Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Rhein-Hunsrück-Kreises II

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 79: Rhein-Hunsrück-Kreis II (2010)

Nr. 87 Simmern, Evang. Stephanskirche 1557

Beschreibung

Epitaph für Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern und seine bereits 1535 verstorbene erste Frau Markgräfin Beatrix von Baden, eingelassen in die Nordwand der fürstlichen Grabkapelle. Monumentale, mit Figürchen und Ornamenten reich verzierte Ädikula aus Tuffstein, Stützpfeiler, Gesimse und Rahmen der oberen Inschriftentafeln aus Sandstein, Säulen und Kapitelle aus Marmor, Inschriftentafeln aus Schiefer. Im auf drei kannelierten Pfeilern ruhenden Sockel zwei Rollwerktafeln mit zwei jeweils sechszeiligen Sterbeinschriften (A) und (B). Darüber auf einem Rasenboden die vollplastisch ausgeführten Standfiguren des Ehepaars mit betend gefalteten Händen in einer rundbogigen, von Säulen gerahmten Nische. Vor dem mit Tüchern bespannten Hintergrund links der Ehemann barhäuptig in voller Prunkrüstung, den Blick auf den Altar gerichtet, rechts seine sich ihm zuwendende Frau in zeitgenössischer Adelstracht, mit Haube, hochgeschlossenem Kleid und vier um die Brust gelegten Ketten, die zweite von oben mit als Buchstaben ausgeführten Kettengliedern (C). Die Gesichter sind porträtähnlich gestaltet. Hinter den Figuren ein liegender Löwe, über ihnen eine üppige, den Helm des Verstorbenen tragende Fruchtgirlande, auf dem Bogen sechs Ahnenwappen, in den Zwickeln je eine Büste, links ein Mann, rechts eine Frau. Über dem Gebälk ein hochrechteckiger profilierter Aufsatz mit zwei Tafeln, darauf die vielzeiligen Inschriften (D) und (E) mit dem Lob der Verstorbenen. Als Abschluss dienen zwei von einem Löwen bzw. einem Greifen gehaltene Vollwappen. Das gut erhaltene Epitaph dürfte 1897 zusammen mit den anderen Simmerner Grabdenkmälern von dem Stuttgarter Bildhauer Karl Wüst restauriert worden sein1).

Maße: H. ca. 600, B. 212, Bu. 2 (A, B), 3 (C) cm.

Schriftart(en): Fraktur (A, B), gotische Minuskel (C), humanistische Minuskel (D, E).

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Mainz (ehem. Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz) [1/7]

  1. A

    Anno Domini M D Lvii den xviii maii / ist in Christo abgestorben der Durchleuchtig / Hochgeborn furst und herr Herr Johanns / Pfaltzgraue bey Rhein Hertzog in Bairn und / graue zu Spanheim Der selen der almechtig / gott ein froliche urstende uerleihe Amenn

  2. B

    Anno Christi M D xxxv den iiii Aprilis ist in / dem hern entschloffen die Durchleuchtige Hoch/geborne furstin frau Beatrix Pffaltzgreuinna) / bey Rhein Hertzogin in Bairn geborne Mar/greuin Zu Baden vnd greuin Zu Spanhei(m) / der selen gott in ewigkeit gnad Amen

  3. C

    g ◦ a ◦ g ◦ ab)

  4. D

    Ista Palatinu(m) mo(n)stra(n)t monume(n)ta Ioan(n)e(m)Qui postq(uam) ad patriae sum(m)os co(n)cessit honores,Non sua sed populi spectauit com(m)oda passi(m).Concipie(n)s animo pacis venerabile nome(n),Iustitiae co(n)st(a)ns cultor fuit, aequus, honest(us),Sacrato Ciues defendit iure, rigorisImpatie(n)s, placido populu(m) moderami(n)e rexit.Adde quod i(n)genuas studio perceperit artes,Mecaenasq(ue)c) fuit Doctoru(m) maxim(us), undeNome(n) honorq(ue) Duci se(m)per laudesq(ue) manebu(n)tHu(n)c igit(ur) pietate graue(m) et virtutib(us) auctum,Foelice(m) et saluu(m) multos seruauit in annosOm(n)ipote(n)s, sol(us) qui prospera regna gubernatIdem concessit mortem sentire beatam,Propositamq(ue) fide sola spectare salutem.Namq(ue) ait extremu(m) cu(m) vidit adesse periclu(m).Agnosco delicta, dei me territat ira,Nec toto possu(m), quod seruet cernere mu(n)do.Vno in te posita est Christo spes, vita, salusq(ue)Ad te confugio miserere, et suscipe quaesoHa(n)c anima(m) per te pretioso sa(n)guine parta(m)Et reuoca in vita(m) defu(n)ctu(m) ex morte peren(n)e(m).

