Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 261(†) St. Goar, Evang. Stiftskirche zw. 1592 u. 1599?

Beschreibung

Kenotaph für Anna Elisabeth Landgräfin von Hessen-Rheinfels, an der Westwand der östlichen Seitenkapelle im nördlichen Seitenschiff aufgestellt. Monumentale zweigeschossige Ädikula aus Marmor und Alabaster. Im überhöhten Sockel eine mit Hermen und Masken verzierte Rollwerkkartusche mit Schiefertafel, darauf nacheinander die Bibelzitate (B1), (B2) und (B3) sowie zahlreiche Sgrafitti aus späterer Zeit. In der risalitartig vorspringenden Mittelnische des dreiachsigen Hauptgeschosses lebensgroße, vollplastische Standfigur der Landgräfin in spanischer Tracht, die Hände vor der Brust gefaltet und den Blick zum Hauptaltar gerichtet. Über ihrem Kopf teils aufgemalte, teils eingehauene Namensinschrift (A) in fünf Zeilen auf schwarzem Hintergrund. Außen an den Säulenpostamenten zwei sitzende Putten mit Totenkopf und Sanduhr, darüber in den Seitennischen Ahnenprobe zu je vier Vollwappen, über den drei unteren jeweils Kartuschen mit aufgemalten Wappenbeischriften (C). Die oberen Kartuschen fehlen. In der Mitte des beidseitig aufgebogenen Gebälks großes Medaillon mit dem von zwei Helmen umgebenen Eheallianzwappen der Landgräfin in einem Schild, flankiert von zwei musizierenden Putten. Das die gesamte Höhe der Grabkapelle einnehmende, bereits seit dem 30jährigen Krieg teilweise zerstörte Grabdenkmal wurde in den Jahren 1899-1900 von dem Stuttgarter Bildhauer Karl Wüst grundlegend restauriert, wobei Inschrift (A) offensichtlich nachgezogen bzw. neu gemalt, fehlende Wappen und zahlreiche sonstige Teile ergänzt und noch erhaltene wieder angebracht wurden1).

Zwanzig Jahre vor dieser Restaurierung wurden Teile von ihrem Grabdenkmal und von dem gegenüber aufgestellten inschriftenlosen Epitaph ihres 1583 verstorbenen Mannes Landgraf Philipp d. J. zeichnerisch aufgenommen und publiziert2). Dabei wurde in exakter Nachzeichnung eine sonst nicht belegte Jahreszahl (D) überliefert, die sich wohl auf einer in eine kleine Beschlagwerkkartusche eingelegten Schiefertafel befunden hatte. Aufgrund der das Todesjahr des Landgrafen bezeichnenden Zahl und der weiteren drei Detailzeichnungen der Tafel, die vom Sarkophag des Landgrafen stammen, könnte man davon ausgehen, daß das bislang unbeachtete Täfelchen am sonst inschriftlosen Grabdenkmal des Landgrafen angebracht war. Dagegen spricht allerdings, daß laut Bildunterschrift die vier Detailzeichnungen von beiden Grabdenkmälern stammen und die drei anderen sicher zu dem des Landgrafen gehören; außerdem wird Fig. 4 (mit der Jahreszahl) als „Schildchen von einer Wappensäule“ bezeichnet. Da das Grabdenkmal des Landgrafen jedoch an keiner Stelle Säulen aufweist und die Säulen des Kenotaphs der Landgräfin zwar keine Wappen tragen, ihnen aber vorgeblendet sind, darf die Jahreszahl wohl letzterem Denkmal zugeordnet werden. Zudem entspricht die Beschlagwerkkartusche mit der Jahreszahl den Kartuschen mit den Wappenbeischriften auf dem Denkmal der Landgräfin. Aber auch diese Deutung ist nicht widerspruchsfrei, da Jahreszahlen auf Täfelchen gewöhnlich das Herstellungsjahr eines Denkmals bezeichnen, was hier wegen des 1592 geschlossenen Vertrages über die Herstellung der Denkmäler3) nicht möglich ist. Eine Verlesung aus 1593 ist nicht wahrscheinlich, da Ewerbeck sonst sehr zuverlässig überliefert. Denkbar wäre daher eine an das Todesjahr des Landgrafen erinnernde Zutat zu unbekanntem Zeitpunkt zwischen etwa 1600 und 1881.

