Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 79: Rhein-Hunsrück-Kreis II (2010)

Nr. 127 Mastershausen, Katholische Pfarrkirche St. Luzia 2. H. 16. Jh.?, 1773

Beschreibung

Quader mit Bau- bzw. Rechtsinschrift (A). Roter Sandstein mit sechszeiliger Inschrift. Ehemals über dem Eingang der 1504 wiederaufgebauten Kirche angebracht1), wurde er in den 1772/73 errichteten Neubau übernommen und dort über dem rechten Portal eingelassen. Gleichzeitig wurde die zweite Inschrift (B) angefertigt und über dem linken Kirchenportal eingefügt, zudem an der Kirchendecke vier Wappen befestigt. Beide Inschriftensteine wurden anlässlich der Neuerbauung der Kirche im Jahr 1964 wiederverwendet und zusammen mit den vier erhaltenen Wappen in die Westwand unter der Empore eingelassen.

Maße: H. 35 (A), 39 (B), B. 65 (A), 49 (B), Bu. 5 (A), 3 (B).

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Dr. Eberhard J. Nikitsch) [1/4]

  1. A

    DIESER KIRCHENCHORa) MITH DEM / SCHIFF : SEIND DIE H(ERREN)b) DECI=/MATORES AVS DEM FVND/AMENTc) AVFF ZVBAWEN V(N)D / DIS AVFF IHRN VNKOSTEN EWIG / SCHVLDIGd)

  2. B

    DIESER KIRCHEN / SCHIFF UND CHOR HABEN / DIE HERN DECIMATORES MIT / ALLEN MATERIALIENe) NEU AUFF/ERBAUET : HIERZU ABER DIE PARGENOSSENEf)/ DIE UEBLICHEN / HAND= UND SPANN FRONDEN / NUR BIS Abg) AUF DEN BAUPLATZ / GELEISTET A(NN)Oh) MDCCLXXIII

Kommentar

Die ungelenk ausgeführte Inschrift (A) weist als Besonderheit Doppel-F in Minuskelform auf und oben spitzes zweistöckiges Z auf. Die vorgenommene Datierung orientiert sich an der noch nicht durchgeführten U/V-Schreibung2).

Die ungewöhnliche Inschrift3) ist auf Streitigkeiten um die Zuständigkeiten beim Neubau der erstmals 1220 erwähnten Kirche im Jahr 1504 zurückzuführen, als die zu Mastershausen gepfarrten Filialkirchen nicht ihren Verpflichtungen zum Wiederaufbau der Mutterkirche nachkommen wollten. Verantwortlich dafür waren offensichtlich die Zehntherren (Dezimatoren), die für den Unterhalt und die Pflege der Kirche verantwortlich waren. Noch im Jahr 1605 wurde ihnen seitens des zuständigen Erzbistums Trier der Entzug des Zehnten angedroht, wenn sie nichts gegen die Verwahrlosung der Kirche unternehmen würden. Wie Inschrift (B) zeigt, kamen die Zehtnherren in den Jahren 1772/73 ihren Bau-Verpflichtungen offensichtlich nach, dafür hatte die Kirchengemeinde die Fahrdienste zu leisten. Nach den damals an der Kirchendecke angebrachten Wappen zu urteilen, handelte es sich bei den Zehntherren um die Grafen von Metternich-Winneburg, die Freiherrn Boos von Waldeck, die Waldbott von Bassenheim und die Herren von Steinkallenfels.

Textkritischer Apparat

  1. Zweites H klein eingestellt; nach dem Schluss-R ein missglückter Buchstabe.
  2. Befund H:H:.
  3. F aus E verbessert.
  4. L mit unnötigem Schrägschaft.
  5. I dem L klein eingestellt.
  6. PFARRGEMEINDE Steffen, Borst.
  7. Sic!
  8. O in kleiner Schreibweise.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu und zum Folgenden Borst 50f.
  2. Im Bearbeitungsgebiet erstmals 16§§ nachgewiesen, vgl. Einleitung.
  3. Vgl. zum Folgenden Kdm. 203f. und Borst pass.

Nachweise

  1. Kdm. Zell 204.
  2. Steffen, Festschrift.
  3. Borst, Mastershausen 50f. mit Abb.

Zitierhinweis:
DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Nr. 127 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di079mz12k0012709.