Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 426 Boppard, Städtisches Museum (aus St. Severus) 1676

Beschreibung

Grabplatte für drei früh verstorbene Söhne des Bopparder Ehepaars Thomas und Clara Sohler. Ursprünglich wohl im Boden von St. Severus, wurde sie um 1840 zunächst auf den Alten Friedhof, dann um 1931 an den heutigen Standort im Innenhof der ehemaligen Kurfürstlichen Burg verbracht1). Große Platte aus porösem Basalt mit Inschrift (C) auf der oberen und rechten Leiste für Antonius, in der Mitte des Feldes zwei aneinandergeschobene Eheallianzwappen in einem Kranz, darüber sieben, darunter drei oder vier Zeilen der Inschrift (A) für für Daniel und Carl Caspar, darnter folgt ein zweizeiliger Spruch (B). Über dem Wappen zu unbekannter Zeit angebrachte Numerierung (D). Die Inschriften im Feld sind teilweise bis zur Unleserlichkeit abgetreten.

Maße: H. 185, B. 96, Bu. 3,5-4 (A, B), 5 (C) cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Bild zur Katalognummer 426: Grabplatte für drei früh verstorbene Söhne des Bopparder Ehepaars Thomas und Clara Sohler

Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz [1/1]

  1. A

    THOMAE SOHLER ET CLARAE / MARIAE HELLINGS CON[IV]GIBVSa) / BOPPARDIAE IN AEDE ELECTO/RALI [MORS IM]MATV[R]A SVR/E[...b) - - -]NS[E] / [E]V[..]EM DANIELEM NATVM / [.] MARTY 1675 DENATVM2) // [- - - / CARL] CASPAR(V)M NATVM / [.] MARTY 1676 DENA/TVM [.] IVLŸ 1676

  2. B

    [..]AM NASCIMVR [- - -] / DENASCIMVR [- - -]

  3. C

    ANTONIV(S) SOHLER · NATV(S) / AN(N)O 1673 · 7NOVEMRISc) · DENATVS 1679 · 18 IVNŸd)3)

  4. D

    35e)

Übersetzung:

(A) Der vorzeitige Tod hat den Eheleuten Thomas Sohler und Maria Helling in der kurfürstlichen Burg zu Boppard den am (6.) März 1675 geborenen (und) gestorbenen Daniel (... entrissen, ebenso den) am (6.) März 1676 geborenen und am (..) Juli 1676 gestorbenen Carl Caspar. - (B) Wie wir geboren werden, so sterben wir. - (C) Antonius Sohler, geboren im Jahr 1673 am 7. November, gestorben 1679 am 18. Juni.

Wappen:
Sohler4)Helling5)

Kommentar

Im Gegensatz zu der mit großen, markant eingehauenen Buchstaben ausgeführten Umschrift für Antonius sind die Inschriften im Feld kleiner und dünner ausgeführt.

Die Grabinschriften beziehen sich auf die ersten drei Kinder des damaligen Schöffen und späteren Bopparder Schultheißen Thomas Sohler6), seit etwa 1670 verheiratet mit Clara Maria, Tochter des in Koblenz7) wohnhaften Christian Helling. Aufgrund der sorgfältig ausgeführten Umschrift wäre es zwar denkbar, daß die Eltern im Juni 1679 für den im Alter von sechs Jahren verstorbenen Anton eine Grabplatte mit ihrem Wappen herstellen ließen und bei dieser Gelegenheit die sie selbst betreffende Inschrift sowie die Todesdaten der beiden anderen sehr jung verstorbenen Söhne im Feld nachtragen ließen. Zudem scheint der Tod des sechsjährigen erstgeborenen Sohnes der plausiblere Zeitpunkt für die Errichtung einer Grabplatte zu sein als der Tod zweier Säuglinge. Dagegen sprechen allerdings gewichtige Gründe: Zu den Todesfällen der Jahre 1675 und 1676 sind die Eltern genannt, außerdem gleichen sich die Inschriften (A) und (B) durch Größe und Arrangement. Sie dürften also anläßlich des Todesfalls von 1676 entstanden sein; dann wäre die Inschrift (C) in der umlaufenden Leiste nachgetragen worden, die - wie mehrere Bopparder Grabplatten zeigen - oft freigelassen war8).

Aus dem Bestand der Bopparder Bürger-Grabplatten, die in der Regel nur Sachinformationen bieten, ragt die Sohlersche Platte insofern heraus, als sie den Tod in besonderer Weise thematisiert. Die Wendung MORS IMMATVRA ist seit der Antike belegt, wurde allerdings in neuzeitlichen Inschriften auch für Erwachsene benutzt9). Die Inschrift (B) greift den gleichfalls seit der Antike und den Kirchenvätern verbreiteten Gedanken auf, daß in der Geburt der Tod schon angelegt ist10). Die konkrete Wortwahl NASCIMVR ... DENASCIMVR konnte nicht nachgewiesen werden. Dies mag daran liegen, daß der ursprüngliche Gedanke hier modifiziert wurde, um den frühen Tod der Kinder zu beklagen.

Textkritischer Apparat

  1. Lesung und Ergänzung unsicher.
  2. Die Zeile ist so stark zerstört, daß die sich anbietende Lesung zu SVRRIPVIT nicht nachzuvollziehen ist.
  3. Sic! Die Ziffer ist identisch mit der 7 in der Jahreszahl. Es liegt wohl weniger ein beabsichtigter Nexus litterarum vor als Ungeschicklichkeit bzw. ein korrigierter Nachtrag.
  4. Die folgenden beiden Leisten sind nicht beschrieben.
  5. Zahl auf dem Kopf stehend.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Einleitung Kap. 2.1.1.
  2. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um den am 6.3.1675 geborenen Daniel; vgl. Frauenberger, Bürgerbuch 1, 750.
  3. Laut Frauenberger, Bürgerbuch 1, 750 ist Anton am 7.11.1673 geboren und am 8.1.1679 verstorben.
  4. Redend: oberhalber Greif über liegender Sohle.
  5. Ein Gestell aus zwei Pfosten mit Kreuzkurzstreben und einem Deckbalken mit kurzem pfahlartigem Aufsatz.
  6. Vgl. zu ihm und seiner Familie Frauenberger, Bürgerbuch 1, 750.
  7. Vgl. dazu den Hinweis bei ebd. sowie Nikitsch, Grabdenkmäler 358f. (Grabplatte des in St. Kastor in Koblenz begrabenen Johann Simon Helling mit identischem Wappen).
  8. Vgl. dazu Einleitung Kap. 4.1.3.
  9. Vgl. DI 29 (Worms) Nr. 611 zu 1604 und DI 39 (Lkrs. Jena) Nr. 269 zu 1608.
  10. Vgl. dazu u.a. Walther, Carmina II/9 Nr. 39838h2 und Wander, Sprichwörter-Lexikon 1 Sp. 1385 Nr. 25.

Nachweise

  1. Kubach/Verbeek, Denkmälerinventar I 216.
  2. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 424 (teilw.).

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 426 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0042603.