Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 79: Rhein-Hunsrück-Kreis II (2010)

Nr. 96 Kleinich (Lkrs. Bernkastel-Wittlich), Ev. Kirche (aus Hirschfeld, Gemarkung) 1569?

Beschreibung

Grenzstein, aufgefunden an der Gemarkungsgrenze Hirschfeld/Thalkleinich in der Nähe des früheren Fenchelborns, jetzt im Turm der Kirche aufgestellt1). Quader aus rotem Sandstein mit gerundetem Kopf, auf einer Seite in der Mitte ein Wappen, darunter die Jahreszahl. Auf allen Seiten stark beschädigt, der Fuß fehlt.

Maße: H. 55, Br. 17, Z. 8,5 cm.

Peter Schößler, Ravengiersburg [1/2]

  1. 1569a)

Wappen:
Rheingrafen2).

Kommentar

Die Gemarkungsgrenze zwischen Hirschfeld und dem ehemaligen Hochgericht Kleinich (Lkrs. Bernkastel-Wittlich) bildet eine alte Grenze3). Sie schied nicht nur die Erzbistümer Mainz und Trier, sondern auch an einer Stelle die Vordere von der Hinteren Grafschaft Sponheim. Thalkleinich bildete zusammen mit Irmenach, Beuren und einem Teil von Hochscheid die zum hintersponheimischen Amt Trarbach gehörende Irmenacher Pflege, während Hirschfeld im 16. Jahrhundert zu unterschiedlichen Teilen den Wild- und Rheingrafen sowie den Herren von Lewenstein und deren Miterben gehörte. Bereits 1549 kam es im Grenzbereich zwischen der Irmenacher Pflege und Hirschfeld zu Streitigkeiten über das Weiderecht, die noch im gleichen Jahr beigelegt wurden. Möglicherweise war damit der Anlass gegeben, die Grenze abzusteinen. Jedenfalls wurden bei einer Grenzbegehung des gesamten Trarbacher Amtes im Jahr 1580 mehrfach im Gebiet zwischen Irmenach und Hirschfeld „gewapente Marckh“ erwähnt, wobei nur der erste (zwischen Irmenach, Wahlenau und Hirschfeld) explizit als „Marckstein mit Sponheymischen unnd Rheingravischen Wapen“4) bezeichnet wird. Bereits in einem gemeinsamen Hirschfelder Grenzweistum der Rheingrafen und der Herren von Lewenstein aus dem Jahr 1562 wird an dieser Stelle ein Grenzstein erwähnt5).

Da die Rheingrafen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts durch Einheirat in die wildgräfliche Familie das Geschlecht der Wild- und Rheingrafen und ihrer späteren zahlreichen Linien begründet hatten6) (Wappen: im quadrierten Schild im ersten und vierten Feld ein steigender, im zweiten und dritten ein hersehender Löwe), kann es sich bei dem vorliegenden Wappen nur um eine Vereinfachung bzw. um einen Rückgriff auf das alte rheingräfliche Wappen gehandelt haben. Angesichts des fragmentarischen Zustandes des Wappens ist aber auch eine Identifizierung mit dem Wappen der Herren von Lewenstein möglich, die gelegentlich auch den hersehenden Löwen im Wappen führten7).

Textkritischer Apparat

  1. Die Lesung der beiden letzten Ziffern ist unsicher.

Anmerkungen

  1. Freundlicher Hinweis von Peter Schößler, Schreiben vom 27. März 2009.
  2. Ein hersehender Löwe; vgl. dazu den Kommentar.
  3. Vgl. dazu Fabricius, Herrschaften 120f.
  4. Freundlicher Hinweis von Peter Schößler (wie Anm. 1) mit Verweis auf LHAK Best. 33 Nr. 9178.
  5. Freundlicher Hinweis von Peter Schößler (wie Anm. 1) mit Verweis auf LHAK Best. 33 Nr. 3092.
  6. Vgl. Europ. Stammtafeln NF IV Taf. 96 und 97.
  7. Vgl. dazu Gruber, Wappenbilder-Index 87.

Zitierhinweis:
DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Nr. 96 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di079mz12k0009608.