Die Inschriften des Altkreises Osterode

6. Inschriften und Inschriftenträger

6.1. Denkmale des Totengedächtnisses

Aus dem Altkreis sind 84 Denkmale des Totengedächtnisses überliefert, von denen etwa 60 Prozent im Original erhalten sind. Die überlieferten Denkmale verteilen sich überwiegend auf 47 Grabplatten und 25 Epitaphien. Während Grabplatten ursprünglich zur Abdeckung eines Grabes dienten, waren Epitaphien aus Holz oder Stein an einer Wand angebracht und, wie auch Totenschilde (der hier einzige: Nr. 51), nicht an den Begräbnisplatz gebunden. Da die noch vorhandenen Grabplatten aber im Laufe der Zeit aufgenommen und an Wänden aufgestellt wurden, kann eine Entscheidung, ob es sich bei einem Objekt ursprünglich um ein Epitaph oder eine Grabplatte gehandelt hat, nicht immer sicher getroffen werden.

Der hohe Anteil der Denkmale des Totengedächtnisses am Gesamtbestand – fast 40 Prozent – ist durch drei räumliche Schwerpunkte zu erklären, die teilweise auch familiäre sind. Mit weitem Abstand an erster Stelle steht das frühere Kloster Walkenried, aus dem auch alle mittelalterlichen Grabdenkmale stammen: fünf nur teilweise oder fragmentarisch erhaltene Grabplatten aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und (vermutlich) aus dem Jahr 1317 (Nr. 3, 6, 7, 8, 9) sowie fünf fast ausschließlich kopial überlieferte Bestandteile der Grablege der Familie von Werthern aus den Jahrzehnten um 1400 (Nr. 13, 18, 19, 20, 21). Aus den Jahren 1549 bis 1607 kommen in Walkenried vor allem 20 Denkmale von Mitgliedern der Familie der Grafen von Honstein hinzu. Zudem wurden zwischen 1584 und 1647 für elf Prioren und Rektoren des Klosters bzw. der Klosterschule und ihre Angehörigen Grabdenkmale errichtet.

In St. Aegidien in Osterode sind sieben Grabplatten der letzten Herzöge von Braunschweig-Grubenhagen und ihrer Frauen aus den Jahren 1567 bis 159682) sowie ein großes Epitaph (Nr. 72) erhalten, das dem Herzog Philipp d. Ä., seiner Frau und seinen im Jahr 1573 bereits verstorbenen Kindern gewidmet ist. In Herzberg sind aus den Jahren 1618 und 1631 zwei Epitaphien und eine Grabplatte (Nr. 160, 161, 177) für zwei früh verstorbene Kinder Herzog Georgs aus der Celler Linie des Welfenhauses erhalten.

Dazu kommen fünf Grabdenkmale des Adels aus St. Johannis und St. Marien in Osterode, drei in Herzberg, drei in Gittelde sowie zwei der Familie von Minnigerode in Pöhlde und Bartolfelde; von drei Sargfragmenten in St. Jacobi in Osterode ist eines ebenfalls einem Adeligen zuzuschreiben (Nr. 212), insgesamt also 14. Dem stehen acht Grabdenkmale bürgerlicher Provenienz gegenüber: je zwei aus St. Johannis und St. Aegidien in Osterode, drei aus Herzberg und eines aus Steina. Die Inschriften aus St. Bartholomäus in Herzberg und St. Johannis in Osterode sind überwiegend nur kopial überliefert.

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Die Inschriften der frühen Grabplatten in Walkenried zeichnen sich durch ein einfaches Formular aus, bei dem auf die Angabe des Todesjahres der Name des Verstorbenen folgt; sein Status wird durch Attribute (z. B. miles) ausgewiesen. Bemerkenswert ist die Grabplatte des Werner Letgast, auf der eine Grabschrift in leoninisch gereimten Hexametern angebracht ist (Nr. 3). Sie ist mit einer Darstellung des Verstorbenen in Ritzzeichnung versehen, wie sie auch das Fragment einer weiteren Platte für eine Frau schmückt (Nr. 7). Ritzzeichnungen finden sich auch im Chor-Polygon der Walkenrieder Kirchenruine, das um 1400 die Grablege der thüringischen Familie von Werthern beherbergte. Drei der fast ausschließlich kopial überlieferten Inschriften konstruierten eine weitgehend fiktive Familiengeschichte der von Werthern (Nr. 18, 20, 21); die zeitgenössischen Grabschriften folgen dem genannten schlichten Formular (Nr. 13, 19). Dies gilt auch noch für den Totenschild und die Grabplatte für einen Angehörigen der Familie von Tettenborn aus der Mitte des 16. Jahrhunderts (Nr. 51, 52).

Die Grabplatten der Herzöge von Grubenhagen in Osterode sind durch die Darstellung der Verstorbenen geprägt. Es lassen sich Gruppen bilden, die in der Art der Darstellung wie in der Schriftausführung zusammengehören: die Nummern 63 und 66 einerseits sowie die Nummern 109, 110 und 117 andererseits; zwischen diesen steht die Grabplatte der Herzogin Dorothea (Nr. 88), die hinsichtlich der Schriftgestaltung Parallelstücke in Veltheim (Lkr. Wolfenbüttel) hat. Die Platte für Philipp d. Ä. (Nr. 113), den 1551 gestorbenen Vater der letzten Herzöge, wurde erst lange nach seinem Tod angefertigt; Vergleichstücke deuten auf eine Entstehung in der ersten Hälfte der 1590er Jahre. Alle Platten – nur Nr. 88 bildet eine gewisse Ausnahme – begnügen sich damit, anstelle einer Ahnenprobe das Wappen der oder des Verstorbenen anzubringen. Auch die Texte der Grabschriften bleiben einfach: Außer Titel, Todestag und Todesstunde (Nr. 63, 88) bzw. der gelebten Zeit in Jahren, Monaten und Tagen (Nr. 109, 117) enthalten sie keine weiteren Informationen; nur die letzten drei (Nr. 109, 110, 117) fügen noch eine Devise hinzu. Philipp d. Ä. (Nr. 113) wird von seinen kriegerischen Söhnen ausdrücklich als pacificus charakterisiert. Hingegen weist das Epitaph von 1573 (Nr. 72) für denselben und seine bereits verstorbenen Söhne ausführliche biografische Angaben und eine (heute verlorene) Stifterinschrift auf. Eine besondere Grabbeigabe hat sich im Sarg Herzog Philipps d. J. angefunden: ein Degen (Nr. 115), der mit seiner mutmaßlich spanischen Herkunft auf die Verbindung der Söhne Herzogs Philipps d. Ä. zum spanischen König Philipp II. verweist, in dessen Diensten sie in den 1550er und 1560er Jahren zeitweise standen.