Maße: B. ca. 280, Bu. 4,5, 6 (A), 2,5 (B), 1,5 (C).

Schriftart(en): Kapitalis, gemalt (A, C), Kapitalis und Fraktur (B).

Bild zur Katalognummer 261: Kenotaph für Anna Elisabeth Landgräfin von Hessen-Rheinfels

Thomas G. Tempel (ADW) [1/3]

Bild zur Katalognummer: Kenotaph für Anna Elisabeth Landgräfin von Hessen-Rheinfels in der evnagelischen Pfarrkirche St. Goar Bild zur Katalognummer 261: Oberes Geschoss des Kenotaphs für Anna Elisabeth Landgräfin von Hessen-Rheinfels

  1. A(†)

    [ANNA ELISABETH LANDTGREVIN VON / HESSEN GREVIN ZV CATZENELNBOG=/EN DIETZ ZIEGENHAIN, VND NIEDA: GE=/ BORRENE PFALTZGREVIN BEŸ: RHEŸNa) / HERTZOGIN IN] BAIIERNb).

  2. B1

    PHILIPPERN. I / Christvs Ist Mein Leben. / Vnd Sterben Ist Mein gewin4).

  3. B2

    Also Hatt Gott die Wellt geliebt. Das Er / Seinen Eingeboren Sohn gab Avff das / alle die Ahn in Glavben nicht Verlorn / Werden, Sondern das Ewig leben Habe(n)5)

  4. B3

    Vnser keiner Lebt Ihm selber Vnd Keiner / Stirbet Ihm selber, Lebe(n) wir so Leben Wir / dem Hern, Sterbe(n) wir so Sterben Wir / dem hern, Darvmb wir lebe(n) Oder sterbe(n) / so Seint wir des Hern · Da(nn) da Zv Ist / Christvs Avhc) gestorbe(n) vnd Avferstande(n) vnd / Lebendig worde(n), Das er vber Todtnd) vnd / Lebendige Ein Herr seÿ. ROM(ER) · 146) ·

  5. C(†)

    [- - -]  [- - -] 
    BADEN  BAŸERN 
    NASSAU-SAARB(RÜCKEN)  ÖSTERREICH 
    KATZENELNB(OGEN)  PORTUGAL 

  6. D†

    1583

 
Eheallianzanzwappen:
Hessen/Pfalz-Simmern.
    
Wappen
[Kurpfalz]7)[Brandenburg-Kulmbach]7)
Baden-SponheimBayern
Nassau-SaarbrückenÖsterreich
Katzenelnbogen-DiezPortugal

Kommentar

Während die gut gearbeitete Fraktur keine Besonderheiten aufweist, zeigt die mit Versalien versehene Kapitalis durch ihre plumpe Ausführung, vor allem aber durch die anachronistische Gestaltung der Serifen, daß es sich bei dem aufgemalten Teil der Inschrift um eine vom Restaurator hergestellte Textkopie handelt. Zudem sind auf dem Foto von 1895 (zumindest auf der sichtbaren linken Seite) keine Kartuschen mit den Wappenbeischriften zu erkennen. Auch die unzeitgemäße Verwendung des runden U in den Wappenbeischriften stützt diesen Befund.

Anna Elisabeth8) wurde 1549 in Simmern als Tochter von Herzog Friedrich von Pfalz-Simmern (seit 1559 als Friedrich III. Kurfürst von der Pfalz) und seiner Frau Marie Markgräfin von Brandenburg-Kulmbach geboren. Seit Januar 1569 mit Philipp dem Jüngeren, einem der vier Söhne des hessischen Landgrafen Philipp des Großmütigen verheiratet, bezog sie mit ihm im August des gleichen Jahres Schloß Rheinfels über St. Goar, das als Residenz der von Philipp d. J. begründeten und mit ihm erloschenen Linie Hessen-Rheinfels diente. 1583 ohne legitime Nachkommen verstorben, wurde Philipp d. J. in der Stiftskirche zu St. Goar begraben und erhielt dort in der noch von ihm geplanten Grabkapelle ein monumentales, aber inschriftenloses Epitaph9), das vermutlich um 1592 von dem Architekten und Bildhauer Wilhelm Vernuiken ausgeführt wurde10). Nach dem Tod ihres Mannes zog sich Anna Elisabeth auf ihren Witwensitz Schloß Philippsburg bei Braubach am Rhein zurück, wo sie nach 16jähriger Witwenschaft am 14. Juni 1599 eine zweite Ehe mit Johann August Pfalzgraf von Veldenz-Lützelstein einging. Sie selbst starb 1609 und wurde in der Pfarrkirche ihres Wohnsitzes im lothringischen Lützelstein (heute La Petite-Pierre, Dép. Bas-Rhin) begraben11). Bemerkenswerterweise läßt die Ahnenprobe ihres Grabdenkmals in St. Goar beide Ehen unberücksichtigt und bezieht sich beiderseits nur auf ihre elterlichen Vorfahren.

