Inschriftenkatalog: Rhein-Hunsrück Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 60: Rhein-Hunsrück-Kreis I (2004)

Nr. 13 Boppard, Städtisches Museum (aus der Stadtmauer) 1.H.12.Jh.

Beschreibung

Quader mit Rechtsinschrift, die Einwohner von Niederlahnstein betreffend. Im Jahr 1850 beim Abbruch eines Halbturms der rheinseitigen, ehemals römisch-mittelalterlichen Stadtmauer (Turm Nr. 25)1) aufgefunden, wurde der Stein zunächst in der Rückwand des Hauses Judengasse 23 vermauert und später ins Bopparder Museum verbracht. Der noch 1975 als vermißt bezeichnete Stein befindet sich gegenwärtig wieder am angegebenen Standort. Quader aus hellem Sandstein mit Inschrift in fünf Zeilen, die sich auf der linken Seite - von zwei dünnen senkrechten Linien gerahmt - in sechs kurzen Zeilen fortsetzt. Ecken und Ränder bestoßen, sonst gut erhalten.

Maße: H. 34, B. 61, Bu. 5 (A), 2,5 (B) cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Bild zur Katalognummer 13: Quader mit Rechtsinschrift aus einem Turm der römisch-mittelalterlichen Stadtmauer Boppards

Thomas G. Tempel (GDKE Denkmalpflege) [1/1]

  1. · HEC · TVRRIS · / PERTINET · AD · / ILLOS · DE · INFERI/ORI · LOGENSTEIN · / IPSI · TENENTVR · EDI/FICARE · EAM · P(RO)PT(ER)· HOCa) // IPS/I · SV/NT · / HIC · / COL/WRIb)

Übersetzung:

Dieser Turm ist jenen von Nieder-Lahnstein zugeordnet. Sie selbst sind verpflichtet, ihn zu erhalten; deswegen sind sie hier zollfrei.

Kommentar

Die ausgesprochen linear wirkende Schrift zeigt einmal fast spitzes, sonst breites trapezförmiges A mit beidseitig bzw. nach links überstehendem Deckbalken, kapitales und unziales D und E, kapitales und rundes F (letzteres noch mit geradem Schaft), eingerolltes G, links geschlossenes unziales M, N mit eingezogenem Schrägschaft, leicht ovales O, R mit weit außen am Bogen ansetzender gerader Cauda, kapitales und rundes T sowie verschränktes W. Da weder eine Neigung zu Bogenschwellungen erkennbar noch eine Tendenz zur Verbreiterung oder Einrollung der Buchstabenenden festzustellen ist, zudem noch ausgesprochen konservative Formen wie fast vollrundes O und R mit gerader Cauda verwendet werden, bietet sich eine Datierung in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts an. Allerdings legt der weitgehende Verzicht auf die in diesem Zeitraum durchaus noch üblichen älteren Formen wie spitzes A und eckiges C eine zeitliche Einordung hin zur Jahrhundertmitte nahe2). Als Worttrenner dienen Punkte. Die auffällige Verwendung des kurzen mittelhochdeutschen Wortes COLWRI (zolvri)3) anstelle einer lateinischen Entsprechung4) dürfte auf mangelnden Platz zurückzuführen sein.

Die Inschrift zählt zu einer kleinen Reihe überlieferter mittelalterlicher Rechtsinschriften meist des 12. und 13. Jahrhunderts5), die fundamentale Privilegien oder Vergünstigungen für die Bürger und Einwohner einer Stadt bzw. für die mit ihnen Handel Treibenden enthielten und deswegen an dem die Privilegien gewährenden Ort6) monumental ausgeführt und öffentlich sichtbar angebracht waren. Die vorliegende Inschrift gehört dabei zu einer besonders seltenen Mischform, die Stadtfremden die Pflicht zum baulichen Unterhalt eines Turms der Stadtmauer auferlegt und ihnen als Gegenleistung Zollbefreiung gewährt7). Vermutlich dürfte sich dieses Privileg nicht auf den sehr alten und bedeutenden Bopparder Reichszoll bezogen haben8), das nur vom König als Zollherrn gewährt werden konnte, sondern eher auf die Befreiung vom Marktzoll9), über den der Rat der damaligen Reichsstadt Boppard selbst verfügen konnte. Die näheren Umstände dieses erstaunlichen Rechtsverhältnisses zwischen den Bürgern von Boppard und denen des um 1100 als Loginstein10) bezeichneten, einige Kilometer rheinabwärts an der Mündung der Lahn gelegenen Niederlahnstein sind nicht bekannt. Doch könnte ein Grund dieser Vereinbarung darin gelegen haben, daß der Stadt Boppard trotz wachsender Bevölkerung im 12. Jahrhundert der Unterhalt ihrer aus spätrömischer Zeit stammenden Stadtmauer11) mit vermutlich 28 Türmen aus eigener Kraft nicht möglich war. Die vorliegende Inschrift liefert zusammen mit der entsprechenden für Oberwesel ein wichtiges Indiz für den frühen Beginn der bislang eher für das 13. Jahrhundert angenommenen Ausbesserungs- und Wiederherstellungsarbeiten12) an der damals rund 900 Jahre alten Stadtbefestigung. Die hier erstmals vorgenommene Frühdatierung der Inschrift wird durch die von archäologischer Seite her gewonnene Beobachtung unterstützt, daß spätestens beim Neubau des Langhauses von St. Severus in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts13) mit dem Abbruch der nördlichen Stadtmauer zugunsten einer rheinseitigen Erweiterung begonnen worden war. Da es sich aber bei Turm 25 um den letzten Turm vor der Nordwestecke der Stadtmauer handelt, ist nicht klar, zu welchem Zeitpunkt er von diesen Umbaumaßnahmen betroffen wurde.

