liegen seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vor. Bei diesen frühen Belegen handelt es sich auffälligerweise zunächst um Personen niederadliger bzw. sogar bürgerlicher Herkunft: So stammt eine solche Quelle vom 25. Februar 1280,321) worin der Edelmann und ehemalige Rüdesheimer Schultheiß Wolf(in) und seine Frau Mechthild dem Kloster Eberbach, das sie zu ihrer Begräbnisstätte bestimmt hatten,322) Weinbergsbesitz zu Kiedrich als Seelgerät vermachten. Über die Begine und wohlhabende Mainzer Bürgerstochter Bechtradis zum Bornstab sind wir durch ihre Schenkung zweier Häuser zu Mainz 1308 und durch ihr Testament vom Jahre 1310 gut unterrichtet.323) Bechtradis setzte nicht nur den Eberbacher Konvent zu ihrem Universalerben ein,324) sondern erbat sich darüber hinaus ihr Begräbnis im Kloster. Die Begine Meckel gen. von Ehrenthal (Erencher) zu Boppard stiftete 1382 den Marien- und Apostelaltar und wurde gleichfalls vor ihm beerdigt.325)

Seit der Befreiung Eberbachs vom katzenelnbogischen Rheinzoll in St. Goar im Jahre 1219 bestanden engere Beziehungen zwischen der bedeutenden mittelrheinischen Grafenfamilie von Katzenelnbogen und der Abtei. Die sog. Jüngere Linie des Hauses begründete schließlich durch die Beisetzung Graf Eberhards I. (Nr. 21) ihr Erbbegräbnis in Eberbach. Der Grund für diese testamentarisch nicht zu belegende Entscheidung Graf Eberhards von Katzenelnbogen dürfte in persönlichen Motiven zu suchen sein. Zudem war mit dem Wechsel von dem mit der Bestattung des Grafen Diether V. 1276 letztmalig als Grablege dienenden Mainzer Klarissenkloster zu dem Rheingauer Zisterzienserkloster sicherlich die Überlegung verbunden, daß eine zuverlässige und ewige Memoria für die hochadligen Verstorbenen von dieser angesehenen Abtei in besonderem Maße gewährleistet schien. Eine Grablege an hervorragendem Ort wie in einer Dom- bzw. Stiftskirche326) oder in einem solchen Kloster wirkte neben allen theologischen Überlegungen zudem als eine Art familiärer Klammer, als versuchter „Kristallisationskern für das Familienbewußtsein”.327) In vergleichbarer Weise ließen sich etwa Mitglieder [Druckseite XLIV] der Grafenhäuser von Hanau und Ziegenhain in den Eberbacher Tochtergründungen Arnsburg in der Wetterau und Haina bestatten; die Grafen von Sponheim in Himmerod und Pfaffenschwabenheim, die Grafen von Sayn in Marienstatt im Westerwald.328)

Geht man der Frage nach dem zeitlichen Abstand solcher Stiftungen im Hinblick auf den Todeszeitpunkt nach, so läßt sich immerhin anhand einzelner Eberbacher Beispiele eine engere Beziehung zwischen dem Gesundheitszustand des Testierenden und dem Zeitpunkt der Stiftung selbst, die in diesen Fällen unmittelbar vor dem Tode erfolgte, ablesen. Bei Friedrich Stahl von Biegen (Nr. 22), Hanzelin von Geroldstein (Nr. 46) und Katharina von Planig (Nr. 89) lag lediglich ein Tag zwischen der Abfassung des Testaments und dem Sterbedatum; der am 21. September 1317 verstorbene Ritter Werner von Winterau (Nr. 26) machte sein Testament am 9. September 1317 testierrechtlichen Gepflogenheiten entsprechend in Gegenwart des Priors, der als geistlicher Beistand und wohl auch Fürsorger für die Hinterlassenschaft des Sterbenden fungierte. Im Falle des Johannes von Megelsheim (Nr. 74) hingegen verfügen wir über eine Stiftung im Mai 1350, anhand derer die unsichere Datierung des mutmaßlichen Todesdatums präzisiert werden kann. Neben der Stiftung angesichts unmittelbarer Todesnähe ergibt sich aber auch der Befund, daß Testamente als Eventualverfügungen noch zu Zeiten bester Gesundheit abgefaßt wurden, sich also ein größerer zeitlicher Abstand zum Todesfall ergab.329) So verfaßte Clara von Bechtolsheim (Nr. 77) beinahe 30 Jahre vor ihrem Tode entsprechende Legate und testamentarische Verfügungen; Ritter Gottfried Stahl von Biegen (Nr. 75) etwa traf bereits anläßlich des Todes seiner Ehefrau Vorkehrungen für seinen eigenen Todesfall; Ritter Kuno von Geroldstein (Nr. 91) bestimmte 1329 anläßlich seiner Eheschließung Eberbach als seinen Begräbnisort. Bei der Stiftung von Kapellen und Altären ist in der Regel eine längere Vorbereitungszeit festzustellen.330)

Bei der Frage nach dem ursprünglichen Standort von Inschriftenträgern muß man sich stets vor Augen halten, daß die Mehrzahl aller Grabplatten, Epitaphien und Denkmäler eines Bestandes kaum mehr am ursprünglichen Standort anzutreffen ist. Mitunter findet sich in kopialem Material eine genauere Standortangabe; so gab Georg Helwich im Regelfall den Standort des Inschriftenträgers innerhalb einer Kirche an, entweder in Relation zu dem jeweiligen Altar, vor dem er eine Bestattung vorfand, oder bei Abweichungen grob einteilend mit dem Hinweis etwa auf eine Wandanbringung. Geht man vom Regelfall aus, so lag der Grabplatz mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Bestattungen innerhalb einer Kirche ohne feste Belegungspläne331), es sei denn, eine Familie stiftete eine bestimmte Kapelle oder einen Altar mit der Maßgabe, dort bestattet zu werden oder ein Erbbegräbnis einzurichten. Solche Altäre dienten als Orte des Totengedächtnisses; Wünsche der Anniversarstifter bezüglich der abzuhaltenden Messen wurden vertraglich festgehalten und fanden Eingang in entsprechende Verzeichnisse. Daß solcherlei zweckbestimmte Stiftungen zur Erlangung des begehrten Begräbnisses auch bauliche Veränderungen nach sich ziehen konnten, belegen die an das Südseitenschiff der Eberbacher Klosterkirche angebauten Kapellen. Die 1313 gestiftete Grabkapelle des Ritters Siegfried von Dotzheim (Nr. 25), wurde neben dem Paradies direkt an das Südseitenschiff der Eberbacher Klosterkirche angefügt; zwischen 1331 und 1357 folgten insgesamt acht weitere Kapellen, die gleichfalls als Grablegen dienten.332) Sie waren durch die Altareinbauten nach Osten hin voneinander, im 18. Jahrhundert noch durch eiserne Türen vom eigentlichen Seitenschiff getrennt.333)

Innerhalb der Eberbacher Klosterkirche läßt sich anhand der überlieferten Grabplätze eine bestimmte Rangordnung entsprechend der Bedeutung und sozialen Stellung des jeweiligen Verstorbenen feststellen. War den drei Mainzer Erzbischöfen (Nrr. 102f., 106, 246) als besonderen Gönnern („fautores et benefactores”) und höchsten Würdenträgern der vornehmste Platz im Chor unmittelbar vor dem Hochaltar nahe zum Allerheiligsten vorbehalten, so besaßen die Grafen von Katzenelnbogen ihre Grablege im chornahen, südlichen Querhausflügel. Ob sie auch die dort befindlichen Altäre [Druckseite XLV] stifteten, ist urkundlich hingegen nicht mehr zu belegen. In den Kapellenanbauten und im übrigen Kirchenschiff verteilt befanden sich durchweg die Bestattungsorte des Niederadels, mitunter auch im Kreuzgang. Dieser diente verdienten Persönlichkeiten oder Gästen als Begräbnisort. Amtierende Äbte wurden in der Regel im Kapitelsaal bestattet, hingegen erhielten die vom Amt zurückgetretenen oder zufällig in der Abtei verstorbenen fremden Äbte ihr Begräbnis im Kreuzgang in der Nähe zum Kapitelsaal. Daher ist die von den Gewährsmännern mitgeteilte Lageangabe der jeweiligen Grabplatten im Kreuzgang zusätzlich zur inschriftlichen Information quondam abbas ein Indiz für die Resignation eines Abtes (vgl. etwa Nr. 65). Daß der Klosterfriedhof mitunter auch für Ordensfremde als Begräbnisplatz in Frage kommen konnte, beweist die Bestattung des 1386 verstorbenen Ulrich von Kronberg (Nr. 127); als Grabplatz eines im Seelbuch vermerkten, wenngleich inschriftlich nicht zu belegenden Johannes von Boppard, der dem Konvent drei Kelche stiftete, wird „in hospitale pauperum tumulatus” notiert.334)

In Pfarrkirchen läßt sich dieselbe Bevorzugung der Bestattung nahe beim Altar beobachten. Ungeachtet aller Beschränkungsversuche335) hatte im Laufe des 14. Jahrhunderts der Wunsch nach einer Bestattung in der Pfarrkirche weiter zugenommen.336) Dabei läßt sich - vergleichbar zum Kloster - der enge Zusammenhang zwischen Grabplatz, (gewähltem oder gestiftetem) Altar und sozialem Rang, Ansehen und Einfluß des Verstorbenen bzw. seiner Familie beobachten. In Kiedrich lagen beispielsweise von den insgesamt 45 nachzuweisenden Bestattungen alle bis auf zwei Ausnahmen vor den Altären.337)

4.1.2. Gestaltung und Form

Aus den kopialen Überlieferungen lassen sich durchweg nur spärliche Hinweise auf die Gestaltung der Grabdenkmäler des Bearbeitungsgebietes gewinnen; Ausnahmen liegen etwa in Form der Grabmalszeichnungen von Henrich Dors vor, mitunter weist auch ein Zusatz Helwichs auf „effigies”, auf gestaltete Denkmäler mit Grabbildern, hin. Anhand des erhaltenen Materials sind hingegen Entwicklungslinien aufzeigbar, die im Folgenden im Überblick vorgestellt werden.

Das älteste erhaltene Grabdenkmal des Bearbeitungsgebietes, die leicht trapezförmige Grabplatte der vor 1300 verstorbenen Elisabeth von Rheinberg (Nr. 15) in Eberbach, zeigt das erhaben gehauene Wappen des Ehemannes im Feld und die auf dem Plattenrand im Uhrzeigersinn umlaufende, von innen zu lesende Grabinschrift: Sie stellt also den im wesentlichen während des gesamten 14. Jahrhunderts vorherrschenden, schlichten, hochrechteckigen, mit oder ohne Wappen versehenen Typ der Grabplatte mit Umschrift dar. Hinzu kommen Grabplatten mit figürlichen Darstellungen, die allerdings nur im Rheingau mit besonderem Schwerpunkt in Eberbach nachzuweisen sind. Erste figürliche Darstellungen auf Grabplatten zeigen sich dort ab 1311: Die nach 1803 zerschlagene und nur in wenigen Fragmenten erhaltene Grabplatte des Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (Nr. 21) läßt sich in mühsamer Kleinarbeit anhand von Messungen der Buchstabengröße und -abstände, der Plazierung von Worttrennern, der Linierungen und der Körperumrisse rekonstruieren. Es handelt sich um die in Ritzzeichnung ausgeführte Darstellung eines Ritters mit Wappenschild. Auf dem Plattenrand ist die umlaufende Grabinschrift in flachen trogartigen Buchstaben ausgehauen. Offenbar waren alle vertieften Linien und Buchstaben mit einer Farbpaste ausgefüllt. Die bislang dem Grafen zugeschriebene, qualitätvolle Tumbendeckplatte von um 1320/30 dürfte vermutlich mit dieser Grabplatte zusammen eine Tumbenanlage gebildet haben.338) Die Darstellung des gerüsteten, mit seinen Standesrealien versehenen Ritters in seinem „Heergewäte”339) wird seit den ersten Dezennien des 14. Jahrhunderts zum Kennzeichen des ständischen Selbstbewußtseins und des Idealbildes des Adels340) und erweist sich bis ins 17. Jahrhundert als bestimmendes Element. So bleibt in den großen, [Druckseite XLVI] qualitätvollen Grabplatten und Epitaphien etwa der Grafen zu Eltz in Kiedrich, der von Nassau-Wiesbaden-Idstein in der Idsteiner Unionskirche, der Adelsfamilien der Brömser von Rüdesheim oder der Hilchen von Lorch der gerüstete Ritter als Grundtypus adligen Grabbildes bis zum Ende des Untersuchungszeitraums bestehen. Nur selten wird der Rosenkranz männlichen Verstorbenen beigegeben; auf dem verlorenen Denkmal für Graf Johann II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seine Ehefrau Maria von Nassau-Dillenburg (Nr. 241) an der Schwelle des 15. zum 16. Jahrhundert erscheint dieses religiöse Attribut zum ersten Mal. Der Ritter wird meist in jugendlichem Alter als streitbarer Kämpfer (trotz seines möglicherweise in Wirklichkeit höheren oder gar hohen Lebensalters), oftmals mit einem oder zwei Löwen, gelegentlich auch einem Hund zu Füßen wiedergegeben.

Das Grabbild der adligen Frau341) oder Begine hingegen ist über die beigefügten Wappen hinaus kaum mit Standeskennzeichnungen versehen. 1313 (?) ist erstmals das Figurenbild einer in zeittypische Kleidung gehüllten Frau auf einer Doppelgrabplatte zu beobachten (Nr. 23); insgesamt 16 Grabplatten mit der figürlichen Abbildung einer Frau (Einzelbild oder in Verbindung mit ihrem Ehemann) sind allein für Eberbach nachgewiesen.342) In der Regel zeigen die Frauengrabbilder den Gestus der zum Gebet aneinandergelegten Hände, meist in Verbindung mit einem Rosenkranz, immerhin zweimal mit einem Buch, wohl der Bibel,343) als bei weiblichen Verstorbenen seltenes Attribut (Nrr. 61, 84). An Kindergrabmälern haben sich nur das schlichte Steindenkmal der Anna Eva aus Freirachdorf in Idstein (Nr. 586) von 1624 und die Steinplatte für die jung verstorbenen Geschwister Fort in Wörsdorf von 1626 (Nr. 590) erhalten, die ohne Figuren und schmückendes Beiwerk auskommen.344)

Wappen als Standes- und Familienkennzeichen sind durchweg den Grabplatten, später den Epitaphien beigegeben, wobei seit dem 16. Jahrhundert ausführliche Ahnenproben in Mode kommen. Die ersten Grabplatten mit vier Wappen datieren zwar schon von 1354 (Nr. 84), 1359 (Nr. 89) und 1364 (Nr. 97), doch kann nur die jüngste als Vierer-Ahnenprobe gelten.345) Noch gegen Ende des 15. Jahrhunderts ist mit dem Epitaph für Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken in der Klosterkirche zu Eberbach (Nr. 287) der Typus des zahlreiche Wappen als Ahnenprobe aufzeigenden Epitaphs des 16. Jahrhunderts vorweggenommen. Seit der Jahrhundertwende werden dann zunehmend Ahnenproben von 16 Wappen, wie etwa auf dem Epitaph der Elisabeth von Schöneberg von 1599 in Eltville (Nr. 524), sogar von 32 Wappen angebracht, wie bei dem großen Epitaphaltar der Familie von Schwalbach in Kiedrich (Nr. 583).

Ein im Denkmälerbestand des Untersuchungsgebiets häufig zu beobachtendes Phänomen ist die Kombination des figürlichen Grabbildes mit einem Architekturrahmen.346) In der Mehrzahl aller spätmittelalterlichen Figurengrabplatten wird die Gestalt des Verstorbenen unter einen von Fialen flankierten und krabbenbesetzten Kielbogen gestellt. Bei der qualitätvollen, aber weitgehend zerstörten Deckplatte eines Hochgrabes für den 1331 verstorbenen Grafen Wilhelm I. von Katzenelnbogen (Nr. 42) handelt es sich sogar um ein stark reliefiertes, offensichtlich durchbrochen gearbeitetes Maßwerk, das mit kleinen Kröten und Fabelwesen als Vanitassymbolen verziert ist.

Bei einzelnen Figurengrabmälern des 14. Jahrhunderts fällt eine eindeutige Unterscheidung zwischen Grab- und Tumbenplatte bzw. zur Wandanbringung vorgesehenem Epitaph schwer. So findet sich beispielsweise die „schräge Ebene” einer Standplatte für die Grabfigur, der in den vorhandenen Beispielen jedoch noch ein Symboltier beigegeben ist, 1330 beim Denkmal des Domkantors Eberhard von Oberstein (Nr. 41) oder bei dem heute inschriftlosen Baldachingrabmal des Grafen Johann II. von Katzenelnbogen (Nr. 86) von 1357. Das an der Wand des sog. „Reiterchörleins” in Idstein senkrecht aufgestellte, lebensgroße Denkmal für Graf Adolf II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seine Ehefrau (Nr. 179) hingegen dürfte als Tumbendeckplatte konzipiert gewesen sein. Die dort realisierte, ungewöhnliche Anbringung der Grabinschriften auf den unterschiedlich abgeschrägten (auf der Mannesseite nach außen, auf der Frauenseite nach innen) Leisten trägt der ursprünglichen Raumaufstellung Rechnung. Folgt man Helwichs und Winkelmanns Angaben für einzelne katzenelnbogische Grabmäler in Eberbach, so befanden sich diese zwar durchweg auf dem oder im Boden - dürften also als [Druckseite XLVII] Grabplatten anzusprechen sein -, mitunter wurden sie mit dem Hinweis „ad murum” (Helwich) bzw. „ist in der Mauer aufgerichtet” (Winkelmann) versehen. Ob sich hieraus jedoch ergibt, daß sie von Anfang an für eine Wandanbringung konzipiert gewesen waren oder erst im Laufe des 15. bzw. 16. Jahrhunderts aufgerichtet wurden, läßt sich nicht immer entscheiden. Als eindeutig für die Wandanbringung gefertigtes Denkmal ist das verlorene Grabmal des Peter zum Jungen (Nr. 207) von 1450 anzusehen, das im Epitaphienbuch derer Zum Jungen abgebildet wurde und den knienden Verstorbenen zeigte.