  5. E

    Sola patris beatd) aeterni perspecta voluntasQualem proponu(n)t mistica verba deiHaec reputa(n)s claro de stem(m)ate nata BeatrixSponsa Palatini quaeq(ue) Ioannis eratIn domi(n)o fixam spem collocat, atq(ue) futuru(m)Hunc protectore(m), et praemia certa putat.Iustitiam cultu semper spectabat honestoMoribus illicitis nec locus vllus erat.Auxilio miseris fuit officiisq(ue) leuauitQuos mala sors pressit, duraq(ue) pauperiesConiugio in casto nu(m)erosae munere prolisDonata, Imperio semina digna dedit,Atq(ue) suo statuit claro de sanguine natosQui uere gestent regia sceptra ducesOccupat hic igitur dulce(m) matrona quiete(m),Illius at maior pars tamen astra tenetExpectans Christi voce(m) ad coeleste voca(n)tisRegnum, et perpetuo cernere laeta DeumVixit Haec Annos XLV. / Ast Ille LXV. Mens(em) 1. Dies XXVIIIe)

Übersetzung:

(D) Dieses Denkmal zeigt den Pfalzgrafen Johannes, der, nachdem er zu höchsten Ehren des Vaterlandes gelangt war, nicht nach seinem, sondern stets nach dem Wohl des Volkes trachtete. In seinem Herzen den ehrwürdigen Namen des Friedens aufnehmend, war er ein beständiger Wahrer der Gerechtigkeit, unparteiisch und ehrenhaft. Mit geheiligtem Recht schützte er die Bürger, abhold der Strenge führte er in milder Regierung das Volk. Darüber hinaus widmete er sich mit Eifer den freien Künsten und war der größte Gönner der Gelehrten. Deshalb werden Name, Ehre und Lob dem Herzog für immer bleiben. Diesen also, der durch seine Frömmigkeit würdig und reich an Tugenden war, hat der Allmächtige, der allein die Reiche in günstiger Weise leitet, viele Jahre lang glücklich und gesund erhalten. Dieser gewährte ihm auch einen sanften Tod zu haben und das allein durch den Glauben verheißene Heil zu schauen. Ja wahrlich, sagte er, als er die äußerste Gefahr nahen sah: Ich erkenne meine Vergehen, es erschreckt mich der Zorn Gottes, und ich vermag in der ganzen Welt nichts zu entdecken, was mich retten könnte. Allein in dir, Christus, ruht meine Hoffnung, mein Leben und Heil. Zu dir nehme ich meine Zuflucht, erbarme dich und nimm, ich bitte dich, diese Seele auf, die durch dich mit deinem kostbaren Blut erworben ist, und rufe den Verstorbenen aus dem Tode zum ewigen Leben zurück. (E) Selig macht allein, den Willen des ewigen Vaters zu erkennen, wie ihn uns die mystischen Worte Gottes vor Augen stellen. Diese Worte erwog die aus berühmtem Geschlecht stammende Beatrix, die die Gemahlin des Pfalzgrafen Johannes war. Sie gründete ihre Hoffnung in Gott und glaubte an ihn als ihren künftigen Beschützer und sicheren Gewinn. Immer nach Gerechtigkeit strebte sie in ehrbarer Lebensweise, und unziemlichen Sitten gab sie keinen Raum. Den Unglücklichen war sie eine Hilfe und durch ihren Dienst stärkte sie die, die ein böses Schicksal und harte Armut bedrückte. In züchtiger Ehe mit dem Geschenk einer zahlreichen Nachkommenschaft bedacht, hat sie dem Reich würdige Kinder gegeben und Söhne aus ihrem berühmten Stamme zur Verfügung gestellt, die als Herzöge wahrhaft königliche Szepter zu tragen vermögen. Hier findet nun die ehrbare Frau die süße Ruhe, doch ihr besserer Teil weilt bei den Sternen, wo sie Christi Stimme erwartet, der sie in sein himmlisches Reich ruft, um dort fröhlich Gott immerwährend zu schauen. – Diese hat gelebt 45 Jahre, jener dagegen 65 Jahre, einen Monat, 28 Tage.

Versmaß: 22 Hexameter (D), 9 elegische Distichen (E).

Wappen:
Pfalz-Simmern2)Baden-Sponheim
Nassau-SaarbrückenKatzenelnbogen
GeldernÖsterreich
Loen-HeinsbergBaden-Sponheim.

