Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 199† Boppard, Oberstraße 140 (ehem. Eltzer Hof) 1552

Beschreibung

Bauinschrift am ehemaligen Eltzer Hof. Die nicht näher beschriebene Inschrift befand sich zusammen mit einem Wappen am Schlußstein des seit unbekannter Zeit abgegangenen Torbaus.

Nach Roth.

  1. Johannes Richardus dominus in Eltz anno 1552 fieri curavit

Übersetzung:

Johann Richard, Herr zu Eltz, hat (dies) im Jahr 1552 errichten lassen.

Kommentar

Die bislang weitgehend unbeachtete Bauinschrift1) weist auf die Bautätigkeit Johann Richards hin, der nach dem Tode seines Vaters Johann des Jüngeren von Eltz2) bei der 1549 durchgeführten Erbteilung3) zwischen ihm und seinem Bruder Georg das Haus in Boppard, genannt der Eltzer Hof4), zugesprochen bekommen hatte. Der früher im Besitz der Herren von Bachem gen. Hasenberg befindliche Adelshof gelangte Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz derer von Eltz und dürfte erst von Johann Richard grundlegend umgebaut worden sein. Für die Jahre 1566 bzw. 15675) ist die Fertigstellung des rückwärtigen, heute noch vorhandenen Herrenhauses bezeugt.

Anmerkungen

  1. Sie wird weder bei Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 429ff. noch bei Pauly, Beiträge 11ff. zur dort gebotenen Baugeschichte des Eltzer Hofes herangezogen.
  2. Vgl. Nr. 196 und Möller, Stammtafeln AF I Taf. 26.
  3. Vgl. dazu und zum Folgenden Pauly, Beiträge 11ff.
  4. Vgl. dazu den 1786 angefertigten Plan der ausgedehnten Gesamtanlage bei Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1 Abb. 307. - Da der Eltzer Hof zu dieser Zeit für wesentlich wertvoller als die gesamte Burg Eltz gehalten wurde, mußte Johann Richard seinem Bruder noch 300 Gulden Ausgleich bezahlen; vgl. dazu Roth, Eltz 1, 201.
  5. Vgl. Nr. 210.

Nachweise

  1. Roth, Eltz 2, 5.
  2. Kubach/Verbeek, Denkmälerinventar I 237 (Nachtrag).

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 199† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0019902.