Die aus einem etwas längeren Zeitraum (1552–1607) stammenden Grabplatten und Epitaphien der Grafen von Honstein zerfallen in drei Hauptgruppen. Einige wenige Denkmale – für drei erwachsene Angehörige des Geschlechts und ein Kind – zeigen figürliche Darstellungen. Die durch Abzeichnung überlieferte Grabplatte des 1552 gestorbenen Grafen Ernst V. (Nr. 55) zeigt den Verstorbenen als Ritter in derselben Art, wie der 1568 gestorbene Herzog Heinrich d. J. und seine 1553 in der Schlacht bei Sievershausen gefallenen Söhne auf ihren Grabplatten in der Wolfenbütteler Hauptkirche Beatae Mariae Virginis dargestellt sind.83) Das Epitaph für den 1580 gestorbenen Grafen Volkmar Wolfgang (Nr. 79) bildet diesen in voller Rüstung ab, das Epitaph der 1595 mit fast sechs Jahren gestorbenen Dorothee Elisabeth von Honstein (Nr. 112) zeigt sie als junges „Fräulein“. Das Epitaph für Magdalena von Regenstein-Blankenburg (Nr. 140), die 1607 gestorbene Witwe Graf Volkmar Wolfgangs, lässt die typische Witwentracht mit Haube und über die Schulter gelegten Bändern erkennen. Alle vier Figurengrabplatten und -epitaphien besaßen ursprünglich vier Wappen. Nur auf dem Epitaph des Grafen Volkmar Wolfgang machten diese eine regelkonforme Ahnenprobe aus; auf den übrigen (Nr. 55, 112, 140) sind die Wappen nicht in der üblichen Anordnung angebracht.

Die meisten Grabdenkmale der Honsteiner zeigen im Unterschied zu den figürlichen Platten eine schlichtere Form, bei der die zeilenweise Anordnung der lateinischen Verse (elegischen Distichen) im Mittelpunkt steht. Diese auf drei Platten aus den Jahren 1584 bis 1586 (Nr. 85, 86, 89) geprägte Form – einschließlich der Schriftbesonderheit konsequent verwendeter Minuskelbuchstaben – setzte [Druckseite 27] sich auf den späteren Platten in abgeschwächter Form fort, und wurde nun auch für deutsche Reimverse verwendet (Nr. 93, 96).

Eine eigene Gruppe stellen die vier Grabdenkmale für den 1593 gestorbenen letzten Grafen von Honstein, Ernst VII., dar. Auf seinem Sarg (Nr. 103) standen neben einer kurzen Grabschrift vier Bibelzitate, die (heute nicht zugängliche) frühere Grababdeckung (Nr. 104) weist neben zwei Bibelzitaten die Initialen des Verstorbenen und seiner beiden Ehefrauen auf. Auf der schlichten Grabplatte des Grafen (Nr. 119) standen fünf Bibelzitate und eine (heute verlorene) Grabschrift in Bronze, die Geburtstag und Geburtsstunde mit Todestag und Todesstunde kontrastierte. In den Ecken trägt die Grabplatte anstelle von Wappen die Namen von vier Herrschaften der Honsteiner Grafen. Zum hölzernen Epitaph des Grafen (Nr. 135), dem bedeutendsten Werk dieser Gattung im Bestand, gehören dagegen eine 32-teilige Ahnenprobe, eine kniende Ganzfigur, eine Auferstehung und allegorische Figuren. Die lange lateinische Grabschrift feiert den Grafen als letzten männlichen Angehörigen seiner Familie, deren verwandtschaftliche Bindung an höherrangige Familien von ‚Fürsten, Herzögen und Kurfürsten‘ herausgestellt wird – wie sie sich auch aus der Ahnenprobe ablesen lässt. Die Auftraggeberin, die Witwe des Verstorbenen, beklagt in der Grabschrift die kurze Dauer ihrer Ehe.

Epitaphien und Grabplatten, die männliche Adelige als Angehörige ihres Standes durch die Darstellung in Rüstung mit zu den Füßen abgelegtem Helm ausweisen, finden sich außerdem in Gittelde (Nr. 81), Bartolfelde (Nr. 98) und in Osterode mit einem Epitaph in St. Aegidien (Nr. 157). Adelige Frauen sind dagegen mit langen Gewändern, teilweise auch mit um den Hals gelegten Bändern, dargestellt, wie auf den fürstlichen und gräflichen Grabdenkmalen in Osterode (Nr. 66, 88, 110) und Walkenried (Nr. 112, 140) sowie auf zwei Epitaphien (Nr. 72, 81) zu beobachten ist. Die Adelsqualität wird aber vor allem durch die abgebildeten Wappen dargestellt – was die Herzöge von Grubenhagen (s. o.) nicht nötig hatten. Am häufigsten vertreten sind vierteilige Ahnenproben; auf dem Epitaph in Gittelde (Nr. 81) finden sich zwei solche Ahnenproben, die für die Verstorbene und ihren Mann angebracht wurden. Eine achtteilige Ahnenprobe kommt nur einmal vor im Jahr 1622 (Nr. 168). Die Platte ist im Innenfeld angefüllt mit einer gereimten biografischen Inschrift; ein Bibelzitat ist umlaufend angebracht. Gleichermaßen schriftdominiert sind auch die Platten für Anna Klencke (Nr. 179) und Anna Sabina von Berckefeldt (Nr. 187) aus den 1630er Jahren.

Überwiegend schlicht und textbestimmt sind auch die Denkmale des Totengedächtnisses für Geistliche in Walkenried, die sich zunächst an die Form der einfachen Grabplatten für Angehörige des Honsteiner Grafenhauses anlehnen. Wirkung wird hier vornehmlich durch die lateinischen Grabgedichte erzielt. Die in Prosa verfasste Inschrift auf einem (verlorenen) Pastorenbild aus Osterode für den 1640 verstorbenen Andreas Böttcher (Nr. 188) betonte dessen Bildungsgang und seinen Dienst an der Gemeinde.

Prunkvolle Grabdenkmale für Bürger gibt es nur zwei, die beide in Osterode zu finden sind: Das große Epitaph für den Eisenfaktor Heinrich Hattorf von 1613 (Nr. 156) mit eher schlicht gehaltener Inschrift und das mit allegorischen Figuren versehene Epitaph für den herzoglichen Rat Andreas Cludius von 1624 (Nr. 171), das den Verstorbenen in Halbfigur zeigt. Das Hattorf-Epitaph enthält eine Auferstehung, wie sie ähnlich auch auf zwei hochadeligen Denkmalen (Nr. 72, 135) erhalten ist. Weitere vier Grabdenkmale mit Darstellungen der Auferstehung sind kopial überliefert; sie wurden ebenso für Adelige (Nr. 78, 137) wie für Bürgerliche (Nr. 123, 144) geschaffen.

Als Zweck der Epitaphien steht die repräsentativ ausgestaltete Erinnerung an den oder die Verstorbenen im Vordergrund. Dies gilt für fürstliche (Nr. 72) und gräfliche Familien (Nr. 135), für den Adel (Nr. 81, 157) und für Bürger (Nr. 156, 171). Dieser Zweck wird erfüllt durch die äußere Form wie durch die auf ihnen angebrachten Inschriften. Inhaltlich stehen in den Inschriften neben der Nennung des Standes vor allem drei Aspekte nebeneinander: Frömmigkeit, Bildung und der Lebensweg.

