Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 79: Rhein-Hunsrück-Kreis II (2010)

Nr. 172 Mannebach, Katholische Kirche St. Martin 1661?, 1671

Beschreibung

Grabplatte des Johannes Friedrich Ritter. Innen im Boden der Kirche vor der Kanzel. Kleine Platte aus porösem Basalt mit profiliertem Rand, im Feld oben und unten je eine mittig angeordnete reliefierte Rosette, über der oberen Rosette Teil eines Bibelspruches (A), zwischen den Rosetten die achtzeilige Grabinschrift (B). Leicht abgetreten.

Maße: H. 86, B. 51, Bu. 4,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/1]

  1. A

    LAVDATE1)

  2. B

    IOHANNES ◦ FRI/DERICVS ◦ / RITTER / STARB ◦ A(NN)O ◦ / 16061a) ◦ 1 NOVEM/B(RIS)b) ◦ SEINES / ALTERS ◦ 2 ◦ / MONAT ◦

Kommentar

Die gleichstrichig ausgeführte Kapitalis zeigt als Besonderheit R mit oft leicht durchgebogener Cauda, die am Schnittpunkt von Schaft und Bogen ansetzt. Als Worttrenner dienen Dreiecke.

Der früh verstorbene Säugling2) war ein Kind aus der um 1655 geschlossenen Ehe des Martin Ritter und seiner aus Kastellaun stammenden Frau Magdalena Orth. Ritter fungierte bis etwa 1680 als Keller der Boos von Waldeck auf der Mannebach benachbarten Burg Waldeck, verlegte dann seinen Wohnsitz nach Boppard und ist dort ab 1682 als Schöffe, Senator und Synodal nachweisbar. Das Ehepaar hatte zwischen 1657 und 1675 zehn Kinder3), darunter drei früh verstorbene, die in Mannebach begraben wurden. Offensichtlich zog Magdalena nach dem Tod ihres Mannes zurück nach Mannebach; dort verstarb sie im Jahr 1708 und wurde neben ihren früh verstorbenen Kindern begraben4). Alle Kinder-Grabplatten der Familie wurden aufgrund ihrer gleichartigen Ausführung in Typus, Textstruktur und Schrift von derselben lokalen Werkstatt hergestellt. Aufgrund der gleichmäßigen Ausarbeitung der drei Grabplaten von 1661, 1663 und 1671 kann nicht entschieden werden, ob die Grabplatten 1671 gleichzeitig entstanden sind und das Psalterzitat auf sie verteilt wurde oder ob das Psalterzitat 1671 erstmals verwendet und auf den Grabplatten von 1661 und 1663 nachgetragen wurde.

Textkritischer Apparat

  1. Sic!
  2. 1606 11. NOVEMB: Kdm.

Anmerkungen

  1. Mit Sicherheit war einer der zahlreichen mit „Laudate“ beginnenden Verse aus dem Psalter gemeint (vgl. dazu die Belegstellen bei Dutripon, Concordantiae 786f.). Es handelt sich vermutlich um den ersten Vers aus Ps. 112 (Alleluja. Laudate pueri Dominum: laudate nomen Domini), der ebenfalls zum Teil auf der Grabplatte seines zwei Jahre später verstorbenen Bruders Carl Caspar und auch seines 1671 verstorbenen gleichnamigen Bruders verwendet wurde; vgl. Nrn. 174 und 182. Nimmt man alle drei Textstellen zusammen, ergibt sich der nahezu vollständige Bibelspruch.
  2. Vgl. zum Folgenden Frauenberger, Bopparder Bürgerbuch 664 (ohne Nennung des Säuglings).
  3. Ein Philipp Hartmann Ritter war von 1718 bis 1738 Pfarrer in Mannebach, vgl. Schug, Dekanate 156.
  4. Ihre Grabplatte hat sich erhalten, vgl. Kdm. 1, 641

Nachweise

  1. Busley, Kunstdenkmäler Simmern 179.
  2. Kdm. Rhein-Hunsrück 1, 640.

Zitierhinweis:
DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Nr. 172 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di079mz12k0017204.