Eine im Bestand seltene Grabmalsform stellt der Typ des als Epitaph zu bezeichnenden, mehrzeilig beschrifteten, steinernen Inschrifttäfelchens dar, das bei Geistlichen die segnende Hand über dem Kelch zeigt. Diese Tafeln sind in die Wände von Sakristei (Nr. 204) oder Kirche eingelassen (Nr. 214). Einen vergleichbaren Befund bietet die Außenwand der Oppenheimer Katharinenkirche, an der sich zahlreiche mehrzeilige, mit Linien umrahmte Grabinschriften aus der Zeit zwischen 1425 und 1500 für den dortigen Stiftsklerus finden.347) Entsprechendes kommt im Rheingau bei den mehrzeiligen Grabinschriften in Geisenheim (Nrr. 463, 517) vor, die in die Außenpfeiler der Kirche eingehauen wurden, um den Bestattungsort des (bürgerlichen) Verstorbenen auf dem die Pfarrkirche einst umgebenden Friedhof zu kennzeichnen.

Mit dem Grabdenkmal des Eltviller Pfarrers Leonhard Mengois (Nr. 248) ist dann das früheste Beispiel für ein bürgerliches Laienepitaph erhalten, das das neue Element des kleinfigurigen Stifters als Adorant vor dem Kruzifix mit der noch auf dem Rand auf nach innen abgeschrägten Leisten umlaufenden Grabinschrift vereint. Dieses Thema eines einzelnen Stifters oder eines Ehepaares im Anblick der Kreuzigungsszene wurde seit dem 16. Jahrhundert zu einem beinahe stereotyp verwendeten Motiv und durchzieht die Reihe der Epitaphien bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes. Jeweiligem Geschmack entsprechend tritt schmückendes Beiwerk in Form von Muschelnischen, Roll- oder Beschlagwerk, Kartuschen und anderen Versatzstücken zeittypischer Formensprache hinzu. Die Lorcher doppelfigurigen Denkmäler mit den Abbildern einzelner Ritter und ihrer Ehefrauen, entstanden an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert oder im 1. Viertel des 16. Jahrhunderts, sind gleichfalls noch den spätmittelalterlichen Umschriftplatten mit Figur, Wappen und Architekturbeiwerk verhaftet, doch ist mit dem (teilweisen) Verzicht einer Beschriftung im Fußbereich (Nrr. 294, 324, 359) die von vornherein geplante Wandanbringung erkennbar. Mit dem um 1512 zu datierenden Denkmal für Wigand von Heinsberg (Nr. 352) in Eberbach ist dann der Schritt hin zum Epitaph mit mehrzeiliger Grabinschrift vollzogen, wenngleich der Künstler immer noch die spätgotische Tradition des ganzfigurigen Abbildes des Verstorbenen unter einer Architekturrahmung beibehielt. In gleicher Tradition steht noch das Eberbacher Epitaph des 1518 verstorbenen Adam von Allendorf (Nr. 376), der mit seiner Ehefrau betend unter einer Heiligenfigur - hier der Anna Selbdritt - abgebildet wird. Dieses Epitaph zeigt eine mehrzeilige Inschrift im Fußbereich auf einer eigenen Inschriftplatte. Mit dem Aufkommen solcher Epitaphien ist im Regelfall das Vorhandensein eines zweiten Totengedächtnismals für eine Person anzunehmen, doch sind nur wenige Beispiele für das Bearbeitungsgebiet belegt. Helwich bemerkte beispielsweise zu einzelnen Mitgliedern der Familien von Greiffenclau oder Stockheim, daß die Verstorbenen unweit der Epitaphien unter Grabplatten mit weitgehend identischen Grabinschriften ruhten. In der Idsteiner Unionskirche haben sich sowohl die Grabplatten des Grafen Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seiner Gemahlin Adriana von Bergen hinter dem barocken Hochaltar erhalten als auch ihr verstümmeltes Epitaph; das Epitaph der Agnes von Koppenstein (Nr. 438) und ihre in Zweitverwendung eines älteren Stückes mehrzeilig beschriftete Grabplatte (Nr. 437) wohl noch in situ im Chorbereich der Eltviller Pfarrkirche sind hier gleichfalls zu nennen. Die Kombination Grabplatte/Totenschild hat sich zwar in keinem Beispiel in der Zeitgrenze erhalten, ihre einstige Existenz ist jedoch aus kopialem Material mehrfach zu belegen.

Im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts ist im Bestand eine Zunahme der Zahl von Epitaphien festzustellen. Häufig verwendete Bildtypen sind die Auferstehung oder die Kreuzigung mit der Darstellung des oder der Verstorbenen, gelegentlich mit ihren Kindern. Bei dem Holzepitaph für den Kiedricher Schultheißen Bartholomäus Thein und seine Frau von 1581 (Nr. 501) ist im unteren Bildteil die kleinfigurige Beterreihe der Kinder der Verstorbenen dargestellt, über der der auferstandene Christus schwebt. Der Giebel des Epitaphs ist oft der Wiedergabe inschriftlich formulierten Totenlobes vorbehalten, die eigentliche, mehrzeilig angeordnete Grabinschrift füllt dann die Sockelzone unterhalb des Mittelteiles aus. Ikonographisch selten und im Bestand singulär bleibt hingegen das Bildthema des knienden Verstorbenen im Angesicht des triumphierend auferstandenen Christus mit dem Kreuz (Nr. 489) in der Rüdesheimer Pfarrkirche. Ein gleichfalls seltener Denkmaltypus tritt in [Druckseite XLVIII] den erwähnten Kiedricher Epitaphaltären348) für Kaspar von Eltz (Nr. 580) und Gernand von Schwalbach (Nrr. 540, 583) entgegen.349) Die großformatigen, aufwendig gearbeiteten Altäre tragen reichen Figurenschmuck, Ahnenwappen, Beterreihen, Namensbeischriften und Bibelsprüche. Daß bei allem Variantenreichtum dieser Zeit jedoch der Typus der inschrifttragenden Grabplatte mit Wappen nicht verlorenging, beweist die lateinisch-deutschsprachige, mehrzeilig beschriftete, qualitätvolle Grabplatte für die 1649 verstorbene Anna Ursula von Ritter zu Groenesteyn (Nr. 619).

Im Bestand zeigt eine nicht geringe Anzahl erhalten gebliebener Abtsgrabplatten und Umschriftplatten Geistlicher gemeinsame, typenbildende Merkmale, wenngleich in der Gesamtschau auch geringfügige Varianten festzustellen sind. Die auf das Abbild des einzelnen (selten doppelten) Abtsstabes reduzierte, figurenlose Spielart beschränkt sich allein auf zwei erhaltene Abtsgrabplatten aus Eberbach (Nrr. 104, 409) und eine aus Johannisberg (Nr. 366). Mitunter erscheint bei infulierten Äbten zusätzlich die Bischofsmitra und eine zwei- bis dreizeilige Grabinschrift. Bis ins 16. Jahrhundert hinein ändert sich der spätmittelalterlichen Traditionen verhaftete Typus des ganzfigurig, meist in Flachrelief dargestellten Geistlichen im Ornat, unter Beigabe der Insignien Kelch, bei Äbten Buch und Stab, auf Umschriftplatten nur wenig.350) Das allein in Eberbach bis ins 18. Jahrhundert hinein mit insgesamt 28 Exemplaren vorhandene Abtsgrabbild folgt der traditionellen Darstellungsweise des hl. Bernhard von Clairvaux, der zumeist in dem langen, aus Kutte und Skapulier bestehenden Ordensgewand und seit dem Spätmittelalter mit dem Buch der Ordenssatzungen und dem Stab als Kennzeichen der Abtswürde abgebildet wird.351) Durchweg ist bei den Abtsgrabplatten auch das typische Architekturbeiwerk vorhanden. Ein Wandel läßt sich allenfalls in der den jeweiligen zeitüblichen Gepflogenheiten Rechnung tragenden Verwendung von Bogennischen, Rankenwerk, an der Hinzufügung von Engeln als Seelengeleiter352) oder von Prophetenfigürchen aufzeigen. Im Verlauf des 17. Jahrhunderts dringt in die Reihe der stereotypen Umschriftplatten die geteilte Platte mit dem Bild des verstorbenen Abtes in der oberen Hälfte und der darunter angebrachten, mehrzeilig beschrifteten Inschrifttafel ein, der bis ins ausgehende 18. Jahrhundert hinein Nachfolger findet.353)

Völlig aus dem Rahmen des bisherigen Betrachtung fällt die einzigartige Eberbacher Grabmalanlage für Erzbischof Gerlach I. von Nassau (Nr. 102).354) Die eigentliche Grabplatte mit dem Flachrelief des im Ornat, mit Mitra und Stab als Insignien seiner geistlichen Würde und Macht ausgestatteten Erzbischofs unter einfachem Kielbogen und den einst vorhandenen kleinen Engeln als Seelengeleiter zu Häupten der Grabfigur weicht in ihrer Schlichtheit von Vergleichsbeispielen der Würdenträger im Mainzer Dom355) ab, entspricht aber anderen zeitnahen Exemplaren flachreliefierter Bildgrabplatten. Hingegen ist das umgebende Wandnischengrab mit seinem ikonographischen Programm und dem architektonischen Erscheinungsbild einmalig.356) Es dient nicht nur der Betonung der Bedeutung und Selbsteinschätzung des Metropoliten als Kirchenfürst und der inschriftlich in einem ausführlichen Grabgedicht (Nr. 103) belegten Funktion als Gönner der Abtei, sondern ist darüber hinaus als sinnfälliges Zeichen seiner Memoria zu werten.

Die Grabdenkmäler bürgerlicher Personen sind, gemessen an den Grabmälern des Adels und des höheren Klerus, nur in relativ geringem Maße im Bearbeitungsgebiet erhalten geblieben. Die Grabplatte des Eltviller magister ecclesie und Bürgers Hamann Jussel d.Ä. (Nr. 200) weist in dem ganzfigurigen Abbild des in bürgerlicher Tracht unter dem zeitüblichen Kielbogen dargestellten Mannes und in der hexametrischen, auf dem Plattenrand umlaufenden Grabinschrift den Verstorbenen als selbstbewußten und wohlhabenden Vertreter seines Standes aus. Demgegenüber schlicht ist die zeitlich spätere Umschriftplatte für das bürgerliche Ehepaar Nikolaus und Margarethe Bruting (Nr. 228) in Eberbach gestaltet, das als Pfründner der Abtei eng verbunden war. Die Grabplatte kommt mit der nur in Umrissen eingeritzten Darstellung des betenden Paares ohne jedes Beiwerk aus; die umlaufende Grabinschrift nennt kein Sterbedatum, sondern verwendet schlicht das alte hic sunt sepulti-Formular. [Druckseite XLIX]

Ständisches Selbstbewußtsein und die bescheidene Nachahmung der Adelsdenkmäler durch die Verwendung eines eigenen (Voll-)Wappens lassen sich sowohl bei der Jussel-Platte als auch bei dem Rüdesheimer Epitaph von 1578 (Nr. 489), in schlichter Form etwa auch bei dem figurlosen Winkeler Epitaph für einen Schultheißen Nikolaus (Nr. 498) beobachten. Das Winkeler Epitaph des Wendelin Fraymett (Nr. 477) zeigt die kleinfigurige Darstellung des Mannes mit seinen beiden Ehefrauen, die unter dem segnenden Christus in der Wolke knien; alle drei Figuren sind durch ein kleines über ihren Köpfen eingehauenes Kreuz als verstorben gekennzeichnet. Allein mit Beschlagwerkrahmen und zwei Wappen kommt das mehrzeilige Epitaph des Eltviller Schöffen Hans Landvogt (Nr. 507) aus. Ebenfalls ohne figurale Abbildung, dafür aber mit drei Wappenschilden, Rollwerk und zeittypischen Vanitassymbolen ist das gemeinsame Epitaph der 1606 und 1616 verstorbenen Lorcher Räte Balthes Huter und Anthon Schlosser (Nr. 578) in der dortigen Pfarrkirche versehen, das wohl 1618 offenbar von der Ehefrau beider in Auftrag gegeben wurde.

Im ehemaligen Untertaunus, durchweg im Idsteiner Raum, finden sich Grabmäler vornehmlich aus dem ausgehenden 16. und aus dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts in Form hochrechteckiger, meist schmuckloser Platten mit mehrzeiligen Grabinschriften (Nr. 549, 557, 586). Während die Wörsdorfer Inschriftplatte nicht allein die mehrzeilige Grabinschrift für den an der Pest verstorbenen Pfarrer Sebastian Spangenberg und seine Frau Judith (Nr. 587) enthält, sondern darüber hinaus andere gleichfalls an dieser Krankheit verstorbene Vorfahren aufführt, wurde auf einer weiteren Platte derselben Werkstatt das Andenken an die jung verstorbenen Kinder des bürgerlichen Schultheißenehepaares Konrad und Juliana Fort (Nr. 590) verewigt. Bei allen diesen Denkmälern wurden durch mehrzeilige Inschriften mit unterschiedlichem Informationsgehalt das Gedenken an den oder die Verstorbenen zu Lasten gestalterischer Elemente oder der Verwendung von Vanitassymbolen in den Vordergrund gerückt. Die Gründe für eine solche schlichte Ausformung dürften neben dem zeitbedingten Geschmack des Auftraggebers nicht nur in dessen lutherischer Konfessionszugehörigkeit, sondern auch - und dies besonders im wirtschaftlich schwachen Untertaunus - in den begrenzten finanziellen Möglichkeiten zur Denkmalsgestaltung zu suchen sein. Bei dem 1612 in Langenschwalbach (Bad Schwalbach) verstorbenen Landschreiber Johann Matthias Schwab aus Gimmeldingen (Nr. 562) wiederum läßt sich sein sozialer Stand und sein Ansehen an dem qualitätvollen Epitaph ablesen, das neben der in einer sehr sorgfältig gehauenen Kapitalis ausgeführten Grabinschrift das Wappen des Verstorbenen und die zeitüblichen Vanitassymbole zeigt.

Gleichfalls dem memorialen Bereich zugehörig, ist das von dem Mainzer Kanzler Adolf von Breithardt 1490 dem Gedenken an seine verstorbenen Eltern und seine Schwester gestiftete Wandtabernakel im Chor der Breithardter Kirche (Nr. 278) zugleich seinem eigenen Seelenheil gewidmet. Mit der eigentlichen Memorialinschrift wird dabei eine Stifterinschrift verknüpft.

Von geschnitzten oder bemalten Totenschilden aus Holz haben sich im Bearbeitungsgebiet keine Exemplare erhalten. Die frühesten Belege für Memorialinschriften, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf solchen Totenschilden unter Beifügung des persönlichen Wappens des Verstorbenen bzw. seiner Familie angebracht waren, entstammen der Helwichschen Sammlung. Solche vom Gewährsmann als „insignia” bezeichnete Inschriftenträger sind seit vielleicht 1381 (Nr. 120) noch vereinzelt, in zunehmender Dichte vornehmlich dann seit dem 16. Jahrhundert,357) zu belegen. Da Helwich mit diesem Begriff von den von ihm sonst verwendeten Formulierungen „inscriptio tumuli” oder „epitaphium” abwich, dürfte „insignia” als Totenschild zu interpretieren sein. Das geht eindeutig aus der Überlieferung zu zwei Denkmälern für Johann von Stockheim in Geisenheim (Nrr. 405f.) hervor, bei denen das nicht als figürliche Grabplatte identifizierbare bei Helwich mit „insignia” bezeichnet ist. Auch die Memorialzeugnisse der Stockheimer in Idstein kennzeichnete Helwich mit „insignia ... ex alto suspensa” zweifelsfrei als Totenschilde (Nrr. 120, 172, 177, 233, 250, 527).358) Anders als etwa in Oppenheim verzichtete Helwich durchweg auf die Wiedergabe des oder der Wappen des Verstorbenen, deren Existenz freilich bei einem Totenschild vorauszusetzen ist und auch im Katalog hinzugefügt wurde. Die saubere terminologische Unterscheidung vom gemalten, mit Wappen und Memorialinschrift versehenen Holzepitaph, das bei ungenauer Überlieferung problemlos auch als „insignia” [Druckseite L] bezeichnet werden könnte, ist mitunter schwierig.359) Auch gibt es Fälle, die Helwich zwar mit dem genannten Begriff belegte, die aber trotzdem auch als Inschriften auf Grabplatten aufzufassen sein könnten, etwa bei der Inschrift für Kaspar Knebel von Katzenelnbogen von 1554 (Nr. 439). Dort schloß Helwich der Inschrift die Grab- oder Memorialinschrift für die 1564 verstorbene Ehefrau (Nr. 461) unmittelbar an und stellte die beiden Ehewappen an den Schluß des Textes. In diesem und einigen anderen, ähnlich gelagerten Fällen ist die Möglichkeit einer (gemeinsamen) Grabplatte statt Toten- schilde trotz der Bezeichnung „insignia” nicht auszuschließen.