Frömmigkeit wird durch die Art der Darstellung wie auch durch Inschriften zum Ausdruck gebracht. Für Ersteres stehen Abbildungen von Kruzifixen, Kreuzen und biblischen Szenen, darunter in erster Linie die Auferstehung (s. o.); parallel dazu steht der inschriftlich ausgedrückte Wunsch, Gott möge eine „fröhliche Auferstehung“ (Nr. 69, 79, 103, 137) verleihen. Die Anbringung von Bibelzitaten auf [Druckseite 28] 27 der Grabdenkmale (ab Nr. 72 von 1573) zeigt die Einwurzelung der lutherischen Konfession. Die Quellen der Zitate sind weit gestreut, doch kommen Phl. 1,21 (Christus ist mein Leben …) und 1,23 (Ich habe Lust abzuscheiden …) zusammen viermal (Nr. 78, 112, 139) vor, Rö. 14,8 (Leben wir, so leben wir dem Herrn …; Nr. 103, 119, 171) und 1. Jh. 1,7 (Das Blut Jesu Christi …; Nr. 119, 139, 156) jeweils dreimal; zweimal erscheinen Hi. 19,25 (Ich weiß, dass mein Erlöser lebt …; Nr. 104, 139) und Jh. 3,16 (Also hat Gott die Welt geliebt …; Nr. 139, 190). Auf Kindergrabmalen wird viermal (Nr. 93, 96, 111, 187) Mk. 10,14 (Lasset die Kinder zu mir kommen …) angebracht. Bibelzitate fehlen auf den Osteroder Fürstengrabplatten. Bei den Honsteinern in Walkenried kommen ab 1588 mehrere Beispiele von Bibeldichtung vor (Nr. 93, 96, 97). Sehr viele Bibelzitate finden sich dann ab 1593 auf dem Sarg und den Grabbedeckungen des letzten Grafen Ernst VII. (Nr. 103, 104, 119) sowie auf der Grabplatte seiner Witwe (Nr. 139). Dagegen steht auf ihren Epitaphien (Nr. 135, 140) das biografische und panegyrische Element im Vordergrund. Bemerkenswert ist auch, dass Bibelzitate auf den Grabdenkmalen der Walkenrieder Gelehrten und ihrer Angehörigen nur selten (Nr. 136, 190, 206) angebracht wurden oder allenfalls in indirekter Form (Nr. 134, 169).

Die Hoffnung auf das Jenseits bzw. die Aufnahme in den Himmel wird teilweise aus zeitgenössischen Gedichten (Nr. 72) bzw. Kirchenliedern (Nr. 139) übernommen. Diese Hoffnung findet Ausdruck in Formeln wie der Bitte an Christus, die Seele in die Hände zu nehmen (Nr. 65) oder dass die Seele ‚bei Christus in Freude schweb[e]‘ (Nr. 96, 111). Häufig wird dieser Glaube in das Bild gefasst, dass der Körper im Grab, die Seele aber (glücklich) im Himmel bzw. bei Gott sei (vgl. Nr. 85, 168, 190). Dies dient auch zur Tröstung der Eltern (Nr. 161). Auf das irdische Leben ist die in der Tradition des Memento mori stehende Aufforderung gerichtet, im Hinblick auf den sicheren Tod so zu leben, dass man gut, nämlich ruhigen Gewissens, sterben könne (Nr. 165, 190).

Während bei Männern seltener erwähnt wird, dass sie verheiratet waren und Kinder hatten (Nr. 137, 171), stehen bei Frauen der Ehestand (‚eheliche Hausfrau‘: Nr. 65; Witwe: Nr. 179), die Kinderzahl, gegebenenfalls auch die Dauer der Ehe (Nr. 144) oder die Jahre der Witwenschaft (Nr. 66) im Vordergrund. Die Tatsache, dass Anna Klencke dreimal verheiratet war, wird ebenso hervorgehoben wie die Zahl der Kinder, die sie in jeder Ehe mit ihren Männern bekam (Nr. 126). Auch der Tod bei der Geburt des jüngsten Kindes wird thematisiert (Nr. 97). Bei einer ehemaligen Nonne aus der Familie der Honsteiner Grafen, die ihr Kloster verlassen hatte und in die Grafschaft zurückgekehrt war, wird bei ihrem Tod 1581 ihre ‚jungfräuliche Reinheit‘ betont (Nr. 86).

Hervorzuheben sind die Grabdenkmale, die Eltern für jung gestorbene Töchter errichten ließen. Der Ausdruck der Trauer in den Inschriften unterscheidet sich nicht zwischen fürstlichen (Nr. 93, 96, 161, 177), adeligen (Nr. 187) und bürgerlichen (Nr. 173) Familien; auch steht die Trauer nicht hinter der für jung gestorbene männliche Nachfolger (Nr. 71, 89) zurück.

Das einfache Formular der Grabschriften, wie es sich im Bestand vom Spätmittelalter bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts findet, bleibt im Grundsatz erhalten, es nimmt aber ab der Mitte des 16. Jahrhunderts zunehmend weitere Elemente auf. Der Todestag wird im vorliegenden Bestand 1559 zum ersten Mal angegeben (Nr. 59), die Todesstunde 1567 (Nr. 63); in beiden Fällen handelt es sich um fürstliche Personen. Der Geburtstag ist ab 1570 (Nr. 70) genannt, dreimal zusammen mit der Geburtsstunde (Nr. 119, 160, 161). Der Geburtstag und die Geburtsstunde, konfrontiert mit Todestag und -stunde, erscheinen auf zwei fürstlichen Kindergrabmalen in Herzberg (Nr. 160, 161; auch Nr. 119). Mit der Angabe von Todestag und -stunde trauerten auch andere Eltern kleiner Töchter (Nr. 173, 187); auch hierbei lassen sich keine Standesunterschiede erkennen. Das Lebensalter – häufig durch aetatis suae bzw. seines/ihres Alters und ähnliche Formeln angegeben – wird zum ersten Mal 1584 bei einem Geistlichen genannt (Nr. 84), sonst ab 1591 (Nr. 98); außerdem kommen die Amtszeiten und -orte der Geistlichen und Beamten dazu (Nr. 84, 153, 190; vgl. auch Nr. 188). Frauen werden, wie in den niedersächsischen Inschriftenbeständen allgemein zu beobachten, mit ihrem Geburtsnamen genannt. Auch wenn der Zusatz ‚geborne‘ erscheint, wie erstmals 1559 (Nr. 59), steht der Name des Ehemannes an zweiter Stelle. Die Voranstellung des Familiennamens mit nachfolgendem Geburtsnamen ist erst ab 1633 belegt, einmal bei einer Adeligen (Nr. 179) und zweimal bei derselben Frau aus bürgerlich-patrizischer Familie (Nr. 182, 183).

