Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 200† Boppard, ehem. Benediktinerinnen-Kloster Marienberg 1553

Beschreibung

Grabdenkmal für die Nonnen Maria Beyer von Boppard und Maria Barbara Wentz von (Nieder-)Lahnstein. Die sich "in uno eodemque lapide" befindliche Inschrift wurde 1773 ohne nähere Beschreibung von d'Hame überliefert und ist seit unbekannter Zeit verschollen.

Nach d'Hame.

  1. Anno 1553 in vigilia sancti Bartholomaei Maria de Beÿer et Maria de Wentz quae una die obierunt

Übersetzung:

Im Jahr 1553 am Tag vor dem Fest des hl. Bartholomäus (23. August) (starben) Maria von Beyer und Maria von Wentz, die an einem Tag verstorben sind.

Kommentar

Bei der einen Nonne handelte es sich um Maria, Tochter des Heinrich Beyer von Boppard zu Saaralben und seiner Frau Elisabeth von Tengen und Nellenburg1), bei der anderen um Maria Barbara, Tochter des Johann Wentz von (Nieder-)Lahnstein und seiner Frau Margaretha geb. von Kleeberg2). Der an sich schon bemerkenswerte Umstand, daß beide nicht miteinander verwandte Nonnen ein gemeinsames Grabdenkmal erhielten, erstaunt umd so mehr, als das dem Kloster seit dem 14. Jahrhundert freigiebig verbundene Adelsgeschlecht der Beyer von Boppard Marienberg offensichtlich als Hauskloster betrachtete und dort eine eigene Familiengrablege unterhielt3). Die Wentz von (Nieder-)Lahnstein waren ebenfalls eine alte und bedeutende, sich nach der unweit Boppards gelegenen kurtrierischen Amtsstadt nennende Niederadelsfamilie4), die dort einen stattlichen Hof5) bewohnte und 1545 mit Maria Barbara und ihrer Zwillingsschwester Philippina6) zwei Töchter in Marienberg unterbringen konnte.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Europ. Stammtafeln NF IX Taf. 6.
  2. So d'Hame 431. - Vgl. zu ihrer ehemals bei der St. Johanniskirche zu Niederlahnstein liegenden fragmentarischen Grabplatte Michel, Niederlahnstein 141 (mit Nachzeichnung).
  3. Vgl. dazu Einleitung Kap. 2.1.2.
  4. Vgl. dazu Michel, Niederlahnstein 27ff.
  5. Das ehemalige Gasthaus zum Weißen Roß in der Johannesstraße; vgl. ebd. mit den Abb. S. 30 und S. 113.
  6. Vgl. dazu die Hinweise bei d'Hame 431 und 435.

Nachweise

  1. d'Hame, Confluvium II 2, 435.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 200† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0020009.