Bei der singulären beschrifteten Metallscheibe für den gelehrten Dr. jur. Raymund Graf (Nr. 483) in der Idsteiner Unionskirche handelt es sich offenbar nicht um einen Totenschild, sondern um eine Rundtafel mit umlaufender Grabinschrift und Wappen, wie sie als Metallepitaphien in zahlreicher Weise etwa auf den Nürnberger Friedhöfen St. Johannis, St. Rochus und Wöhrd erhalten geblieben sind.360)

4.1.3. Sprache und Formular

Bei der Betrachtung des Inschriftenmaterials in seiner sprachlichen Gestaltung sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen,361) die jedoch für den Gesamtbestand des Kreisgebietes nur ansatzweise behandelt werden können.

Im Untersuchungszeitraum überwiegt Latein als Sprache der Grabinschriften bis ins 16. Jahrhundert hinein. Der lateinische Sprachstandard läßt sich anhand des vorhandenen Materials nur schwer beurteilen, da die Grabinschriften in der Regel formulartreu sind und mehrheitlich nicht von der knappen Anno domini ... obiit-Formel abweichen. Die spezifische Reimform des leoninischen Hexameters kommt im Bearbeitungsgebiet (auch aus Gründen der Überlieferung) im 9. Jahrhundert allein in Bleidenstadt (Nr. 2) vor und ist danach im wesentlichen auf Eberbach (Nrr. 8, 11, 21, 63f., 101-103) beschränkt.362) Dabei ist das Auftreten von leoninisch gereimten Hexametern durchweg mit Grabmälern hochrangiger Persönlichkeiten (Nrr. 21, 102f.), herausragender Äbte (Nrr. 8, 11, 101) oder bedeutender Konventsmitglieder (Nr. 63f.) verbunden.363)

Im Fall der Bleidenstädter Inschriften wurde das Lob des hl. Märtyrers Ferrutius zum Gegenstand des Grabgedichts gemacht, das man mit der Aufforderung an den Leser verband, des Verfassers selbst zu gedenken und ihn in seine Fürbitte einzuschließen. Spätere gereimte Grabinschriften, etwa die Memorialinschrift des 1311 verstorbenen Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (Nr. 21), thematisieren die Verdienste des Verstorbenen oder schildern die Lebensumstände, verbunden mit einem ausführlichen Totenlob, wie etwa bei dem 56zeiligen Grabgedicht für den 1371 in Eberbach bestatteten Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau (Nr. 103). Dieses Gedicht wurde ihm zusätzlich zu seiner Grabplatte und deren stereotyp-schlichter Anno domini .. obiit-Umschrift gewidmet und entstammt wohl der Feder eines Eberbacher Konventualen. Mit diesem Grabgedicht wurde an die vor dem ausgehenden 12. Jahrhundert in variantenreichen Formen verwendeten metrischen Inschriften angeknüpft, die in der Folgezeit immer mehr zugunsten des Anno domini-Formulars zurückgedrängt worden waren und schließlich nur hohen geistlichen und weltlichen Würdenträgern vorbehalten blieben.364) Zusätzlich zu dem Grabgedicht erhielt Gerlach I. eine dritte Inschrift, die sich auf einer Pergamenttafel befand und konkret die Todesursache bezeichnete.365)

Im Laufe des 15. und vermehrt im 16. Jahrhundert ist der Wechsel von Latein zu Deutsch in den Grabinschriften nachzuweisen. Immerhin datiert der früheste erhaltene Beleg für die deutsche Sprache bereits 1381 auf der Grabplatte der Agnes von Scharfenstein (Nr. 119). Dabei wurden Datum und Fürbitte noch in Latein, der eigentliche Grabtext aber in deutsch abgefaßt. Auf Glocken ist die [Druckseite LI] deutsche Sprache seit der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 69, 72) noch vereinzelt und bis zum Jahrhundertende dann mehrfach (Nr. 142, 146, 147, 149) zu beobachten. Auf der Darstellung des Jüngsten Gerichts aus der Wende zum 15. Jahrhundert (Nr. 156) in der Eltviller Pfarrkirche begegnet die deutsche Sprache schließlich in einer anderen Trägergattung. Im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts wird Deutsch die bevorzugte Sprache sowohl in Grab- als auch anderen Profaninschriften. Trotzdem wurde das Lateinische nicht völlig aufgegeben. Dies zeigen etwa die Eltviller Inschriften für Elisabeth von Schöneberg von 1599 (Nr. 523, 524), für Johann Georg Bicken zum Hain (Nr. 551) von 1608 oder die Memorialinschrift für Kaspar zu Eltz auf dem Kiedricher Hochaltar (Nr. 580) von 1619. Fallweise wurden Bibelzitate noch in Latein abgefaßt, während die Grabinschriften deutsch waren. Üblich blieb das Lateinische auch in Spruchinschriften, die sich in einzelnen Rheingauer Klöstern nachweisen lassen, so etwa die Spruchinschriften in Eberbach366) und Gottesthal367). In diesen Sinnzusammenhang gehört auch das lateinisch abgefaßte Bekenntnis zum rechten, katholischen Glauben in der Eltviller Pfarrkirche (Nr. 526), das als öffentlich gemachte Kritik an den Lutheranern zu interpretieren sein dürfte.

Daß die späte Verwendung des Lateinischen vielfach auch einen gewissen Bildungsstandard suggerieren sollte und daher naturgemäß bei Geistlichen, aber auch bei etablierten Bürgerlichen zur Anwendung kam, beweisen die Grabinschriften etwa des Geisenheimer Schulmeisters Johannes Schultgen von 1597 (Nr. 517), der Elisabeth Lismann in Idstein von 1610 (Nr. 557), deren Ehemann promovierter Jurist war, die Grabinschrift des 1612 verstorbenen Landschreibers Johann Matthias Schwab (Nr. 562) in Bad Schwalbach oder gar die Memorialinschrift für die im Säuglingsalter 1624 verstorbene Anna Eva aus Freirachdorf (Nr. 586). Im profanen Bereich liegt bei der Kiedricher Stifterinschrift von 1601 (Nr. 539) dieselbe Absicht zugrunde wie auch bei einzelnen späten Idsteiner Hausinschriften (Nrr. 546, 571).

Allgemein ist seit dem Ende des 12. Jahrhunderts in Verbindung mit der Anbringung der Grabinschrift als Umschrift die Hinwendung zu dem in seinem Informationsgehalt knappen Anno domini ... obiit .. NN-Formular festzustellen, das sich an der Wende zum 14. Jahrhundert praktisch durchgesetzt hatte und vermutlich auf die „gesteigerte Sorge um den richtigen Vollzug der Totenmemoria” zurückgeführt werden kann.368) In dem bis ins 17. Jahrhundert hinein verwendeten Formular sind in knapper Form die Daten zum Sterbezeitpunkt und zur Identität des Verstorbenen enthalten. Damit wurde die Auffindung des Bestattungsortes innerhalb der Kirche und die Abhaltung der entsprechenden Totenmessen erleichtert. Die frühesten Belege für dieses Formular sind für 1269 (Nr. 13) und 1287 (Nr. 14) im Bearbeitungsgebiet nachzuweisen. Der vergleichende Blick in bereits bearbeitete Nachbargebiete zeigt ein zeitlich differenziertes, aber insgesamt recht einheitliches Bild in der Frühverwendung dieses Formulars: Die ältesten Belege in den Landkreisen Bad Kreuznach und weiter entfernt in Rems-Murr datieren in verlorenen Grabinschriften von 1264, 1290369) und 1280-89,370) in Oppenheim 1256371) und in den Bischofsstädten Mainz ab 1266372) und Worms in einem rudimentären Beispiel aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts373) bzw. dort sicher zwischen 1280 und 1300.374) Im Kreis Bergstraße liegt der Erstbeleg sicher erst zu 1333 vor.375) Für den Inschriftenbestand des Untersuchungsgebietes läßt sich am erhaltenen Material die Beobachtung nicht bestätigen, daß weitere Kennzeichnungen des Grabplatzes - etwa in Form eines oder mehrerer besonders hervorgehobener Buchstaben oder Namen, wie es beispielsweise für Grabplatten des Wormser Andreasstifts zu beobachten ist376) - vorgenommen wurden.

Die Begriffe „Sterben” und „Begraben” erfuhren mehrheitlich bis in das 16. Jahrhundert keine besondere Kennzeichnung im Inschriftenbestand des Bearbeitungsgebietes. „Sterben” blieb in den durchweg lateinischen Grabinschriften bis zum 16. Jahrhundert auf das schlichte Wort obiit beschränkt; für den Bestattungshinweis kamen die Formulierungen hic est sepultus, hic iacet neben der [Druckseite LII] gleichfalls kaum in Erscheinung tretenden gereimten Form in hac fossa requiescunt corporis ossa, so etwa in Variante bei der Hertwich-Inschrift (Nr. 11, spät nochmals bei Paul Crocius Nr. 531), nur selten zur Anwendung. In den vor 1300 entstandenen Eberbacher Grabinschriften für Werner Sackmann (Nr. 13) und für Elisabeth von Rheinberg (Nr. 15) wurde der Dualismus von Körper und Seele in der Kombination von hic est sepultus bzw. hic iacet mit der „modernen” Fürbittformel für den Seelenfrieden cuius anima requiescat in pace amen thematisiert,377) der noch in die Inschrift des 1353 verstorbenen Abtes Nikolaus I. (Nr. 83) aufgenommen wurde. Setzen diese Fürbitte und ihre Varianten in sancta pace, in Christo etc. in den ersten drei Dezennien des 14. Jahrhunderts in Verbindung mit dem Anno domini ... obiit NN- Formular in dem auf den Rheingau beschränkten Bestand erst zögernd ein und fehlen bei etlichen Inschriften sogar ganz,378) so gelangen sie seit der Jahrhundertmitte zu nennenswerter Dichte.379) Das vorwiegend frühe Auftreten des vollständigen Formulars mag eine Besonderheit des Erzbistums Mainz darstellen, lassen sich doch sowohl in der Stadt Mainz selbst als auch im Kreis Bad Kreuznach, der im wesentlichen dem Archidiakonat des Mainzer Domstiftes unterstellt war380), in Oppenheim sowie im ehemals erzstiftischen Fritzlar381) frühe Nachweise finden, während im benachbarten Bistum Worms eine späte Formularverwendung auffällig ist.382)

Seit der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt eine Veränderung des Fürbittwunsches am Textende wohl im Zusammenhang mit der häufigeren Verwendung der deutschen Sprache ein, die zwar bereits in frühen Beispielen 1381 (Nr. 119) und 1418 (Nr. 174) begegnet, doch erst nach 1500 allgemeine Verwendung findet. Die frühen deutschen Inschriften behalten dabei aber die gewohnte lateinische Fürbitte am Textende. 1459 wird in kopialer Überlieferung erstmals der Wunsch der Gott gnad (Nr. 216) formuliert, der sich in der Folgezeit in dem Gott gnädig wolle sein (Nr. 222) verändert bzw. zu gnädig und barmherzig sei erweitert (Nr. 255) wird, bis 1480 die Version der Seele Gott gnädig wolle sein (Nr. 258) erstmals, freilich in einer kopial überlieferten Inschrift, belegt ist. Über die einzelne Fürbitte für den Verstorbenen hinaus werden 1494 in der verlorenen Grabinschrift des Ludwig von Bünau alle glaubigen Seelen (Nr. 289) eingeschlossen. Der Hintergrund für diese Formulare ist die alte Auffassung, daß zur Erlangung des Himmelreiches bzw. zur Verkürzung der Läuterung der Seele im Fegefeuer Gottes Gnade unabdingbar sei.383)

Die für andere Bearbeitungsgebiete getroffene Feststellung einer unterschiedlichen konfessionellen Bevorzugung bestimmter Segensformeln bei Lutheranern und Katholiken384) läßt sich für unser Gebiet nur zögernd bestätigen. Im katholisch gebliebenen Rheingau findet sich 1494 und 1496 die erwähnte Formel dem Gott und allen gläubigen Seelen gnädig sei zunächst nur kopial belegt (Nrr. 289, 292). Die auf das Wohlergehen der Seele bezugnehmende Variante der Seel Gott gnad und barmherzig sei läßt sich ebenso auf Denkmälern katholischer Verstorbener nachweisen. Die andernorts bis auf wenige Ausnahmen lutherischen Personen zugeordneten Wendungen im Zusammenhang mit der bei Luther besonderes Gewicht besitzenden Auferstehungshoffnung und -erwartung (dessen Seel Gott gnädig sei und eine selige [fröliche] Auferstehung verleihen wolle etc.) sind im weitgehend reformierten Untertaunus ab 1558 durchweg auf Denkmälern der lutherisch gewordenen Grafen von Nassau-Idstein-Wiesbaden und ihrer Ehefrauen (Nrr. 449, 450, 472, 516, 561) sowie bei einem im Kindesalter verstorbenen Grafensohn (Nr. 521) zu belegen; auch bei wenigen adligen (Nr. 502) und bürgerlichen (Nrr. 587, 590, 592) Grabinschriften sind diese Formeln im Idsteiner Raum zu finden. Sie sind aber wenig später in acht Fällen auch bei katholischen, im Rheingau ansässigen Verstorbenen bis ins 17. Jahrhundert belegt (Nrr. 454, 478, 501, 522, 550, 568, 579, 583). In der für 1560 kopial überlieferten [Druckseite LIII] Kiedricher Inschrift deren frölig Ufferstehung wir mit allen Christglaubigen tröstlich wollen erwarden (Nr. 454) ist die Auferstehungshoffnung deutlich formuliert.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts lassen sich Tendenzen einer Zunahme an inschriftlich formulierten Informationen feststellen: So wird in der verlorenen, deutschen Grabinschrift des 1496 verstorbenen Wilhelm von Scharfenstein (Nr. 292) erstmals das Alter des Toten angegeben. Auf dem großen, 1536 entstandenen Prunkepitaph Friedrichs von Stockheim und seiner Gattin (Nr. 410) werden neben der Altersangabe des Verstorbenen und seiner überlebenden Ehefrau die Anzahl der gemeinsamen Ehejahre aufgeführt. Individualisierendes Charakter- und Totenlob als Kennzeichen weltlicher wie geistlicher Grabinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts preist in ausführlicher Weise das Leben, den sozialen Status, die Fähigkeiten und Verdienste des jeweiligen Verstorbenen, meist mit der Nennung des Alters, bei Amtsträgern ihrer Funktionen und Amtsdauer, ihrer Kinder(zahl) und ihrer „heldenhaften” Taten, so beispielsweise bei dem 1550 verstorbenen Feldmarschall Johann Hilchen von Lorch (Nr. 433). Die Verbindung von Grabinschriften mit Bibeltexten ist ebenfalls eine Erscheinung, die sich seit der Mitte des 16. Jahrhunderts sowohl bei den Grabinschriften adliger als auch bürgerlicher Verstorbener beobachten läßt.385)

Mitteilungen über das individuelle Sterben und die Todesumstände sind vor dem 16. Jahrhundert im Bestand nicht anzutreffen. Die Vorstellung eines jähen und durch das Fehlen der kirchlichen Sakramentenspendung unvorbereiteten Todes war der Schrecken für jeden Lebenden und galt vielfach als Indiz für ein sündiges, von den Normen christlicher Lebensführung abweichendes Leben. Während in evangelischen Leichenpredigten diesem Thema breiter Raum eingeräumt wurde,386) beschränkten sich die entsprechenden Grabinschriften auf knappe Angaben zur Art eines gewaltsamen Todes, wie etwa im Falle des 1618 im Alter von 23 Jahren erstochenen Jakob Rosler (Nr. 577). Dem 1641 auf dem Heimweg erschlagenen Peter Imhof aus Kiedrich setzte man hingegen nur ein schlichtes Kreuz mit den Initialen seines Namens und dem Todesjahr (Nr. 276). Angaben zum Tod im Kindbett oder durch Krankheiten finden sich nur vereinzelt (Nrr. 414, 587, 617). In der Regel bezeichnete man in den Inschriften des 16. und 17. Jahrhunderts das Sterben mit Formeln, die einen „sanften”, seelsorgerisch vorbereiteten Tod vermuten lassen: Man ist in Gott (sanft und selig) entschlafen oder verschied in Gott und ist mit großer Geduld von dieser Welt (diesem Leben) abgeschieden. Dabei wurde das Lob des Toten mit der Mitteilung ruhmvoller Leistungen zum Bestandteil eben dieses Formelkanons, der die Ansicht vom guten, ordentlichen Leben, dem ein ebensolcher Tod folgte, inschriftlich darlegte.

