Inschriftenkatalog: Stadt Pforzheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 57: Stadt Pforzheim (2003)

Nr. 207 Hauptfriedhof 1596

Beschreibung

Epitaph eines markgräflichen Amtsträgers zu Pforzheim namens Schuller, und seines Sohnes (?) oder Vetters (?) Hans. Im Nordflügel des Wandelgangs, ehemals auf dem Oberen Altstädter Kirchhof (später Oststadtpark). Hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein; oben rundbogiges Feld mit zwei Wappen, gerahmt von Beschlagwerk, in das zwei Engelsköpfchen eingefügt sind; unten Rollwerk-Kartusche, mit Fruchtbündeln dekoriert, als Rahmung zweier nebeneinander angeordneter Inschriften A und B. Erhaltung schlecht, Oberfläche verwittert, Inschrift im unteren Drittel abgeblättert und zerstört, da die Platte unten vor 1939 tief im Boden eingelassen war1.

Maße: H. 164, B. 95, Bu. 2,2 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/2]

  1. A

    ANNO · 15 · [9]6a) · DEN · [4]b) DAG / MARTII · IST IN GOT [SELI]G̣LICH / ENTSCHLAFFEN DER [ERS]AM / VND BESCHIENRc) [. . . . . . . .] / SCHVLLER FIRSTLICHd) / MARGGREFISER · V[. . . . . . .]Ṛe) / ALHIE ZV PFORTZH[EIM] DEM / GOTT DER ALLMECH[TIG . . .]A[. / . . . . .]NG[.]TEN [. . . . . .] / EIN F̣ṚELI[CHE] V[. . . . . . . . . . . / . . .] EWI[– – – / . . . .]EI[– – –] / WELL[E] AMEN

  2. B

    ANNO · 1595a) · DEN 4 DAG / OCT[OBR(IS) IS]T AVCH GLEICHER /GEST[ALT IN] CHRISTO GANTZ / SENFT[IGLICH] ENTSCHLAFEN /DER [. . . . . .] IVNGLING HANS / SCH[. . . . . . . . .]GEDACHTES /VE[. . . . . . . . C]HRISTVS DER / HEI[LAND . . . S]AMPT ALLEN /CHRI[ST . . . . .]I[G]EN AM / [. . . . . . . . . . . .]ẒṾṂ EWIGEN / [. . . . . . . . . . ERWE]CKEN / W[ELLE AME]N

Wappen:
Schuller2, Schuller3.

Kommentar

Lacroix bezeichnet Schuller als „Vogt zu Pforzheim“. Jedenfalls war er ein vom Markgrafen eingesetzter Amtsträger, dessen Amtsbezeichnung in A, Zeile 6, mit dem Buchstaben V begann; am Ende des Wortes, das 6–8 Buchstaben umfaßte, glaubt man, ein R erkennen zu können. Das Amt des Vogtes ist für Schuller nicht belegt und offenbar auch durch das Epitaph nicht nachweisbar. Denn in B ist am Anfang der siebten Zeile eindeutig VE und nicht VO als Wortanfang zu lesen. Es wäre möglich, hier ebenso wie in A das Wort VE[RWALTER] einzusetzen. In zahlreichen inschriftlichen Beispielen wird mit „Verwalter“ ein Geistlicher Verwalter eines Klosteramts bezeichnet4.

Auch das Verwandtschaftsverhältnis der beiden Verstorbenen ist nicht klar. Hier wird vorgeschlagen, in B, 6. Zeile, zu lesen: HANS SCH[VLLER SOHN] GEDACHTES / VE[RWALTERS DEN C]HRISTVS usw., wobei Kürzungen vorhanden gewesen sein können. Eine andere Lösung ist: SCH[VLLER O]BGEDACHTES / VE[TER DEN C]HRISTVS etc.5. Der schlechte Erhaltungszustand läßt keine eindeutige Ergänzung zu.

Die Inschrift mit überhöhten Versalien ist nur in geringer Tiefe eingehauen, dafür in der Formgebung ausgewogen und der klassischen Kapitalis angenähert.

Textkritischer Apparat

  1. Jahreszahl durch Überstreichung hervorgehoben.
  2. Lesung der Ziffer unsicher.
  3. So für BESCHEIDEN.
  4. Der Rest der Zeile blieb leer.
  5. Zu erkennen ist nur noch ein überhöhter Versal V, darauf folgten ehemals ca. sechs Buchstaben.

Anmerkungen

  1. Lacroix gibt 140 cm für die Höhe als Teilmaß an.
  2. Linksgewendet. Vogel mit ausgebreiteten Schwingen auf Ast sitzend. Von Lacroix, KdmBadenIX/6, als Taube bezeichnet.
  3. Hier in Normalstellung rechtsgewendet.
  4. So werden die Klosteramtsverwalter des Klosters Frauental wie hier nur als V(erwalter) oder V(er)walter bezeichnet; vgl. DI 54 (Mergentheim) nrr. 219, 263, 297. Dagegen lautet bei den Verwaltern von Bietigheim oder Maulbronn die Bezeichnung: G(eistlicher) Verwalter; vgl. DI 25 (Ludwigsburg) nrr. 469, 553, 591 u. ö.; DI 47 (Böblingen) nr. 298; DI 22 (Enzkreis) nrr. 243, 247, 260 u. ö.
  5. VETER für VETTER; Vorschlag von Harald Drös.
  6. Vgl. nr. 207.
  7. Vgl. nr. 211.

Nachweise

  1. KdmBadenIX/6, 242 nr. 5 (ohne Wortlaut der Inschrift).

Zitierhinweis:
DI 57, Stadt Pforzheim, Nr. 207 (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di057h015k0020708.