Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 11† Boppard 2.H.6.-7.Jh.?

Beschreibung

Grabstein des Priesters Nonnus. Im Dezember 1868 bei Ausschachtungsarbeiten auf dem Gebiet des fränkischen Gräberfeldes "Im Proffen" in situ entdeckt1), 1879 im geplanten Museum der Stadt Boppard nachgewiesen2), heute dort nicht mehr auffindbar. Kleiner hochrechteckiger Quader aus Kalkstein mit neunzeiliger Inschrift zwischen Linien. Etwas unterhalb der Mitte eine Beschädigung.

Nach Bendermacher (Nachzeichnung).

Maße: H. 28, B. 18 cm.

Schriftart(en): Vorkarolingische Kapitalis, Typ 2 (Fränkische Schrift).

  1. HIC REQVI/ISCIT IN / PACE NON/NVSa) PR(E)S(BY)T(E)R / OVIIT [Q]V/IN[TO] DIE / AN(TE) K(A)L(EN)D(A)S / SEPTEM/BRIS

Übersetzung:

Hier ruht in Frieden der Priester Nonnus. Er starb am 5. Tag vor den Kalenden des Septembers (28. August).

Kommentar

Auch wenn die exakt wirkende Nachzeichnung nicht alle Feinheiten der Schriftausführung wiedergeben dürfte, so treten hier die durch Schaftverlängerung und eckige Buchstaben gekennzeichneten Eigentümlichkeiten der fränkischen Schrift noch deutlicher als beim Chrodebertus-Stein hervor. Auffällig sind spitzes A mit geknicktem Mittelbalken, innen offenes B, eckiges C mit verlängertem Schaft, E, F, P und R mit Schaftverlängerung, K mit gewölbtem unteren Schrägbalken, L mit linksschräg gestelltem Balken, konisches M mit halbhohem Mittelteil, N mit eingezogenem Schrägschaft, O in runder wie rautenförmiger Form, Q unzial mit linksschrägem Schaft sowie S mit linksschrägem, beidseitig verlängertem Schaft und angesetzten Bögen.

Die Formularteile sowie die nicht dem klassischen Latein entsprechenden Formen REQVIISCIT statt REQVIESCIT und OVIIT statt OBIIT sind auch sonst in vergleichbaren frühchristlichen Inschriften belegt3). Ob es sich bei NONNVS trotz der vermutlich gallo-romanischen Namenform4) dennoch um einen Franken mit einem ihm gemäßen Grabstein - aber angenommenem romanischem Namen5) - oder um einen priesterliche Funktionen ausübenden Romanen6) mit einem Grabstein in fränkischer Manier gehandelt hat, bleibt offen.

Der Nonnus-Stein ist in vielfältiger Hinsicht bedeutsam. Abgesehen davon, daß er durch die Nennung des Priesteramtes einen indirekten Beweis für die Existenz des erst 1963-68 ergrabenen frühchristlichen Kirchenbaus liefert, bietet er im ausgeprägten Duktus der fränkischen Schrift eine vollständig erhaltene Inschrift, die neben der Ruheformel, Namen, Funktion und Todestag des Verstorbenen mitteilt. Ferner wird durch den Ausgrabungsbefund der Zusammenhang zwischen frühchristlichen Grabsteinen und den zugehörigen Gräbern deutlich: Der zeilenweise beschriftete Grabstein diente offensichtlich als oberirdische Markierung der Stätte, wo der Verstorbene in einer unterirdischen Grabkammer oder in einem in nicht allzu großer Tiefe in der Erde versenkten (in der Regel) unbeschrifteten Sarkophag bestattet war. Der Grabstein wird von Boppert eher in "das 7. als das 6. Jh."7) datiert.

Textkritischer Apparat

  1. NUS Wegner.

Anmerkungen

  1. Der von den Ausgräbern mit (J) bezeichnete Grabstein lag auf dem Deckel des Tuffstein-Sarkophages (H); vgl. dazu den Lageplan mit der zeichnerischen Wiedergabe des Befundes bei Eltester, Boppard, Anhang Taf. III.
  2. Vgl. dazu den Hinweis bei Neumayer.
  3. Vgl. dazu und zum Folgenden Boppert.
  4. Diese Namensform ist in dem vergleichbaren Inschriftenmaterial bislang nicht eindeutig bezeugt, allenfalls in der Variante Nonius; dagegen lassen sich singuläre Belege der weiblichen Form Nonnosa bzw. Nonusa nachweisen; vgl. dazu Diehl, Inscriptiones III 117, Förstemann, Namenbuch 1127ff. sowie Gauthier, Recueil I, Nrr. 191 und 222. - Der Stamm Non(n)- ist auf jeden Fall romanisch belegt (zu vulgärlat. 'nonnus' ehrwürdiger Vater), eventuell aber auch als kindersprachlicher Lallstamm germanisch; falls romanisch, ist er zweifellos ins Germanische entlehnt worden. Der Namensträger kann also auch aus sprachgeschichtlicher Sicht keinesfalls eindeutig als Romane oder Franke identifiziert werden (freundlicher Hinweis von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Haubrichs, Saarbrücken, vom 11. Juli 2001).
  5. Da germanische Namen offenbar auch von Romanen angenommen werden konnten, stellen germanische Namen als solche keinen sicheren Anhaltspunkt für eine ethnische Zugehörigkeit dar; vgl. zu diesem öfters beobachteten Sachverhalt die Hinweise bei Böhner, Grabmäler 660, Staab, Untersuchungen 28f. und Boppert, Andernach 130f.
  6. Vgl. zum Phänomen des Vorherrschens romanischer Namen bei Klerikern bis zum späten 6. Jh. Schmitz, Grabinschriften 271 mit Anm. 31.
  7. Boppert 139.

Nachweise

  1. Bendermacher, Grabstätten 100 mit Nachzeichnung S. 99.
  2. Kraus, Inschriften I 133 Nr. 272 mit Nachzeichnung.
  3. Le Blant, Recueil Nr. 70 mit Nachzeichnung.
  4. CIL XIII 2.1 Nr. 7561.
  5. Diehl, Inscriptiones I 1171 A.
  6. Boppert, Inschriften 138 mit Nachzeichnung.
  7. Pauly, St. Severus 13 mit Nachzeichnung.
  8. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 416.
  9. Neumayer, Grabfunde 167.
  10. Wegner, Denkmäler 759.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 11† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0001102.