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Zum erweiterten Formular gehört schließlich ab 1598 (Nr. 123) – nach dem fürstlichen Vorläufer Nr. 72 von 1573 – die Angabe, wer das Grabdenkmal gesetzt hat. Stifter waren Witwen (Nr. 123, 135), Kinder allein (Nr. 126, 171) oder zusammen mit dem Witwer (Nr. 144). Der Ausdruck der Trauer, z. B. um den ‚um sie hochverdienten Vater‘ oder über eine kurze Ehe (Nr. 135), wirkt mehrheitlich nicht nur konventionell, sondern als Ausdruck authentischer Empfindungen.

6.2. Bauinschriften an Kirchen

Insgesamt liegen 15 Bauinschriften an geistlichen Institutionen vor, von denen knapp die Hälfte erhalten ist. Die älteste ist die kopial überlieferte mutmaßliche Weiheinschrift aus dem Jahr 1290 (Nr. 2), die den Abschluss des Neubaus der Klosterkirche in Walkenried markierte. Aus der Zeit vor der Reformation sind nur vier weitere Bauinschriften an Kirchen bekannt. Von den beiden älteren sind nur Jahreszahlen kopial überliefert (Nr. 17, 26). In Wulften findet sich an der Kirche aus dem Jahr 1502 die einzige typische Bauinschrift mit dem außerhalb des Altkreises häufiger anzutreffenden Formular, das den Baubeginn mit einem Tagesdatum nach dem Heiligenkalender vermerkt (Nr. 34);84) zwei Stifternamen an derselben Kirche dürften diese Inschrift ergänzen (Nr. 35).

Noch 1578 wurde für eine Bauinschrift am Turm von St. Aegidien in Osterode (Nr. 74) das tradierte Formular verwendet, allerdings in deutscher Sprache. Zusätzlich wird – nachdem im Zuge der Reformation die Kirche in die Hände des Rates gelangt war – das den Bau beaufsichtigende Ratsmitglied genannt. Ein Jahr später ist mit einem Datum möglicherweise der Bauabschluss dokumentiert (Nr. 75). 1584 und 1593 ergänzen in zwei Fällen Bibelzitate das Baudatum (Nr. 83, 101), wobei vor allem der Spruch Christ des gesetzes ende (nach Rö. 10,4; Nr. 101) eine zentrale Überzeugung des Luthertums über dem Eingang der Kirche verkündete. An zwei Hospitalbauten in Osterode nannten sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts die am Bau beteiligten Personen (Nr. 133, 152). Eine im 20. Jahrhundert verlorene, zur Erinnerung an die Erneuerung der Kirche in Tettenborn im Jahr 1630 angebrachte Tafel (Nr. 176) nahm ausdrücklich Bezug auf die Belastungen des Dreißigjährigen Krieges. Dass sechs Jahre später in St. Aegidien in Osterode eine Tafel die protestantische Devise VERBVM DOMINI MANET IN AETERNVM trug (Nr. 184), dürfte auch als ein Hinweis auf den konfessionellen Hintergrund des Krieges zu lesen sein. Auch Glasgemälde mit Jahreszahlen (Nr. 87, 148) liefern, ebenso wie Wetterfahnen (Nr. 57, 146, 150, 186, 193), Hinweise auf erfolgte Baumaßnahmen an Kirchen und Kapellen.

6.3. Glocken

Von den insgesamt 21 Glocken sind 13 im Original erhalten. Das älteste inschrifttragende Objekt des Bestandes ist eine Glocke aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts (Nr. 1); auch die älteste datierte Inschrift von 1336 (mit Tagesdatum) steht auf einer Glocke (Nr. 10).

Aus dem 14. Jahrhundert sind fünf Glocken überliefert (von denen eine, Nr. 12, auch älter sein könnte), aus dem 15. Jahrhundert nur drei (ab dann immer mit Jahreszahl); weitere zwei stammen aus den Jahren 1506 und 1513 (Nr. 37, 38). Nach einer großen zeitlichen Lücke wurden vier Glocken zwischen 1582 und 1595 gegossen und sechs in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, davon zwei gegen Ende des Krieges in den Jahren 1646 und 1648 (Nr. 202, 207).

Die frühen Glocken zeigen eine Auswahl von typischen Glockensprüchen wie das Gebet O rex glorie veni cum pace (Nr. 11). Die älteste Glocke (Nr. 1) trägt neben Zeichen (Kreisen, Kreuzigungsgruppen) die apokalyptischen Buchstaben Alpha und Omega, die der Schadensabwehr dienen sollten. Auf zwei anderen Glocken (Nr. 14, 15) wurden Sprüche angebracht, die diesen Zweck aussprachen. Auf einer Glocke des 15. Jahrhunderts findet sich ein Spruch mit der Funktionsbestimmung der Glocken (Nr. 23). Die Gießer nennen sich auf drei Glocken (Nr. 10, 11, 27). Der Gießer der zuletzt genannten [Druckseite 30] Glocke von 1487, Henning Bertram, kam aus dem mittleren Sachsen-Anhalt; von ihm ist ein Taufbecken in Aschersleben überliefert. Paul Mas, der Gießer der beiden Glocken aus dem frühen 16. Jahrhundert (Nr. 37, 38), arbeitete in derselben Region. Er nannte sich auf diesen zwar nicht, lässt sich aber durch seine Schrifteigentümlichkeiten identifizieren und durch das von ihm verwendete Formular, zu dem häufig z. B. die Verdoppelung der Jahresangabe zählt (Anno domini … ior).

Die zehn Stücke umfassende Gruppe der nachreformatorischen Glocken setzt 1582 (Nr. 80) ein. Da sich in Osterode bzw. auf dem Gebiet des Altkreises offenbar nie eine Glockengießerei etablieren konnte, kamen die Gießer der Glocken, soweit sie sich feststellen lassen, alle von außerhalb des Altkreises. Nur Andreas Alban (Nr. 107) arbeitete, wie Paul Mas, in Mitteldeutschland. Die übrigen stammten aus einem größeren Umkreis in den welfischen Territorien (und ihrer unmittelbaren Nachbarschaft), der bis Göttingen (Nr. 170: David Fobben), Braunschweig (Nr. 202: Heinrich Borstelmann), Schaumburg (Nr. 82: Tile Singraf) und Hannover reicht. Der Hannoveraner Joachim Schrader (Nr. 155) war räumlich sehr weit aktiv, ebenso sein späterer Kollege Ludolf Siegfried (Nr. 207). In Osterode wurde 1621 eine prunkvolle, mit zahlreichen Motiven geschmückte Glocke (Nr. 167) von dem lothringischen Wandergießer Thomas Simon geschaffen. Ein weniger befähigter Kollege aus Lothringen goss drei Jahre später noch eine kleine Schlagglocke (Nr. 172).

Die Inschriften des spätmittelalterlichen Typs finden auf den nachreformatorischen Glocken keine Nachfolger. Die vor 1600 entstandenen Exemplare weisen relativ kurze Inschriften mit Bibelzitaten auf. Joachim Schrader (Nr. 155) und Ludolf Siegfried (Nr. 207) liefern dann typische Beispiele der seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts vermehrt zu findenden Anbringung der Namen von kirchlichen und weltlichen Amtsträgern. Die 1621 von dem Lothringer Thomas Simon für die Schlosskirche St. Jacobi in Osterode gegossene Glocke (Nr. 167) sticht auch hervor als Auftragswerk des Grubenhagener Landdrosten Dietrich Behr, der das Wappen, den Namen und den Abdruck einer Münze des Herzogs Christian von Celle auf der Glocke anbringen ließ, der erst vier Jahre zuvor die Herrschaft in dem Fürstentum erstritten hatte (vgl. Kap. 2.1).