Hinsichtlich der verwendeten Standesbezeichnungen und der beigefügten Epitheta ist festzustellen, daß in den Grabinschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts zunächst nur die jeweilige Standes- und Funktionsbezeichnung bei Adligen (armiger, comes, comitissa, dominus, domina, domicella, miles) und Geistlichen (abbas, archiepiscopus, cantor, diaconus, episcopus, pater, plebanus, praepositus, prior, rector, sacerdos), ferner bei Laien ihr Stand (laica) bzw. die Berufsbezeichnung (magister bzw. meyster, physicus) dem Namen hinzugefügt wird, teilweise unter Voranstellung von dominus/domina.387) Bei Adligen ist zudem nach Angehörigen des Hochadels (comes, comitissa) im Fall der Grafen von Katzenelnbogen und Nassau und dem Ritteradel zu unterscheiden, der fallweise als armiger, domicellus/domicella, miles gekennzeichnet wird.388) Miles, im Bearbeitungsgebiet erstmals 1311 auf der Eberbacher Grabplatte des Heinrich Schetzel von Lorch (Nr. 20) auftretend, kennzeichnete den ritterbürtigen389), der Ritterwürde teilhaftigen (Nieder)Adligen390), während mit armiger und der [Druckseite LIV] höherwertigen Bezeichnung domicellus/domicella391) diejenigen bezeichnet wurden, die keine Ritter- würde erhalten hatten oder eine solche noch anstrebten.392)

1311 findet sich bei der erwähnten Grabinschrift Heinrich Schetzels von Lorch (Nr. 20) auch die singulär auftretende Bezeichnung eines ritterbürtigen Adligen als vir zusammen mit dem lobenden Standesepitheton strenuus; die Verknüpfung von dominus oder miles mit diesem Epitheton ist im Verlauf des Jahrhunderts häufiger zu belegen.393) Dem Hochadel vorbehalten blieben das erstmals 1321 auf der Grabplatte des Grafen Berthold III. von Katzenelnbogen (Nr. 31) erscheinende, standeskennzeichnende Beiwort nobilis, später erweitert zu spectabilis et nobilis (Nr. 136), nobilis et (ac) generosus, so erstmals in dem verlorenen Grabgedicht für Erzbischof Gerlach (Nr. 103), bei Adligen dann erst zum Ausgang des 15. (Nr. 241) und zu Anfang des 16. Jahrhunderts (Nr. 346) in Idstein. Bei Angehörigen des Niederadels sind lobende Standesepitheta wie 1459 einmal robustus (Nr. 219), 1483/1500 ehrenfest, ehrsam (Nr. 262) und 1476 fest (Nr. 249) zu beobachten. Geistliche erhielten in der Regel die Beiworte venerabilis394), 1341 und 1373 devotus (Nrr. 56, 105) und honestus (Nr. 33), ab 1371 reverendus in Christo (Nrr. 102, 106, 190) oder gar im Superlativ reverendissimus (etwa Nr. 103). Äbte bzw. verstorbene Fremdäbte werden in frühen, verlorenen Grabinschriften durchweg allein in ihrer Funktion als abbas oder bei Amtsrücktritt als quondam abbas ohne Epitheta (Nrr. 65, 83, 138) bezeichnet. Seit dem frühen 15. Jahrhundert sind die standardisierten Versionen der Grabformulare venerabilis pater dominus (Nr. 168), ab 1436 reverendus in Christo pater et dominus venerabilis abbas (Nr. 190) oder venerabilis in Christo pater et (ac) dominus festzustellen, so etwa bei dem Johannisberger Abt Hilger von Wallertheim (Nr. 173).395)

Die Grabinschriften des 16. Jahrhunderts weisen durchweg die bekannten Standesepitheta für Adlige in Einzelverwendungen oder in Kombinationen von generosus mit nobilis auf, dreimal kommt dabei das sonst seltene Beiwort validus396) vor. In deutschen Grabinschriften werden hauptsächlich edel, ehrenfest, ehrentugendsam, ehrsam, fest, (ge)streng, tugendsam, tugendreich, wohlachtbar, wohlgeborn verwendet. Anhand des Materials ist eine Tendenz zur Auflösung der ständischen Bindung der Epitheta insofern zu beobachten, als zunehmend Bürgerliche sich im Gebrauch der Epitheta wie auch in der Gestaltung ihrer Grabdenkmäler mit Wappen immer mehr an die Adelsfamilien anlehnen.397) So begegnen die Wörter ehrsam und vornehm seit dem 16. Jahrhundert auch in diesem Personenkreis. Geistlichen bleiben hingegen die bekannten Beiworte erhalten, meist aber in gesteigerten Formen wie reverendissimus bei Erzbischöfen oder vigilantissimus bei Äbten und Weltgeistlichen.

Im Inschriftenbestand findet sich für den Untersuchungszeitraum des 13. bis 15. Jahrhunderts vor allem in Kloster Eberbach eine Anzahl von Frauengrabplatten. Am erhaltenen Material lassen sich bestimmte Merkmale adliger Frauen und (seit 1310 in Eberbach auch) Beginen im Grabbild, in der [Druckseite LV] Bezeichnung und in den verwendeten Epitheta ablesen. War die älteste Grabinschrift einer Frau 1287 in Kloster Tiefenthal nur kopial (Nr. 14) überliefert ohne Rückschlüsse auf die Gestalt der Trägerplatte, so weicht die Grabplatte Elisabeths von Rheinberg (Nr. 15) nicht von den zeitüblichen Wappengrabplatten ab. Ihre Grabinschrift enthält jedoch zumindest den Hinweis auf den Ehestand (uxor); ein Epitheton fehlt, am Schluß des Textes steht die übliche Fürbitte für den Seelenfrieden. Diese inschriftliche Kennzeichnung als verheiratete Frau erfolgt neben uxor mit Begriffen wie collateralis, coniunx oder conthoralis; der Witwenstand wird mit relicta bezeichnet. Domina wird im Bestand erstmals 1334 (Nr. 47) verwendet. Auf den Eberbacher Bestand beschränkt bleiben Grabinschriften, die mit hoher Sicherheit auf Beginen zu beziehen sind, die als Gönnerinnen der Abtei und Stifterinnen urkundlich zahlreich belegt sind. Sie tragen Bezeichnungen wie matrona, puella oder mater nostra fidelissima.398) So läßt sich matrona seit 1320399) belegen, möglicherweise ein Indiz für den Witwenstatus der betreffenden Frau.400) Mitunter findet sich dieser Ausdruck oder eine Variante innerhalb einer Inschrift in Kombination mit puella (Nrr. 61, 77)401): mater devotissima wird beispielsweise bei der 1345 verstorbenen Adelheid von Schöneck (Nr. 61) zusammen mit puella verwendet. Die Verbindung zwischen der verstorbenen Erblasserin und dem begünstigten Konvent wird bei der vielfach als Gönnerin Eberbachs belegten Oppenheimer Begine Clara von Bechtolsheim (Nr. 77) in der Formulierung honesta puella (...) mater nostra deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Stifterin zahlreicher Legate wurde auf ihren eigenen Wunsch in Eberbach begraben, Grabinschrift und Grabplatte ließ offensichtlich der Konvent anfertigen. Die Begine Metza von Boppard (Nr. 50) wurde 1337 deutlich als mater fidelis monachorum (Ebirbacensium) bezeichnet. Dieser Terminus läßt sich offenbar auf Beginen anwenden. Die zwischen diesen und dem Eberbacher Konvent mitunter lebenslang beste- hende Verbindung wurde also auch durch die Wahl des Titels und der Epitheta zum Ausdruck gebracht; die Art dieser Beziehungen ist dabei allerdings abgesehen von quellenmäßig belegten frommen Stiftungen seitens der Beginen bislang ungeklärt. So bleibt offen, ob sich die Beziehung dieser „Mütter” zur Abtei Eberbach allein auf den geschilderten Stiftungsbereich beschränkte, ob dies für eine Bestattung immerhin mehrerer Gönnerinnen innerhalb der Klausur ausreichte oder ob die Beginen weiterreichende Funktionen, vielleicht sogar innerhalb des Klosters oder außerhalb in dessen Auftrag zu übernehmen hatten. Für den städtischen Bereich ist immerhin die aufgrund ihrer karitativen Tätigkeiten bedeutsame Rolle der Beginen in der Sorge um Kranke, Sterbende und Hinterbliebene, in der Totenklage und allgemein im mittelalterlichen Bestattungswesen nachgewiesen worden.402) Diese Formulierungen dienten zugleich - wie dies vergleichbar mit der seit um 1269 bekannten, vorwiegend bei Laien und nur im Bezug auf Eberbach verwendeten Bezeichnung amicus fidelis huius monasterii403) der Fall ist - als Rechtfertigung einer solchen Bestattung gegenüber den Beschränkungen der Sepulturen auf bestimmte Personenkreise, zu denen aber Freunde und Gönner der jeweiligen Abteien gehörten.404)

4.1.4. Datierung

Jahresangaben folgen ausnahmslos der christlichen Ära; für Tagesangaben blieb im 14. und noch im 15. Jahrhundert die römische Datierungsweise nach Iden, Nonen und Kalenden üblich. Auffallend ist in diesem Zusammenhang die in Eberbach (Nrr. 40, 138) und in Rüdesheim (Nr. 131) auftretende Verwendung des abweichenden Kasus nonas statt nonis.405) Die gleichfalls bei einigen Grabinschriften [Druckseite LVI] überlieferte Form von idus statt idibus mag allerdings eine ungewöhnliche Kürzung darstellen (vgl. Nrr. 38, 100, 218, 291). Angesichts der unregelmäßig gehandhabten Flexion ist gelegentlich nicht zu entscheiden, ob Einerzahlen zum Jahr oder zur Tagesangabe gehören.

1316 wird in der Grabinschrift des Grafen Berthold von Katzenelnbogen (Nr. 24) erstmals der christliche Festkalender verwendet. Durchlaufende Zählung der Tage im Monat ist noch unsicher 1334 (Nr. 48) und 1351 (Nr. 78) belegt und wird nochmals 1382 in Eberbach greifbar (Nr. 122); dort fehlt jedoch die Angabe des Tagesdatums, der Platz vor der Monatsangabe wurde freigelassen. Möglicherweise deutet dies auf Unsicherheiten mit der neuen Tageszählung hin. Sicher nachweisbar ist die Datierung dann zu 1393 bei der verlorenen, aber durch eine zuverlässige Zeichnung von Dors überlieferten Grabplatte des Grafen Walram IV. von Nassau-Wiesbaden-Idstein in der Idsteiner Unionskirche (Nr. 136). Das Tagesdatum steht üblicherweise nach dem Jahr, gelegentlich auch am Ende der Inschrift wie 1364 in Lorch (Nr. 97).

Bei den Datierungen einzelner Grabdenkmäler der Grafen von Katzenelnbogen in Eberbach ergeben sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Verwechslung von Monatsangaben. Es ist das Verdienst von Karl Demandt, unter Zugrundelegung archivalischen Materials die bisherigen Datierungen einzelner Sterbenachrichten korrigiert zu haben.406) Das erste Beispiel dieser Art zeigt die Grabplatte des Grafen Berthold III. (Nr. 31) mit dem Datum M • CCC • XXI • VIII • KALENDAS JANUARII. Da sich aus Urkundenmaterial jedoch der Todestag 25. Dezember 1321 nicht halten läßt - starb doch der Graf tatsächlich am 25. Januar 1321 - so bietet sich durch den Blick in das Eberbacher Nekrolog die Lösung in Form einer Monatsverwechslung an. Aus dem Seelbuch notierte man wohl richtig den achten Tag vor den Kalenden, ignorierte aber, daß sich diese Angabe auf Februar statt auf den aktuellen Monat Januar bezog. Hieraus ist auf eine Ungewißheit über den tatsächlichen Sterbezeitpunkt und eine offenbar ungenaue Interpretation der Seelbucheinträge zu schließen. Ferner dürfte diese Beobachtung als Indiz auf eine Herstellung der Grabmäler zu einem späteren Zeitpunkt zu werten sein, als nämlich aktuelle Informationen zum Sterbedatum nicht (mehr) vorlagen bzw. ungenau übertragen worden waren.

Allgemein wird man stets Unsicherheiten und Doppeldeutigkeiten bei der Frage nach dem verwendeten Datierungsstil und seiner Umrechnung in moderne Daten in Kauf nehmen müssen. Dabei ist der Nachweis des Weihnachts- oder Neujahrsstils aus der Zuhilfenahme urkundlichen Materials mit zusätzlichen Datierungsmerkmalen und historischen Zusammenhängen zu führen. Benutzte die mainzische Kanzlei seit etwa 1280 in ihren Urkunden den Neujahrsstil, so wurde trotzdem der Weihnachtsstil nicht völlig aufgegeben.407) Gleichwohl zeigt auch der Blick in die Urkunden der Grafen von Katzenelnbogen, daß der Trierer oder Annunziationsstil mit dem Jahresanfang zum 25. März keineswegs regelmäßig, sondern vielmehr eingeschränkt verwendet und etwa seit der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts sogar durch einen entsprechenden Zusatz „secundum stilum Treverensium” kenntlich gemacht wurde.408). Urkundlichen Belegen zufolge datierten neben den Grafen von Katzenelnbogen auch einige Adelsfamilien innerhalb der Trierer Diözese, auch rechtsrheinisch, nach dem Annunziationsstil.409)

Ein eigener Fragenkomplex ergibt sich aus der von Grotefend nur kurz erwähnten, unterschiedlichen Datierungsgepflogenheit der einzelnen Orden. Der Zisterzienserorden verwendete demzufolge als Jahresanfang den 25. März.410) Neuland betritt man mit der bislang noch ungeklärten Frage, ob sich die Zisterzen nun nach dem im Mainzer Diözesansprengel geltenden Weihnachts- bzw. Neujahrsstil oder tatsächlich nach ihrem Ordensstil richteten. Dabei gewinnt die von Moßig vorgetragene Erkenntnis an Gewicht, daß das Gründungsdatum des Klosters Eberbach in den nur spärlich fließenden Quellen mit „idus februarii 1135” angegeben wird411) und in einem aus Eberbach selbst stammenden Verzeichnis der Gründung aller Zisterzen diese Abtei als letzte Gründung des Jahres 1135 mit dem hier [Druckseite LVII] angegebenen Datum eingetragen ist.412) Aufgrund des nach zisterziensischen Gepflogenheiten angesetzten Jahresbeginns zum 25. März ist allerdings nicht das aktuelle Jahr 1135, sondern nach unserer Zeitrechnung der 13. Februar 1136 gemeint. Ob das hier angeschnittene Problem auch Auswirkungen auf die Datierung von Grabinschriften in Zisterzienserklöstern insgesamt hat, ist bislang ungeklärt und kann ohne eingehende Bearbeitung der inschriftlichen Belege im Vergleich mit urkundlichen Quellenzeugnissen, ohne die Klärung der Verfasserschaft und der Datierungsgepflogenheiten des Auftraggebers oder Verfertigers der Inschriften nicht beantwortet werden. Im Katalog wurde daher dem jeweiligen inschriftlich angegebenen Todesdatum gefolgt und eine denkbare Umrechnung unterlassen.413)

Als wichtige Quelle zur Identifizierung von Verstorbenen und der Untersuchung von Datierungsfragen erweisen sich Seel- und Totenbücher, die für Eberbach und Kiedrich auszugsweise auch in gedruckter Form vorliegen.414) Allgemein gilt es festzuhalten, daß durch die Eintragung von Wohltätern, Stiftern bzw. der im Kloster Bestatteten in das Seelbuch für diese gleichermaßen die kollektive Memoria aller Konventualen galt. Das individuelle Gedenken am Todes- oder Anniversartag (bzw. zu dem im Seelbuch eingetragenen Datum) kam ergänzend hinzu.415) Die frühen Vorlagen für das Eberbacher Exemplar sind verschollen, wir verfügen heute nur über den 1753 von Pater Andreas Wollmerscheid angefertigten „Liber animarum”.416) Er wird durch den Tagesbuchstaben, die Tagesbezeichnung nach dem Römischen Kalender und Hinweise auf den Heiligenkalender zisterziensischer Prägung gegliedert. Als unzuverlässig wies Meyer zu Ermgassen jedoch die Einordnung einzelner Anniversarien in das Kalendarium des Seelbuchs nach,417) wobei sich die Einträge keinesfalls immer mit den tatsächlichen Sterbedaten der entsprechenden Personen korrelieren lassen. Mitunter wurden erhebliche Diskrepanzen zwischen tatsächlichem bzw. inschriftlich bezeugtem Todestag und dem Eintrag ins Seelbuch bzw. der Anniversarfeier festgestellt. Mitunter ist auch das Ausweichen auf die Vigil aufgrund hoher Festtage bei der Abhaltung der Anniversarfeiern zu beobachten.418)

Offensichtlich - und dies hat Struck bereits in seiner Regestensammlung des Zisterzienserklosters Marienstatt festgestellt419) - sprechen die Einträge mehrerer Angehöriger einer Familie zu einem Datum nicht dafür, daß es sich um ihren Todestag handelte, sondern um eine kollektive Memoria für diese Familie an einem bestimmten Datum.

4.2. Inschriften an Bauwerken und kirchlichen Ausstattungsstücken sowie sonstige Inschriftenträger

Außerhalb des Bereiches des Totengedenkens treten Inschriften in Form von Namen an Bauwerken auf. Ihre frühesten Beispiele aus dem 12. Jahrhundert haben sich an einzelnen Bauteilen Eberbacher Klostergebäude erhalten (Nrr. 10, 12). Ob die Namen als Bauinschriften auf den möglichen Baumeister hinweisen oder eine Stifterpersönlichkeit bezeichnen, muß angesichts der unzureichenden Quellenlage aber offen bleiben.

Seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts sind dann vermehrt Inschriften zu belegen, die sich mit Gebäuden und deren Erbauung beschäftigen. Im kirchlichen Bereich sind hier an erster Stelle die 1472 erstmals mit Datum versehenen und bis ins 17. Jahrhundert hinein vorkommenden Beschriftungen und Bauzahlen an den Außenpfeilern des Eberbacher Mönchsdormitoriums (Nr. 242) zu nennen. Eine Fülle von Jahreszahlen und Namen sowie kurzen Fürbitten kommen auf insgesamt vier Pfeilern in dichter Folge vor. Dabei lassen sich mit Hilfe der Seelbucheinträge und anderer Klosterquellen einzelne Namen und Daten bestimmten Konventualen zuordnen; vereinzelt werden Äbte erwähnt. Ob die namentlich genannten Konventsmitglieder als Stifter bei den um 1500 mehrfach belegten Umbau- und Erneuerungsarbeiten in Eberbach beteiligt waren, ob sich die angegebenen Jahreszahlen [Druckseite LVIII] möglicherweise auf die jeweiligen Eintrittsdaten von Novizen beziehen lassen oder den Zeitpunkt der erfolgreich abgelegten Profeß markieren, ist bislang noch ungeklärt.

