Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 14 Boppard, Stadtmauer (Haus Burggraben Nr. 4) 1.H.12.Jh.

Beschreibung

Tafel mit Rechtsinschrift, die Bürger von Oberwesel betreffend. Die 1839 entdeckte Inschriftentafel1) befindet sich in etwa 9 Meter Höhe an der nördlichen Seite eines Halbturms der römisch-mittelalterlichen Stadtmauer (Turm Nr. 16) und wurde kurz vor 1871 in die Treppenwand des damals neu erbauten Hauses Burggraben Nr. 4 einbezogen2). Aus zwei hochrechteckig aneinandergefügten Sandsteinplatten zusammengesetzte Tafel mit erhabenem Rand, darin die Inschrift in 13 kurzen Zeilen. Der Text wurde 1971 weiß übertüncht und ist daher nur schwer lesbar3).

Maße: H. 87, B. 45, Bu. 5 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Bild zur Katalognummer 14: Tafel mit Rechtsinschrift, die Bürger von Oberwesel betreffend

Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz [1/1]

  1. VVESALI[EN]/SES · CONSTR/VXERVNT · HA/NC · TVRRIM · / (ET)a) QVIA · STRV/CTVRE · BVR/GENSIS · OPER/IS TENENTVR /A IVRE ·DA[N]DI / THELONEI · AB/SOLVTI · SVNT / HEINRIC(VS) MAG/IS(TE)R · OPERIS

Übersetzung:

Die (Ober)Weseler haben diesen Turm errichtet, und weil sie zur Arbeit an der Mauer der Stadt verpflichtet sind, sind sie von der Pflicht der Zollzahlung befreit. Heinrich, Baumeister.

Kommentar

Wenn auch durch die Übermalung der Inschrift nicht alle Feinheiten der Schriftausführung beobachtet werden können, so ist doch die Ähnlichkeit zur vorhergehenden Inschrift offensichtlich. Verwendet werden sowohl spitzes als auch breites trapezförmiges A mit überstehendem Deckbalken, kapitale und unziale Varianten von D, E und H, durchgehend kapitales M, kapitales und rundes N, leicht ovales O, kapitales und rundes T sowie - hier unterschiedlich - W aus zwei aneinandergesetzten V. Als Worttrenner dienen Punkte. Aufgrund dieses weitgehend vergleichbaren epigraphischen Befundes und der inhaltlichen Nähe beider Inschriften spricht nichts dagegen, die vorliegende Inschrift ebenfalls in die 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts zu datieren.

Da sich Turm 16 mit einem Teil der römischen Stadtmauer4) noch heute bis in eine Höhe von etwa neun Metern erhalten hat, lassen sich die inschriftlich angesprochenen Arbeiten gut nachvollziehen, allerdings anders, als es die Inschrift durch das verwendete CONSTRVXERVNT suggeriert: Laut bauhistorischem Befund errichtete man den Turm in mittelalterlicher Zeit nicht neu, sondern restaurierte seine Außenwand mit Bruchsteinmauerwerk und zog innen ein Gewölbe in Ringschichtung ein. Gleichzeitig wurde die gesamte Stadtmauer mit einem neuen Wehrgang versehen. Wie im entsprechenden Fall der Bewohner aus Niederlahnstein5) dürfte auch den Oberweseler Bürgern für diese baulichen Maßnahmen und die damit verbundene Bauunterhaltung Zollfreiheit für den Bopparder Markt zugesprochen worden sein. Bei dem sonst unbekannten Baumeister Heinrich dürfte es sich um den für die Beaufsichtigung bzw. Durchführung der Bauarbeiten verantwortlichen Meister aus Boppard gehandelt haben, der durch die inschriftliche Nennung seines Namens für die Vereinbarung einstand.

Textkritischer Apparat

  1. Aus Deckbalken und Schrägschaft bestehendes Kürzungszeichen (tironisches et).

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Lersch 173.
  2. Vgl. dazu Eltester 78. - Die heutige Wandverkleidung spart die Inschrift erfreulicherweise aus.
  3. Hilfreich bei der Entzifferung der Inschrift und bei der Beschreibung der Buchstabenformen war die in einer Art Faksimile wiedergegebene Nachzeichnung bei Kraus, die noch zuverlässiger sein dürfte als die ältere, bei Eltester veröffentlichte. Die positive Beurteilung von Kraus orientiert sich an der überprüfbaren Wiedergabe der vorhergehenden Inschrift.
  4. Vgl. dazu und zum Folgenden Kdm. mit dem Plan der Stadtmauer S. 453.
  5. Vgl. dazu und zum Folgenden die vorhergehende Nr.

Nachweise

  1. Lersch, Inschrift 174.
  2. Schlad, Mauerwerk 9.
  3. Eltester, Boppard 79 mit Nachzeichnung.
  4. Rutsch, Boppard 10f.
  5. Vuy, Geschichte 112 Anm. 1.
  6. Lehfeldt, Bau- und Kunstdenkmäler 582.
  7. Kraus, Inschriften II 210 Nr. 449 mit Nachzeichnung.
  8. Bergner, Handbuch 571.
  9. Kubach/Verbeek, Denkmälerinventar I 186.
  10. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 454.
  11. Volk, Boppard 278.
  12. Volk, Wirtschaft und Gesellschaft 574f.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 14 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0001406.