Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 213† St. Goar, Burg Rheinfels vor 1567 bzw. vor 1569

Beschreibung

Zwei mit den Initialen seiner Frau versehene Schmuckstücke aus dem Besitz Landgraf Philipps d. J. von Hessen-Rheinfels. Ein am 17. Juni 1567 verfaßtes Inventar der persönlichen Kleinodien des Landgrafen verzeichnet (u. a.) ein Schmuckstück mit den Initialen (I) zwischen zwei Rubinen und zwei Smaragaden, sein am 10. März 1576 aufgestelltes Testament eine Hutschnur aus Kronengold mit den eingeschlagenen Initialen (II). Der Verbleib beider Schmuckstücke ist unbekannt.

Nach Demandt.

  1. I

    A(NNA) E(LISABETH)

  2. II

    A(NNA) E(LISABETH)

Kommentar

Das Schmuckstück mit den Edelsteinen muß vor der Erstellung des Inventars, damit vor der Verlobung am 15. November 15681) als Geschenk Anna Elisabeths von Pfalz-Simmern an ihren damaligen Favoriten Landgraf Philipp d. J. von Hessen gekommen sein. Die goldene Hutschnur dagegen erhielt Philipp kurz nach seiner Hochzeit mit ihr im Januar 1569 "zum Einritt"2) geschenkt, also wohl zum 22. August 1569, als beide die Burg Rheinfels als Wohnsitz bezogen hatten. Die Schmuckstücke bezeugen auch die Absicht Philipps sich - auch gegen den Willen seines Bruders Wilhelm3) - zu verheiraten und nach dem Tode seines Vaters Landgraf Philipp des Großmütigen im März 1567 eine eigene Herrschaft Hessen-Rheinfels zu begründen. Allerdings stellen die Geschmeide nur einen verschwindend kleinen Teil der in den zahlreich überlieferten Inventaren erfaßten persönlichen Besitztümer und Ausstattungsgegenstände auf Burg Rheinfels dar, die mit Inschriften und Wappen versehen waren bzw. versehen gewesen sein könnten4).

Anmerkungen

  1. Vgl. zu den Daten Knetsch, Haus Brabant 97f.
  2. In seinem Testament verfügte Philipp, daß die goldene Hutschnur, "die ihm seine Gemahlin zum Einritt" geschenkt habe, wieder an sie zurückgegeben werde; vgl. Demandt, Rheinfels 110.
  3. Wilhelm hatte ihm nach dem Tode des Vaters die (für einen Unverheirateten gedachte) Administratorenstelle des Stiftes Hersfeld angeboten, um die Abspaltung der Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit der Residenz auf Burg Rheinfels zu verhindern; vgl. dazu Demandt, Rheinfels 59.
  4. Vgl. dazu Einleitung Kap. 2.1.10.

Nachweise

  1. Demandt, Landgraf Philipp 59; ders., Rheinfels 238 (I, II).

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 213† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0021300.