Kommentar

Die exakt gehauene Fraktur der deutschsprachigen Sterbeinschriften zeigt bei den Gemeinen eine starke Tendenz zu umgebogenen bzw. eingerollten oberen wie unteren Bogenenden. Schluss-s ist als geschlossenes Schleifen-s gestaltet. Auffallenderweise wird zwischen u und v nur gelegentlich zugunsten des v unterschieden und nur einmal zwischen i und y. Die Fraktur entspricht nicht der später in der Trarbach-Werkstatt verwendeten Schrift. Dagegen zeigt die gleichmäßig ausgeführte humanistische Minuskel der lateinischen Inschriften bei g und t Merkmale der später in der Trarbach-Werkstatt verwendeten Schrift. Folgt etwa nach c oder s ein t, ist dieses mit einem weiten, nach links gebogenen oberen Schaftende versehen, das mit den vorhergehenden Buchstaben eine Verbindung eingeht. Benutzt wird dann ein rundes s.

Johann3) wurde am 20. März 1492 als zweiter Sohn Herzog Johanns I. von Pfalz-Simmern4) und seiner Frau Johanna von Nassau-Saarbrücken5) im Schloss zu Simmern geboren. Bereits im Alter von neun Jahren wurde er mit der gleichaltrigen Beatrix, der jüngsten Tochter des Markgrafen Christoph I. von Baden und seiner Frau Ottilie von Katzenelnbogen6), verlobt und heiratete sie nach langwierigen Verhandlungen am 21. Mai 1508 in Trarbach an der Mosel. Da Johanns 1490 geborener Bruder Friedrich bereits bald nach der Geburt verstorben war, folgte er im Januar 1509 seinem Vater als Johann II. in der Regierung des Fürstentums Pfalz-Simmern.

Wenn auch die vorliegende Inschrift die Verdienste seiner fast fünfzigjährigen Regentschaft in zeitgenössisch typischen Formeln rühmend überhöht, weisen doch sowohl seine Lebensstationen wie auch Berichte und Einschätzungen Dritter in die gleiche Richtung7). Im humanistisch geprägten Heidelberg umfassend gebildet, stand er von Anfang an den geistig-kulturellen Bestrebungen seiner Zeit aufgeschlossen gegenüber, förderte etwa den Buchdruck, verfasste für Sebastian Münsters 1544 erschienene „Cosmographey“ die Beschreibung des Hunsrücks und arbeitete am Rixnerschen Turnierbuch und weiteren in der Simmerner Druckerei8) verlegten Büchern als Autor und Illustrator mit. Neben anderen historischen Werken schrieb er auf 230 Folioblättern eine illustrierte Reimchronik über die „Successio Zu- vnd Abkhunfft Baider Chur- vnd Fürstlichen Heuszern Pfaltz vnd Beyern“9). In politischer (und auch religiöser) Hinsicht stand er dem katholischen Kaiserhaus sehr nahe, war aber auch den Reichsständen und der einheimischen Ritterschaft verbunden. Er übernahm 1523 in Vertretung die kaiserliche Statthalterschaft im Reichsregiment, fungierte von 1536 bis 1539 als Vorsitzender und oberster Richter am Reichskammergericht in Speyer und war in verantwortlicher Position im oberrheinischen Reichskreis tätig. Von den kriegerischen Auseinandersetzungen seiner Zeit wie dem Bauernkrieg oder der Sickingen-Fehde hielt er sich soweit wie möglich fern. Für das Fürstentum Pfalz-Simmern erließ er 1549 eine Landesordnung, und seiner Residenzstadt Simmern gewährte er einen Freiheitsbrief. Nicht zuletzt seinem Verhandlungsgeschick dürfte es zu verdanken sein, dass gemäß dem 1553 geschlossenen Heidelberger Sukzessionsvertrag die Kurpfalz nach Erlöschen der alten kurpfälzischen Linie nicht an Pfalz-Bayern, sondern an Pfalz-Simmern überging. Offen bleibt, ob der aufgrund des fide sola ausgesprochen evangelische Charakter seiner Grabinschrift als ein Reflex auf eine mögliche Konversion auf dem Sterbebett aufzufassen oder ob er eher dem Einfluss seines Sohnes Friedrich II. zuzuschreiben ist10), der unmittelbar nach dem Tode des Vaters die Reformation in seinem Fürstentum durchführen ließ.

