Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 26: Stadt Osnabrück (1988)
Nr. 158† ? 1589
Beschreibung
Grabschrift des Bürgermeisters Erdwin Barnefur. Der Standort des Grabdenkmals ist nicht bekannt, es wird sich jedoch um eine der beiden Stadtkirchen gehandelt haben. Zur Zeit der Aufzeichnung war die Inschrift bereits beschädigt, der Textverlust scheint jedoch nicht allzu groß.
Inschrift nach Sammlung B.
- A
MEMORIAE NOB(ILIS) AC STR(ENVI) ERDWINI BARNEFVR cons(ulis) VIDVAE QVOQue IPSIVS PAR(ENTIBVS) FR(ATRIBVS) AC SOROR(IBVS) DESIGN(ATI) AB IPSO TESTAMENTARII OB PIET(ATEM) (ET) VIRTVT(EM) M(ONVMENTVM) H(OC) P(OSVERVNT)
- B
Viator hoc pone monumentu(m) animo catus, promtus manua), ore providus [ . . . ] Erdwinus in Deo cubat Barnefurius [ . . . ] qui patre Iodoco et Dorothea Dumstorfia [matre] satus, decus nataliu(m) belli artibus [ . . . ] evexit et qua sol oritur et occidit [ . . . ] mundi plaga: Georgio Megapoleos1) [ . . . ] Erico et Henrico dein Brunsvigiis [ . . . ] ducibus virisque acerrimis: post Daniae [ . . . ] et Frantiae atque Hispaniarum regibus [ . . . ] per bella civica militans summi quoque [ . . . ] legati Erico sustinens munus duce.
- C
Quin hac in urbe cu(m) deinde patrioEt avito honore fungeretur consulisToga haud minus qua(m) Martis arte claruitPrudentia fide et modestia omnibusCharus deo quoque numinis sui metuManuque charus liberali in pauperesCuius perenne(m) a morte fructu(m) percipitPius beatus inter coelites. Vale.Hospes tuoque haec aemulare commodo.Obiit IIII. Cal(endas) Maji2) A(nno) C(hristi)M. D. LXXXIX
Übersetzung:
Zum Gedächtnis des edlen und gestrengen Bürgermeisters Erdwin Barnefur haben die von ihm selbst bestimmten Testamentsvollstrecker für dessen Witwe und Eltern, Brüder und Schwestern um ihrer Frömmigkeit und Tugend willen dieses Denkmal setzen lassen. (A) Wanderer, hinter diesem Denkmal ruht der geistesgewandte, tapfere und bedächtig redende Erdwin Barnefur in Gott, der von dem Vater Jobst und der Mutter Dorothea von Dumpstorf abstammte, den Ruhm seiner Familie durch die Kriegskünste vermehrte und in den Gegenden der Welt (reiste), zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang: Er leistete Kriegsdienst bei Georg Megapoleos (?), darauf bei Erich und Heinrich, den Braunschweiger Herzögen und tatkräftigen Männern, danach den Königen von Dänemark, Frankreich und Spanien während Bürgerkriegen und übernahm auch das Amt des höchsten Gesandten unter dem Fürsten Erich. (B) Ja, dadurch, daß er in dieser Stadt darauf in dem väterlichen und großväterlichen Ehrenamt die Toga des Bürgermeisters erreichte, wurde er sogar nicht weniger berühmt als durch die Kriegskunst. Durch Klugheit, Treue und Bescheidenheit war er allen teuer, und Gott war er lieb durch die Furcht vor seinem göttlichen Walten und durch seine Freigebigkeit gegenüber den Armen. Dessen ewige Frucht genießt der Fromme (und) Selige vom Augenblick des Todes an unter den Himmlischen. Lebe wohl, Fremder, eifere dem zu deinem Vorteil nach. Er starb an den 4. Kalenden des Mai im Jahr Christi 1589. (C)
Versmaß: Jambische Trimeter (C).
Textkritischer Apparat
- manu] manus Sammlung B.
Anmerkungen
- Wahrscheinlich Mecklenburg; in den Stammtafeln ist jedoch für den betreffenden Zeitraum der Name Georg nicht nachweisbar.
- 28. April.
- StAO Dep. 3 b IV, Nr. 354, fol. 114v.
- Ebd., fol. 118v.
- Spechter, S. 111.
- Stüve, Hochstift, Bd. 2, S. 602.
Nachweise
- Sammlung B, Nr. VI, S. 150.
Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 158† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0015807.
Kommentar
Erdwin Barnefur leistete im Januar 1578 den Eid als Bürger der Osnabrücker Altstadt3), als Bürgermeister ist er anhand des Bürgerbuchs der Altstadt nur für das Jahr 1587 nachzuweisen4). Er war verheiratet mit Anna von Varendorf5). Über die in der Inschrift erwähnten Aktivitäten im Dienst europäischer Fürsten liegen keine Angaben vor. Bekannt ist lediglich, daß sich sowohl Erdwin Barnefur als auch sein Vater Jobst Barnefur, der ebenfalls das Amt des Bürgermeisters bekleidete, zu Kriegsdiensten verpflichteten6). Die Verknüpfung von Fürstendienst und Bürgermeisteramt dürfte eine Ausnahmeerscheinung sein.