Textkritischer Apparat

  1. Die letzten beiden Buchstaben sind wegen der Beschädigung der rechten unteren Ecke kleiner geschrieben.
  2. TCOLWRI Eltester; Lehfeldt; Kubach/Verbeek; Michel; Volk; XOLWRI Kraus; ..OLWRI Kdm.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu den Hinweis bei Eltester und den Plan der Stadtmauer bei Kdm. 453.
  2. Vgl. dazu die Hinweise bei Bauer, Epigraphik 30f. und Fuchs, Weiheinschriften 36. - Die Inschrift wurde bisher unterschiedlich datiert: Ende 12./Mitte 13. Jh. (Eltester), Anfang 13. Jh. (Müller, Urkundeninschriften 78), 2. H. 13. Jh. (Kraus; Kubach/Verbeek; Kdm. 453) und - nicht nachvollziehbar - "nach epigraphischen Merkmalen" 14. Jh. (Volk, Wirtschaft und Gesellschaft).
  3. Vgl. dazu Lexer, Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch 338.
  4. Wie etwa in der folgenden Nr.
  5. Vgl. dazu und zum Folgenden den Überblick bei Frölich, Rechtsinschriften 18ff. bzw. 31f., Müller, Urkundeninschriften 12f. und Fuchs, Privileg 62 sowie für das nähere Umfeld die wohl um 1200 entstandenen Mainzer Zinnensteine DI 2 (Mainz) Nr. 668.
  6. Vgl. zum Problem des Standorts Groten, Überlegungen 166.
  7. Vgl. dazu die folgende Nr. mit der Zollbefreiung für die Bürger von Oberwesel.
  8. So Volk, Wirtschaft und Gesellschaft 574f. - Es handelte sich hierbei um den bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts einzigen Schiffszoll zwischen Bingen und Koblenz; vgl. dazu ebd. 488ff.
  9. So Müller, Urkundeninschrifen 14 und 79. - Der Markt in Boppard, der "älteste und im Mittelalter bedeutendste Markt im Rheinengtal selbst", wurde Ende des 11. Jh. durch Kaiser Heinrich IV. erneuert; vgl. dazu Volk, Wirtschaft und Gesellschaft 662 (Zitat).
  10. Vgl. dazu Michel 14.
  11. Vgl. dazu ausführlich Kdm. 450ff.
  12. Vgl. dazu Volk, Boppard 278.
  13. Der Nordturm und das nördliche Seitenschiff der Pfarrkirche wurden über das Fundament der römischen Mauer gebaut; vgl. dazu Kdm. 207ff. und 450ff.

Nachweise

  1. Schlad, Mauerwerk 9.
  2. Eltester, Boppard 84 mit Nachzeichnung.
  3. Nick, Boppard und Niederlahnstein 19.
  4. Lehfeldt, Bau- und Kunstdenkmäler 582.
  5. Kraus, Inschriften II 210 Nr. 450 mit Nachzeichnung.
  6. Bergner, Handbuch 571.
  7. Kubach/Verbeek, Denkmälerinventar I 185.
  8. Michel, Niederlahnstein 145 Anm. 16 mit Abb. S. 13.
  9. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 318 mit Abb. 328.
  10. Volk, Boppard 279 mit Abb.
  11. Volk, Wirtschaft und Gesellschaft 575 Anm. 577.

Zitierhinweis:
DI 60, Rhein-Hunsrück-Kreis I, Nr. 13 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di060mz08k0001308.