Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 253 Boppard, Städtisches Museum (aus St. Severus) 1597, 1622

Beschreibung

Grabinschrift für das Ratsmitglied Paulus Lotlei und Namensinschrift seines Enkels Andreas Lotley, zu unterschiedlichen Zeiten nachgetragen auf der Grabplatte des Werner Polich1). Anläßlich der Zweitverwendung erhielt zunächst die untere Hälfte des Feldes eine Tafel mit der sechszeiligen Sterbeinschrift für Paulus Lotlei (A), darüber das Familienwappen in einem Kranz. In der oberen Hälfte des Feldes wurde später die Namensinschrift (B) in fünf Zeilen für Andreas Lotley nachgetragen.

Maße: Bu. 4,5 (A), 6 (B) cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    AN(N)O 97a) DEN 17 · / OCTOBR(IS) STARB · / DER ERENTHAFT / PAVLVS LOTLEI / · RATZ · GNOS / D(EM) G(OTT) G(NAD)

  2. B

    ANDREAS / LOTLEY / SCHEFFEN ZV / BOPPART / 1622

Wappen:
Lotlei2)

Kommentar

Während die mit wenigen dreieckigen Worttrennern versehene Inschrift (A) in einer Kapitalis mit wechselnden Proportionen (AV breit, E schmal) eingehauen wurde, bei der als einzige ungewöhnliche Buchstabenform G mit waagerechtem unteren Bogenabschnitt und weit nach oben verlängerter Cauda auffällt, ist Inschrift (B) feinstrichig und wohlproportioniert ausgeführt.

Der aus einer seit dem Ende des 15. Jahrhunderts in Boppard und Hirzenach nachweisbaren Schöffenfamilie stammende Paulus Lotlei3) ist ab 1571 als Pate, seit 1592 als Mitglied der Schöffenbruderschaft und seit 1594 als Stadtbaumeister belegt. Aus der Ehe mit Wilhelma zum Rotenschild, Witwe des 1579 verstorbenen Werner Polich4), entstammten die beiden Söhne Anton und Christoph5). Letzterer war mit einer Gertrud verheiratet, deren gemeinsamer, seit 1619 als Schöffe bezeugter Sohn Andreas sich 1622 aus unbekannten Gründen auf der vorliegenden Grabplatte über der Grabinschrift seines Großvaters Paulus namentlich aufführen ließ. Da Andreas Lotley frühestens 1626 oder sogar erst 1638 verstarb, kann es sich um keine nachgetragene Grabinschrift gehandelt haben. Die Annahme, daß diese Inschrift daher rühre, daß Andreas im Jahr 1622 die vorliegende Grabplatte als gemeinsames Monument für den 1579 verstorbenen ersten Mann seiner Großmutter und seinen 1597 verstorbenen Großvater Paulus Lotlei gestiftet habe6), ist schon aus epigraphischen Gründen unhaltbar: Alle drei Inschriften unterscheiden sich deutlich in ihrer Ausführung und müssen daher zu unterschiedlichen Zeiten ausgeführt worden sein.

Textkritischer Apparat

  1. Minderzahl 1597.

Anmerkungen

  1. Vgl. Nr. 228.
  2. Ein lateinisches Kreuz, aus einem sechsstrahligen Stern wachsend.
  3. Vgl. dazu und zum Folgenden Frauenberger, Bürgerbuch 1, 483f.
  4. Vgl. Nr. 228.
  5. Vgl. die folgende Nr.
  6. So Frauenberger, Bürgerbuch 1, 484

Nachweise

  1. Kubach/Verbeek, Denkmälerinventar 212.
  2. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 422.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 253 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0025308.