Aufgrund der datenlosen Namensinschrift ist das Kenotaph für Anna Elisabeth vor ihrem Tod errichtet worden, und weil ihr zweiter Gatte weder inschriftlich noch heraldisch erwähnt wird, auch vor ihrer zweiten Eheschließung. Offensichtlich hatte sie bis zur Aufstellung des Grabdenkmals vor, sich in der Gruft bei ihrem Mann beigesetzt zu lassen. Da sich das Kenotaph in seiner Formensprache erheblich von dem Grabdenkmal ihres Gatten unterscheidet, ist davon auszugehen, das es nicht mehr von Vernuiken12), sondern später13) und von anderer Hand ausgeführt worden ist. Aufgrund der von Heinzelmann erstmals beobachteten stilistischen Übereinstimmung mit anderen Werken des Mainzer Bildhauers Gerhard Wolff14), der 1592 ebenfalls in landgräflich-hessischen Diensten tätig war15), erscheint dessen Zuschreibung an sein Werk überzeugend16). Jedenfalls gelten beide bisher wenig beachteten Denkmäler, die allerdings von ihrer Entstehungsgeschichte her nicht immer klar von einander geschieden wurden17), als "vorzügliche Arbeiten"18), die von der älteren Kunstgeschichte sogar zu den "bedeutendsten Renaissanceskulpturen des Rheinlands"19) gezählt werden.

Textkritischer Apparat

  1. Zwischen HE ist ein darunterliegendes älteres Ÿ zu erkennen. Es läßt sich aber nicht mehr entscheiden, ob der Buchstabe zu einer verworfenen ersten Fassung oder zu der ursprünglichen Inschrift gehört hat.
  2. Das letzte Wort ist als einziges der Inschrift vertieft eingehauen. - Ob die folgende, auf einem undatierten Zettel überlieferte Variante der Inschrift die ursprüngliche Form wiedergibt, darf aufgrund einiger anachronistischer Schreibweisen bezweifelt werden: Anna Elisabetha Landgräfin von Hessen Gräfin zu Katzenelenbogen, Dietz, Ziegenhain unt Nida geborne Pfaltzgräfin von baiern (sic!) Herzogin in baiern (Evangelische Archivstelle Boppard, Sign. 71-3-3; vermutlich 19. Jh.).
  3. So für Avch.
  4. So für Todte.