In den Bereich der Nachweise einer Stiftung, der Beteiligung einer (stiftenden) Person an einem Bauvorgang und der inhaltlich damit verbundenen Stifterverewigung gehören die vielfach vorkommenden Namen bzw. Initialen in Verbindung mit einer Jahreszahl und/oder Wappen an einem Bauteil, wobei sich der Bezug zur Stiftung durch den Anbringungsort ergibt. So weisen die Namen des Plebans Wilhelmus Wilhelmi auf dem Gewölbeschlußstein mit der Jahreszahl 1492 in der Rauenthaler Pfarrkirche (Nr. 286) oder die vergleichbare Inschrift des Grafen Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein auf dem Schlußstein in der Sakristei der Idsteiner Unionskirche (1509, Nr. 347) die Stifter, Auftraggeber des Baues bzw. die Bauherrn aus. In denselben Stiftungszusammenhang gehören die erhaltene Namensinschrift des Plebans Helfricus (Nr. 151) im Nordfenster der Kiedricher Valentinskirche oder die verlorene Namensinschrift auf einem zerstörten Glasfenster der Erbacher Pfarrkirche (Nr. 313), wo das stiftende Ehepaar mit der Anbringung seines Namens nicht nur seine Beteiligung an der Bauausstattung dokumentierte, sondern zugleich in Verbindung mit dem Anbringungsort der allge meinen Fürbitte teilhaftig wurde. Gleiches gilt für die verlorenen, ausführlicheren Stifterinschriften des Eberhard Redwitz und des Georg Schruff im Eberbacher Kreuzgang, beide datiert 1501 (Nrr. 328, 329).

Weiheinschriften der Abtei Eberbach sind seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert überliefert. Sie dokumentieren die Weihe einzelner Altäre im Kircheninneren seit 1178 bis 1340/66 (Nrr. 5, 9, 52-54, 100) und nennen die näheren Umstände der Kirchweihe von 1186 (Nr. 7). Die beiden älteren Weihehandlungen von 1178 sind eingebunden in Baumaßnahmen am Chor der Klosterkirche. In ihrem Wortlaut weichen diese Überlieferungen allerdings von sonst üblichen Formulargewohnheiten420) ab. Nach dem römischen Pontifikale muß im Sepulcrum der Altarmensa stets eine Urkunde eingelegt werden, die den Wortlaut der vollzogenen Altarkonsekration zum Inhalt hat.421) Sie wurde stets nach einem festgelegten Formular abgefaßt, das das Datum der Weihe, den Namen des Konsekrators und seiner Diözese, den Altartitel, die im Sepulcrum eingelegten Reliquien und die Angabe der zum Tage der Kirchweih verliehenen Ablässe zum Inhalt hat;422) üblicherweise dürfte die inschriftliche Fassung dieser Weiheurkunde entsprochen haben. Bei den meisten Eberbacher Weiheinschriften hingegen werden nach der Angabe des Inkarnationsjahres und des Weihetages nicht der weihende Bischof, sondern zuerst die Titelheiligen bzw. die Dedikation des jeweiligen Altars an andere Heilige verzeichnet; danach folgt erst die Angabe des die Weihehandlung vollziehenden Würdenträgers. Ebenso fehlt durchweg eine Liste der in den Altar eingelegten Reliquien. Eine mögliche Erklärung könnte in einem Übertragungsfehler des Gewährsmannes Pater Hensel liegen, zumal Helwich bei dem Peter- und Pauls-Altar seinem Vermerk zur Weihe eine Reliquienliste hinzufügte, die bei Hensel fehlt. Ob eine solche Reliquienliste tatsächlich inschriftlich ausgeführt und an die eigentlichen Weihetexte angehängt war, läßt sich jedoch nicht klären, da die Texttreue der Überlieferung nicht nachgeprüft werden kann.

Stifter- und Bauinschriften lassen sich in Einzelfällen im 15. und 16. Jahrhundert beobachten, als deutsche Reimverse auf der teilweise verstümmelten Nachricht von wohl 1491 mit dem Bericht über die Erbauung eines Wachtores in Assmannshausen (Nr. 282), als lateinische Distichen am Eingangsportal der Kiedricher Valentinskirche von 1601 bzw. vor 1604 (Nrr. 539, 542).

Wandmalereien mit Bildbeischriften oder Bibelzitaten als Ausstattungen mittelalterlicher Kirchenräume sind selten erhalten. Gründe hierfür sind neben der Materialempfindlichkeit auch weitgehende Übermalungen und Zerstörungen durch Kirchenumbauten seit der Barockzeit, vor allem dann im 19. Jahrhundert. Das Bearbeitungsgebiet besitzt mit den weitgehend unverändert erhaltenen, spätmittelalterlichen Wandmalereien in Eltville und dem leider seit dem Ende des 19. Jahrhunderts verlorenen, sehr selten anzutreffenden Antonius-Zyklus in der Pfarrkirche zu Rauenthal im kirchlichen Bereich zwei überregional bedeutsame Beispiele dieser Gattung. Die Eltviller Wandmalereien entstammen verschiedenen zeitlichen Perioden. Während die Ausmalung des Jüngsten Gerichtes am westlichen Kirchenportal an der Wende des 14. zum 15. Jahrhundert lediglich ein einziges inschriftliches Bibelzitat enthält (Nr. 139), sind in der zeitlich späteren Ausmalung der Gewölbedecke der Marienkapelle die Evangelistensymbole und ihre Namen flächenfüllend wiedergegeben (Nr. 203). Auf 1522 datiert sind die Bildszenen der Emporenstirnwand mit der Verkündigung und der ikonographisch selten als Thema einer Wandmalerei auftretenden Kommunion des hl. Onuphrius (Nr. 389). Der verlorene Rauenthaler Antonius-Zyklus (Nr. 321) dagegen hatte die augenfällige Schilderung der [Druckseite LIX] Vita des Heiligen zum Inhalt. Jeder großflächigen Bildszene war eine mehrzeilige Beischrift beigefügt, die dem lesekundigen Betrachter die Szene näher erläuterte. Einem rein liturgischen Sinnzusammenhang entstammen dagegen die bis auf das Thema der thronenden Gottesmutter sonst bildlosen, an den Offizianten gerichteten Spruch- bzw. Mahninschriften auf den Wänden der Kiedricher Südsakristei aus der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert (Nrr. 318, 319). Offensichtlich waren sie inhaltlich auf die jeweils darunter stehenden Schränke und deren Inhalte (Meßbücher, Gewänder, liturgische Gerätschaften) bezogen und riefen den Priester zum sorgsamen Umgang mit den ihm anvertrauten Gegenständen sowie zur ordnungsgemäßen Abhaltung der Messe auf. Daß Ermahnungen zum rechten Gebet und zur inneren Sammlung der Kleriker auch andernorts anzutreffen waren, zeigen die zeitnahen Spruchinschriften in der Johannisberger Klosterkirche (Nrr. 315, 316). Dem ordenstypischen Marienlob dagegen galten die zerstörten Spruchinschriften in Eberbach (Nrr. 280, 528). Die Eltviller Spruchinschrift aus dem 16. Jahrhundert (Nr. 526) stellt ein Bekenntnis zum „wahren, rechten” Dreifaltigkeitsglauben dar gegen alle lutherische „Verfehlung”.

Neben vasa sacra und Glocken (s.u.) sind auch andere kirchliche Ausstattungsgegenstände beschriftet oder mit einer Jahreszahl bezeichnet worden. An Beispielen aus dem frühen, sicherlich ehemals reichen Bestand mit Inschriften versehener klösterlicher und kirchlicher Ausstattungsgegenstände haben sich nur verschwindend wenige Exemplare erhalten: So der noch in Einzelteilen erhaltene Einbanddeckel des Bleidenstädter Nekrologs (Nr. 6) aus dem ausgehenden 12. Jahrhundert. Hier wurden eingravierte Namensinschriften der Apostel und ein Bibelspruch neben dem namentlich genannten und durch sein Abbild in das szenische Geschehen eingebundenen Stifter verwendet. Kanzeln wurden im Verlaufe des 16. Jahrhunderts mit Bibelsprüchen und Ermahnungen bzw. Heiligenanrufungen versehen, wie etwa die von Erhart Falckener stammende Mittelheimer Kanzel von 1511 (Nr. 356) oder als späterer Beleg die der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zuzuweisende ehemalige Kiedricher Kanzel (Nr. 623). Der künstlerisch herausragende Eltviller Taufstein von 1517 (Nr. 373) trägt neben den Evangelistensymbolen auf seiner Schale die ganzfigurigen Darstellungen der Apostel mit den zugehörigen Namensbeischriften und dem Entstehungsdatum, während andere Taufsteine in der Regel nur mit Jahreszahlen versehen wurden. Zu den kirchlichen Ausstattungsstücken lutherischer Kirchen gehören auch die beiden Opferstöcke des ausgehenden 16. Jahrhunderts, die entweder nur mit einer Jahreszahl oder beim Idsteiner Exemplar (Nr. 509) mit der gereimten Aufforderung zur Armenspende versehen wurden. Eine aus demselben Geisteshintergrund, daß nämlich nur der für seine Mitmenschen wohltätige Mensch Gottes Gnade in besonderem Maße teilhaftig wird, formulierte Aufforderung zur Armenspende bietet das eigentlich zum Ausstattungsprogramm lutherischer Kirchen gehörende und in seiner Provenienz unbekannte Lorcher Ölgemälde (Nr. 429).

Ein über das Bearbeitungsgebiet hinaus für den gesamten deutschen Raum als in seiner Geschlossenheit und seinem Erhaltungszustand einmaliges Beispiel für Flachschnittechnik ist das 1510 geschaffene, reich ornamentierte Laiengestühl der Kiedricher Pfarrkirche mit über 50 Einzelinschriften in ausgefeilt ornamentaler Formensprache (Nr. 349). Ihre Inhalte beziehen sich vorwiegend auf die Passion Christi mit dem lokalen Hintergrund der (immer noch blühenden) Valentinus-Wallfahrt, dienen der Anrufung zahlreicher Heiliger, Pest- und Epilepsiepatrone und fordern zu einem gottgefälligen Leben auf. Das in der Lorcher Martinskirche fragmentarisch erhaltene Laiengestühl (Nr. 342) dagegen zeigt auf den Wangen in wesentlich schlichteren Formen ein verschlungenes Schriftband mit einer Spruchinschrift, die den zeitgenössischen Umgang mit Wahrheit und Gerechtigkeit und ein Rätsel zum Thema hat.

Seit dem 15. Jahrhundert haben sich im Bereich sakralen Geräts einzelne Stücke erhalten. Durchweg handelt es sich um silbervergoldete Meßkelche, die in der Mehrzahl den Namen Jesu (Nrr. 300, 302-304) auf Rotuli am Nodus tragen. Eine ausführliche, auf dem Sechspaßfuß des datierten Kelches von 1417 angebrachte Stifterinschrift belegt zusätzlich den Namen und Stand des Auftraggebers (Nr. 171); ebenso ließen sich auch weltliche Stifter von Kirchengerätschaften inschriftlich mit ihren Namen verewigen (Nrr. 302, 559, 593, 607). An Paramenten sind im Bearbeitungsgebiet nur wenige Stücke erhalten geblieben, so etwa das sog. Tiefenthaler Antependium mit reicher Stickerei aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 184) oder das Kiedricher Hochaltarantependium mit Jahreszahl 1643 und dem Marienmonogramm (Nr. 610).

Recht und Gerechtigkeit sind die Themen der verlorenen, profanen Wandmalerei im 1853 abgerissenen Rathaus zu Geisenheim (Nr. 314). Hier wurden in eindrucksvollen Szenen die Folgen eines Meineides vor Gericht und der Hinrichtung des Verurteilten bildlich und inschriftlich vor Augen geführt. Einen Rechtsinhalt belegt auch die frühe Urkunden- und Stifterinschrift des „Willigis-Steines” (Nr. 4). Sie verbindet die Schenkung von Grundbesitz des testierenden Ehepaares an die Kirche mit der Verpflichtung des dortigen Altaristen zur Abhaltung einer bestimmten Anzahl von Messen und Almosengaben. Die Stiftung erfolgte zum besonderen Seelenheil des Ehepaares und aller [Druckseite LX] übrigen Christen. Bei dieser Urkundeninschrift wird die Stiftung als Rechtsvorgang mit der Festschreibung einer bestimmten, bindenden Verpflichtung des Beschenkten bzw. der Kirche verknüpft vor dem Hintergrund mittelalterlicher Sorge um das Seelenheil. Sie diente zugleich als Beleg für das Zusammenwirken des Diözesanoberen mit einer führenden Familie in der Eltviller Pfarrei.423)

Rechtliche Strukturen in Form von Gebietsabgrenzungen und Markierungen von Besitzständen werden durch datierte, beschriftete und/oder mit Wappen versehene Klein- und Flurdenkmäler dokumentiert. Bereits seit 1422 haben sich im Bearbeitungsgebiet Landes- und Gemarkungsgrenzsteine erhalten (Nr. 176). In der Regel handelt es sich bei Grenzsteinen424) um quadratische, aus rotem Sandstein gefertigte Exemplare mit flachem Kopf, meist auf beiden Hauptseiten eingehauenen oder erhabenen aus dem Stein gearbeiteten Wappen (bei Rheingauer Klöstern einem Abtsstab statt Wappen) und Jahreszahlen, in Einzelfällen auch (gekürzten) Siedlungs- oder Kloster- und Stiftsnamen.425)

Abschließend sei ein Blick auf jene profanen Inschriften geworfen, deren Hintergründe in adligem Selbstverständnis und ständischem Selbstbewußtsein zu suchen sind. Wie eine Aufschwörung präsentiert sich die Ahnenprobe im ehemaligen Brömserhof zu Rüdesheim von 1559 (Nr. 453). In den Gewölbezwickeln des sogenannten „Ahnensaales” finden sich 32 mit Namensbeischriften versehene, tingierte Vollwappen der Vorfahren des Heinrich Engelbrecht Brömser von Rüdesheim. Gleichfalls dem Motiv adliger Selbstdarstellung und ständischem Repräsentationswillen, verbunden mit genealogischen Interessen, entstammt die zeitlich jüngere Brömsersche Ahnengalerie, in der acht beschriftete Ehepaarbildnisse enthalten sind (Nr. 506). Mit diesen Bildern wurde für die Stammfolge zugleich eine Ahnenreihe konstruiert, die sich in den ältesten Paarverbindungen nicht verifizieren läßt. Die Bilder zweier früh verstorbener Kinder des Johann Reichard Brömser (Nrr. 525, 535) gehören ebenso wie zwei Ölgemälde mit den wohl lebensnahen Porträts desselben Johann Reichard und seiner Ehefrau von 1613 (Nrr. 566, 567) in denselben Sinnzusammenhang. Auch der nur kopial überlieferte Wirkteppich mit den Figuren des Franz Konrad von Sickingen und seiner Familie von 1569 (Nr. 474) mit zahlreichen Wappen entstand vor diesem Hintergrund; hinzu kamen hier noch das Tatenlob und die Gedenkfunktion an den Dargestellten.

Hinweise zum Kapitel 4.3.

S. LXII: Die Datierung der Glocke (Nr. 170) zu 1413 muss überprüft werden, da bei Köster, Tilmann 138f. (= G 28) eine Datierung zu 1463 vorliegt.

S. LXIII, Hinweis zum Aufkommen der Gotischen Minuskel: Die frühesten Glocken mit Minuskelschrift sind die von 1377 in Erbach (Nr. 113) und von 1383 in Assmannshausen (Nr. 124), dann folgt die Glocke in Geisenheim (Nr. 159).

4.3. Glocken

Glocken und ihre Inschriften gehören mit zu den ältesten Inschriftenträgern des Kreisgebietes. Insgesamt 69 überlieferte, mit Inschriften versehene Glocken innerhalb des Bearbeitungszeitraums lassen das Kreisgebiet als eine vielschichtige Glockenlandschaft erscheinen, die sich im Vergleich durchaus den Landkreisen mit reichen Überlieferungszahlen annähert. So sind etwa aus den fränkischen Landkreisen Bamberg 75, Haßberge 101 oder Mosbach/Miltenberg 75 Glocken bekannt,426) während beispielsweise der benachbarte Landkreis Bad Kreuznach mit 58 nachgewiesenen Inschriftglocken eine mittlere Positition einnimmt.427) Die Verlustrate zwischen kopial überlieferten und erhaltenen Glocken beträgt im Bearbeitungsgebiet gut 50%, wobei die Ursachen in erster Linie in beiden Weltkriegen liegen. Im ersten Weltkrieg beließ man noch weitgehend die mittelalterlichen Glocken auf den Türmen, während im zweiten Weltkrieg nur solche Glocken in den Kirchen verblieben, deren hoher Denkmalwert (sog. D-Glocken) eine Einschmelzung verbot.428) Trotzdem entgingen zahlreiche mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken der Beschlagnahme als Metallreserve nicht. Sie wurden in Sammellagern zwischengelagert, wo sie den Krieg vielfach überstanden und nach Kriegsende zunächst katalogisiert und dann an die Heimatgemeinden zurückgegeben wurden.429)

Die älteste Glocke des Bestandes, eine Marienglocke aus dem 13. Jahrhundert mit ihren in Wachsfadentechnik gefertigten, frühen Majuskelbuchstaben und einer knappen Namensansage, ist auf dem Bärstadter Turm erhalten geblieben (Nr. 16), wie überhaupt die frühesten Glocken im Bereich des [Druckseite LXI] Untertaunus zu finden sind. Sie und die zeitnahe Dickschieder Glocke sind aufgrund ihrer stilistischen Ähnlichkeiten und der Schriftformen demselben unbekannten Wandergießer zuzuschreiben. Die Dickschieder Glocke gehört mit ihrer sich einer Deutung entziehenden Buchstabenreihe zu den Kryptogramm-Glocken, wie sie beispielsweise im Landkreis Jena mit allerdings späterer Zeitstellung mehrfach anzutreffen sind.430) Vor dem Hintergrund des Jenaer Befundes ist es notwendig, die Anordnung und Abstände der Buchstaben, ihre Ausbildung und die verwendete Sorgfalt zu prüfen. Ging man früher von der Unfähigkeit des Gießers bei der Erstellung eines sinnvollen Textes aufgrund mangelnder Bildung aus, so bestätigt sich im Vergleich der Dickschieder Glocke mit der Bärstadter Marienglocke die für den Jenaer Raum bereits vorgetragene Vermutung, daß ein Kryptogrammist sehr wohl in der Lage war, einen schlüssigen Text herzustellen, aber „dort, wo kein anderslautender Auftrag vorlag, seinen eigenen Intentionen folgte”431) und die Lettern frei und ornamentartig dekorativ zusammenfügte.432) Das Dickschieder Kryptogramm, dessen Anfang durch ein Volutenkreuz mit gespaltenen und aufgerollten Enden gekennzeichnet ist, kommt mit den Buchstaben A, C, I, O, R, S aus, die jedoch nicht in Vertretung für das Alphabet stehen, wenngleich der dem Alphabet zugeschriebene, magisch-mystische Wirkungsinhalt auch in diesem Fall den Hintergrund bilden könnte.

