Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 451 Oberwesel, Kath. Pfarrkirche St. Martin zw. 1672 u. 1689

Beschreibung

Wandmalerei mit der Darstellung Christi als Schmerzensmann am Ostpfeiler der Langhausnordseite. Unter einer Kielbogenarkade steht der mit Wunden übersäte Christus vor dem Kreuz, umgeben von zahlreichen Leidenswerkzeugen (arma Christi). Unten in der Mitte des Bildes ist ein weißes Feld ausgespart mit der schwarz gemalten, stark fragmentarischen Inschrift in mindestens fünf Zeilen. Kaseinmalerei auf Kreidegrund, überarbeitet1).

Maße: H. 243, B. 88, Bu. 3 cm.

Schriftart(en): Fraktur, gemalt.

Bild zur Katalognummer 451: Kaseinmalerei auf Kreidegrund mit der Darstellung Christi als Schmerzensmann (durch einen Totenkopf)

Thomas G. Tempel (ADW) [1/1]

  1. And[r]ea[s] [....]en[....] / Seine E[...]ea) [H]a[usf]rauw / Ju[lia]n[ab) - - -] / A[uff] das Ne[ue mac]henb) / Lasz[en] A(nn)o [- - -]

Kommentar

Trotz der schlechten Erhaltung der Schrift ist sie als Fraktur anzusprechen, wenngleich die verwendeten Versalien nicht die verbreiteten Zierformen aufweisen. Sicher zu erkennen sind die Tendenz zur Rundung einzelner Buchstaben (bei d und s), einstöckiges a und f mit unter die Grundlinie reichendem Schaft.

Sollten die vorgenommenen Ergänzungen zutreffen, dürften die genannten Personen mit dem Ehepaar Andreas Becker und Juliana Kalbach zu identifizieren sein2). Obwohl sie 1672 in Liebfrauen geheiratet hatten, gehörte das Ehepaar zum Pfarrbezirk von St. Martin; dort waren alle ihre Kinder getauft worden und dort wurde Juliana im April 1689 begraben. Bei der Inschrift handelt es sich um den Stiftervermerk einer Erneuerung des kunstgeschichtlich in das erste Drittel des 16. Jahrhunderts datierten Gemäldes. Anders als bei der vermuteten Erneuerung eines Bildes durch Johann Wilhelm Hofmann3) in St. Martin wurde hier ohne Rücksicht auf die Malerei ein Feld für die Stifterinschrift ausgespart. Die konkrete Aussage des Textes und die Schriftform zeigen einen erheblichen Abstand zwischen der Herstellung von Bild und Inschrift an.

Textkritischer Apparat

  1. Das sich anbietende Epitheton 'ehelich' läßt sich mit dem vorhandenen Buchstabenbestand nicht vereinbaren. Möglich wäre eine Variante wie Eliche oder Elige.
  2. Hypothetische Ergänzungen nach Buchstabenresten, Raum und Formular.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Kern.
  2. Vgl. dazu und zum Folgenden Schaaf, Familienbuch Oberwesel 50.
  3. Vgl. Nr. 379.

Nachweise

  1. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, Abb. 313.
  2. Kern, Wandmalerei (Ms.).

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 451 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0045104.