Anmerkungen

  1. Insgesamt wurden 207 erhaltene und neu angefertigte Einzelteile montiert, dabei mußten "in der linken Ahnenreihe ... zwei Wappen gänzlich und eines zur Hälfte neu angefertigt" werden; vgl. dazu den ausführlichen Restaurierungsbericht von Clemen. - Den dennoch verhältnismäßig guten Zustand vor der Restauration zeigt ein im LfD Mainz verwahrtes, großformatiges Foto, auf dem auch noch Teile der Inschrift (A) zu erkennen sind.
  2. Vgl. dazu und zum Folgenden Ewerbeck Fig. 1-4.
  3. Vgl. dazu den Kommentar.
  4. Phil 1, 21.
  5. Joh 3, 16.
  6. Röm 14, 7-9.
  7. Kartusche mit Wappenbeischrift fehlt. - Bei der mütterlichen Wappenreihe müßte an dritter Stelle Polen und an vierter Stelle Österreich stehen. Offen bleibt, ob dies bereits auf einen zeitgenössischen Irrtum zurückzuführen ist oder ob es sich dabei um einen Fehler des Restaurators handelt; vgl. dazu Wagner, Ahnenprobe 149 und künftig Heinzelmann, Grablege.
  8. Vgl. zum Folgenden Knetsch, Haus Brabant 87f. sowie Europ. Stammtafeln NF I Taf. 28 und ebd. NF I,2 (1999) Taf. 240.
  9. Das Epitaph (Abb. bei Euskirchen) läßt zwar im Sockel Platz für eine kleine Schrifttafel, ob die Inschrift aber jemals ausgeführt worden ist, ist nicht bekannt. Allerdings wird in der frühesten Erwähnung des Monuments im Jahr 1697 bereits darauf hingewiesen, es sei "ohne Schrift und Jahrzahl aufgerichtet" worden (so Winkelmann, Beschreibung 117). Dies könnte dadurch zu erklären sein, daß sich Name und Todesdaten auf der ursprünglichen (heute verlorenen) Gruftplatte der Grabkapelle befunden haben dürften; vgl. dazu die entsprechende Skizze nach dem Testament des Landgrafen bei Demandt, Landgraf Philipp Abb. S. 70. - Die Bemerkung von Knetsch, Haus Brabant 88 Anm. 3, daß die "Inschrift auf dem Grabmal in St. Goar ... überhaupt keine Daten" habe, beruht auf einer Verwechslung mit der Inschrift seiner Frau.
  10. Vgl. dazu Scherer, Vernuken pass. und Demandt, Rheinfels 396f.
  11. Reste eines Doppelepitaphs für das Ehepaar sind dort noch vorhanden, ebenso die vollständig erhaltene Grabplatte Anna Elisabeths und die fragmentarische ihres Ehemannes; vgl. dazu Wagner, Wittelsbacher 367ff. mit Abb. der Grabplatten und Wiedergabe ihrer Inschriften. - Die Mitteilung Grebels, daß bei einer Öffnung des Grabes von Anna Elisabeth in St. Goar deren Leichnam "noch ganz unversehrt" vorgefunden, "aber bei der Berührung in Staub" zerfallen sei, beruht auf einer Fehlinformation. Tatsächlich wurden bei einer Gruftöffnung im Jahre 1822 neben den auch von Grebel erwähnten verschiedenen Schmuckstücken ein Siegelring und ein Schwert gefunden, die Demandt, Rheinfels 397f. eindeutig als Grabbeigaben für Landgraf Philipp identifizieren konnte.
  12. So noch die Angabe im 2003 erschienenen Klosterführer Rheinland 187.
  13. Clemen 42 spricht von zwanzig, Heinzelmann 65 von etwa fünfzehn Jahren Differenz; aufgrund des Vertrages von 1592, der Vernuiken zur Herstellung eines "fürstlichen Doppelgrabes" verpflichtet (so Demandt, Rheinfels 397), dürften beide Annahmen zu hoch gegriffen sein.
  14. Vgl. dazu Heinzelmann 65f.
  15. Wolff könnte zwischen der Fertigstellung der landgräflichen Denkmäler in Marburg (1592) und der Herstellung zweier Epitaphien im Rheingau (1597 und kurz nach 1599) für St. Goar tätig geworden sein; vgl. dazu Thiel, Sturmfeder-Epitaph 43f. und DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 518 und 524.
  16. Vgl. dazu künftig Heinzelmann, Grablege.
  17. So weisen sowohl Kubach, Kunstdenkmäler 277 als auch noch v. Ledebur in Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 160 beide Grabdenkmäler der Hand Vernuikens zu.
  18. So Dehio Rheinland-Pfalz 914.
  19. So Clemen 42.

Nachweise

  1. Grebel, St. Goar (A).
  2. Grebel, Rheinfels 84 (A).
  3. Rhein. Antiquarius II 7, 148 (A).
  4. Ewerbeck, Reiseaufnahmen Blatt 17, Fig. 4 (D).
  5. Foto aus dem Jahre 1895, aufgenommen von Anselm Schmitz, Köln (LfD Mainz, Fotoarchiv, aus: Denkmälerarchiv der Rheinprovinz, Nr. 5828).
  6. Clemen, Wiederherstellung 41f. mit Abb.
  7. Knab, St. Goar 86 (A) mit Abb. S. 85.
  8. Ensgraber, Chronik 208.
  9. Heinzelmann, Randnotizen Abb. 3
  10. Euskirchen, Reformation, Abb. S. 118.
  11. Imhof, Stiftskirche, Abb. S. 24.
  12. Wagner, Wittelsbacher 362f. (A, B) mit Abb. S. 362.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 261(†) (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0026109.