Es gehörte zu den Gepflogenheiten mittelalterlicher Gießer, ihre Werke mit ihrem Namen zu signieren. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts lassen sich einzelne Exemplare Mainzer Gießern zuweisen; hier ist an erster Stelle der wohl bis um 1340433) tätige Meister Johann von Mainz zu nennen, von dessen Hand drei Rheingauer Glocken stammen. Mit der sogenannten Schröterglocke in Hallgarten (Nr. 69) hat sich eines der bei diesem Gießer üblicherweise undatierten Exemplare erhalten. Ohne explizite Datumsangabe bleibt die Hallgartener Marienglocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 146), auf der sich mit Meister Peter ein weiterer Vertreter der Mainzer Zunft inschriftlich nannte. Erst auf der ehemals aus Eberbach stammenden und auf Umwegen nach Hattenheim verbrachten, nach 1927 verlorenen Glocke von 1538 (Nr. 412) wird mit deren Gießer Hans Schnee die Tätigkeit einer weiteren Mainzer Werkstatt bekannt.

Ohne sichere Standortzuweisung muß eine Gießerwerkstatt bleiben, der die beiden Majuskelglocken mit Evangelistennamen in Niedermeilingen (aus Zorn, Nr. 70) und Panrod (Nr. 71) aus dem 14. Jahrhundert zugewiesen werden können.

Johannes von Frankfurt, der als Hennekin Glockengießer 1354 Bürger der Reichsstadt wurde,434) signierte die Annenglocke von 1377 (Nr. 113) und die verlorene Evangelistenglocke (Nr. 114) in Erbach. Diese Glocken tragen erstmals längere Inschriften: Nach der Namensansage folgen der Gießername und das ausführliche Gußdatum, das mit in die beginnt und die Angabe aus dem Heiligenkalender beinhaltet. Mit diesem Meister, dem auch die Kiedricher Evangelisten- und die verlorene Dreikönigsglocke (Nrr. 130, 143) zugeschrieben werden, tritt der erste Vertreter der Frankfurter Gießerzunft entgegen, die in der Folgezeit bis ins 16. Jahrhundert aus Geisenheim (Nr. 266, Heinrich Moller), Hallgarten (Nr. 374, Stefan von Frankfurt), Hattenheim (Nr. 253, Martin Moller; Nr. 362, Hans von Frankfurt) und Kiedrich (Nrr. 363, 364, beide Hans von Frankfurt) Aufträge zum Guß größerer Glocken erhielt.

Aus dem 15. Jahrhundert sind insgesamt 13 Minuskelglocken und zwei vermutlich mit einer späten gotischen Majuskel bzw. mit einer frühhumanistischen Kapitalis beschriftete (verlorene) Glocken bekannt. Bereits von 1401 datiert die Geisenheimer Minuskelglocke (Nr. 159) mit ihrer ungewöhnlichen, deutschsprachigen Fürbitte hilf o got von hy(m)melrich amen und dem Gußjahr. Beinahe identisch im Inschriftwortlaut und in ihren Maßen ähnlich sind die Michelbacher (Nr. 161) und die erhaltene Bleidenstadter Marienglocke (Nr. 169) von 1402 bzw. 1411, die offenbar von demselben unbekannten Gießer stammen. Beide Glocken nennen selbst das Gußjahr und sagen ihren Namen mit vocor Maria an. [Druckseite LXII]

Bis zur Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert begegnet in Glockeninschriften neben dem Bezug auf Maria, verschiedene Heilige und die Evangelisten (Nrr. 70, 71, 123, 130, 152, späte noch 416, 417) der alte Friedensruf O REX GLORIE VENI CUM PACE (Nrr. 153, 155). Der zu den Glockentugenden zählende Wetterbann ist als VALDE DIES VIEDER [Wetter] in Verbindung mit den Evangelistennamen erstmals auf der deutschen Inschrift der Egenrother Glocke (Nr. 145) aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts und dann auf den ihr eng verwandten, zeitnahen Wetter- und Evangelistenglocken in Heftrich (Nr. 147) und Strinz-Trinitatis (Nr. 150) zu beobachten, die alle drei möglicherweise einer Werkstatt entstammen. Seit 1413 werden für den Wetterbann alle boße wedder verdriben ich (Nr. 170) oder Varianten verwendet; so finden sich diese Formeln auf der verlorenen Rüdesheimer Mittagsglocke (Nr. 149), auf der Wetterglocke zu Holzhausen ü. Aar (Nr. 170) oder auf der mit dem Neußer Pilgerzeichen (hl. Quirin) versehenen Niedermeilinger Stephansglocke von 1469 (Nr. 237). Letztere ist gemeinsam mit der signierten Breithardter Heiligkreuzglocke (Nr. 223) aus dem Jahre 1464 dem Werk des Andernacher Meisters Tilmann von Hachenburg435) zuzuweisen. Sie zeigt das Aachener Pilgerzeichen und dasjenige von Ste. Cathérine-du-Mont bei Rouen. Beide Glocken bilden die Vorreiter weiterer Glocken von Wandergießern aus dem Raum Andernach und Trier; so stammen die beiden Bärstadter Glocken aus dem Jahre 1468 (Nrr. 231, 232) von Paul von Andernach (Uedersdorf)436). In der Nachfolge des Tilman von Hachenburg stand auch der Trierer Gießer Clas von Enen,437) der die verlorene Gronauer Glocke 1490 (Nr. 279) goß.

Der singulär genannte Hans Srige von Weißenburg als Gießer der Osanna-Glocke zu Dickschied gleichfalls aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 307) ist bislang nicht mit anderen Werken zu belegen.

Die frühneuzeitlichen Glocken des 16. Jahrhunderts sind durch eine reiche ornamentale Glockenzier und länger werdende Texte charakterisiert; zugleich wird die Minuskelschrift weitgehend durch die Kapitalis abgelöst. Als eine der letzten datierten Minuskelglocken ist die in ihrer Gestaltung leider völlig unbekannte Marienglocke des Hans Fischer zu Bingen in Dickschied (Nr. 348) von 1510 zu nennen. Mit der 1513 von Hans von Frankfurt angefertigten Marienglocke zu Hattenheim (Nr. 362) folgt die erste in frühhumanistischer Kapitalis beschriftete Glocke des Bearbeitungsgebietes. Eine Mischung beider Schriftypen weist die große, von 1513 stammende Kiedricher Osanna-Glocke desselben Gießers auf (Nr. 363); die beiden Minuskelglocken in Martinsthal von 1561 (Nr. 457) und Lorch von 1565 (Nr. 464) sind die letzten, versprengten Beispiele für diese Schriftform im Rheingau-Taunus-Kreis. Die in der ersten Jahrhunderthälfte mit dem aus Butzbach in der Wetterau stammenden Wigand Kalwort, mit Hans von Winterberg und Simon Göbel nachgewiesenen Gießer entstammten vorwiegend dem Rhein-Main-Nahe-Raum. Neben sie traten in der zweiten Jahrhunderthälfte bis ins 17. Jahrhundert Meister aus dem Umkreis der im Trierer Land arbeitenden Glockengießerfamilie von Trier.438) Zu ihren Zeugnissen gehören die von Heinrich von Trier gegossene Lorcher Martinsglocke von 1559 (Nr. 452) und die in Rauenthal befindlichen Glocken von 1560 (Nrr. 455, 456). Ungewöhnlich ist es, daß Heinrich und Gregor von Trier gemeinsam den Guß der Martinsthaler Sebastiansglocke von 1561 (Nr. 457) durchführten; die große Lorcher Mittagsglocke von 1565 (Nr. 464) ist dagegen das eigenhändige, reich verzierte Werk Gregors von Trier.

Der Mainzer Gießer Christian Klapperbach d.Ä. ist nur mit der 1578 gegossenen, später zerstörten Mittagsglocke zu Assmannhausen (Nr. 490) nachgewiesen.

Im Bearbeitungsgebiet sind nur wenige Glocken aus dem 17. Jahrhundert vorhanden: Zusammen gehören die drei von Thomas Simon 1631 gegossenen, reich verzierten Glocken zu Geisenheim (Nrr. 598, 599) und Lorch (Nr. 600). Das späteste Werk im Bestand ist die mit einem Chronostichon und dem Meisternamen versehene, verlorene Glocke der Kiedricher Michaelskapelle von Christian Klapperbach d.J. aus dem Jahre 1633 (Nr. 602).

Zusammenfassend läßt sich festhalten: Auf die knappen, einzeiligen, mit weiten Buchstabenabständen gestalteten Inschriften des 13. Jahrhunderts, die im wesentlichen Namensansagen beinhalten, folgten im 14. und 15. Jahrhundert längere Glockeninschriften mit der Anrufung der Gottesmutter, der Evangelisten, singulär der Hl. Drei Könige (Nr. 143). Die ausführlicher werdenden Glockensprüche in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache in Prosa oder Reimform umfassen neben der Namensansage Bibelsprüche, Angaben des Gußdatums (Jahr, mitunter Tag), die Nennung des Gießers (ab 1. Hälfte 14. Jahrhundert, Nrr. 68, 69, 72, 113), seltener des Auftraggebers (Nrr. 146, 455, 456, 598, [Druckseite LXIII] 600). Hinzu kommen inschriftliche Hinweise auf die Signalfunktion einer Glocke wie bei der Rüdesheimer Schlag- oder Feuerglocke von 1522 (Nr. 391) oder bei der Alarmglocke von 1631 im Geisenheimer Rathausturm (Nr. 599).

Ein abschließender Blick sei auf die Schriftentwicklung bei Glocken geworfen, die im wesentlichen den bei der Lapidarschrift feststellbaren Phasen folgt. Bleiben die Wachsfadenmajuskeln der Bärstadter und Dickschieder Exemplare (Nrr. 16, 17) vereinzelt, so weist die bei den späteren Glocken verwendete gotische Majuskel vergleichbare Merkmale wie in der (gleichzeitigen) Lapidarschrift auf. Unterschiede ergeben sich durch die unterschiedliche Fertigungstechnik. Durch die längerfristig und immer wiederverwendeten Model innerhalb von Gießerfamilien und Werkstätten ergibt sich zugleich eine Schriftkontinuität. Im Vergleich zu Steininschriften und dem Befund im benachbarten Landkreis Bad Kreuznach, wo die Minuskel erst 1428 auf einer Glocke erscheint,439) setzt die gotische Minuskel im Bestand bereits mit der auf 1401 datierten Geisenheimer Glocke (Nr. 159) ein. Die ab dieser Zeit bis vereinzelt 1565 flach und bandartig oder gratig erhaben ausgebildeten Minuskelbuchstaben zeigen die üblichen Charakteristika dieser Schriftform mit Zierformen an Einzelbuchstaben bei späteren Minuskelglocken, die im übrigen die in Lapidarschriften feststellbare Übernahme von Versalien aus anderen Schriften440) an der Wende zur Renaissance nicht mitmachen. Der Übergang zur frühhumanistischen Kapitalis erfolgt dann 1513 in Kiedrich (Nrr. 363, 364). Reine Kapitalisformen sind auf der verlorenen Hallgartener Wächterglocke von 1517 (Nr. 374) erstmals festzustellen; im Bestand fehlen dagegen Fraktur und humanistische Minuskel.441)

4.4. Künstler und Werkstätten

Jeder Inschriftenbestand ist zu befragen, ob und inwieweit sich künstlerische Traditionen, Meisterzuschreibungen bzw. Werkstattzusammenhänge und Gestaltungsbesonderheiten anhand der Inschriften nachweisen lassen. Dabei spielt die Frage nach dem Selbstverständnis des Künstlers eine hier allerdings nicht zu lösende, aber jedem Werk immanente, besondere Rolle.442) Die Fragen nach Auftraggeber, Texthersteller und ausführender Werkstatt bzw. Künstlern lassen sich bei den älteren Denkmälern des Bestandes nicht klären. Es kann allenfalls der Versuch unternommen werden, durch Stilvergleich Werkstattzusammenhänge bzw. Vorbildwirkungen und Abhängigkeiten festzumachen. Von den frühen Inschriftenträgern lassen sich allein bei dem teilweise verlorenen Einbanddeckel des Bleidenstädter Nekrologs (Nr. 6) Vergleiche zu zeitnahen Werkstücken des Kölner und Lütticher Raumes ziehen.

Seit dem 14. Jahrhundert setzt eine größere Materialdichte mit den zumeist im Bereich des Klosters Eberbach aufbewahrten Grabplatten ein. Der gut dokumentierte Befund des Eberbacher Enkelklosters Disibodenberg zeigte bis zum Ende des 14. Jahrhunderts „auffallend viele Gemeinsamkeiten in der künstlerischen Behandlung der Buchstaben, ihrer Bestandteile und Zierformen”443), die als Merkmale einer Klosterwerkstatt zu werten sind. Dieser Befund einer künstlerischen Behandlung der Inschriften läßt sich beim Eberbacher Material insgesamt nicht bestätigen, doch dürfte auch hier im Regelfalle eine Steinmetztätigkeit von Konventualen bzw. Konversen zu unterstellen sein; dies gilt wohl vor allem für die Abtsgrabplatten. Hingegen ist für qualitativ hochwertigere Denkmäler in Eberbach - etwa für die Grabplatte des Domkantors Eberhard vom Stein (Nr. 41), das später entstandene Hochgrab Erzbischof Gerlachs (Nr. 102) mit dem Erfurter Severi-Meister oder für das Epitaph des Grafen Philipp II. von Nassau-Saarbrücken (Nr. 287) als mutmaßliches Oeuvre des „magister Valentinus lapicida”444) - die Arbeit auswärtiger Künstler als sicher anzusehen.

Nur durch überregionale Stilvergleiche läßt sich die Werkstatt des Meisters des Eltviller Jüngsten Gerichts und des Triumphbogens (Nrr. 139, 156) aus dem Zeitraum um 1400 erschließen, der auch die Interzessionsdarstellung der Lorscher Torhalle und die Ausmalungen des Heppenheimer Kurfürstensaales zugeschrieben werden.445) [Druckseite LXIV]

Zwar läßt sich der ausführende Steinmetz der ungewöhnlichen und weit über andere künstlerische Darstellungen hinausreichenden Grabplatte des Erzbischofs Adolf II. von Nassau in der Eberbacher Klosterkirche (Nr. 246) nicht genauer bestimmen, doch sind in seinem Werk Traditionsstränge erkennbar, die in den Einfluß- und Wirkkreis des Nikolaus Gerhaert von Leyden weisen. Die unbekannte Künstlerpersönlichkeit vermochte es, das alte Stand-Liege-Problem mittelalterlicher Grabmäler durch die überzeugend realistische Abbildung des liegenden Toten zu überwinden und in diesem Grabbild die ansatzweise bereits dieses Thema vorbereitenden, weitverstreuten Vorbilder zu bündeln und umzusetzen.446)

Im 16. Jahrhundert setzt eine Vielfalt künstlerischen Wirkens ein, bei dem vermehrt Inschriftendenkmäler außerhalb des sepulkralen Umfeldes entstehen. So zeigt sich in der in Limburg verwahrten sogenannten Pax- oder „Kußtafel” aus Eberbach von 1503 (Nr. 335) ein Werk der Kleinkunst, dessen unbekannter Verfertiger Vorbilder aus der zeitgenössischen Malerei und Stecherkunst, vornehmlich des Martin Schongauer, übernahm.

Abgesehen von den Meisternamen auf Glocken (s.u. Kap. 4.8.) nennt sich erstmals 1420 der ausführende Künstler auf dem zerstörten Rüdesheimer Chorgestühl (Nr. 175) selbst. Auch der Meister des Kiedricher Laiengestühls und des Kanzelkorbs in St. Aegidius zu Mittelheim (Nr. 356), Erhart Falckener, bezeichnet sich in einer ausführlichen Meisterinschrift als Hersteller des Kunstwerks (Nr. 349). In den Kiedricher Inschrifttexten thematisiert er Heils- und Leidensgeschichte vor dem Hintergrund von Volksglauben, lokaler Heiligenverehrung und Wallfahrtswesen. Dabei verarbeitete er unterschiedliche zeitgenössische Textvorlagen. Die eher handwerklich gearbeiteten Laiengestühle in den Untertaunuskirchen in Holzhausen (Nr. 333) und Panrod (Nr. 458) aus dem 16. Jahrhundert sind anhand der deutlichen Stilverwandtschaft den Händen der auf dem Panroder Gestühl inschriftlich genannten Meister Simon aus Limburg und Matthias aus Hahnstätten zuzuweisen. Die Gestühle, die Werkverwandtschaft auch zum allerdings später datierten Laufenseldener Gestühl (Nr. 333) zeigen, werden durch vorwiegend einfache Ornamente und Initialen sowie Jahreszahlen gestaltet.