6.4. Chorgestühl aus Pöhlde und Altarretabel

Das nur noch teilweise erhaltene Chorgestühl aus der früheren Klosterkirche in Pöhlde (Nr. 4) ist das herausragendste Beispiel an Kirchenausstattung aus dem Mittelalter im Altkreis Osterode. Die Gegenüberstellung einer Propheten- und einer Apostelreihe rührt her von der Vorstellung der Konkordanz von Altem und Neuem Testament. Die Propheten tragen Spruchbänder mit Bibelzitaten, die auf Christus vorausweisen, die Apostel Zitate aus Antiphonen, Predigten und spätantiker Dichtung, die aus Liturgie und geistlichen Spielen bekannt waren und die die Menschwerdung Gottes in Christus bezeugen. Mit den eruierten Quellen der Zitate wird ein Schlaglicht auf die verlorene Bibliothek des Klosters geworfen. Die in der Schnitzarbeit verwandten Reste einer Deesisgruppe (Nr. 49) wurden im Spätmittelalter überarbeitet und neu beschriftet.

Die Übernahme von Texten aus geistlichen Spielen verbindet das Chorgestühl mit den Gemälden von einem um 1420 entstandenen Altarretabel aus der Klosterkirche St. Jacobi in Osterode (Nr. 22), die die Außenseite der Schreinflügel bildeten; sie sind heute im Herzog Anton Ulrich-Museum in Braunschweig ausgestellt. Die gewundenen Schriftbänder ahmen dabei, vor allem in der szenischen Darstellung der Höllenfahrt Christi, den dialogischen Charakter des in den Inschriften zitierten Osterspiels nach. Die Kombination mit der Himmelfahrt auf dem zweiten Bild dürfte ikonografisch einmalig in Deutschland sein.

Vier spätmittelalterliche Retabel aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts sind teilweise nur sehr schlecht erhalten, auch was die auf ihnen angebrachten Inschriften betrifft. Das Retabel aus St. Marien in Osterode (Nr. 39), durch einen überlieferten Vertrag auf die Jahre nach 1513 datiert, weist eine große Anzahl von Gewandsauminschriften vor allem auf den Skulpturen der Apostel auf, die in den Flügeln aufgestellt sind. Es handelt sich dabei um Bibelzitate, die auf die Apostel speziell oder im Allgemeinen bezogen sind. Die lateinisch und deutsch angebrachten Bitten um Hilfe sind ein charakteristischer Ausdruck spätmittelalterlicher Frömmigkeit. Die drei übrigen Retabel aus Förste [Druckseite 31] (Nr. 43, heute in Nienstedt), Scharzfeld (Nr. 44) und Gittelde (Nr. 45) wiesen vermutlich einen im Grundsatz ähnlichen Aufbau mit Sockel- und Nimbeninschriften auf. Diese sind in dem ersten Fall noch vorhanden; in Gittelde waren die Inschriften auf dem Rahmen, wie ältere Fotos dokumentieren, bei einer Restaurierung im Jahr 1903 zumindest teilweise noch erhalten. Das Retabel in Scharzfeld war vermutlich, wie die beiden Osteroder Retabel (Nr. 22, 39), vom späten 17. oder 18. Jahrhundert an in einen barocken Aufsatz integriert; von den ursprünglichen Inschriften ist hier nur noch ein kleiner Rest zu erahnen.

Aus der nachreformatorischen Zeit sind vier Altaraufsätze ganz oder teilweise erhalten. Der Aufbau ist immer ähnlich: ein Bild des letzten Abendmahls nach der Vorlage eines zumeist niederländischen Stiches, dazu eine oder mehrere Inschriften mit Bibelzitaten und eine Inschrift, mit der sich der Stifter als Wohltäter der Kirche präsentiert. Dies belegt bereits das früheste Beispiel aus Walkenried von 1577 (Nr. 73). Am eindrucksvollsten ist das Retabel aus Bad Sachsa (Nr. 106), das in der Predella den Bürgermeister als Stifter zeigt, zusammen mit dem ihn segnenden Pastor. Zum zentral positionierten Abendmahl kommen hier eine Verkündigung mit zwei kurzen hebräischen Inschriften, eine Geburtsszene und eine Kreuzigung. Dieser Aufbau zeigt eine Nähe zu großen Epitaphien wie Nr. 135 und 156. Von zwei weiteren Aufsätzen sind heute nur noch die Abendmahlsbilder mit einer Stifterinschrift (Nr. 122) bzw. den Einsetzungsworten zum Abendmahl (Nr. 213) erhalten.

Ebenfalls von einem Altaraufsatz könnte ein Gemälde in Sieber (Nr. 220) stammen, dessen Entstehung in den Jahrzehnten um 1650 anzunehmen ist. Es zeigt eine Kreuzigung mit zahlreichem Personal. Bemerkenswert ist die dialogische Struktur der Inschriften, die – trotz des völlig anderen Sujets und Stils – an das o. g. über 200 Jahre ältere Bild mit Christus in der Vorhölle aus St. Jacobi in Osterode erinnert. Hier sind es die Sätze, die Christus und die Schächer im Lukasevangelium sprechen; die Antwort Christi an den „guten“ Schächer ist spiegelverkehrt gemalt, was den Charakter als Responsio unterstreicht.

6.5. Kirchenausstattung: Kanzeln, Emporen, Taufständer, Orgeln, Decke

Zu den sonstigen Objekten der Kirchenausstattung, die mit Ausnahme von Walkenried (dazu am Ende dieses Abschnitts) alle nach der Reformation entstanden sind, gehören vier Kanzeln und ein Kanzelträger, ein Taufständer, eine bemalte Decke, drei Emporen, zwei Orgeln, ein Opferstock und ein Gemälde.

Die heute in Uehrde befindliche Kanzel (Nr. 100) wurde im Jahr 1591 geschaffen, wie eine Jahreszahl am innen ausgemalten Schalldeckel zeigt; der Korb trägt typischerweise Bilder von Christus und den vier Evangelisten (ebenso ursprünglich auch bei der Kanzel Nr. 143 aus St. Marien in Osterode). Die an Korb und Schalldeckel angebrachten Bibelzitate beziehen sich, wie häufig, auf die Aufgabe des Predigers. Die nicht erhaltene Kanzel in Walkenried von 1597 (Nr. 121) zeigte dagegen nicht zu diesem Kanon gehörige, seltener angebrachte Bibelzitate. Von der Kanzel der früheren Bartholomäuskirche in Herzberg (Nr. 102) ist nur die Stifterinschrift überliefert, die sich auf den bei der Errichtung der Kirche regierenden Herzog von Grubenhagen bezieht. Die kurz nach 1650 entstandene Kanzel in St. Jacobi in Osterode wird seit ihrer Herauslösung aus einem Kanzelaltar Anfang der 1950er Jahre von einer älteren Mosesfigur als Träger (Nr. 129) gestützt, die aus Echte (Lkr. Northeim) stammt und in Frakturschrift die zehn Gebote vorzeigt(e).