Aus der Ehe Johanns II. mit der 1535 verstorbenen Beatrix11) resultierten die in ihrer Inschrift erwähnten Kinder12), die alle standesgemäß versorgt werden konnten: Die Töchter kamen in den Frauenklöstern Kumd bei Simmern, Marienberg bei Boppard13) oder Neuburg bei Heidelberg14) unter und fungierten dort oft als Äbtissinnen, oder sie wurden standesgemäss verheiratet, so Elisabeth mit Graf Georg II. von Erbach15) oder Helene mit Graf Philipp III. von Hanau-Münzenberg. Nachdem Friedrich II. als ältester Sohn seinem Vater 1557 in der Regierung von Pfalz-Simmern gefolgt war, übernahm er bereits 1559 als Nachfolger des pfälzischen Kurfürsten Ottheinrich in Heidelberg die Regierung der pfälzischen Kurlande. Johanns II. jüngere Söhne Georg und Reichard16) übernahmen 1559 bzw. 1569 die Regierung der Simmernschen Lande. Nach langen Jahren als Witwer schloss Johann II. im Jahr 1554 eine zweite Ehe mit Gräfin Maria Jacobea von Öttingen, die ohne Kinder blieb. In seinem noch im März 1557 entworfenen Testament17) hatte er allerdings bestimmt, dass er in der fürstlichen Gruft neben seinen Eltern und Beatrix, seiner „liebe(n) Hausfrau selig“, bestattet werden wolle18) und dass darüber in der St. Anna-Kapelle für sich und seine erste Frau für 200 Taler ein gemeinsames Epitaph errichtet werden solle, für seine zweite Frau aber ein eigenes19). Beide kamen zur Ausführung und gehören zu einer Reihe von sechs zwischen 1553 und 1558/59 entstandenen Simmerner Grabdenkmälern20), die einem sonst unbekannten „Meister von Simmern“ zugeschrieben werden, in dessen Werkstatt der junge Johann von Trarbach gearbeitet haben dürfte.

Textkritischer Apparat

  1. Sic!
  2. Zwischen den Buchstaben ein x-förmiges Zierelement. – Diese Buchstabenketten erfreuten sich um die Jahrhundertmitte offensichtlich großer Beliebtheit; vgl. dazu Wagner, Wittelsbacher 172 und 201 mit ähnlichen Ketten auf zwei unterschiedlichen Porträts der Verstorbenen.
  3. Sic! statt Maecenasq(ue).
  4. beata Rhein. Antiquarius.
  5. Die letzten beiden Zeilen sind durch deutlich größere Schrift hervorgehoben.

Anmerkungen

  1. Vgl. Clemen, Wiederherstellung 64.
  2. Pfalz-Simmern mit Herzschild (Sponheim).
  3. Vgl. zum Folgenden Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF I.1, Taf. 94 sowie Wagner, Simmern 88ff. und Wagner, Wittelsbacher 171–201.
  4. Vgl. Nr. 66.
  5. Vgl. Nr. 84.
  6. Vgl. zu ihnen Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF I.2 Taf. 268.
  7. Vgl. dazu Wagner, Wittelsbacher 171f.
  8. Vgl. dazu Nr. 82.
  9. Vgl. dazu ausführlich Wagner, Simmern 90ff. – Als Quellen nennt Johann auf dem Titelblatt historiographische Werke, kaiserliche Privilegien sowie „Grabstett und Epitaphiis“.
  10. Vgl. dazu Rodewald Anm. 17 und Nr. 70.
  11. Vgl. zu ihr ausführlich Kern, Herzoginnen 36ff.
  12. Vgl. zu ihnen ausführlich Wagner, Wittelsbacher 211–226.
  13. Vgl. DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis 1) Nrn. 201 und 223.
  14. Vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 300.
  15. Vgl. DI 63 (Odenwaldkreis) Nr. 160.
  16. Vgl. Nr. 109.
  17. Vgl. dazu Wagner, Simmern 123.
  18. Vgl. die beiden vorhergehenden Nrn.
  19. Vgl. Nr. 88.
  20. Vgl. dazu ausführlich Einleitung Kap. 4.5.

Nachweise

  1. Wickenburg, Thesaurus Palatinus I fol. 311 (B) und 315v-316r (Nachzeichnung).
  2. Acta Academiae III 30 (A, B).
  3. Andreae, Simmera Palatina 19–21.
  4. Büttinghausen, Beyträge I,1 187f. (A, B).
  5. Becker, Grabmäler 358 (A, B).
  6. Rhein. Antiquarius II,6 409f.
  7. Renard, Grabdenkmäler Abb. Taf. XIV.
  8. Kentenich, Herzog Hans mit Abb.
  9. Rodewald, Grüfte und Inschriften 21f.
  10. Wagner, Simmern 117 und 124.
  11. Busley, Kunstdenkmäler Simmern 297ff.
  12. Schellack/Wagner, Kirchen und Kapellen 47 (A, B).
  13. Kdm. Rhein-Hunsrück 1, 974ff. mit Abb. 897–900.
  14. Wagner/Schellack, Evangelische Stephanskirche (A, B) mit Abb.
  15. Terpitz, Grabdenkmäler 330f. (A, B).
  16. Heinz/Schmid, Grab und Dynastie Abb. 8.
  17. Heinz/Schmid, Große Kunst Abb. 3.
  18. Kern, Simmern 25f.
  19. Meys, Memoria 714 mit Abb. 57 und 67.

Zitierhinweis:
DI 79, Rhein-Hunsrück-Kreis II, Nr. 87 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di079mz12k0008700.