Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 263† Boppard, Karmeliterkirche (1465)/2.H.16.Jh.?

Beschreibung

Kopie einer Weihe- und Ablaßinschrift, angebracht am unteren Kreuzstamm eines in einer Nische des Seitenschiffs aufgestellten Kruzifixes. Bei der heute vorhandenen, 1848 "von unberufener, wenn gleich frommer Hand" neu angefertigten und 1928 überarbeiteten Inschrift handelt es sich um die Übersetzung einer ursprünglich in lateinischer Sprache verfaßten, seit unbekannter Zeit verschollenen Originalurkunde, die allerdings noch vor 1675 abschriftlich überliefert wurde1). Die spätere, "auf Pergament geschrieben(e), (...) auf Leinewand geklebt(e) und in einen schwarzen Rahmen eingefaßt(e)"2) Übersetzung dieser verlorenen Urkunde wurde noch 1854 in der Sakristei der Karmeliterkirche verwahrt und ist heute ebenfalls verschollen. Über dem 1926 nach originalem Farbbefund restaurierten überlebensgroßen Corpus moderner Titulus (A), zu Füßen die mit zwei Nägeln am ebenfalls modernen Kreuzstamm befestigte Metalltafel mit der orange aufgemalten Inschrift (B), gefolgt von den Restaurierungsvermerken (C).

Nach der bei Nolden überlieferten Kopie.

Maße: H. 27,5, B. 46,5, Bu. 0,5-2,5 cm.

Schriftart(en): Fraktur, modern (A, B), schreibschriftliche Kursive (C).

Bild zur Katalognummer 263: Kopie einer Weihe- und Ablassinschrift in deutscher Übersetzung

Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz [1/1]

  1. A

    i(esvs) n(azarenvs) r(ex) i(vdeorvm)a)3)

  2. B

    Es hat der Ehrwürdigst in Gott Vatter und Herrn Herren / Hubertus Bischoff zu Azoten und Trierischen Weyh=bischoffen / Im Jahr Tausendt Vierhundert sech- zig fünff / Den andern Tag nach der Heilgen / Dreyfaltigkeit dieses Creutz allhier in dieser Kirchen mit gebührlichen Ceremonien und Solemni/taeten geweyhet und zu größerer Inbildung des Bitteren Leydens Christi Allerchristgläubigen wel- che nach Geschöpfft Ihrer sünden Reu und nach gethaner Beicht oder oder we- gen / Andacht, Wallfarth und bittfarth diese Kirch besuchen und für diesem Creutz ein heiliges Vatter=/unser und Ave Maria betten und welche zur auferbaung und unterhalung dieses Creutzes oder / dieser Kirchen sowohl bey guter gesundtheit als sonsten auch am Endt Ihres Lebens etwas / des Ihrigen beysetzen und Legiren fer- ner welche zu auferhaltung der Ampelen zum gebrauch und / Ehren Gottes und Zierung dieser Kirchen und Gottes=Hauß behülfflich seyn Vierzigh Jahr Ablasz ver=/liehen Wie solches zu ersehen in einem darüber aufgerichten schreiben so allhier noch zur / Zeit in Verwahrschafft aufgehalten wird und diese Copey Von Worth zu Worth aus dem Latein ins / Teutsch Transvertiret so durch uns gemei- nen Notarii Handt unterzeichnet zu mehrer Testification / auf gemeldeten Brief der Indulgens.

  3. C

    Erneuert im Iahr / 1848 V. N. G.b) / Renoviert 1928

Datum: 10. Juni 1465 (1848).

Kommentar

Die 1848 aufgemalte Schrift zeigt sowohl bei den Versalien als auch bei den Gemeinen alle Merkmale einer gut ausgebildeten Fraktur, freilich im Duktus ihrer Zeit. Inwieweit damit formale Eigenheiten des Originals reproduziert wurden, steht dahin.

Das in der Inschrift genannte, gut erhaltene Kruzifix soll vor seiner Aufstellung - der lokalen Überlieferung zufolge - den Rhein herabgetrieben und vor der Karmeliterkirche angelandet sein. Auf diesen wundersamen Umstand der Auffindung dürfte sowohl die Verehrung des Kreuzes zurückzuführen sein als auch die Konsekration durch den Trierer Weihbischof Hubertus von Yss (Yffz)4). Auffallend ist allerdings die damit verbundene, der Unterstützung des Bußvorganges dienende Gewährung eines ungewöhnlich hohen Ablasses von vierzig Jahren5). Die ursprüngliche, in Latein ausgestellte, heute verlorene Ablaßurkunde, die nicht nur Gebete, sondern - im Sinne der Bußstrafe - auch materielle Zuwendungen zur Ausstattung der Kirche forderte, war für die Karmelitermönche offenbar so wichtig gewesen sein, daß sie einige Jahrzehnte später eine deutsche Übersetzung anfertigen ließen, die sie öffentlich ausstellten. Die heute vorhandene, im Jahr 1848 möglicherweise neu angefertigte, mindestens aber stark überarbeitete Ausfertigung dieser Übersetzung orientiert sich an einem Exemplar, das aufgrund der Schriftformen und vielleicht auch des altertümlichen Deutsch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts hergestellt worden sein könnte. Ob es sich dabei um den ersten Beleg für diese 'publikumswirksame' Maßnahme der Mönche handelt, bleibt allerdings offen.

Textkritischer Apparat

  1. Die modernen frakturähnlichen Versalien orientieren sich wohl an den Großbuchstaben der Inschrift.
  2. Kapitale Buchstaben in kleiner Schreibweise, wohl mit V(ON) und den Initialen des unbekannten Schreibers aufzulösen.

Anmerkungen

  1. Milendunck, Historia fol. 46v-47; ebenfalls in Archivium fol. 120f.
  2. Beide Zitate nach Nolden 4 Anm. *.
  3. Joh 19,19.
  4. Vgl. zu ihm Seibrich, Weihbischöfe 44f. mit Hinweis auf die lange Liste seiner weiteren Pontifikalhandlungen, die einen "guten Einblick in die Vielfältigkeit weihbischöflicher Pontifikalien im Spätmittelalter" erlauben. Dazu zählten etwa die 1475 unternommene Weihe des Kreuzgartens im Kloster Marienberg zum Begräbnisort der Laienschwestern oder die 1482 erteilte Weihe der dortigen St. Anna-Kapelle; vgl. dazu Nick, Regesten 35.
  5. Vgl. dazu im Überblick Hödl, Ablaß 45f. - Um diesen Zeitraum sollte - gemäß der damaligen Auffassung - die nach dem Tode zu erwartende Verweildauer im Fegefeuer gemindert werden. Da aber bei von Bischöfen erteilten Ablässen im Spätmittelalter eher vierzig Tage üblich waren (vgl. dazu Paulus, Geschichte 3, 189ff.), liegt hier vermutlich ein Fehler in der Übertragung des Textes vor.

Nachweise

  1. Nolden, Karmeliterkirche 4.
  2. Schlad, Chronick 1, o. P.
  3. Rhein. Antiquarius II 5, 531f.
  4. Martini, Carmel 302.
  5. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, Abb. 255 (A).

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 263† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0026305.