Stilistisch verwandt mit den Kanzeln ist der hölzerne Taufständer aus St. Johannis in Osterode (Nr. 95), der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts in St. Aegidien befindet. Er entstand 1589 und ist damit (nach zwei wenig früheren Glocken: Nr. 80, 82) das älteste datierte Beispiel im Bestand für die Neuanfertigung von Stücken der Kirchenausstattung nach der Konsolidierung der lutherischen Konfession und ihrer Gottesdienstpraxis. Am Korpus des Taufständers sind die Evangelisten im Relief dargestellt; auf ihren Schrifttafeln stehen Reste von Inschriften in Schreibschrift. Außer diesen vier Bibelzitaten stehen zwei weitere am Korb und am Schalldeckel, die auf den in der Taufe bestätigten Glauben Bezug nehmen. Außerdem findet sich am Korpus die Selbstnennung des Bildschnitzers Zacharias König, der in Osterode auch das Epitaph Nr. 156 gefertigt haben könnte.

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Aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammt die in den 1950er Jahren freigelegte Ausmalung der Kassettendecke in St. Aegidien in Osterode (Nr. 131). 64 Köpfe mit Namensbeischriften sind erhalten, vor allem von Propheten des Alten Testaments, aber auch von einigen Aposteln. Mit der Decke ist ein seltenes Beispiel dieses Typs nachreformatorischer Kirchenausschmückung in den 1950er Jahren erneuert worden.

Erhalten bzw. überliefert sind weiterhin die Inschriften von drei Emporen. Während in Walkenried vor allem Inschriften mit Bezug auf die Geschichte des Stifts angebracht wurden (Nr. 120), sind es in Tettenborn (Nr. 147) zwei häufig angebrachte Bibelzitate (Ps. 42,2 u. Mk. 10,14) und ein Spruch (Wer Gott vertraut …), die sich gut sichtbar über den Rand mehrerer Brüstungstafeln erstrecken und so die Gemeinde an Grundaussagen des Glaubens erinnern. Über mehrere Jahrzehnte wurden ab 1640 in St. Aegidien in Osterode Gemälde mit Szenen aus der Bibel angebracht (Nr. 189), die mit Stifternamen versehen wurden und damit auch eine Repräsentationsfunktion für die städtische Elite in der Hauptkirche der Stadt erfüllten.

Die im Zusammenhang mit Orgeln stehenden Inschriften des Bestandes befanden sich an Emporen oder am Prospekt der Orgel. Aus der Bartholomäuskirche in Herzberg ist die Stifterinschrift Herzog Philipps d. J. überliefert (Nr. 116), der die Orgel aus seiner langjährigen Residenz Katlenburg (Lkr. Northeim) hatte versetzen lassen. Aus St. Aegidien haben sich Reste erhalten (Nr. 200), die u. a. die (heute erneuerte) Stifterinschrift der Stadt und deren Wappen tragen. Ein Medaillon (Nr. 201) mit einem Bibelzitat, das so gekürzt wurde, dass es die Aufgabe der Kirchenmusik betont, dürfte ebenfalls von der Orgel stammen.

Bemerkenswert ist außerdem ein Bild Martin Luthers in St. Antonius in Bad Grund (Nr. 214), das mit Inschriften versehen ist, die auf Objekte und Schriften (Gegen den Ablas) verweisen, die mit dem Wirken Luthers in der Reformation verbunden waren oder wurden. Die Darstellung Luthers folgt einem Typus, der letztlich auf Lukas Cranach zurückgeht, im vorliegenden Fall aber durch Kupferstiche in Büchern vermittelt ist.

Aus Walkenried sind sechs Ausstattungsstücke mit Inschriften aus dem Mittelalter überliefert – von denen nur eines, und das auch nur bruchstückhaft, erhalten ist. Die Inschriftenträger von zehn überlieferten Inschriften der frühen Neuzeit sind immerhin zur Hälfte noch vorhanden.

Der Rest eines heute in einem Gebäude aus dem 18. Jahrhundert verbauten Steines stammt aus der Klosterkirche; der darauf zu lesende Schluss einer Inschrift dürfte auf einen Altar verwiesen haben (Nr. 5). Die Marienverehrung im Kloster, die noch heute in mehreren Madonnenskulpturen aus Stein sichtbar ist, führte zur Anfertigung einer silbernen Figur der sitzenden Muttergottes mit dem Jesuskind, das in der Hand zwei Dornen hielt, die von der Krone Christi stammen sollten (Nr. 25). Die Inschrift von 1456 gibt einen Einblick in spätmittelalterliche Frömmigkeitspraktiken im Kloster: Sie versprach jedem, der vor der Skulptur betete, den Erlass von zeitlichen Bußstrafen. Zwei Inschriften in einem Klostergebäude, die 1488 angebracht wurden (Nr. 28), griffen Gedanken aus spätantiken bzw. hochmittelalterlichen Predigten auf und hoben die Anforderungen des Mönchtums hervor. Wie die Texte vom Chorgestühl in Pöhlde (Kap. 6.4) illustrieren sie die Literaturkenntnisse der Mönche. Ein Pauluszitat (Rm. 9,16), das Gottes Gnade vor das Wollen der Menschen stellt, nahm einen wesentlichen Gedanken der Reformation vorweg. Die etwa gleichzeitige Inschrift auf einem Türsturz im Refektorium (Nr. 31) formulierte Grundsätze des Mönchtums. Die erst im 20. Jahrhundert verloren gegangenen Reste einer Zimmervertäfelung aus Walkenried (Nr. 46) lassen sich aufgrund der auf Fotos noch erkennbaren Schriftart der Zeit um 1500 zuordnen.

Zwanzig Jahre nach der Aufstellung des bereits erwähnten Retabels von 1577 (Nr. 73, Kap. 6.4), das nichts Klosterspezifisches aufweist, wurde die im Kapitelsaal eingerichtete Kirche 1597 mit einer (nicht erhaltenen) Empore versehen, die Bilder aus dem Leben Jesu zeigte (Nr. 120). Die Inschriften nahmen dagegen Bezug auf die Geschichte des Klosters und speziell auf die Übernahme der Vogtei durch die Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel. Sie dienten insbesondere dazu, deren Installierung als Administratoren des Klosters 1593 zu legitimieren. Auch die Nutzung des Kapitelsaals als Kirche ab 1570 und die Einrichtung der Schule im Jahr 1557 wurden an der Empore dokumentiert.