Grundsätzlich bleibt aber der sepulkrale Bereich für die Inschriftenproduktion vorherrschend; aus Mainz kommende Vorbilder und Einflüsse wirken auf Rheingauer Denkmäler ein oder diese werden gar von Mainzer Künstlern angefertigt. So wies man das Epitaph des Friedrich von Stockheim und seiner Ehefrau Irmel (Nr. 410) in Geisenheim anhand auffälliger Formbeziehungen dem Mainzer Künstler Peter Schro zu.447) Das bisher in der Literatur angenommene Oeuvre eines Hans Backoffen mit zahlreichen Zuschreibungen im Bearbeitungsgebiet und darüber hinaus wird jüngst wohl zu Recht angezweifelt.448) Es dürfte sich vielmehr um (zwei?) Werkstätten unterschiedlicher Qualitätsstufen gehandelt haben, von denen eine um 1505-1510 und eine weitere später in den 1520er Jahren am Mittelrhein tätig waren.449) Auch die Frage nach den Werken Peter und Dietrich Schros450) ist nicht endgültig geklärt. Ihnen wurde bislang eine ganze Reihe von Einzeldenkmälern des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet zugeschrieben, wie etwa die Kreuzigungsgruppen in Eltville (Nr. 350), Erbach (Nr. 384), Oestrich (Nr. 383), die Gethsemane-Gruppe in Eltville (Nr. 382), der dortige Taufstein von 1517 (Nr. 373) oder die in Eberbach befindlichen Epitaphien Allendorf und Heinsberg (Nrr. 376, 352).451) Allen genannten Werken einschließlich der Kiedricher Doppelmadonna von um 1512-1520 (Nr. 361) ist zudem die Verwendung einer erhabenen Kapitalis auf den Gewandsäumen einzelner Figuren gemeinsam.452)

Sowohl bei einigen nur zeichnerisch überlieferten als auch bei einzelnen erhaltenen Idsteiner Grafenepitaphien dürften bisher noch unidentifizierte Mainzer Werkstätten tätig gewesen sein. Wohl nur bei dem einstigen Prunkepitaph für den Grafen Johann Ludwig I. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (Nr. 516) und demjenigen für seinen Sohn Johann Philipp (Nr. 521) läßt sich anhand engster Stilverwandtschaften eine namentlich allerdings nicht nachzuweisende Künstlerpersönlichkeit festmachen, [Druckseite LXV] die dem mit Berhard Falk genannten Meister der St. Arnualer Grablege453) als Vorbild gedient haben könnte.

Die vor allem in Idstein noch vorhandenen Hausinschriften befinden sich meist auf Balken und Türstürzen, beim sog. „Killingerhaus” (Nr. 571) etwa auf einer in das Gesamtbauwerk an der Schauseite integrierten Holztafel. Die Inhalte variieren von Anrufungen um Schutz vor Brandkatastrophen über die Angaben der Bauherren und Eigentümer bis zu lateinischen Versen wie bei der 1605 datierten Spruchinschrift (Nr. 546), die darauf aufmerksam macht, daß die Scheune sich nur mit der Gnade Gottes fülle, wenn der Besitzer gottesfürchtig „die Worte des Heils liebt”454). Zu den selten erhaltenen Inschriftenträgern gehören mit Jahreszahlen bezeichnete Wetterfahnen (Nrr. 239, 276, 379, 570) und Sonnenuhren (Nr. 486).

Meistermonogramme zeigen sich in Einzelfällen wie auf dem Geisenheimer Tisch mit dem Kürzel M • F (Nr. 519) oder auf der Figurenplatte für den Eberbacher Abt Philipp Sommer von 1600 (Nr. 537) mit S B. Ebenfalls nur mit seinem Kürzel signierte Gerhard Wolff, der in den Jahren nach 1581 in Mainz und Umgebung tätig war und einige Prunkepitaphien in Heidelberg, Marburg und Wertheim schuf, auch das große, zwischen 1599 und 1608 entstandene Epitaph der Elisabeth von Schöneberg (Nr. 524) in der Eltviller Pfarrkirche und wohl auch das Rüdesheimer Epitaph für Heinrich Engelhart Brömser (Nr. 518). Das Eltviller Epitaph des Philipp Frei von Dehrn von 1571 (Nr. 481) ist durch das Monogramm HRH als Werk des Trierer Bildhauers Hans Ruprecht Hoffmann bezeichnet.

Anhand von Steinmetzzeichen gelingen mitunter auch Meisteridentifizierungen. So konnte der Kiedricher Marktbrunnen455) von 1541 (Nr. 419) durch das Steinmetzzeichen als Werk des Heidelberger Meisters Moritz Lechler gesichert werden.456) In einem Einzelfall war eine um 1625 im Idsteiner Raum tätige Werkstatt sogar anhand der Verwendung einer speziellen Schlußvignette jeweils am Ende der Inschrift nachzuweisen (Nrr. 587, 589, 590, 592).

Über die Auftraggeber für Grabplatten und Denkmäler sind wir in den seltensten Fällen unterrichtet, doch entstammten sie in der Regel bis ins 15. Jahrhundert hinein dem Adel und der Geistlichkeit.457) Erst seit dem 16. Jahrhundert lassen sich Aufträge aus dem Bürgertum nachweisen.458) In der gereimten Inschrift des Geisenheimer Tisches von 1597 (Nr. 519) etwa nennt sich der Auftraggeber des Stückes und teilt zugleich den Anlaß für die Anfertigung mit, nämlich das Gedenken für ihn imTodesfalle. Handschriftliche Auftragsvergaben oder Testamente, die nähere Bedingungen zur Gestaltung der entsprechenden Grabdenkmäler enthalten,459) sind bisher für das Bearbeitungsgebiet nicht bekannt geworden. Ein vereinzeltes, wenngleich etwas anders zu gewichtendes Zeugnis liegt in der Urkunde von 1331 vor, worin der Eberbacher Konvent sich bereit erklärte, die Kosten für die Grableite und Bestattung Graf Eberhards III. von Katzenelnbogen (Nr. 38) zu übernehmen.460) Mit hoher Wahrscheinlichkeit war damit auch die Kostenübernahme für die Herstellung des erforderlichen Grabdenkmals verbunden, ein Hinweis auf eine ausführende Werkstatt fehlt jedoch.

Zitationshinweis:

DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Einleitung, 4. Inschriftenträger und Inschriftenarten (Yvonne Monsees), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05e0003.

