Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 174 Oberwesel, Kath. Pfarrkirche St. Martin 1522, 1590

Beschreibung

Grabplatte der Katharina Feyst mit nachgetragenem Sterbevermerk für Maria Feist, innen im nördlichen Seitenschiff an der Wand befestigt. Große, sehr dünne Platte aus Schiefer mit Umschrift zwischen Linien (A), in den Ecken jeweils eine Rosette. Im Feld unter einer mit Rankenwerk verzierten Kielbogenarkade flachreliefierte Figur der Verstorbenen mit Mantel, Schleier und Rosenkranz in den betend zusammengelegten Händen. Sie steht auf einem kleinen, mit der Jahreszahl (B) bezeichneten Podest. Ihr Haupt wird von zwei flachreliefierten Marken im Wappenschild flankiert. 1590 wurde etwa in Kniehöhe eine dreizeilige Inschrift (C) mit zwei weiteren, darunter eingeritzten Marken nachgetragen. Die rechte Marke wird von den Initialen (D) begleitet.

Maße: H. 216, B. 93, Bu. 5,5 (A), 1,5 (B), 4,5-6 (C) cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versal (A), Kapitalis (C, D).

Bild zur Katalognummer 174: Grabplatte der Katharina Feyst mit nachgetragenem Sterbevermerk für Maria Feist

Annete Schwan (GDKE Denkmalpflege) [1/1]

  1. A

    Anno · d(omi)nia) m · vc · xxii / des · xi · dags · im · braichmaint · starb · dye · / ersame · catharina · / feyst · der · got · genedich · sey · amen

  2. B

    · 1 · 5 · 2 · 2 ·

  3. C

    A(NN)Ob) · 1590 · 30 · NOV(EMBRIS) / OBIIT MARIA FEIS=/TIN ·

  4. D

    L F(EIST)

Datum: 11. Juni 1522.

Wappen1):
unbekannt2)Katharina Feyst (?)3)
Marken: Maria Feist (?)4)L(...) Feist (?)5)

Kommentar

Abgesehen von dem schleifenverzierten frakturähnlichen Versal handelt es sich um eine exzellent ausgeführte Minuskel, die als Besonderheiten i-longa bei im und x mit zwei gebogenen Schrägschäften zeigt, von denen der rechtschräge in einem dünnen Haarstrich unter die Grundlinie geführt ist; der Mittelbalken ist trotzdem erhalten. Auffallend sind die durch weite Wortabstände entstandenen Zwischenräume, die durch kunstvoll gestaltete Worttrenner in Form rankenverzierter Quadrangeln gefüllt werden. Die unauffällige Kapitalis weist erhöhte Buchstaben auf.

Bei der sonst nicht bezeugten Katharina Feyst dürfte es sich um eine begüterte Bürgerliche aus Oberwesel gehandelt haben, die in ihrer Pfarrkirche St. Martin begraben wurde und deren Grabplatte etwa zwei Generationen später zur Anbringung der Sterbedaten eines weiteren Mitglieds der Familie diente. Ob Maria Feist allerdings im gleichen Grab bestattet wurde, muß offen bleiben. Paulys Annahme6), Katharina Feist sei mit einer Äbtissin des nahegelegenen Zisterzienserinnen-Klosters Allerheiligen zu identifizieren, deren Grabplatte spätestens nach der Auflösung des Klosters im Jahre 1802 in die Martinskirche verbracht worden sei, beruht offensichtlich auf einer Fehlinterpretation der Zierarchitektur als Abtsstab und läßt sich weder durch das Formular noch durch sonstige Belege stützen.

Textkritischer Apparat

  1. Der im Anschluß fehlende Worttrenner erklärt sich durch die eingeritzt in die Zeile ragende Spitze des Kielbogens.
  2. O klein hochgestellt.

Anmerkungen

  1. Trotz der unterschiedlichen Plazierung dürfte aufgrund der großen Ähnlichkeit der Marke im heraldisch linken Wappen mit der nachgetragenen, heraldisch rechts angebrachten Marke davon auszugehen sein, daß es sich im ersten Fall um das Wappen für Katharina Feyst, im zweiten um die Marke für Maria Feist handelt. Bei der mit L F bezeichneten Marke müßte es sich folglich um das des Ehemanns von Maria, bei dem verbliebenen Wappen um das des Ehemanns von Katharina handeln.
  2. Marke Nr. 11.
  3. Marke Nr. 12.
  4. Marke Nr. 26.
  5. Marke Nr. 27, begleitet von den Initialen L F.
  6. Vgl. Pauly, Stifte 418 und ihm folgend Kdm. 556. - Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 72 führt die "Grabplatte für die Äbtissinnen Katharina Feist und Maria Feist" sogar als Beispiel für die bürgerliche Durchdringung des Zisterzienserinnen-Konvents in der Mitte des 16. Jh. an.

Nachweise

  1. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 555 mit Abb. 390.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 174 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0017404.