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Eine Inschrift, die im Kreuzgang von der Gründung des Klosters berichtete (Nr. 141), folgte 1607. Die bereits erwähnte Kanzel von 1597 (Nr. 121) zeichnete sich durch die Anbringung allegorischer Figuren aus, wie sie sonst eher auf Epitaphien zu finden sind (vgl. Nr. 72). Auch die Auswahl der an ihr angebrachten Bibelzitate weicht vom Gängigen ab. Beides dürfte auf die hochgebildeten Lehrer der Klosterschule zurückgehen, allen voran Heinrich Eckstorm, der bereits 1596 an der Wand des für den Schulbetrieb genutzten Sommerrefektoriums Inschriften mit Schulbezug (Zitate aus der Bibel sowie antiker Schriftsteller) anbringen ließ (Nr. 118). Eine Folge des Schulbetriebs sind die Graffiti von Schülern, vor allem im früheren Dormitorium (Nr. 94, 142), aber auch im Kreuzgang (Nr. 219). Den Initialen lassen sich nach den erhaltenen Listen, zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, tatsächlich Schülernamen zuordnen.

6.6. Kelche und andere Goldschmiedearbeiten

An Vasa Sacra liegen 20 Kelche und sechs Patenen mit Inschriften vor. Bis auf zwei Kelche und drei Patenen sind alle Objekte im Original erhalten. Hinzu kommen eine Oblatendose und eine Weinkanne sowie, als weltliche Goldschmiedearbeit, ein Huldigungspokal.

Ein Kelch dürfte nach Schrift und Form aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammen (Nr. 16), vier ganz oder teilweise aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 24, 32, 33), darunter ein datierter von 1495 (Nr. 30). Immerhin fünf wurden vermutlich im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts geschaffen, darunter zwei datierte (Nr. 40, 41; nicht datiert: Nr. 42); zwei sind verloren (Nr. 47, 48). Vier weitere Kelche wurden zwischen 1570 und 1595 hergestellt (Nr. 67, 77, 91, 108) und sechs in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts; bis auf zwei (Nr. 151, 175) sind sie alle datiert (Nr. 181, 191, 204, 211).

Manche Exemplare haben einen weiten Weg hinter sich (Nr. 108), andere sind, der Inschrift zufolge, bis heute an dem Ort, für den sie gestiftet wurden (Nr. 41). Kelche wurden immer wieder erneuert und repariert, Teile wurden ersetzt. Im bzw. nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden nicht nur neue angeschafft (Nr. 211), sondern auch erhaltene Teile älterer Kelche, insbesondere der stabile Nodus mit den Schaftstücken, wiederverwendet und ergänzt (Nr. 33).

Die inschriftlich nicht datierten Kelche des Spätmittelalters werden in einer Gesamtschau von stilistischen und schriftgeschichtlichen Kriterien zeitlich eingeordnet. Nach dem durch runde Formen und einen gerippten Nodus bestimmten Kelch in Dorste (Nr. 16), bei dem die Inschrift auf den beiden Schaftstücken steht, sind die meisten der spätmittelalterlichen Kelche durch einen Sechspassfuß und einen Nodus mit sechs Rotuli bestimmt, auf denen, in verschiedenen Schriftarten und mit variierender Schreibweise, IHESUS in einzelnen Buchstaben angebracht ist. Als weitere Inschriften kommen, wie auf Retabeln, Anrufungen von Maria und Jesus sowie Gebete (got hilf, Nr. 32) auf den Schaftstücken hinzu. Die einzige datierte Stiftungsinschrift von 1495 ist unter dem Standring angebracht (Nr. 30). Auf zwei Kelchen von 1514 und 1519 (Nr. 40, 41) finden sich an dieser Stelle eingeritzte Meisterinschriften mit Jahreszahlen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schrift- und der Schmuckformen diese beiden Kelche sowie einen dritten (Nr. 42) dem Osteroder Goldschmied und Bürgermeister Tile Lentfert zuzuordnen.

Die nach der Reformation, genauer nach der Stabilisierung der Konfessionen und ihrer Gottesdienstformen, ab 1570/80 entstandenen Kelche zeigen relativ lange eine stilistische Unsicherheit, die zwischen der Orientierung an spätmittelalterlichen Vorbildern und der Einbeziehung manieristischer bzw. frühbarocker Formen schwankt. Eine Besonderheit stellt ein Kelch in Gittelde (Nr. 108) dar, der 1595 von einem dänischen Adeligen für eine Kirche auf Seeland gestiftet wurde. In Gestalt und Auswahl der auf ihm angebrachten Bibelzitate steht er ganz im Rahmen der zeitgenössischen Parallelstücke aus lutherischen Territorien. Der Weg, der ihn in das nordwestliche Harzvorland brachte, ist nicht mehr zu klären. Der einzige nicht datierte Kelch (Nr. 175) zeichnet sich durch eine professionell angebrachte, in ihrer Bedeutung dennoch nicht ganz klare Inschrift aus. Bereits 1636/37 wurden, mitten im Krieg, für die Kirche in (Bad) Sachsa ein Kelch und eine Patene (Nr. 181, 185) gestiftet. 1641 wurde aus einem silber-vergoldeten Marienbild ein Kelch für Walkenried angefertigt (Nr. 191).

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Den spätesten Kelch im Bestand (Nr. 211) fertigte ausweislich der Meistermarke der Osteroder Goldschmied Christoph Uder. Stilistische und Schriftvergleiche machen es wahrscheinlich, dass Uder bereits 1647 für St. Jacobi einen Kelch (Nr. 204) und 1644 eine Oblatendose (Nr. 197) sowie eine Weinkanne (Nr. 198) für St. Aegidien anfertigte. Uder war auch der Goldschmied, der 1648 für die Stadt einen prachtvollen Deckelpokal (Nr. 209) schuf, den diese als Huldigungsgeschenk Herzog Christian Ludwig in Celle überreichte – dessen Monogramm den Kelch Nr. 211 ziert. Abbildung und Inschriften auf der Oblatendose sind einer verbreiteten Predigtsammlung aus Schlesien entnommen. Auf der von dem Stadtphysikus und späteren Bürgermeister Johann Crauel gestifteten Weinkanne finden sich neben einer in ihrer Tradition bemerkenswerten Inschrift Darstellungen von Pflanzen, die auf das botanische Interesse des Arztes und das pflanzenkundliche Wissen der Zeit verweisen.

6.7. Haus- und Bauinschriften, Wetterfahnen, Kreuzstein, Grenzpfähle

Der Altkreis Osterode weist bemerkenswert wenig Hausinschriften auf; selbst bei einer weitgefassten Definition sind es einschließlich der Baudaten nur 15 von 221. In Osterode (7) und Herzberg (2) sind, im Vergleich z. B. mit Duderstadt, Münden (DI 66), Gandersheim (DI 96), Goslar (DI 45) und besonders Einbeck (DI 42), wo die Hausinschriften 34 von 170 Nummern ausmachen, die ebenfalls zahlreichen Fachwerkhäuser nur selten mit Inschriften versehen. Über die Ursachen kann man nur spekulieren; ökonomische Gründe dürfte es nicht haben, da Osterode wegen seiner Handels- und Gewerbefunktionen für die Harzwirtschaft nicht als arm gelten kann.