  1. Vgl. ausführlich DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXIVff. »
  2. Darauf wies R. Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIIIf. überzeugend hin. »
  3. Vgl. vor allem die von der Funktion der Grabmäler ausgehenden, methodischen Vorschläge zur Begriffsdefinition von Anneliese Seeliger-Zeiss in DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXX-XXXIII; auch dies. Grabstein oder Grabplatte? - Anfragen zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals (Grundsatzreferat); Schmidt, Mittelalterliche Grabmalstypen und Eberhard J. Nikitsch, Gedanken zu „Grabstein oder Grabplatte?” (Diskussionsbeitrag), alle in Epigraphik 1988 (s.d.) 283-312; eingehend auch DI 29 (Worms) XXXIVff. und 31 (Aachen Dom) XXVIII. »
  4. Hierunter versteht man ein meist mehrteiliges Grabmal in der Form eines sich über dem Boden erhebenden, mitunter auch den Sarg bergenden Unterbaus mit einer glatten oder figürlichen Deckplatte. Diese trägt in der Regel eine auf dem nach außen oder innen abgeschrägten Rand umlaufende Inschrift, vgl. Weckwerth passim; Schmidt, Mittelalterliche Grabmalstypen 302f. »
  5. Grundlegend RDK V 872-921. Zu der ursprünglichen Bedeutung des Begriffs als lyrische Gattung und literarisches Denkmal vgl. Rädle, Epitaphium; vgl. auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXV mit Anm. 67. »
  6. Vgl. etwa Anne-Dore Ketelsen-Volkhardt, Schleswig-Holsteinische Epitaphien des 16. und 17. Jahrhunderts. Neumünster 1989 (Studien zur schleswig-holsteinischen Kunstgesch. 15.). »
  7. Vgl. DI 29 (Worms) XXXVIIf. »
  8. Vgl. hierzu DI 2 (Mainz) 37; DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXXII. »
  9. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXIVf. auch zum folgenden. »
  10. Vgl. ebd. XXVf. mit entsprechenden Belegen. »
  11. Illi 17. »
  12. Vgl. Stutz, Benefizialwesen 272 mit Anm. 41, 42., 278 mit Anm. 65. »
  13. Vgl. u.a. Karl Stüber, Commendatio animae. Sterben im Mittelalter. Bern, Frankfurt a.M. 1976 (Arbeiten aus d. Hist. Sem. d. Univ. Zürich. 48.), bes. 22-36; Brandt, Bürgertestamente 22-25; Schulz, Testamente 36-112, zu den Formen der Seelgerätstiftung 39-96; Jaritz, Seelenheil 60f.; Gerhard Jaritz, Seelgerätstiftungen als Indikator der Entwicklung materieller Kultur im Mittelalter. In: Materielle Kultur und religiöse Stiftung im Spätmittelalter. Internat. Round-Table-Gespräche, Krems a.d. Donau. Wien 1990 (Österr. Akad. d. Wiss., Phil.-hist. Kl., Sitzungsber. 554., Veröff. Inst. f. Mittelalterl. Realienkde. Österr. 12.) 13-35. »
  14. Vgl. Jaritz, Seelenheil 69f.; vgl. auch Elisabeth Vavra, Pro remedio animae - Motivation oder leere Formel. Überlegungen zur Stiftung religiöser Kunstobjekte. In: Materielle Kultur (...) 123-156. »
  15. Eine Witwe Luckardis wies 1254 beispielsweise dem Kloster Weinbergsbesitz und Geld zur Förderung ihres Seelenheils zu, vgl. UB Eberbach II 1 Nr. 44; 1308 bekannte Abt Peter von Eberbach, daß man die Begine Mentha von Osterspai gegen eine Rente in die Bruderschaft des Klosters aufgenommen habe. Dafür verpflichtete sich Eberbach, die Begine und ihren Onkel in das Seelbuch einzutragen, vgl. UB Eberbach II 2 Nr. 642, zum Seelbucheintrag zum 14. August (Roth, Geschichtsquellen III 44) vgl. Meyer zu Ermgassen, Untersuchungen 52 mit Anm. 90. »
  16. Vgl. Nikitsch, Sepulkralkultur passim. »
  17. Nur außergewöhnliche Gründe dürften die von der Haupthand des Eberbacher „Oculus memorie” nach 1206 verzeichnete Bestattung des klosterfremden Dekans Dieter von Bingen in Eberbach gerechtfertigt haben, vgl. Ocul. mem. I 305. »
  18. UB Eberbach II 1 Nr. 317. »
  19. HHStAW 22/231. »
  20. UB Eberbach II 1 Nr. 414. »
  21. Vgl. beispielsweise zum Bestattungswunsch von nieder- oder nichtadligen Laien in den Klöstern Altenberg, Himmerod und Marienstatt Schulz, Testamente 53. »
  22. Vgl. ebd. 51. »
  23. Vgl. zur Bedeutung des „magister grangie” Heinrich Meyer zu Ermgassen, Congregatio Eberbacensis. Die Eberbacher Klostergemeinde 1136-1250. In: Hess. Jb. f. Landesgesch. 33 (1983) 18f. »
  24. HHStAW 22/326; zum späteren Datum 1286 März 1 vgl. NUB I,2 Nr. 1051. »
  25. Bär, Eberbach II 254. »
  26. Bär, Eberbach II 296f.; Struck, Beginen 187. »
  27. Sie stiftete aus ihren umfangreichen Besitz darüberhinaus Legate an das Mainzer Frauenkloster St. Agnes, die zweckbestimmt für die Anschaffung von Büchern auszugeben waren, vgl. allgemein zur selten bei Laien nachgewiesenen Stiftung von Büchern und Bibliotheken Brandt, Bürgertestamente 5, 10; auch Schulz, Testamente 112f. »
  28. HHStAW 22/1178 zu 1382 Mai 11. »
  29. Daß die Bestattung in einer Domkirche von besonderem Wert für das adlige Selbstverständnis war, wies Stefan Weinfurter, Herrschaftslegitimation und Königsauthorität im Wandel: Die Salier und ihr Dom zu Speyer. In: Die Salier und das Reich. Hrsg. v. S. Weinfurter. Bd. 1: Salier, Adel und Reichsverfassung. Sigmaringen 1991, 55-96, hier 66f. überzeugend nach; vgl. für bestimmte Bestattungsbereiche in Stiftskirchen auch Fritz V. Arens, Kapitelsaal und Sepultur bei deutschen Dom-und Stiftskirchen. In: Würzburger Diözesangeschbll. 18/19 (1956/57) 62-73. »
  30. Vgl. Spieß, Familie 481 Anm. 129. »
  31. Für weibliche Familienangehörige war ein Zugang zu diesen Instituten nur mit päpstlicher Dispens zu erreichen, vgl. ebd. 488 Anm. 170. »
  32. Vgl. aus der Fülle der Literatur etwa für den hohen Adel Alois Gerlich, Seelenheil und Territorium. Testamentsrecht von Fürsten und Grafen im Spätmittelalter. In: Land und Reich, Stamm und Nation. Festgabe f. Max Spindler z. 90. Geb. Bd. I, München 1984, 395-414. »
  33. Siegfried von Dotzheim (†1316, Nr. 25) stiftete die älteste Grabkapelle in Eberbach drei Jahre vor seinem Tode, bei Walter V. von Kronberg (†1353, Nr. 81) liegen 13 Jahre zwischen der Stiftung des Altars, vor dem die Grablege gewünscht wurde, und dem Todeszeitpunkt. »
  34. Vgl. Frank, Totenbuch 37. »
  35. Vgl. Übersicht bei Sattler, Sanierung 1, 272-274 und 267 Abb. 3 mit Plan des Grundrisses und Eintragung der Bauphasen. »
  36. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 81; Rossel, Kirche 15. »
  37. Roth, Geschichtsquellen III 24. »
  38. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXVIII. »
  39. Vgl. Otto G. Oexle, Die Gegenwart der Toten. In: Death in the Middle Ages. Ed. H. Braet, W. Verbeke. Leuven 1983 (Mediaevalia Lovaniensia Series 1,9.) 19-77, hier 65-68. »
  40. Vgl. Staab, Grablege 109. »
  41. Möglich wäre auch eine Wandanbringung des jüngeren Figurensteines. »
  42. Vgl. Horst, Rittergrabmäler passim. »
  43. Vgl. zu vorwiegend österreichischem Material Helfried Valentinitsch, Die Aussage des spätmittelalterlichen Grabmals für die adelige Sachkultur. In: Adelige Sachkultur des Spätmittelalters. Wien 1982 (Österr. Akad. d. Wiss., Phil.-hist. Kl., Sitzungsber. 400; Veröff. d. Inst. f. mittelalt. Realienkde. Österr. 5.) 273-292, hier 278-288. Der Autor kam zu dem Schluß, daß gegenüber der Darstellung mit Waffen und Rüstung die religiöse Aussage des Denkmals in den Hintergrund trete, vgl. 278-282. »
  44. Vgl. allgemein Greska. »
  45. Monsees, Grabdenkmäler 118. »
  46. Als Attribut des Gebetes gedeutet von Greska 102. »
  47. Vgl. zu Kindergrabmälern im 16. und 17. Jh. Anneliese Seeliger-Zeiss, Das Grabmal des Prinzen Heinrich von Sachsen in Weikersheim - Überlegungen zur Gattung des Kindergrabmals im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. In: Denkmalkunde und Denkmalpflege. Wissen u. Wirken. Fschr. f. Heinrich Magirius z. 60. Geb. Dresden 1995, 255-274. »
  48. Vgl. hierzu DI 29 (Worms) XXXVII u. Nr. 145»
  49. Vgl. etwa die Beispiele im Mainzer Dom, so DI 2 (Mainz); DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXI. »
  50. Vgl. DI 23 (Oppenheim) XX Anm. 73. »
  51. Vgl. allgemein zu diesem Denkmaltypus RDK V Sp. 921-932. »
  52. Vgl. zu der in Trier häufigeren Existenz dieser Epitaphaltäre zukünftig DI Trier. »
  53. Vgl. hierzu Monsees, Typologie passim. »
  54. Vgl. Braun, Tracht 129-132 zu Bernhard von Clairvaux. »
  55. Erstmals im Bearbeitungsgebiet 1357 bei Nr. 86 nachgewiesen. »
  56. Vgl. Monsees, Typologie 33f. »
  57. Vgl. allgemein Monsees, Bemerkungen. »
  58. Vgl. grundlegend Kniffler passim; Arens, Goldenes Mainz; Kunst um 1400, 41 zu den Grabmälern ab 1390; Kessel, Memorialfunktionen passim. »
  59. Ob hier Werkleute des Umkreises des Severi-Meisters, dieser selbst oder andere Hände tätig waren, die in Zusammenhang mit den Figurenkonsolen des Eberbacher Kreuzganges um 1380 standen, so Zisterzienserkatalog 552, bedarf noch einer eingehenden Untersuchung. »
  60. Nrr. 172, 177, 227, 229, 233, 235, 250, 264, 275, 331, 332, 337, 341, 381, 385, 388, 398, 400, 406, 420, 423, 425, 434, 439, 451, 454, 459, 461, 462, 468, 469, 475, 487, 496, 527»
  61. So bezeichnete Helwich auch die Memorialzeugnisse für einzelne Mitglieder der Familie Kämmerer von Worms gen. von Dalberg in der Oppenheimer Katharinenkirche als „insignia (...) ex alto suspensa” und machte klar, daß die Verstorbenen außer diesen Totenschilden zusätzliche Epitaphien besaßen, die er in bewährter Weise dann als solche kennzeichnete, vgl. DI 23 (Oppenheim) Nrr. 103 und 104 oder Nrr. 129 und 130. Daß es sich zweifelsfrei um Totenschilde handelte, beweist etwa derjenige für Georg Kämmerer von Worms gen. von Dalberg von 1561 in Oppenheim, das 1823 noch erhalten war, vgl. ebd. Nr. 164»
  62. Vgl. etwa DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 380 m. Abb. 182. »
  63. Vgl. DI 13 (Nürnberg). »
  64. Sie reichen von der sprachlichen Gestaltung, dem Sprachniveau bis hin zur Verwendung von Latein und Volkssprache, vgl. dazu Christine Wulf, Versuch einer Typologie der deutschsprachigen Inschriften. In: Epigrapik 1988 (...) 127-138 und DI 29 (Worms) LXXXVIIff. »
  65. Vgl. Katalog Nr. 2 Anm. 12. »
  66. Vgl. zu dieser Beobachtung für das 16. und 17. Jh. Fidel Rädle, Literarische Typik und historischer Einzelfall. In: Quellenwert 239-251. »
  67. Vgl. etwa die Grabdenkmäler der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt (†1320), Mathias von Bucheck (†1328), Adolf I. von Nassau (†1390) alle in DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37, 56. Zur Verwendung hexametrischer Dichtung vgl. unten Nr. 64 mit Anm. 1, auch Nr. 103. Die dort mitgeteilten Ergebnisse sind den Untersu-chungen von Dr. Sebastian Scholz zu verdanken. »
  68. Vgl. unten Kap. 6. »
  69. Vgl. Nr. 528»
  70. Vgl. Nr. 534»
  71. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXVIII. »
  72. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXIX. »
  73. DI 37 (Lkr. Rems-Murr) Nr. 6»
  74. Vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 1a; vgl. auch Rüdiger Fuchs, Die Katharinenkirche zu Oppenheim als Grablege. In: St. Katharinen zu Oppenheim. Lebendige Steine - Spiegel der Geschichte. Hrsg. v. C. Servatius, H. Steitz, F. Weber. Alzey 1989, 129-157, hier 139. »
  75. Vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 670. »
  76. Vgl. DI 29 (Worms) Nr. 38»
  77. Ebd. Nr. 51»
  78. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 19»
  79. Vgl. DI 29 (Worms) XCVIIff. »
  80. Vgl. zu dieser Schlußformel Hans J. Rieckenberg, Über die Formel „Requiescat in pace” in Grabinschriften. In: Nachrichten d. Akad. d. Wiss. in Göttingen, Phil.-hist. Kl. 12 (1966) 449-452. »
  81. So bei Nrr. 19, 20, 23-25, 27, 29, 32, 33, 36, 39, 40-42, 346, 49-51, 57, 59, 60, 73-75, 84, 89, 94; übrigens durchgängig bei allen Sepulturen der Adelsfamilie der von Lorch gen. von Leyen (vgl. Nrr. 40, 49, 51). »
  82. Beispielsweise tritt die Verbindung von Anno domini ... obiit NN mit der Fürbitte cuius anima requiescat in pace im Kreis Bergstraße erst mit dem Jahr 1400, regelmäßig dann ab 1427 auf, vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX, auch dort Nr. 40, während man für den benachbarten Kreis Bad Kreuznach diese Kombination schon 1313 nachweisen kann, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 20, sicher und vollständig in Nr. 27 von 1340. Anders gelagert ist der Fall in Worms, wo die Fürbittformel, abgesehen von zwei früheren, unsicheren Verwendungen 1332, erst nach 1400 einsetzt, vgl. DI 29 (Worms) LXXXIX. »
  83. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XV. »
  84. Dort 1348, vgl. DI 14 (Fritzlar) Nr. 16. »
  85. Vgl. DI 29 (Worms) LXXXIXf. und DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX. »
  86. So auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXf.; DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX mit dem Auftreten dieser Formeln erst an der Wende zum 16. Jahrhundert. »
  87. Etwa DI 29 (Worms) XC; DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX. »
  88. Anders die Beobachtung in DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX, demzufolge dort eine Verbindung von Bibeltexten mit Grabinschriften nur bei Pfarrern und Bürgerlichen entgegentritt und dies grundsätzlich auf Epitaphien. »
  89. Vgl. Rudolf Mohr, Der unverhoffte Tod. Theologie- und kulturgeschichtliche Untersuchungen zu außergewöhnlichen Todesfällen in Leichenpredigten. Marburg/Lahn 1982 (Marburger Personalschriften- Forschg. 5.) »
  90. Vgl. den ähnlich gelagerten Befund in DI 34 (Lkr. Bad. Kreuznach) XXXI. »
  91. Vgl. hierzu Spieß, Ständische Abgrenzung 186 und 203f. »
  92. Vgl. umfassend Volker Rödel, Reichslehnswesen, Ministerialität, Burgmannschaft und Niederadel. Studien zur Rechts- und Sozialgeschichte des Adels in den Mittel- und Oberrheinlanden während des 13. und 14. Jahrhunderts. Darmstadt u. Marburg 1979 (Quellen u. Forschgn. z. hess. Gesch. 38.) hier 463ff., 467. »
  93. Spieß, Ständische Abgrenzung 186. »
  94. Die weibliche Variante domicella tritt im Bearbeitungsgebiet deutlich früher und häufiger auf: 1399 Gräfin Agnes von Katzenelnbogen (Nr. 141): nobilis domicella; 1432 eine unbekannte Agnes (Nr. 185): honesta domicella; 1434 Margarethe von Scharfenstein (Nr. 189): venerabilis domicella als Ehefrau des Konrad von Erlen (armiger); 1446 Christina von Buches (Nr. 198): honorabilis domicella; 1459 Elisabeth Stump von Waldeck (Nr. 217) domicella. Anders als bei diesen steht domicellus meist ohne Epitheton, erstmals 1438 bei Johannes Gelthaus zum Jungen Aben(d) (Nr. 191); 1444 Graf Johann IV. von Katzenelnbogen (Nr. 197); 1453 Graf Philipp d.J. von Katzenelnbogen (Nr. 210); 1459 Tilmann von Schönburg auf Wesel (Nr. 218); 1454/71 Adam von Allendorf (Nr. 212): nobilis domicellus, ebenso letztmals im Bestand 1479 bei Graf Philipp d.Ä. von Katzenelnbogen (Nr. 256), hier aber in Verbindung mit comes und dominus. »
  95. Vgl. auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXII. »
  96. Bis 1400 Nrr. 22, 29, 37, 78, 81, 82, 133, 134, 137, 157»
  97. Bereits 1178, 1186 in Weiheinschriften als Bezeichnung für einen Bischof, vgl. Nrr. 5, 7, 9, 52-55, 64, 100, erhaltene Grabplatte von 1381 vgl. Nr. 118. Diese Kombination von venerabilis mit pater oder dominus läßt sich in Worms erst 1410 bei der Grabinschrift des Bischofs Matthäus von Krakau belegen, vgl. DI 29 (Worms) Nr. 211, während die Verbindung reverendus in Christo pater 1405 bei Bischof Eckhard von Ders zu beobachten ist, vgl. ebd. Nr. 207. In Mainz seit 1396 belegt, vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 61, ist diese Formel auch in Würzburg standardisiert bei Bischofsgräbern nachzuweisen, vgl. DI 27 (Würzburg) Nrr. 47, 53, 161, 221, 241, 266, 305. »
  98. In Kloster Bebenhausen wurde 1223 dominus [...] abbas ohne Epitheton verwendet, vgl. Grabdenkmale Bebenhausen 30 Nr. 5, die Formel reverendus dominus dort seit 1412, vgl. ebd. 40 Nr. 19, reverendus in Christo pater et dominus dominus dann 1460, ebd. 46 Nr. 23; in Kloster Herrenalb ab 1403 venerabilis dominus [...] quondam abbas, vgl. DI 30 (Lkr. Calw) Nr. 70; in Kloster Maulbronn tritt die Form venerabilis abbas zwar erstmals bereits 1273 entgegen, doch wird in nennenswerter Dichte erst ab 1402 venerabilis pater dominus stereotyp verwendet, vgl. DI 22 (Enzkreis) Nrr. 7, 49, 96, 156»
  99. Nrr. 254 zu 1478, 261 zu 1483, 341 zu 1507. Dieses Epitheton ist bislang nur einmal nachgewiesen in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 245 zum Jahr 1515. »
  100. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXV. »
  101. So auch im Seelbuch bei Jutta von Bechtolsheim anläßlich ihrer Seelgerät-Stiftung von 1800 Gulden lt. Eberbacher Seelbuch, ed. Roth, Geschichtsquellen III 31, oder der Bopparder Begine Meckela von Ehrenthal, ebd. 37f. »
  102. Nrr. 28, 58 mit dem Epitheton honesta und domina. »
  103. Vgl. zur Witwenrolle Illi 69; als Kennzeichen trugen Beginen den weißen Schleier als Anlehnung an die Witwentracht. Offenbar floß diese Kennzeichnung auch in das Grabbild der Beginen ein. »
  104. Im Seelbuch erscheint die Formel „devota puella” etwa bei Adelheid von Schöneck, vgl. Eberbacher Seelbuch ed. Roth, Geschichtsquellen III 16. »
  105. Vgl. Illi 68-74; vgl. auch Artikel „Beginen” in Lexikon Mönchtum 82-84. »
  106. Das entsprechende, im Kreisgebiet nicht nachgewiesene Pendant findet sich auf Laiendenkmälern etwa in dem Gebrauch von amicus huius ecclesiae, vgl. DI 29 (Worms) XCI für Angehörige der Familie der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg. Hier dürfte allerdings die Begründung des Grabplatzes in einer Stiftskirche kaum notwendig gewesen sein; eher wird damit auf die Gönnerschaft des Verstorbenen für die jeweilige Kirche abgehoben. »
  107. Vgl. Nikitsch, Sepulkralkultur 187ff. »
  108. Vgl. zu diesem Phänomen in der Eberbacher Enkelgründung Disibodenberg DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXIX Anm. 86. »
  109. Vgl. Reg. Katz. an entsprechender Stelle, im Katalog die Nrr. 31, 162, 163, 167, 210, 256»
  110. Demandt, Frage 80. Dabei dürfte sich die Reichsstadt Frankfurt mit ihrem Kanzleigebrauch als vorbildgebend erwiesen haben, die bereits seit der 1. Hälfte des 13. Jh. den Jahresanfang mit dem 1. Januar gleichsetzte. »
  111. Demandt, Frage 81. Dieser Stil war spätestens seit der Mitte des 13. Jh. in der Trierer Diözese in Gebrauch, vgl. hierzu ausführlich Schmidt, Mos Treverensis 255. Auch beim Mainzer Stil ist ein entsprechender Zusatz hin und wieder nachzuweisen, vgl. etwa Reg. Katz. Nrr. 1161, 1162, 2146, 2605, 2606, 2681. »
  112. Schmidt, Mos Treverensis 257f. »
  113. Grotefend, Taschenbuch 14. »
  114. Vgl. den auf 1131 datierten, in seiner Echtheit aber angezweifelten Gründungsbericht in MUB I Nr. 575, hierzu die eingehenden Bemerkungen Moßigs 58-65, 71f. »
  115. Ebd. 72 mit Anm. 5; dieses Klosterverzeichnis wurde 1631 von Prior Philipp Hofheim in seine Sammelhandschrift „Protocollum s. Ordinis Cisterciensis (...)” aufgenommen, die sich heute in der Universitätsbibliothek Düsseldorf befindet. »
  116. Dies bezieht sich auf die Nrr. 14, 19, 23, 30, 35, 36, 40, 43, 44, 55, 58, 61, 81, 84, 86, 91, 99, 102, 105, 117, 129, 137, 144, 160, 166, 167»
  117. Enthalten in Roth, Geschichtsquellen III 1-61 Eberbach, 61-69 Kiedrich. »
  118. Frank, Totenbuch 59. »
  119. Vgl. Meyer zu Ermgassen, Untersuchungen 52-56, hier 53f. »
  120. Ebd. 54f. mit Anm. 108. »
  121. Beispielsweise bei Peter Battenberg Nr. 392; vgl. auch DI 29 (Worms) XCIX. »
  122. Das Cistercienserkloster Marienstatt im Mittelalter. Urkundenregesten, Güterverzeichnisse und Nekrolog. Bearb. v. Wolf-Heino Struck. Wiesbaden 1965 (Veröff. Hist. Komm. f. Nassau 18.) 621f. »
  123. Vgl. Fuchs, Weiheinschriften passim. »
  124. Vgl. Braun, Altar 631. »
  125. Ebd. Anm. 1 mit dem Formular. »
  126. Vgl. Gerlich, Pfarreien 63. »
  127. Vgl. oben Vorbemerkung; aus der archivalischen Überlieferung, die hier im wesentlichen unberücksichtigt bleiben mußte und nur in Einzelfällen herangezogen werden konnte, seien an dieser Stelle genannt: Absteinungs-, Grenzbegehungs- und Grenzerneuerungsprotokolle, Gütervermessungen für einzelne Rheingauer Gemeinden und Klöster in reicher Anzahl und verschiedener Zeitstellung, vor allem in den HHStAW-Abt. 101 und 108 (Rheingau) und den Gemeindearchivalien in Abt. 360. Es würde angesichts der Materialfülle zu weit führen, diese hier auflisten zu wollen. »
  128. Etwa Nr. 176; vgl. auch die entsprechenden Bemerkungen in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXVII. »
  129. Vgl. DI 18, 17 und 8. »
  130. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXIX. »
  131. Vgl. Sauermann, Glocke. »
  132. Vgl. ebd. »
  133. Vgl. DI 39 (Jena Land) XXXIX-XLII. An dieser Stelle ist Herrn Dr. Klaus Hallof, Berlin, für die frdl. Bereitstellung seiner diesbezüglichen Unterlagen zu danken. Eine gleichfalls nicht zu entschlüsselnde Aneinanderreihung trug die Winkeler Evangelistenglocke von 1382 zusätzlich zu der Anrufung der Gottesmutter und der Aufzählung der Evangelistennamen, s.u. Nr. 123»
  134. DI 39 (Jena Land) XLI. »
  135. Aus diesem Grund wird man die Interpretationen solcher Kryptogramme mit größten Vorbehalten zu betrachten haben, zumal sie sich vielfach unwissenschaftlicher Methodik bedienen, vgl. die entsprechende Kritik an Fritz Hugo Schlippes Deutungsversuchen in DI 39 (Jena Land) XXXIXf. »
  136. Vgl. zu diesem Datierungsvorschlag bei den beiden von seiner Hand stammenden Glocken in St. Leonhard zu Frankfurt Bund, Frankfurter Glockengießer 156 Abb. 2, 157 Abb. 3. »
  137. Vgl. ebd. 160. »
  138. Vgl. umfassend Köster, Tilmann von Hachenburg passim. »
  139. Vgl. zu ihm Poettgen, Andernacher Gießerwerkstatt 39. »
  140. Zu ihm und dem mit ihm verwechselten Clas von Echternach vgl. Poettgen, Trierer Glockengießer 87-95. »
  141. Vgl. dazu Dorgelo, Klokkengieters; Poettgen, Studien. »
  142. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLIII. »
  143. Vgl. Kap. 5.4. »
  144. Dieser Befund ist deckungsgleich mit dem Ergebnis des Landkreises Bad Kreuznach, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLIII; vgl. auch Kap. 5. »
  145. Vgl. u.a. H. Keller, Künstlerstolz und Künstlerdemut im Mittelalter. In: Fschr. d. wiss. Gesell. an d. Johann Wolfgang Goethe-Univ. Frankfurt a.M. Wiesbaden 1981, 191-219. »
  146. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXVI. »
  147. Vgl. zu diesem Klingelschmitt, Magister passim. »
  148. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXXVII und Nr. 39; Schupp, Wandmalereien 136, 140-143. »
  149. Vgl. ausführlich Beeh, Typus. »
  150. Lühmann-Schmid 2, 80-82. »
  151. Vgl. hierzu Winfried Wilhelmy, Hans Backoffen, ein Künstler ohne Oeuvre. In: MzZschr. (im Druck). »
  152. Frdl. Information von Dr. Wilhelmy, Mainz. Im Katalog wurden die bisherigen Zuschreibungen an Hans Backoffen und seinen Umkreis übernommen, da eine eingehende Diskussion der Werkstattfragen noch aussteht. »
  153. Zu beiden vgl. Lühmann-Schmid 1 und 2. »
  154. Vgl. Goeltzers kritische Bemerkungen zu Backoffen und seinem Schülerkreis, der fallweise alte Zuschreibungen ablehnte bzw. Neuzuschreibungen an unbekannte Künstler ohne oder nur mit vorsichtigem Bezug zu Backoffen vornahm. »
  155. Vgl. Kap. 5.4. »
  156. Vgl. Hauck, Grabdenkmäler passim. »
  157. Vgl. zu Hausinschriften vor allem DI 28 (Hameln). »
  158. Vgl. zu diesem Monsees/Staab, Marktbrunnen. »
  159. Vgl. Krebs, Lechler. »
  160. Vgl. DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXXIII mit vergleichbarem Befund. »
  161. Bei Glocken ist dieser Auftraggeber- bzw. Eigentümerkreis bereits in der 2. Hälfte des 14. Jh. in der entsprechenden Inschrift belegt (Nr. 146). »
  162. Wie dies beispielsweise bei den Denkmälern der Trarbach-Werkstatt der Fall war, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXVIIf. »
  163. Vgl. Reg. Katz. I Nr. 760 zu 1331 April 23. »