Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)
Nr. 152 St. Goar, Evang. Stiftskirche nach 1503
Beschreibung
Grabplatte des landgräflich-hessischen Rates und Amtmannes Johann d. J. von Breidenbach gen. Breidenstein, im Erdgeschoß des nördlichen Chorflankenturms an der Wand befestigt. Große Platte aus rotem Sandstein mit Umschrift zwischen Linien. Das zu einer Flachbogennische vertiefte Feld wird von einem reliefierten Vollwappen mit filigran ausgearbeiteter Helmzier und -decke vollständig ausgefüllt. Die obere Leiste und die untere rechte Ecke sind völlig, die untere und die linke Leiste erheblich verwittert.
Maße: H. 200, B. 100, Bu. 6 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.
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[- - - / vff] Sant michels abe(n)t Starb der [... / - - -] breiden/bach amptma(nn) Zu bidenkap de(m) g[ott gnad]
Datum: 28. September.
Breidenbach1) |
Anmerkungen
- Quadriert: 1/4. eine Wolfsangel, belegt mit drei dreiblättrigen Kleeblättern, 2/3. ein liegender Maueranker.
- Vgl. dazu und zum Folgenden Gerlach, Zentralbehörden 3, 34f. und Demandt, Personenstaat 1, 102.
Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 152 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0015204.
Kommentar
Die mit Zierstrichen versehene Minuskel weist Schaftspaltung, i-Punkte und kapitale S-Versalien auf.
Zwar ist aufgrund der Beschädigungen die Identität des Verstorbenen nicht ganz gesichert, Wappen2) und Amtsbezeichnung weisen jedoch eindeutig auf den 1479 bis 1503 urkundlich genannten Johann den Jüngeren, Sohn Gerlachs von Breidenbach und seiner Frau Liese Kraft von Fronhausen, hin. Schon früher in landgräflich-hessischen Diensten nachweisbar, wird Johann von Breidenbach gen. Breidenstein 1487 zum Rat ernannt und 1489 auf Lebenszeit zum Amtmann des hessischen Amtes Biedenkopf (Lkrs. Marburg-Biedenkopf) bestellt. Was ihn bewogen hat, als Begräbnisort die damalige, seit 1479 auf hessischem Gebiet liegende Stiftskirche St. Goar zu wählen, bleibt vorläufig unklar.