In Osterode wurden drei Häuser nach dem Stadtbrand von 1545 mit Inschriften versehen. Eine davon nahm auf den Brand und seine Schäden direkt Bezug (Nr. 50); außerdem nannte sie den Namen des amtierenden Stadtbaumeisters. Die älteste erhaltene Hausinschrift von 1550 findet sich an der (erst später in dem Gebäude eingerichteten) Stadtwaage (Nr. 53); sie ist, wie die meisten Hausinschriften des Bestandes, nur kurz. Inhaltlich spielt sie auf den Namen des Erbauers des Hauses an. Nur zwei Jahre später wurde an dem wiederaufgebauten Rathaus eine Jahreszahl (Nr. 54) angebracht. Initialen und ein Bild, das den Namen des Erbauers (Storck/Storch) aufgreift, komplettieren die Häuser aus dem 16. Jahrhundert in Osterode (Nr. 128). Die heute im Museum befindliche, bereits erwähnte Inschrift am Heilig-Geist-Hospital von 1611 (Kap. 6.2), fällt als Balkeninschrift mit der Nennung der Namen der am Bau beteiligten Personen auch unter die Hausinschriften (Nr. 152). Das repräsentative Haus des herzoglichen Rates Andreas Cludius (Nr. 158) trägt heute an dem steinernen Sockel nur noch Figuren der Justitia und der Clementia mit Beischriften und zwei Wappen des Erbauer-Ehepaares. Eine frühere Balkeninschrift ist weitgehend verloren. Ein Torbogen aus dem Jahre 1635 (Nr. 180) mit dem Namen des Bauherrn, der Jahreszahl und einem Hausspruch wurde von einem Handwerker nach dem Brand des Straßenzugs erbaut.

Drei Inschriften stammen von fürstlichen bzw. adeligen Bauherren. Eine verwitterte Wappentafel am heutigen Amtsgericht von 1561 erinnert an den Umbau des Jacobiklosters zum Schloss (Nr. 60). Von dem Haus der Familie von Gladebeck kündet nur noch ein Wappenstein aus dem Jahr 1600 (Nr. 125), der sich heute im Museum befindet. Am früheren Haus der Familie von Behr hängt noch immer eine hölzerne Wappentafel aus dem Jahr 1645 (Nr. 199).

In Herzberg wurde 1594 das einzige Haus mit einem größeren Inschriftenprogramm (Nr. 105) geschaffen, das sich um die Ecke des Baus zieht. In die beiden deutschsprachigen Haussprüche, die teilweise auf Bibelstellen beruhen, sind Initialen eingefügt, die zwei lateinische Sinnsprüche des Protestantismus wiedergeben (Verbum domini manet in aeternum; Si deus pro nobis quis contra nos). Hinzu kommt die Nennung des Baumeisters mit dem lateinischen Spruch Opus laudat artificem. Der Erbauer des Hauses dürfte im Umkreis des Hofes in Herzberg zu suchen sein. Vermutlich nicht zufällig standen die beiden auf Initialen verkürzten Sprüche im Volltext auch auf einer Fahne, die Herzog Ernst von Grubenhagen 1545 auf protestantischer Seite in die Schlacht führte (Nr. 49a). Ebenfalls in Herzberg wurde 1607 ein (noch im 17. Jahrhundert zerstörtes) Pfarrhaus mit drei Inschriften versehen (Nr. 138): ein Chronogramm, ein Zitat aus dem Werk des Renaissancearchitekten Leon Battista Alberti und eine christliche Devise.

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Aus (Bad) Grund, das 1626 fast vollständig zerstört worden war, sind drei Hausinschriften aus den 1640er Jahren erhalten bzw. überliefert. Am bedeutsamsten ist das Haus, das 1642 der Eisenfaktor (fürstlich eingesetzte Eisenhändler) Valentin Hille erbauen ließ (Nr. 192); der Baumeister wird auch dort genannt. Das ehemalige Pfarrhaus (Nr. 195), das einen Sinnspruch trug, ist nicht erhalten. Aus dem Jahr 1649 stammt ein Türsturz (Nr. 208), der heute als Brett auf dem Schwellbalken des Hauses angebracht ist. Die Inschriften Nr. 192 und 208 paraphrasieren Zitate aus Ps. 39 und 121,8.

Mit acht Inschriften von Wetterfahnen auf Kirchen, Kapellen (Kap. 6.2) und Häusern, von denen sechs erhalten sind, weist der Altkreis einen großen Spezialbestand auf. Zumeist sind die Buchstaben auf ihnen ausgespart (eingestanzt) in das Blech, in zwei Fällen sind umgekehrt Buchstaben und Jahreszahlen aus Metall geformt (Nr. 146, 150, 193 u. die folgenden). In Osterode ergänzen Wetterfahnen aus den Jahren 1636 (Nr. 183), 1642 (Nr. 194) und 1649 (Nr. 210) mit Jahreszahlen und Initialen Informationen über die bürgerlichen und adeligen Erbauer der jeweiligen Häuser.

Ein Kreuzstein mit (heute stark überarbeiteter) Inschrift von 1609 an der Straße von Osterode nach Uehrde (Nr. 149) erinnert an den Tod eines Osteroders bei einem Unwetter. Nicht erhaltene Grenzpfähle mit Initialen (Nr. 205) markierten die umstrittene Grenze zwischen der Stadt und dem erst spät entstandenen Amt Osterode.

6.8. Objekte fürstlicher und bürgerlicher Repräsentation

Im Grundsatz ist die fast vollständige Abwesenheit solcher Objekte als Inschriftenträger zu konstatieren, was mit der schlechten Überlieferungssituation zu tun hat, für die u. a. das Ende der Residenzfunktion in Osterode und Herzberg im 17. Jahrhundert verantwortlich sein dürfte. Erhalten hat sich nur ein Objekt, überliefert ist ein weiteres. Beide sind im Zusammenhang mit Hochzeiten entstanden.

Überliefert sind die Formen und die Inschriften auf der Bettstatt (Nr. 159), die Herzog Georg und seine Frau Anna Eleonore zur Hochzeit 1617 erhalten hatten; sie trug Inschriften, darunter zwei Bibelzitate. Erhalten hat sich die Truhe, die 1620 für die Hochzeit der Tochter eines Osteroder Bürgermeisters in Renaissanceformen angefertigt wurde (Nr. 166). Versehen wurde sie mit den Initialen der Eltern der Braut.

Zitationshinweis:

DI 105, Altkreis Osterode, Einleitung, 6. Inschriften und Inschriftenträger (Jörg H. Lampe), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di105g021e003.

  1. Nr. 63, 66, 88, 109, 110, 113, 114»
  2. Vgl. Kdm. Stadt Wolfenbüttel, S. 76 mit Tafel XII. Vgl. auch die Grabplatten für die 1553 und 1559 gestorbenen Herzöge Friedrich und Franz Otto aus der Celler Linie; Kdm. Stadt Celle, S. 47f. u. Tafel 17a u. 17c. »
  3. Vgl. z. B. DI 96 (Lkr. Northeim), Nr. 35, 42, 70, 100; seltener ist die Mitteilung des Bauabschlusses: ebd., Nr. 31»